Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der energieintensiven Industrie, die im Rahmen von Klimaschutzverträgen den Übergang zu klimafreundlichen Produktionsprozessen realisieren möchten – zum Beispiel in den Branchen Stahl, Chemie, Zement und weitere.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Das Programm schließt Klimaschutzverträge ab, bei denen der Staat über einen vertraglich festgelegten Zeitraum die Mehrkosten klimaneutraler Produktionsprozesse ausgleicht – sodass Unternehmen wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben.

Förderzeitraum:

Vertragslaufzeiten betragen in der Regel bis zu 15 Jahre, wobei die Ausschreibungsrunden fortlaufend stattfinden.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Ausgleichszahlung.

Förderhöhe:

Die Fördervolumina können je nach Branche und Projektumfang im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen (Gesamtbudget mehrerer Milliarden Euro über alle Verträge).

Förderquoten:

Die Förderquote wird anhand der Differenz zwischen den Mehrkosten der klimaneutralen und der herkömmlichen Produktionsweise berechnet – typischerweise deckt der Vertrag einen Großteil dieser Differenz ab.