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Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung hat im Tourismus eine ständig wachsende Bedeutung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Tourismus nachhaltig zu gestalten. Die positiven Effekte des Tourismus sollen sinnvoll genutzt und seine negativen Auswirkungen so weit wie möglich reduziert werden.
Der Globale Ethikkodex für Tourismus
Die Mitgliedstaaten der Welttourismusorganisation (UNWTO) haben auf ihrer Generalversammlung 1999 den Globalen Ethikkodex für Tourismus beschlossen. Der Kodex stellt in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Vereinten Nationen Regeln für einen vernünftigen und positiv ausgerichteten Tourismus auf. Sie richten sich sowohl an Regierungen, an die Tourismuswirtschaften und Gastländer als auch die Reisenden selbst. Die Bundesregierung bekennt sich zum Globalen Ethikkodex und ermutigt alle Akteure im Tourismus, die Grundsätze des Kodex in ihrer Arbeit zu berücksichtigen.
Die deutsche Tourismusbranche nimmt ihre Verantwortung wahr und bekennt sich zum Gebot der Nachhaltigkeit. Sie trägt Verantwortung, in den Zielländern gemeinsam mit der dortigen Bevölkerung ökologische, ökonomische und soziale Ziele im Gleichgewicht zu halten. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der Deutsche ReiseVerband (DRV) sowie führende Reiseveranstalter und Fluggesellschaften haben 2012 den Globalen Ethikkodex für Tourismus unterschrieben. Schwerpunkte des Kodex sind:
der Beitrag des Tourismus zum gegenseitigen Verständnis und Respekt zwischen Völkern und Gesellschaften,
die Nutzung des Tourismus als Faktor für eine nachhaltige Entwicklung,
die Verbindung von Tourismus und Kulturerbe der Menschheit und dessen Pflege,
Tourismus als Aktivität, die für das Gastland und seine Bevölkerungsgruppen förderlich ist,
die Pflichten der an der touristischen Entwicklung beteiligten Akteure,
die Umsetzung des Rechts auf Tourismus,
touristische Freizügigkeit und Teilhabe aller am Tourismus,
die Rechte der Beschäftigten und Unternehmer in der Tourismusindustrie.
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus
Sexuelle Ausbeutung von Kindern, Kinderhandel und Kinderpornographie im Rahmen des Tourismus sind weltweit verbreitete Phänomene, denen die Bundesregierung energisch entgegen tritt. Durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung sowie durch Verhaltenskodizes für Reisende und die Tourismusindustrie will die Bundesregierung diese Straftaten eindämmen. Im September 2011 hat die Bundesregierung den zweiten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen begleitet die Umsetzung der Maßnahme des Aktionsplans mit einem Monitoring.
Im September 2010 startete die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungen Österreichs und der Schweiz eine trilaterale Kampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Tourismus. Weitere Länder haben Interesse an einer Mitarbeit bei der Kampagne bekundet. In Deutschland wird die Kampagne "Don't look away - Nicht wegsehen!" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das Bundeskriminalamt, den Deutschen ReiseVerband e. V., die Kinderrechtsorganisation ECPAT und andere Nichtregierungsorganisationen getragen. Kernelement der Kampagne ist der Filmspot "Nicht wegsehen - gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern", der die Reisenden für das Thema Kinderschutz im Tourismus sensibilisieren und sie ermutigen soll, etwas dagegen zu tun. Die Botschaft lautet: "Wir können sexuellen Missbrauch von Kindern verhindern, wenn wir nicht wegsehen." Am Ende des Films ist die für Deutschland geltende Meldeadresse www.nicht-wegsehen.net eingeblendet.
Das Engagement der Tourismusbranche wird in dem "Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus", dem sogenannte Code of Conduct, dokumentiert, den die führenden Verbände und Unternehmen der Tourismuswirtschaft und ECPAT Deutschland vereinbart haben. Dieser Kodex verpflichtet dazu, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismusbranche in den Herkunfts- und Zielländern entsprechend zu schulen und Reisende für das Thema zu sensibilisieren.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbessern, müssen die Reisenden wie auch die Beschäftigten der Tourismusbranche wissen, wie sie konkret handeln können. Der Deutsche ReiseVerband e.V. (DRV) nutzt dazu unter anderem das Faltblatt "Kleine Seelen", das die Reiseveranstalter an ihre Kunden ausgeben.
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche ReiseVerband (DRV) und die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland haben am 27. Mai 2014 die neue Internetplattform www.nicht-wegsehen.net ins Netz gestellt. Die Plattform informiert über das Phänomen der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Tourismus und enthält Links zum Bundeskriminalamt und zu ECPAT Deutschland. Reisende, die strafbare Handlungen beobachten, können sich an diese Stellen wenden und ihre Beobachtungen dort melden. Diese Plattform ist Bestandteil der trilateralen Kampagne zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus.