Die Bundesregierung misst Besserer Rechtsetzung größte Bedeutung bei, auch auf EU-Ebene. Sie ist Kern- und zugleich Daueraufgabe guter Politik. Ziel ist, die Effektivität und Innovationsfreundlichkeit des EU-Regulierungsrahmens zu erhöhen, um dadurch einen Beitrag zur nötigen grünen und digitalen Transformation zu leisten und damit auch den Binnenmarkt sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen.

Auf europäischer Ebene vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz federführend die Interessen der Bundesregierung für den Bereich Bessere Rechtsetzung - unter anderem im Wettbewerbsfähigkeitsrat.

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau haben auch bei der EU-Kommission einen hohen Stellenwert. In den vergangenen 20 Jahren wurde hier viel erreicht. Der Rahmen auf EU-Ebene wird bestimmt durch die Agenda der EU-Kommission zur Besseren Rechtsetzung. Die EU-Kommission verfolgt u.a. das Ziel, Berichtspflichten um 25 % abzubauen bzw. zu vereinfachen, ohne politischen Ziele zu untergraben. Im Rahmen ihres Arbeitsprogramms 2024 hat die EU-Kommission im Oktober 2023 hierzu erste Vorschläge vorgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt die Fortschritte an, mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und eine erfolgreiche Transformation bedarf es aber noch weiterer Anstrengungen. Mit einer gemeinsamen Bürokratieentlastungsinitiative haben Deutschland und Frankreich die EU-Kommission daher im Oktober 2023 aufgefordert, einen Maßnahmen-Plan zur Entlastung der Unternehmen (insb. KMU) zu entwickeln. Das gemeinsame Papier enthält mehrere Vorschläge (u. a. Einführung eines Bürokratiekostenindex und Durchführung von sog. Praxischecks auf EU-Ebene).

Im Rahmen ihrer Neuaufstellung hat die EU-Kommission u. a. die Einführung von „Reality Checks“ (= Praxischecks) als neuen Ansatz bei der Identifizierung unnötiger Bürokratie angekündigt und hierdurch die Forderung der Bundesregierung aufgegriffen.

Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich seit Jahren für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Instrumente der Besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene ein, insb. für die konsequente Durchführung von Folgenabschätzungen.

Auch Reallabore (engl. „regulatory sandboxes“) gewinnen als Instrument für die digitale und nachhaltige Transformation europaweit stark an Bedeutung. Sie bieten – oft auf Basis von Experimentierklauseln – neue Möglichkeiten für die rechtssichere Erprobung von Innovationen, ermöglichen regulatorisches Lernen und schaffen Räume für gesellschaftliche Partizipation. Die Nutzung dieser Instrumente sollte insofern ausgeweitet werden.

Weiter läuft das bereits Ende 2012 vorgestellte REFIT-Programm (REFIT - EU Regulatory Fitness and Performance Programme) . Es sorgt mit Vereinfachungen des bestehenden Rechts für mehr Effizienz und Leistungsfähigkeit des europäischen Regulierungsrahmens. Hiervon profitiert vor allem der Mittelstand, auf den neue EU-Regelungsvorhaben erhebliche Auswirkungen haben können. Teil des REFIT-Programms ist die seit 2021 bestehende „Fit for Future“-Plattform. Experten aus Regierungen (Vertretung der Bundesrepublik Deutschland durch das BMWE) und Interessenverbänden erörtern hier Vereinfachungsvorschläge zu einzelnen EU-Regelungsbereichen, die jährlich in einem Jahresprogramm festgelegt werden. Die in der Plattform am Jahresende abgestimmten Empfehlungen für Vereinfachungen kann die EU-Kommission in der Folge für ihr Arbeitsprogramm berücksichtigen und ggf. entsprechende legislative Änderungsvorschläge unterbreiten.

Einzelheiten zu den jeweiligen Instrumenten der Besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene können den im November 2021 aktualisierten Richtlinien und dem Instrumentenkasten (engl. „toolbox“) für bessere Rechtsetzung entnommen werden.