Ziel der Sanktionen ist es insbesondere, die russische Fähigkeit zur Kriegsführung zu treffen, indem einerseits der Zugang der russischen Volkswirtschaft zu Einnahmequellen geschwächt sowie andererseits spezifisch der Zugang Russlands zu Komponenten und Technologie für die Waffenproduktion abgeschnitten wird. Daher liegt ein Fokus der Sanktionsdurchsetzung in Deutschland und bei seinen G7-Partnern auf sogenannten kriegswichtigen Gütern (Common High Priority Liste, als Anhang XL der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Bestandteil des EU-Sanktionsrechts).

Sanktionen entfalten nur dann ihre volle Schlagkraft, wenn sie in der EU konsequent umgesetzt und von einer möglichst großen Gruppe an Partnerländern mitgetragen oder zumindest respektiert werden. Gegenüber Russland sanktionierte Güter gelangen allerdings weiterhin in nicht unerheblichem Maß insbesondere über Drittländer – teils durch komplexe und sehr dynamische russische Beschaffungsnetzwerke organisiert – nach Russland.

Daher steht die effektive Bekämpfung solcher russischen Beschaffungsaktivitäten bzw. allgemein der Sanktionsumgehung immer stärker im Mittelpunkt. Russland soll es so schwer wie möglich gemacht werden, fortschrittliche Materialien, Technologien und militärische Ausrüstung zu erwerben, die es zur weiteren Verletzung des Völkerrechts verwenden kann. Die Verantwortung der jeweiligen nationalen Durchsetzungs-, Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden geht dabei Hand in Hand mit der Eigenverantwortung der Wirtschaftsbeteiligten.

Unternehmen sollten daher stets wachsam sein, ob russische Beschaffung hinter einem konkreten Geschäft versteckt sein könnte.