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Mit der Energiewende hat sich Deutschland ein großes Ziel gesetzt: eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung - weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu regenerativen Energien. Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, das verbindlich sowohl aus der Kernenergie als auch aus der Kohleenergie aussteigt. Dieser Transformationsprozess bringt wesentliche Veränderungen im Energiebereich, aber auch in Gesellschaft und Wirtschaft mit sich. Wir berücksichtigen dabei die energiepolitischen Aspekte und nehmen zugleich die Regionen und Beschäftigten in den Blick.
Für ein so wichtiges Generationenprojekt müssen alle an einem Strang ziehen. Die Bundesregierung hatte deshalb 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt, die aus ganz unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen bestand. Ihr Ziel war es, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch begründeten Kohleausstiegs und des damit verbundenen Strukturwandels in Deutschland herzustellen. Mit der Übergabe des Abschlussberichts (deutsche und englische Version) an die Bundesregierung am 31. Januar 2019 hat die Kommission ihre Arbeit beendet. Sie empfahl das Ende der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 und zeigte gleichzeitig auf, wie der wirtschaftliche Strukturwandel in den betroffenen Regionen gelingen kann.
Ausstieg aus der Kohleverstromung: Das Kohleausstiegsgesetz
Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2020 das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) beschlossen. Das Gesetz wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Mit dem Gesetzespaket wird die Kohleverstromung in Deutschland rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen beendet. Gleichzeitig schafft es Perspektiven für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung auf der Basis von hocheffizienten Gaskraftwerken, die den Übergang in eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ermöglichen.
Das Gesetz verbindet dafür Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung: mit einem Stilllegungspfad für Braunkohleverstromung, einer Regelung zur Entschädigung sowie weiteren Regelungen zur Umsetzung der Einigung. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sind bis 2026 Ausschreibungen vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde 2020 nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz durchgeführt. Die Ergebnisse sowie weitere Informationen erhalten Sie hier. Ab 2027 erfolgen die Steinkohlestilllegungen über Ordnungsrecht. Der Stilllegungspfad ist netztechnisch verkraftbar, erfüllt die Vorgaben der Kommission‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ und ist regional ausgewogen.
Damit die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfaltet, ist im Kohleausstiegsgesetz eine Regelung vorgesehen, die es ermöglicht, freigewordene CO2-Zertifikate zu löschen. Zudem erhalten Kraftwerksbetreiber über die Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Anreize, für die Umrüstung von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung.
Ebenso enthält das Gesetz aber auch Ausführungen zur Kompensation für Stromverbraucher im Fall eines Strompreisanstiegs durch den Kohleausstieg, und zur Zahlung eines Anpassungsgeldes an ältere Beschäftigte im Kohlesektor, um ihnen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.
Als nächsten Schritt wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schnellstmöglich die gesetzlichen Änderungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorlegen, die im Klimaschutzprogramm als besonders eilbedürftig gekennzeichnet wurden. Dies wird aktuell zwischen den Bundesministerien abgestimmt.
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
Am 28. August 2019 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Gesetzentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet. Das Gesetz wurde am 3. Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossen haben und trat am 14. August 2020 in Kraft. Dadurch wird der Kohleausstieg strukturpolitisch flankiert, indem die betroffenen Regionen auf die Zeit nach der Kohleförderung und -stromerzeugung vorbereitet werden. Die Bundesregierung stellt für dieses Mammutprojekt den Braunkohlerevieren bis zu 40 Mrd. Euro zur Verfügung. Steinkohlekraftwerksstandorte werden mit bis zu 1,09 Mrd. Euro unterstützt.
Das Investitionsgesetz Kohleregionen ist Teil des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen und soll den Strukturwandel dort unterstützen. Es wurde im Sommer 2023 erstmals evaluiert. Den Bericht in deutsch finden Sie hier und in englisch hier. Es ist gesetzlich festgelegt, das Gesetz alle zwei Jahre zu evaluieren.
Die Bundesregierung wird bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 5.000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen schaffen. Die Fortschritte können Sie dem jährlichen § 26-Bericht entnehmen. Neben der Behördenansiedlung sind auch zahlreiche Projekte in den Regionen gestartet.
Braunkohleregionen profitieren von weiteren Fördermöglichkeiten
Die Braunkohleregionen profitieren zudem von zahlreichen Maßnahmen des Bundes und der Länder, unter anderem durch Innovationsprogramme und die Europäischen Strukturfonds. Da es sich bei den Braunkohleregionen überwiegend um strukturschwache Regionen handelt, stehen ihnen zudem die Fördermöglichkeiten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Damit werden neben Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturinvestitionen auch Projekte zur länder- und landkreisübergreifenden Vernetzung und Kooperation in Braunkohleregionen unterstützt.
Daneben fördert das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Programm „Unternehmen Revier“ Ideenwettbewerbe zum Strukturwandel in Braunkohlerevieren.
Studien: Entwicklungsperspektiven für Kohleregionen
Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung – hat die vier Braunkohleregionen anhand aktueller sozioökonomischer Indikatoren vergleichend untersucht und hieraus Regionalprofile zur wirtschaftlichen Lage und den Entwicklungsperspektiven erstellt.
Zudem hat das RWI eine vertiefte Betrachtung bestimmter Strukturdaten in den vier Braunkohleregionen vorgelegt. Diese Kurz-Studie finden Sie hier.
Prognos zeigt in seiner Metastudie auf, welche Handlungsfelder zur Bewältigung des Strukturwandels und zur regionalen Entwicklung der Braunkohleregionen in den Konzepten, Strategiepapieren und anderen Plänen für die Regionen erörtert werden.
Fraunhofer IMW analysiert nationale und internationale Erfahrungen zum Strukturwandel und zeigt in drei Fallstudien auf, welche Prozesse und Erfolgsfaktoren den Strukturwandel in den Regionen geprägt haben.
Das DIW – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – untersucht die ökonomischen Auswirkungen des Kohleausstiegs mit Fokus auf den Braunkohleregionen.
Der Projektbericht „Erneuerbare Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“ geht der Frage nach, welche wirtschaftlichen Perspektiven sich durch eine verstärkte Nutzung der verschiedenen Energiewende-Bereiche ergeben können.
Weiterführende Informationen
Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik