Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften und Energiedialoge
Starke Partnerschaften für die Zukunft
Einleitung
Die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und der weltweiten Krisen ist eine globale Aufgabe. Mit inzwischen über 30 Partnerländern sind die bilateralen Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften und Energiedialoge zentrale Instrumente der außenpolitischen Energie- und Klimapolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie bilden ein weltweites, stetig wachsendes und wertvolles Netzwerk zwischen Deutschland und strategischen Partnerländern, die ihre Energiesysteme für eine nachhaltige, wirtschaftlich attraktive und sichere Energiewende umgestalten wollen.
Das Interesse an der deutschen Energiewende und an einem intensiven Dialog zwischen den Akteuren aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft ist ungebrochen. Ob auf großen internationalen Veranstaltungen, bilateralen Meetings, Workshops oder Delegationsreisen, die bilateralen Kooperationsformate bieten viele Gelegenheiten zum Austausch und fördern den Dialog und Wissenstransfer auf der praktischen Umsetzungsebene.
Ziel und Leitprinzip aller Kooperationsformate ist die Unterstützung der globalen Dekarbonisierung, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen und die globale Energiewende umzusetzen. Eine erfolgreiche Energiewende verbindet daher Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit mit wirksamen Klimaschutzmaßnahmen. Emissionsfreie Alternativen werden daher immer wichtiger, auch im Hinblick auf gasförmige und flüssige Energieträger. Die Partnerschaften unterstreichen etwa die Bedeutung von grünem Wasserstoff als Alternative zu fossilen Brennstoffen.
Partnerschaften als Mittel für bilaterale Lösungen
Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften sowie Energiedialoge spielen eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung nachhaltiger, länderspezifischer Lösungsansätze für die Herausforderungen der Energiewende, immer in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern und Experten vor Ort. Sie tragen nicht nur dazu bei, den weltweiten Ausbau erneuerbarer Energien und die Verbreitung effizienter Energietechnologien voranzutreiben, sondern gewährleisten auch einen kontinuierlichen internationalen Dialog zu politischen und wirtschaftlichen Fragen der Energiewende und unterstützen Energieunternehmen im In- und Ausland. Sie sind auch Impulsgeber für energiebezogene Innovationen und für die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer globalen Energiewende.
Der Wandel ermöglicht es uns, gemeinsam zu wachsen
Gerade in Krisenzeiten sind verlässliche Partner entscheidend für das gemeinsame Ziel des globalen Klimaschutzes. Unsere Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften sowie Energiedialoge zeigen das enorme Potenzial von vertrauensvoller Zusammenarbeit und Wissenstransfer für ein nachhaltiges Wachstum.
Zölle sind ein Instrument der Handelspolitik. Historisch gesehen wurden Zölle unter anderem erhoben, um strategische Industrien zu schützen. Heute sind Zölle weitgehend abgebaut oder stark reduziert. Denn sie gehen mit Kosten für Wirtschaft und private Verbraucher einher. Seit Jahrzehnten setzen sich Staaten weltweit für einen regelbasierten Handel und ausbalancierten Zollabbau ein. Deutschland steht für offene Märkte, fairen internationalen Wettbewerb und für die Förderung des Handels. Der internationale Handel soll auf klaren, vorhersehbaren und international abgestimmten Regeln beruhen. Davon profitieren wir als Exportnation. Zölle können auch ein Mittel zum Schutz gegen unfaire Handelspraktiken sein.
Wie funktionieren Zölle?
Zölle sind Abgaben, die grundsätzlich ein Importeur, zum Beispiel ein Handelsunternehmen, bezahlen muss, wenn Waren aus einem anderen Land beispielsweise in die EU eingeführt werden (Einfuhrzoll). Jedes Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) hat die Höhe des Zolls vertraglich für jede Ware anhand des Zolltarifes festgelegt. Dieser jeweilige Zoll gilt nach WTO-Recht grundsätzlich für alle WTO-Mitgliedsstaaten gleich (Meistbegünstigungsgrundsatz). Als Ausnahme von diesem Prinzip sind Freihandelsabkommen in der WTO zugelassen, die es den jeweiligen Handelspartnern erlauben, ihre Zölle nur untereinander abzubauen, sofern sie damit den Großteil ihres Handels liberalisieren. Innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union fallen keine Zölle an – ein wichtiger Wachstumstreiber in den vergangenen Jahrzehnten.
