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EU-Flagge zu Europäische Wirtschaftspolitik

EU-Sanktionspakete gegen Russland

1

23. Februar 2022 - Erstes Sanktionspaket gegen Russland

2

25. Februar 2022 - Zweites Sanktionspaket gegen Russland

3

2. März 2022 - Drittes Sanktionspaket gegen Russland

4

15. März 2022 - Viertes Sanktionspaket gegen Russland

5

8. April 2022 - Fünftes Sanktionspaket gegen Russland

6

3. Juni 2022 - Sechstes Sanktionspaket gegen Russland

7

21. Juli 2022 - Siebtes Sanktionspaket gegen Russland

8

6. Oktober 2022 - Achtes Sanktionspaket gegen Russland

9

16. Dezember 2022 - Neuntes Sanktionspaket gegen Russland

10

25. Februar 2023 - Zehntes Sanktionspaket gegen Russland

11

23. Juni 2023 - Elftes Sanktionspaket gegen Russland

12

18. Dezember 2023 - Zwölftes Sanktionspaket gegen Russland

13

23. Februar 2024 - 13. Sanktionspaket gegen Russland

14

24. Juni 2024 - 14. Sanktionspaket gegen Russland

15

16. Dezember 2024 - 15. Sanktionspaket gegen Russland

16

24. Februar 2025 - 16. Sanktionspaket gegen Russland

17

20. Mai 2025 - 17. Sanktionspaket gegen Russland

18

18. Juli 2025 - 18. Sanktionspaket gegen Russland

19

23. Oktober 2025 - 19. Sanktionspaket gegen Russland

20

23. April 2026 - 20. Sanktionspaket gegen Russland

Als Reaktion auf die Entscheidung der Russischen Föderation, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängige Gebietseinheiten anzuerkennen, sowie die anschließende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, wird ein erstes Maßnahmenpaket erlassen. Das vereinbarte Paket umfasst gezielte Sanktionen gegen 351 Mitglieder der russischen Staatsduma sowie 27 weitere Personen, Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zu den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk sowie Beschränkungen des Zugangs Russlands zu den Kapital- und Finanzmärkten und den Kapital- und Finanzmarktdienstleistungen.

Der Rat der Europäischen Union einigt sich auf ein weiteres Paket von personenbezogenen und wirtschaftlichen Maßnahmen. Das vereinbarte Paket umfasst das Einfrieren der Vermögenswerte von Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, und von Sergej Lawrow, Außenminister der Russischen Föderation, restriktive Maßnahmen gegen die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation und die übrigen Mitglieder der russischen Staatsduma, die die sofortige Anerkennung der selbsternannten „Republik Donezk“ und der selbsternannten „Republik Luhansk“ durch Russland unterstützt haben sowie weitere Maßnahmen in den Bereichen: Finanzen, Energie, Verkehr und Technologie und die Visumpolitik.

Mit dem dritten Sanktionspaket wird die Aussetzung der Sendetätigkeiten der Medien Sputnik und Russia Today in der EU gebilligt. Die Maßnahmen gelten bis die Aggression gegen die Ukraine beendet ist und die Russische Föderation und die ihr nahestehenden Medien ihre Desinformations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten einstellen.

Das vierte Sanktionspaket umfasst Handelsbeschränkungen für Eisen, Stahl und Luxusgüter, Sanktionen gegen weitere 15 Personen und 9 Organisationen sowie ein Verbot aller Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen, der Erbringung von Ratingdiensten für russische Personen oder Organisationen und neuer Investitionen in den russischen Energiesektor.

Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und Berichte über Gräueltaten der russischen Streitkräfte in einer Reihe ukrainischer Städte wird ein fünftes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Das fünfte Sanktionspaket umfasst ein Einfuhrverbot für Kohle und andere feste fossile Brennstoffe aus Russland, ein Einlaufverbot in EU-Häfen für alle russischen Schiffe, ein Einreiseverbot für russische und belarussische Kraftverkehrsunternehmen in die EU, ein Einfuhrverbot für sonstige Güter wie Holz, Zement, Meeresfrüchte und alkoholische Getränke, ein Ausfuhrverbot für Flugturbinenkraftstoffe und andere Güter nach Russland, ein Verbot von Einlagen in Krypto-Wallets, Sanktionen gegen 217 Personen und 18 Organisationen sowie Transaktionsverbot für vier wichtige russische Banken, auf die 23 Prozent des Marktanteils im russischen Bankensektor entfallen.

Das sechste Sanktionspaket umfasst: ein Verbot der Einfuhr von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen aus Russland mit wenigen Ausnahmen, den Ausschluss von drei weiteren russischen Banken und einer belarussischen Bank vom SWIFT-System, die Aussetzung der Sendetätigkeit von drei weiteren staatseigenen russischen Medien in der EU sowie Sanktionen gegen 65 Personen und 18 Organisationen.

Mit dem siebtem Sanktionspaket werden folgende Maßnahmen beschlossen Sanktionen gegen 54 Personen und 10 Organisationen, ein Einfuhrverbot für Gold sowie Schmuck russischer Herkunft, verstärkte Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, das bestehende Zugangsverbot zu Häfen wird auf Schleusen ausgeweitet sowie Klarstellung bestehender Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Luftverkehrs und der Justiz.

Das achte Sanktionspaket umfasst eine Preisobergrenze für die Beförderung von russischem Öl auf dem Seeweg in Drittländer, eine Ergänzung der Liste der Gegenstände, die Beschränkungen unterliegen, weil sie zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen können, weitere Einschränkungen des Handels und des Dienstleistungsverkehrs mit Russland, ein Verbot der Bereitstellung von Krypto-Wallets an russische Personen sowie Sanktionen gegen 30 Personen und sieben Organisationen.

Die Maßnahmen des neunten Sanktionspakets umfassen Sanktionen gegen 141 Personen und 49 Organisationen, ein Verbot, Güter und Technologien der Luft- und Raumfahrtindustrie, einschließlich Drohnenmotoren, nach Russland auszuführen, weitere Beschränkungen bei der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Verbot von Investitionen im Bergbausektor, Transaktionsverbot mit der Russian Regional Development Bank, Verbot der Erbringung von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie die Aussetzung der Sendetätigkeiten von vier weiteren russischen Medien.

Das zehnte Sanktionspaket umfasst Sanktionen gegen 87 Personen und 34 Organisationen, ein Ausfuhrverbot für kritische Technologien und Industriegüter, ein Einfuhrverbot für Asphalt und synthetischen Kautschuk, ein Verbot der Bereitstellung von Gasspeicherkapazitäten für russische Personen oder Organisationen, ein Verbot der Durchfuhr durch Russland von EU-Gütern und -Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Aussetzung der Sendetätigkeiten von RT Arabic und Sputnik Arabic in der EU, Einschränkung der Möglichkeit russischer Staatsangehöriger, eine Position in Leitungsgremien kritischer Infrastrukturen und Einrichtungen der EU zu bekleiden sowie neue Berichtspflichten zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Sanktionen.

Das elfte Sanktionspaket umfasst unter anderem die folgenden Maßnahmen: verstärkte bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit mit Drittländern, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern, Sanktionen gegen 71 Personen und 33 Organisationen sowie gegen 87 neue Organisationen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, Verbot der Durchfuhr weiterer Güter und Technologien durch Russland sowie strengere Ausfuhrbeschränkungen.

