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Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Einleitung

Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen

Gemeinwohlorientierte Unternehmen lösen gesellschaftliche Herausforderungen

Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen, sei es beispielsweise der Klimawandel oder der demografische Wandel. Gleichzeitig bringen Gemeinwohlorientierte Unternehmen neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen hervor und schaffen Arbeitsplätze mit Sinn. Sie stellen die gesellschaftliche Rendite vor die finanzielle Rendite. In Krisensituationen zeigen sie sich oft besonders resilient.

Bislang gibt es in der Breite nicht genügend Anlaufstellen, die Gemeinwohlorientierte Unternehmen bei Fragen zur Gründung und Digitalisierung oder auch zum Geschäftsbetrieb beraten oder bei der Vernetzung untereinander bzw. mit anderen Akteuren unterstützen. Hier setzt das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ an.

Stärkung durch Förderprogramm

Förderprogramm stärkt Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Mit dem Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken, ihr Wachstum fördern und Impulse für die verstärkte Gründung neuer Gemeinwohlorientierter Unternehmen geben.

Ziele der Förderrichtlinie sind die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen. Denn: Um gute Ideen umzusetzen, fehlen häufig nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch passendes unternehmerisches Wissen und erfolgreiche Umsetzungsstrategien. Das Programm knüpft damit an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an.

Die Förderrichtlinie zum Programm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit potenziellen Adressaten des Programms entwickelt und am 17. Juli 2024 veröffentlicht. Die erste Antragsrunde endete am 16. September 2024, die zweite Antragsrunde am 21. Januar 2025. Die dritte und letzte Antragsrunde endete am 16. April 2026. Zuvor wurde eine Änderung der Förderrichtlinie mit der Streichung der Projektlaufzeitbegrenzung auf den 31. Dezember 2028 veröffentlicht. Vorhaben müssen spätestens mit dem 30. Juni 2029 abgeschlossen sein.

Menschen arbeiten an einem Tisch zusammen

© jacoblund / iStock

Von August 2024 bis Juni 2029 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 115 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 57,5 Millionen Euro aus dem ESF Plus ko-finanziert. „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ist damit das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.

Das Förderprogramm dient auch der weiteren Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen der Bundesregierung. Diese zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu verbessern, u. a. durch einen verbesserten Zugang zu finanzieller Unterstützung, Investitionen in den Ausbau des Ökosystems und bessere rechtliche Rahmenbedingungen.

Förderung

Was wird gefördert?

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWE Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

  • Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
  • Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.

Antragsberechtigung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.

Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.

Hinweis

Die dritte Antragsrunde ist am 16. April 2026 abgelaufen, es können keine Förderanträge mehr eingereicht werden. Die Durchführung einer vierten Antragsrunde ist nicht vorgesehen.

Für allgemeine Fragen bietet unser Projektträger ein „Help-Desk“ an, das bei Fragen und Beratungsbedarf zur Verfügung steht (siehe oben unter „Kontakt“).

Zur Information stehen außerdem FAQ sowie ein Fact-Sheet (PDF, 697 KB) bereit.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“

1.1 Sind Vorhaben förderfähig, die auf Vorhaben aufbauen, die mit Unterstützung des Förderprogramms „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ initiiert wurden (z.B. Inkubator- und Akzelerator-Programme, Seminar- und Workshopreihen, Coachings)?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

1.2 Sind nur gänzlich neue Vorhaben förderfähig?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

1.3 Was ist der Unterschied zwischen dem Modul I („Individual-Modul“) und dem Modul II („Multiplikator-Modul“)?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Weitere Informationen zum Förderprogramm