Aktuell sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Bei Anlagen mit hohen Eigenverbrauchsanteilen sind die ins Netz abgegebenen Strommengen allerdings so gering und schwer prognostizierbar, dass die Kosten der Direktvermarktung die Erlöse oft übersteigen. Daher werden Anlagen trotz vorhandener Dachfläche kleiner dimensioniert oder Überschussmengen vollständig abgeregelt. Als Lösung soll für ein begrenztes Anlagensegment die neue Vermarktungsform der „unentgeltlichen Abnahme“ eingeführt werden. Hierbei können Anlagenbetreiber, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben.