In den vergangenen Jahren ist insbesondere der Ausbau von PV-Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, stark angestiegen. Für den Anschluss dieser Anlagen ist ein Anlagenzertifikat erforderlich. Mit ihm wird die Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen von Erzeugungsanlagen nachgewiesen. Das Anlagenzertifikat wird auf Antrag des Anlagenbetreibers von zugelassenen Zertifizierungsstellen ausgestellt. Wegen des wachsenden Antragsvolumens gab es in der Vergangenheit Verzögerungen bei der Erstellung der Zertifikate. Das hatte Auswirkungen auf den Netzanschluss insgesamt.

Vor diesem Hintergrund wurde das Zertifizierungsverfahren von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen insgesamt modernisiert und weiterentwickelt (Link: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/zweite-verordnung-zur-aenderung-der-elektrotechnische-eigenschaften-nachweis-verordnung.html).

Neben der Ausweitung einer Ausnahme von der Zertifizierungspflicht besteht die wesentliche Neuerung des Zertifizierungspakets in der Einführung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate („ZEREZ“), www.zerez.net. Zertifikate wurden bislang per Post oder E-Mail versandt. Im Anschlussprozess für Anlagen- und Netzbetreiber entstand dadurch erhebliche Verwaltungsaufwand. ZEREZ dient unter anderem dazu, Prozesse zu digitalisieren, zu entbürokratisieren und das Anschlussverfahren für EE-Anlagen dadurch zu beschleunigen. Im ZEREZ werden alle Daten der Einheiten- und Komponentenzertifikate erfasst, die für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen erforderlich sind. Jedem Einheiten- oder Komponentenzertifikat wird eine Registrierungsnummer zugeordnet, sodass es zweifelsfrei identifiziert werden kann. Nutzer des Registers können sich auf dessen Richtigkeit verlassen (§ 4 Abs. 8 NELEV). Das BMWE hat die FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien mit dem Betrieb des Registers beliehen.

In wenigen Wochen steht nun ein bedeutender Meilenstein an. Hersteller von Einheiten und Komponenten, Anlagenbetreiber und Netzbetreiber sind ab 1. Februar 2025 zur Nutzung von ZEREZ verpflichtet:

  • Hersteller müssen die für ihre Einheiten und Komponenten ausgestellten Zertifikate zur Registrierung an die FGW übermitteln.
  • Anlagenbetreiber haben im Betriebszulassungsverfahren für ihre Anlagen die Registrierungsnummer an den Netzbetreiber zu übermitteln. Der Netzbetreiber holt sich alle notwendigen Daten dann aus ZEREZ.
  • Der Netzbetreiber ist wiederum verpflichtet, nur noch diese Registrierungsnummer zu verwenden. Er darf die in den Einheiten- oder Komponentenzertifikaten enthaltenen Informationen nicht auf anderem Wege verlangen.

Es ist von außerordentlicher Bedeutung, dass alle drei Gruppen die verbleibenden Wochen bis dahin nutzen und zeitnah aktiv werden. Die Nutzung des Registers auf freiwilliger Basis ist schon seit April 2024 möglich.

Nützliche Hinweise zu dem Thema sind in dem Anwendungshinweis des VDE-FNN und der Anwendungshinweise des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) zu finden.

https://www.vde.com/de/fnn/aktuelles/vereinfachter-anschluss-und-nachweis-von-erzeugungsanlagen-in-mittel--und-hochspannung-in-kraft

https://www.bdew.de/media/documents/%C3%B6ffentlich_-_21052024-_BDEW-Anwendungshilfe_Zertifizierungspaket_final.pdf