Die EU-Mitgliedstaaten erheben gegenüber anderen Ländern EU-einheitliche Einfuhrzölle. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich aus dem Gemeinschaftszollrecht, insbesondere dem Zollkodex der Union (UZK). Freihandelsabkommen mit anderen Staaten oder Regionen, beispielsweise mit den Mercosur-Staaten oder Japan, werden durch die EU für die gesamte EU verhandelt und abgeschlossen. Bilaterale oder internationale Freihandelsabkommen bringen für alle Beteiligten neue Vorteile, öffnen neue Märkte und fördern das Wachstum. Deshalb setzt sich Deutschland für den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen der EU ein.
Folgen von regelwidrigen Zollerhöhungen für Industrie und Inflation
Die Weltwirtschaft stützt sich bislang auf das gemeinsam vereinbarte und gut funktionierende WTO-Regelwerk sowie damit auf verlässliche, vertraglich gebundene Höchstzölle. Ungerechtfertigte Handelsbarrieren durch höhere Zölle oder Sanktionen können die Wirtschaft jedoch belasten, indem sie Waren für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Vorprodukte für das verarbeitende Gewerbe verteuern und bestehende Lieferketten beeinträchtigen.
Die deutsche und US-Wirtschaft sind eng verknüpft. Gute Handelsbeziehungen sind daher für unsere Unternehmen essenziell. Höhere Zölle belasten unsere Exportindustrie, insbesondere die mittelständischen Unternehmen ohne Standorte in den USA, erheblich. Mit der politischen Einigung Ende Juli 2025 zwischen der EU und den USA konnte eine Eskalation verhindert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die EU-Kommission darin, in weiteren Gesprächen mit der US-Seite eine schnelle Lösung für die bisher von der Einigung ausgeklammerten US-Zölle auf Stahl und Aluminium sowie Kupfer zu erreichen. Die Bundesregierung setzt sich weiter für freien, regelbasierten Handel ein. Damit stärken wir unserer exportorientierten Wirtschaft den Rücken.
Warum wir manchmal Zollerhöhungen zum Schutz benötigen
Kommt es zu wettbewerbsverzerrenden Handels- und Subventionspraktiken in Drittstaaten, können zusätzliche Zölle erhoben werden. Führen Subventionen oder Dumping zu einer Schädigung der heimischen Wirtschaft, können Ausgleichsmaßnahmen oder Anti-Dumping-Zölle für die jeweiligen Waren aus den entsprechenden Ländern erhoben werden. Schließlich können gegen Handelsumlenkungen und (drohende) Importanstiege Schutzmaßnahmen verhängt werden. Solche Maßnahmen werden auch von den WTO-Regeln vorgesehen.
Deutsche Zoll-Geschichte
Zölle sind keine Erfindung der Neuzeit, sondern seit je her Teil der Warenwirtschaft. Bereits in der Antike wurden nachweislich Zölle erhoben. Und auch beim Thema Zölle kann man einmal mehr einen deutschen Sonderweg erkennen, der auf dem Flickenteppich der deutschen Gebiete beruhte, jedoch vor allem im 20. Jahrhundert durch geopolitische Veränderungen geprägt war.
Artikel - Handelspolitik
Artikel:Internationalen Handel stärken und Barrieren abbauen
Erste Zollerhebungen auf heute deutschen Gebieten unter den römischen Kaisern Vespasian und Kaiser Domitian.
um 500 n. Chr.
Einführung des römischen Zoll- und Steuerrechts durch den fränkischen König Chlodwig auf Grundlage der Lex Salica. Zudem überließ Chlodwig den Landesfürsten und Reichstätten die Erhebung von Zöllen (königliches Zollregal).
1834
Gründung des deutschen Zollvereins, dem sich die meisten deutschen Staaten anschlossen. Die Kleinstaaterei aus 34 Einzelstaaten, die alle ihre eigenen Zölle erhoben, führte zuvor zu Handelshemmnissen und Schmuggel.
1950
Die bis heute bestehende deutsche Zollverwaltung entsteht als Teil der Bundesfinanzverwaltung.
Weiterführende Informationen
28.07.2025 - Pressemitteilung - Handelspolitik
Pressemitteilung:Zitat von Bundeswirtschaftsministerin Reiche zur Einigung zwischen der EU und den USA über die weiteren Handelsbeziehungen