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Um den Ausbau der Windenergie an Land weiter voranzutreiben, hat das BMWE eine umfassende Strategie veröffentlicht. Sie zeigt, welche Ziele beim Ausbau der Windenergie an Land verfolgt werden und mit welchen Maßnahmen dieser bis 2035 gelingen soll. Die Maßnahmen richten sich an Bund, Länder, Kommunen und die Branche.
Leitfäden zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes und zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung
Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Flächen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesländern erstmals verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vorgegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten. Das Wind-an-Land-Gesetz ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) wurde Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (EU-Notfall-Verordnung) unter anderem im Bereich Windenergie an Land umgesetzt. Hierzu wurde ein neuer § 6 in das WindBG eingefügt. Die Regelung nutzt die auf europäischer Ebene geschaffenen, zeitlich befristeten Beschleunigungsmöglichkeiten für den Windenergieausbau an Land. Sie sieht Erleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in ausgewiesenen Windenergiegebieten vor. Die Regelung ist seit Ende März 2023 in Kraft. Sie ist in neuen Genehmigungsverfahren verbindlich anzuwenden, in laufenden Genehmigungsverfahren besteht insoweit ein Wahlrecht des Vorhabenträgers. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung Mehr Tempo beim Ausbau von Erneuerbarer Energien und der Stromnetze.
Um die rechtssichere Umsetzung der neuen Vorschriften für die Windenergie an Land zu erleichtern, wurden nunmehr zwei Leitfäden veröffentlicht:
Die Arbeitshilfe Wind-an-Land wurde am 3. Juli 2023 von den zuständigen Ländergremien (Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz und Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung) beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen waren bei der Erarbeitung beteiligt. Die Arbeitshilfe enthält Auslegungshinweise zu den mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ geschaffenen neuen Vorschriften im WindBG und BauGB. Das in § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Eneuerbaren Energien wird im Hinblick auf seine Relevanz für die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten ebenfalls thematisiert.
Die Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist eine gemeinsame Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie gibt vertiefende Hinweise zum Anwendungsbereich, zum Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur modifizierten Artenschutzprüfung nach der neuen Durchführungsregelung zur EU-Notfall-Verordnung in § 6 WindBG.
Das BMWE legt ein Fachkonzept zur Ausgestaltung der Habitatpotenzialanalyse (HPA) vor.
Mit der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden Vorgaben für die artenschutzfachliche Prüfung des Tötungs- und Verletzungsverbots im Hinblick auf kollisionsgefährdete Brutvögel gemacht. Dabei wurde die Habitatpotenzialanalyse (HPA) als Standardmethode eingeführt, um zu prüfen, ob ein signifikantes Risiko besteht, dass ein Vogel mit einer Windenergieanlage kollidiert. Die HPA ist ein Werkzeug, um die Raumnutzung von Vögeln an Hand der Habitatausstattung des Geländes im Wesentlichen am Schreibtisch zu prognostizieren. Sie löst die aufwendige Raumnutzungsanalyse (RNA) ab, die mit mehrfachen gutachterlichen Geländebegehungen und umfassenden Flugbeobachtungen verbunden ist. Perspektivisch soll sie durch die Probabilistik ergänzt werden.
Mit dem Fachkonzept wird nun ein Vorschlag zur Ausgestaltung der HPA vorgelegt. Das Fachkonzept wurde im Auftrag des BMWE vom Gutachterbüro ARSU erstellt und ist umfassend mit BMUV abgestimmt. Auf Grundlage der Länder- und Verbändeanhörung wurde der Entwurf noch einmal angepasst. Auf Grundlage des Fachkonzepts wird derzeit zwischen BMUV und BMWE der Entwurf einer Rechtsverordnung abgestimmt, der die Anforderungen an die HPA festlegt.
Publikation:Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 97 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) zum spartenspezifischen Vorhaben Windenergie an Land