Deutschland ist eine offene Volkswirtschaft. Ausländische Investitionen sind im Rahmen des geltenden Rechts grundsätzlich in allen Bereichen möglich und willkommen.

Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das BMWE den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer aber im Einzelfall überprüfen.

Um zu prüfen, ob der konkrete Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit oder wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt, werden sogenannte sektorübergreifende oder - beim Erwerb bestimmter Rüstungs- beziehungsweise IT-Sicherheitsunternehmen - sektorspezifische Investitionsprüfungen durchgeführt. Mehr Information zum Rechtsrahmen und zum Prüfverfahren finden Sie auf der Seite Investitionsprüfung.