Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

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Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), das nationale Metrologieinstitut, ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie erhebt nach der Kostenverordnung für Nutzleistungen (KOVNL) und darin in Form von Stundensätzen oder Festgebühren für ihre Leistungen Gebühren und Auslagen. Die derzeit gültige Kostenverordnung wurde letztmalig zum 1. Dezember 2009 aktualisiert. Die damals festgelegten Stundensätze entsprechen nicht mehr den aktuellen Kosten- und Preisentwicklungen. Die vierzehnte Änderungsverordnung passt die Höhe der Gebührensätze deshalb auf der Grundlage aktualisierter Daten an.

Die Berechnungsgrundlage für die in der Anlage 1 festgelegten (durchschnittlichen) Stundensätze dieser Änderungsverordnung bilden die Kennzahlenberichte aus dem Jahr 2016. Die in der Anlage 2 der Verordnung festgelegten Festgebühren basieren auf den Stundensätzen des leistenden Themenbereichs und sind daher ebenfalls anzupassen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 30. Juli 2018 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 24. August 2018 eingereicht werden. Insgesamt sind vier Stellungnahmen eingegangen. Zwei Absender haben der Veröffentlichung zugestimmt. Am 20. November 2018 wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 1877) verkündet. Sie tritt am 01. Februar 2019 in Kraft.