Beispiel 1: Reifenhändler (kleines Unternehmen)
Ein Reifenhändler aus Stuttgart will eine größere Kundenreichweite und effizientere Prozesse durch Investitionen in digitale Technologien erreichen. Auf Basis eines Digitalisierungsplans reicht er einen Antrag ein, der folgende Angaben enthält:
- Unternehmensgröße: bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Investition in einen neuen Webauftritt mit Online-Vertrieb sowie neue technologische Infrastruktur (IP-Telefonie, elektronische Warenannahme)
- Investitionsvolumen: ca. 60.000 Euro
Das Vorhaben wurde mit einer Förderquote von 40 Prozent und somit insgesamt 24.000 Euro durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert.
Beispiel 2: Wertschöpfungsnetzwerk
Drei Unternehmen (Händler, Gardinenhersteller und Stoffproduzent) aus Osnabrück wollen die gemeinschaftlichen Prozesse in der Lieferkette digitalisieren und mit der so gesteigerten Effizienz den Absatz ihrer Produkte steigern. Ziel ist es, eine unternehmensübergreifende IT-Software zu entwickeln, die auch als App genutzt werden kann. Hierdurch kann die bestehende Lieferkette über automatisierte Bestellprozesse – vom Auftragseingang bis zur Lieferung an den Kunden – optimiert werden. Die neue unternehmensübergreifende Software-Anwendung führt auch zu Kosteneinsparungen. Zudem können die Produkte für die Kunden online besser sichtbar werden.
Hierzu beantragen die Unternehmen jeweils als Bestandteil eines Wertschöpfungsnetzwerks eine Förderung mit folgenden Angaben:
| Unternehmensgröße | 45 Beschäftigte | 70 Beschäftigte | 120 Beschäftigte |
| Investitionsvolumen | 80.000 | 80.000 | 80.000 |
Als Wertschöpfungsnetzwerk wird das kleinste Unternehmen mit einer Quote von 45 Prozent (36.000 Euro), die anderen beiden Unternehmen mit einer Quote von 40 Prozent (jeweils 32.000 Euro) für die geplante Investition gefördert. Die Förderquote setzt sich zusammen aus 35 Prozent für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten beziehungsweise 40 Prozent für das kleinste Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten – plus jeweils fünf Prozent für das Wertschöpfungsnetzwerk.
Beispiel 3: Fördermodul 2 „Qualifizierung“
In den drei Unternehmen aus Beispiel 2 sollen sich zudem 15 Beschäftigte pro Unternehmen weiterbilden – hinsichtlich der Anwendung digitaler Plattformen und der Möglichkeiten intelligenter Vernetzungen. Daher beantragen die Unternehmen jeweils eine Förderung für Fortbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese Weiterbildungskosten betragen pro Unternehmen 10.000 Euro und wurden durch das Bundeswirtschaftsministerium bei vorliegender Förderquote von 40 Prozent beziehungsweise 45 Prozent mit 4.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro bezuschusst.