Das zwölfte Paket zielt auf hochwertige Sektoren der russischen Wirtschaft und ein Erschweren der Sanktionsumgehung und umfasst die folgenden Maßnahmen: Verbot der direkten oder indirekten Einfuhr, des Erwerbs oder der Weitergabe von Diamanten, einschließlich Schmuck, aus Russland sowie Russland-Ausfuhrklausel: Eine neue Klausel, die für EU-Ausführer gilt und mit der die Wiederausfuhr bestimmter Waren nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland verboten wird. Weiterhin umfasst das Paket die Verstärkung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit mit Drittländern, um das Umgehen der Sanktionen zu erschweren, strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Durchsetzung der Ölpreisobergrenze, weitere Beschränkungen für die Einfuhr von Gütern, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen wie zum Beispiel Roheisen, Kupfer- und Aluminiumdrähte, Folien und Rohre sowie Einfuhrverbot für verflüssigtes Propangas.

Das 13. Sanktionspaket umfasst Maßnahmen gegen weitere 106 Personen und 88 Organisationen: Die neuen Listen richten sich gegen den Militär- und Verteidigungssektor, Angehörige der Justiz, Kommunalpolitiker sowie Personen, die für die illegale Deportation und militärische Umerziehung ukrainischer Kinder verantwortlich sind. Zudem wurden 27 neue Organisationen in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Russlands militärischen und industriellen Komplex bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen, darunter Organisationen mit Sitz in Drittländern, die an der Umgehung von Handelsbeschränkungen beteiligt sind. Dazu kommen weitere Beschränkungen für unbemannte Luftfahrzeuge, also Drohnen und für die Ausfuhr von Gütern, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Fähigkeiten Russlands beitragen.

Im 14. Sanktionspaket wurden folgende Maßnahmen erlassen: ein Verbot von Umladediensten für russisches Flüssigerdgas (LNG) auf dem Gebiet der EU zum Zwecke der Umladung für Drittländer, ein Verbot neuer Investitionen für die Fertigstellung von im Bau befindlichen LNG-Projekten, ein Verbot der Nutzung des „Systems zur Übermittlung von Finanzmitteilungen“ (SPFS), ein Verbot des Einlaufens und der Erbringung von Dienstleistungen für Schiffe, die zum Krieg Russlands beitragen, ein umfassenderes EU-Flugverbot und weitere Ein- und Ausfuhrkontrollen und -beschränkungen. Darüber hinaus wird es politischen Parteien und Stiftungen sowie NGO nicht mehr gestattet sein, Finanzmittel aus Russland entgegenzunehmen, und 69 Personen und 47 Organisationen wurden mit Sanktionen belegt.

Zu den Maßnahmen des 15. Sanktionspakets gehören: Sanktionen gegen 54 Personen und 30 Organisationen, Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für weitere 52 Schiffe, die Teil von Putins Schattenflotte sind, Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für 32 neue Organisationen, von denen einige in Drittländern ansässig sind, Verbot der Anerkennung oder Vollstreckung von Entscheidungen russischer Gerichte in der EU auf der Grundlage von Artikel 248 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation, eine Ausnahmeregelung, die die Freigabe der von EU-Zentralverwahrern gehaltenen Barguthaben ermöglicht sowie Verlängerung der Fristen für bestimmte Ausnahmeregelungen, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind.

Zu den Maßnahmen des 16. Sanktionspakets gegen Russland gehören: Sanktionen gegen 48 Personen und 35 Organisationen, Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für weitere 74 Schiffe, die Teil von Putins Schattenflotte sind, Verbot von Transaktionen mit bestimmten Häfen, Schleusen und Flughäfen in Russland, Transaktionsverbot für Kredit- oder Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands, die das „System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen“ nutzen, Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für 13 Regionalbanken, Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für 53 neue Organisationen, von denen zwei Drittel in Drittländern ansässig sind, Aussetzung der Sendelizenzen für acht weitere russische Medien, erweitertes Flugverbot für gelistete Luftfahrtunternehmen, die Inlandsflüge innerhalb Russlands durchführen, neue Beschränkungen auf der Krim und in Sewastopol sowie in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja. Zu den Maßnahmen gegen Belarus gehören Beschränkungen in Bezug auf den Verkauf oder die Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Einlagen und Kryptoanlagen sowie Beförderungsleistungen.

