Die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist Teil des Dienstleistungspakets vom Januar 2017 und bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Sie stellt Regeln für die Verhältnismäßigkeitsprüfung auf, die vor der Einführung von neuen oder der Änderung von bestehenden Berufsreglementierungen durchzuführen ist.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Kammern, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgrund von Bundesrecht mit Satzungsbefugnissen ausgestattet sind, dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie anzuwenden und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Erlass oder Änderung von Satzungen mit berufsbezogenen Regelungen durchzuführen. Dazu sind Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, des Steuerberatungsgesetzes, des IHK-Gesetzes, der Wirtschaftsprüferordnung, der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung erforderlich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 15. Oktober 2019 die Ressortabstimmung und am 21. Oktober 2019 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 11. November 2019 übermittelt werden.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 18. Dezember 2019 verabschiedet . Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7. Mai 2020 mit Änderungen angenommen. Das Gesetz wurde am 29. Juni 2020 verkündet und tritt am 30. Juli 2020 in Kraft.