Die Jahresprojektion im Januar ist Teil des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung. Die Frühjahrs- und Herbstprojektionen, üblicherweise im April beziehungsweise Oktober, bilden die Grundlage für die Schätzungen des Steueraufkommens im Arbeitskreis „Steuerschätzungen“. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen orientieren sich bei der Aufstellung ihrer Haushalte an den projizierten gesamtwirtschaftlichen Eckwerten. Auch die Meldungen an die Europäische Union im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes werden auf Grundlage der Projektionen erstellt.

Die Bundesregierung projiziert die Wirtschaftsentwicklung in der kurzen und mittleren Frist und bestimmt das Produktionspotenzial. Diese Schätzungen sind Grundlage für die Berechnung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes nach der nationalen Schuldenregel gemäß Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes. Frühere Projektionen finden Sie im Archiv.

In der aktuellen Herbstprojektion erwartet die Bundesregierung im Jahr 2026 reales Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent, 1,1 Prozent im Jahr 2027 und 0,6 Prozent im Jahr 2028.

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