Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Leistungsvergütung von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen. Baufachlich beschreibt sie für die Vergütung sogenannte Leistungsbilder: Damit sind zum einen Grundleistungen gemeint, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Zum anderen sind besondere Leistungen gemeint, die über die Grundleistungen hinaus vereinbart werden können. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist die HOAI seit Januar 2021 kein verbindliches Preisrecht mehr, enthält aber für die Praxis Orientierungswerte durch Honorartafeln.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Mai 2024 ein Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der HOAI vergeben.

Auf der Informationsseite zur HOAI gibt es weitere Details.