Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Für die Prüfung, ob ein Unternehmen grundsätzlich geeignet ist, einen öffentlichen Auftrag auszuführen hat der europäische Gesetzgeber in Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sogenannte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt. Sie soll die Eignungsprüfung durch eine in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Form der Eigenerklärung vorstrukturieren und erleichtern. Die EEE stellt einen vorläufigen Beleg der Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar und ersetzt vorläufig die Vorlage von Nachweisen.
Details finden Sie in diesem Artikel zur EEE.
Daten und Fakten zur öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland: Vergabestatistik und Monitoringberichte
Die Vergabestatistik leistet einen wertvollen Beitrag zu evidenzbasierter Wirtschaftspolitik. Seit Oktober 2020 sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession an die Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt zu melden. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt erhoben, aufbereitet und eingehend ausgewertet. Das Bundeswirtschaftsministerium als Auftraggeber der Vergabestatistik hat auf Grundlage dieser Daten in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt für das Jahr 2021 zwei Halbjahresberichte zur Vergabestatistik erstellt. Die statistischen Daten, die Grundlage des Berichts sind, veröffentlicht das Statistische Bundesamt zudem unter auf der Seite seiner Datenbank „Genesis-Online“.
Weitere Informationen zur Vergabestatistik, weiteren Statistiken und Monitoringberichten sowie entsprechende Publikationen finden Sie in einem entsprechenden Artikel zur Vergabestatistik.