Artikel - Bürokratieabbau

Bürokratierückbau – Wirtschaft spürbar entlasten

Einleitung

Unnötige Bürokratie kostet Zeit, Geld und bremst die Wirtschaft. Besonders belastet sind kleine und mittlere Unternehmen. Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele für den Bürokratierückbau gesetzt. So sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindenstens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Daneben setzt das Bundeswirtschaftsministerium  weiterhin auf Praxischecks. Effektiv, praxisbezogen und im Dialog mit denen, die von Bürokratie betroffen sind, werden bürokratische Hindernisse und geeignete Lösungen identifiziert.

Eine Person hält einen Aktenstapel der auf einem Tisch liegt.

© iStock.com/smolaw11

Praxischecks

Best Practice: Praxischecks

Bei Praxischecks prüfen wir, ob Gesetze und deren Umsetzung weniger bürokratisch sein könnten. Dafür sprechen wir in Workshops mit Expertinnen und Experten aus der Praxis, zum Beispiel mit betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Akteurinnen und Akteuren in den Behörden. Das heißt: Wir denken von den Anwenderinnen und Anwendern aus, nicht von den Paragrafen.

In den Workshops widmen wir uns konkreten Fallbeispielen, zum Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine Photovoltaik-Anlage (PV) installieren. Für diesen Fall schauen wir uns dann an, wie die vielen Vorschriften zusammenspielen. Unser Ziel: praxis- und vollzugstaugliche Gesetze.

Buerokratieabbau Grafik 1 Bild vergrößern: Buerokratieabbau Grafik 1

Zu folgenden Themen hat das Bundeswirtschaftsministerium bisher Praxischecks durchgeführt:

  • Gastgewerbe
    Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau, Walter Nussel MdL, in Kooperation mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) einen Praxischeck im Gastgewerbe durchgeführt. Gegenstand waren Dokumentationspflichten in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, daneben Elektrocheck und Brandschutz, die über eine gezielte Befragung der Unternehmen durch das Statistische Bundesamt als besonders belastend identifiziert worden waren. Aus der Diskussion im Workshop konnten Lösungsansätze auf allen gesetzgeberischen Ebenen (EU, Bund, Länder) erarbeitet werden. Aber auch Spielräume im Vollzug von EU-Regelungen auf Länderebene wurden identifiziert, die noch viel konsequenter genutzt werden sollten. Zu den einzelnen Handlungsempfehlungen im Praxischeck "Bürokratieabbau im Gastgewerbe".
  • Genehmigung von Elektrolyseuren
    Für diesen Check haben wir mit dem Bundesumweltministerium sowie dem Wirtschaftsministerium und Umweltministerium aus Nordrhein-Westfalen zusammengearbeitet. In einem Workshop im Februar 2025 sind wir gemeinsam mit Mitarbeitenden aus Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen bereits Elektrolyseure betreiben, und Mitarbeitenden aus Genehmigungsbehörden das Genehmigungsverfahren Schritt für Schritt durchgegangen. Zum Ergebnis des Checks.
  • Wagniskapital-Investitionen von Stiftungen
    Im April 2025 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Praxischeck-Workshop mit Stiftungen durchgeführt, in dem deren Hemmnisse für Wagniskapital-Investitionen identifiziert und Lösungsansätze herausgearbeitet wurden. Es wurden insbesondere materielle Verbesserungen von Regulierungen und ihrem Vollzug betrachtet. Zum Ergebnis der Praxischeck-Workshops.
  • Lebensmittelhandwerk
    Der Praxischeck wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in Kooperation mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) durchgeführt. Mit diesem Praxischeck wurde erstmals ein branchenspezifischer Ansatz des Praxischecks erprobt, bei dem verschiedene Themenbereiche betrachtet wurden. Grund dafür ist, dass es im Lebensmittelhandwerk vor allem die Vielzahl der Vorgaben ist, die die täglichen Abläufe im Lebensmittelhandwerk erschweren und die personellen Ressourcen der häufig familiengeführten Unternehmen überproportional stark belasten. Auf Grundlage der Diskussion der Workshop-Teilnehmenden konnten 26 Vorschläge zur Entlastung des Lebensmittelhandwerks identifiziert werden. Nähere Informationen im Ergebnispapier: Praxischeck "Lebensmittelhandwerk".
  • Gründungen und Unternehmensnachfolgen
    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Statistische Bundesamt haben zusammen mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Verwaltungsmitarbeitenden und Gründenden, 44 Handlungsempfehlungen zur Beseitigung bürokratischer Hürden bei Gründungen und Unternehmensnachfolgen aufgezeigt. Dieser Praxischeck legt erstmals empirisch die unterschiedlichen Perspektiven des Verwaltungsvollzugs und der Gründenden offen. Im Praxischeck zeigte sich, eine Verbesserung der Regulatorik greift nicht. Vielmehr müssen sich Bund und Länder stärker vernetzen, um prozessuale Vereinfachungen auf den Weg zu bringen. Alle Vorschläge sind im Ergebnispapier im Praxischeck "Einfach(er) gründen" zusammengefasst.
  • Genehmigung von Schwerlasttransporten
    Zu diesem Thema haben wir zunächst gemeinsam mit der Stadt Hamburg vor allem das Zusammenspiel von Antragstellenden und Vollzugsebene in Hamburg in den Blick genommen. Dazu fand ein Workshop mit Transportunternehmen, der Genehmigungsbehörde, der Behörde für Wirtschaft und Innovation (Hamburger Senat) sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) statt. Dabei haben wir elf Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung gefunden. Zu den Ergebnissen des Praxischecks "Genehmigung Schwerlasttransporte"
    Im Anschluss haben wir gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) einen weiteren Praxischeck durchgeführt. Teilgenommen haben unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Genehmigungs- und Erlaubnisbehörden in Nordrhein-Westfalen, der Autobahn GmbH sowie Straßenbaulastträgern. Dabei wurden 17 Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung ausgearbeitet. Weitere Details.
  • Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
    Mit diesem Praxischeck wurde als Pilotprojekt erstmals ein Gesetzgebungsverfahren begleitet. Hierzu haben wir einen Workshop mit Energieauditoren (Adressaten des EDL-G) und Mitarbeitern aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA – Vollzugsbehörde für das EDL-G) die Praxistauglichkeit des EDL-G auf den Prüfstand gestellt. Zum Ex-ante Praxischeck zum "Energiedienstleistungsgesetz".
  • Genehmigung von Windenergieanlagen an Land
    Im Oktober 2023 haben wir in Kooperation mit Baden-Württemberg einen Praxis-Workshop durchgeführt, in dem wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, sogenannten Projektierer, und der Vollzugsebene in Baden-Württemberg systematisch Genehmigungsverfahren diskutiert haben. Dabei konnten wir 34 Maßnahmenvorschläge ermitteln, wie Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden können. Nähere Informationen in den Ergebnissen des Praxis-Checks "Wind an Land".
  • Planung und zum Betrieb von Wärmepumpen
    Für diesen Praxischeck haben wir im Frühjahr und Sommer 2023 zwei Workshops mit Handwerkerinnen und Handwerkern, dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVHSK) sowie Energieexpertinnen und Energieexperten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) organisiert. Im Ergebnis wurden nur wenige Bürokratie-Hemmnisse identifiziert, die das Bundeswirtschaftsministerium bereits durch laufende Aktivitäten adressiert oder bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie im Ergebnispapier "Bürokratieabbau für die Transformation: Praxischeck Wärmepumpen".
  • Medizinalcannabis
    Bei einem unserer ersten Praxischecks haben wir die Prozesskette von der Feststellung des Therapiebedarfs, über die Erstattung der Kosten durch Krankenkassen bis zum Bezug von Medizinalcannabis untersucht. Hierzu fanden im Frühjahr 2023 vier Workshops mit Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie mit Expertinnen und Experten aus der Cannabis-Wirtschaft statt.
  • Pilotprojekt: Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen im Einzelhandel
    Im Rahmen dieses ersten Praxischecks haben wir das Investitionsvorhaben „Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen im Einzelhandel“ unter die Lupe genommen. Hierzu haben wir von April bis Juni 2022 drei Workshops organisiert. Mit dabei waren Energieexpertinnen und -experten des Handelsverband Deutschland, aus Einzelhandelsunternehmen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen. In den Workshops haben wir systematisch die Prozesskette von der Investitionsentscheidung bis zur ersten produzierten Kilowattstunde (kWh) untersucht und uns angeschaut, wie die vielen Vorschriften zusammenspielen. Mit dieser Methode haben wir in unserem Pilot-Praxischeck über 50 Hindernisse identifiziert, die einem beschleunigten PV-Ausbau und der Ausschöpfung von Flächenpotenzialen entgegenstehen. Die erkannten energierechtlichen Hemmnisse haben wir in der PV-Strategie adressiert und entsprechende Lösungen überwiegend mit dem Solarpaket (Mai 2024) umgesetzt.

