Sanktionsvorschriften sind verbindliches Recht und ihre Einhaltung ist für Unternehmen, Finanzinstitute und Privatpersonen verpflichtend. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Sanktionsverstöße werden entsprechend der Vorschriften in §§ 17 - 19 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und § 82 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei den Straftaten drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bußgelder richten sich nach der Schwere des Vergehens und reichen von 30.000 – 500.000 Euro.
Die zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden gehen jeglichen Hinweisen auf Verstöße nach. Der Zoll überwacht die EU-Sanktionen insbesondere in den Bereichen Ein- und Ausfuhr und trifft operative Maßnahmen.
AWG-Novelle 2026
Am 6. Februar 2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, mit der einige der Vorschriften zur Ahndung von Sanktionsverstößen neu geregelt werden. Hintergrund der Änderungen ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht (Richtlinie (EU) 2024/1226), die den EU-Mitgliedstaaten klare Vorgaben macht, welche Sanktionsverstöße wie zu bestrafen sind. Die deutschen Regelungen entsprachen bereits weitgehend der Richtlinie, sodass nur einzelne Anpassungen notwendig waren. Die Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts kommt gerade auch den deutschen Unternehmen zugute, da so europaweit einheitliche Standards bei der Durchsetzung von Sanktionen geschaffen werden. In den Mitgliedstaaten wurden Sanktionsverstöße zuvor sehr unterschiedlich streng verfolgt und geahndet. Die Wirtschaft hat im Gesetzgebungsverfahren zudem auf die technisch-praktischen Herausforderungen bei der Sanktionsumsetzung hingewiesen, zum Beispiel durch teilweise notwendige Software-Implementierungen von neuen Listungen. Dies wurde in einer ergänzenden Erklärung in der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages aufgegriffen.
Warum regelt das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Strafbewehrung von Sanktionen – und nicht das Strafgesetzbuch (StGB)?
Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt die allgemeinen Straftaten, zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Spezielle Straftaten werden in den jeweiligen Fachgesetzen verortet.
Sanktionen betreffen den Außenwirtschaftsverkehr, also den Handel, Dienstleistungen und Finanzgeschäfte mit anderen Staaten. Der Außenwirtschaftsverkehr wird im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Als Spezialgesetz werden hier auch die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten für Verstöße im Außenwirtschaftsverkehr geregelt.