Zu den Maßnahmen des 17. Sanktionspakets gehören: Sanktionen gegen 17 Personen und 58 Organisationen, darunter Surgutneftegas, ein Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für weitere 189 Schiffe der russischen Schattenflotte, Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für 31 neue Organisationen, von denen einige in Drittländern ansässig sind sowie weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen, einschließlich chemischer Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ersatzteile für Werkzeugmaschinen.

Zu den Sanktionsmaßnahmen des 18. Sanktionspakets gehören: Sanktionen gegen 14 Personen und 41 Organisationen, eine Senkung der Preisobergrenze für Rohöl von 60 US-Dollar auf 47,6 US-Dollar je Barrel, ein Einfuhrverbot für raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, die aus Drittländern stammen, ein Zugangsverbot zu Häfen für 105 weitere Schiffe aus Putins Schattenflotte, ein vollständiges Transaktionsverbot für Nord Stream 1 und 2, die Ausweitung des Verbots der Erbringung von in der EU ansässigen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr an bestimmte russische Banken zu einem vollständigen Transaktionsverbot; zudem wird dieses für 22 weitere russische Banken gelten, ein Verbot der Durchführung von Transaktionen mit dem Russian Direct Investment Fund sowie Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für 26 neue Organisationen, von denen einige in Drittländern ansässig sind.

Zu den Sanktionsmaßnahmen des 19. Sanktionspakets gehören: ein Einfuhrverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG) in die EU, Sanktionen gegen weitere 69 Personen, einschließlich Krypto-Anbietern, ein Zugangsverbot zu Häfen für 117 weitere Schiffe aus Putins Schattenflotte, ein Verbot von Transaktionen mit fünf weiteren russischen Banken und anderen Banken aus Drittländern, Ausfuhrbeschränkungen für 45 neue Organisationen, von denen einige in Drittländern ansässig sind und die Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck liefern sowie ein Verbot der Zusammenarbeit von EU-Wirtschaftsbeteiligten mit dem russischen nationalen Zahlungskartensystem (Mir) oder mit dem System für schnelle Zahlungen (SBP).

Zu den Sanktionsmaßnahmen des 20. Sanktionspakets gehören: Listung weiterer 120 Personen, Erweiterung der Import- und Exportverbote unter .anderem. im Bereich der Chemikalien und Metalle, der Grundstein für ein künftiges Verbot von Seeverkehrsdienstleistungen für Rohöl- und Erdölerzeugnisse aus Russland, abhängig von einem weiteren Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten, Zugangsverbot zu Häfen für weitere 46 Schiffe aus Russlands Schattenflotte, verschärfte Due-Diligence-Prüfungen für den Verkauf von Tankschiffen (unter .anderem. Aufnahme einer No-Russia-Clause), weitere Dienstleistungsverbote im LNG-Bereich, ein Transaktionsverbot gegen 20 weitere russische Banken und vier Finanzinstitute in Drittländern, ein vollständiges Verbot für russische Crypto Asset Service Provider, ein Verbot von Transaktionen in einer weiteren Kryptowährung (RUBx) und strengere Ausfuhrbeschränkungen für 60 weitere Unternehmen, von denen einige in Drittländern ansässig sind. Zum ersten Mal aktiviert die EU ihr Instrument zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken, indem sie die Ausfuhr von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen und Funkgeräten in die Kirgisische Republik verbietet. Erstmals wird zudem ein Hafen in einem Drittstaat gelistet, das indonesische Ölterminal Karimun. Das Paket erweitert das Instrumentarium zum Schutz von EU- Personen und -Organisationen vor rechtswidrigen russischen Praktiken, unter anderem durch Grundlagen für Transaktionsverbote bei Zwangsverwaltung und IP Missbrauch.