Unsere Partner beim Bürokratierückbau

Im Einsatz für weniger Bürokratie und besseres Recht

Das Bundeswirtschaftsministerium kann häufig unnötige oder zu komplizierte Einzelregelungen nicht alleine verändern oder abschaffen. Viele fallen in die Zuständigkeit anderer Ressorts, der Bundesländer und der EU.

Wichtige Gremien für Bürokratierückbau und bessere Rechtsetzung auf Bundesebene sind

Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau

Die Federführung für Bürokratierückbau innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Zur Steuerung der ressortübergreifenden Bürokratierückbaumaßnahmen hat die Bundesregierung am 6. August 2025 die Einsetzung des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs, Philipp Amthor, beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung beschlossen. Dort beraten und koordinieren alle Ministerien die Maßnahmen der Bundesregierung für weniger Bürokratie und Staatsmodernisierung.

Nationaler Normenkontrollrat

Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) mit zehn ehrenamtlichen Mitgliedern eingerichtet. Der NKR unterstützt und berät den Bund als unabhängiges Expertengremium zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung.

Das Gremium prüft insbesondere den Erfüllungsaufwand neuer Gesetze und Verordnungen. Ziel ist, durch Transparenz über die Bürokratiekosten möglichst bürokratiearme Gesetze zu schaffen. Außerdem soll Bürokratie so messbar gemacht werden.

Seit 2023 kontrolliert der NKR außerdem, ob die Ministerien beim Entwurf neuer Regelungen den sogenannten Digitalcheck durchgeführt haben. Mithilfe dieses Checks soll digitaltaugliches Recht geschaffen werden.

Bundesländer und Europäische Union

Wenn wir bei unseren Praxischecks oder in Ihren Hinweisen auf unnötige Bürokratie in den Bundesländern stoßen, nehmen wir Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen in den Landesbehörden auf.

Außerdem binden wir Expertise aus den Ländern in unsere Arbeit ein. Dieser Austausch ist wichtig, denn Bundesrecht wird in der Regel durch die Länder beziehungsweise Kommunen vollzogen. Praxischecks laufen und liefen zum Beispiel in Kooperation mit Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Auch in Europa setzen wir uns für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung ein.

Pressemitteilungen

  • 05.11.2025 - Pressemitteilung - Bürokratieabbau

    Pressemitteilung: Entlastungskabinett – Bundeswirtschaftsministerium mit deutlichem Beitrag zum Maßnahmenpaket Bürokratierückbau

    Öffnet Einzelsicht
Aktenordner zum Thema Bürokratieabbau

Verwandte Themen