Die Bundesförderung besteht aus vier Teilprogrammen:

  • BEG WG (Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
  • BEG NWG (Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
  • BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden).
  • BEG BfN (Klimafreundlicher Neubau – zuständig BMWSB)

Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung erfolgt entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Einzelmaßnahmen oder in Form eines zinsgünstigen Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln (Kredit) für Komplettsanierungen.

Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen.

Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Details zur BEG sowie aktuelle Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.energiewechsel.de/beg