Die Games-Förderung des Bundes auf einen Blick:
- Förderung für die Entwicklung von Prototypen und Produktionen von Computerspielen
- Förderquote von bis zu 50 % für KMU und Start-ups
- Antragsberatung und -bearbeitung durch den Projektträger DLR
Trotz steigender Gesamtumsätze der Branche in Deutschland waren die Marktanteile deutscher Unternehmen lange Zeit rückläufig und stagnieren seit einigen Jahren auf niedrigem Niveau. Auch bleibt die Zahl der hier beschäftigten Personen hinter dem Potential zurück. Hauptgrund sind die im internationalen Vergleich hohen Produktionskosten für Computerspiele in Deutschland. Um dem entgegenzusteuern und die Rahmenbedingungen für Entwicklungen aus Deutschland zu verbessern, gibt es seit 2019 die Games-Förderung des Bundes mit einem Volumen von max. 50 Mio. Euro jährlich. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Branche zu erhöhen, sowie die Zahl von Spieleveröffentlichungen und Unternehmen aus Deutschland zu steigern und deren Positionierung auf sowohl dem deutschen als auch auf den internationalen Märkten zu stärken. Im Rahmen des Förderprogramms wurden seit 2019 insgesamt über 640 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von über 220 Mio. Euro bewilligt (Stand: Juli 2025).
Mit einer überarbeiteten und aktualisierten Förderrichtlinie geht das Programm in die nächste Runde. Ziel ist es, die Förderung künftig zielgenauer und verlässlicher auszurichten. Seit dem 30.12.2024 ist es wieder möglich, Projekte zur Förderung einzureichen.
Die Eckpunkte der „Games-Förderung des Bundes“ im Detail:
Ziele:
- Internationales Level-Playing-Field
- Vielfältige Kulturlandschaft erhalten
- Produktions- und Entwicklungsstandort Deutschland stärken
- Wirtschaftlich gesundes Ökosystem schaffen (kleine + mittlere + große Unternehmen)
- Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten
Fördergegenstand:
- Entwicklung digitaler Computerspiele (Games), d.h. Prototypenentwicklung
und Produktion (= Entwicklung eines Spiels, einer Portierung oder Erweiterung).
Eckpunkte:
- Die Förderquote (Anteilsfinanzierung von Personal- und Sachkosten) richtet sich nach der Unternehmensgröße (nach KMU-Definition der EU):
- Große Unternehmen max. 25 % (Grundförderquote)
- KMU (kein Start-up): max. 45% (Grundförderquote zzgl. 20% KMU-Bonus)
- KMU & Start-up (bis 3 Jahre): max. 50% (KMU zzgl. 5% Start-up-Bonus)
- Erfüllung des verpflichtenden Kulturtests.
- Verpflichtendes Alterskennzeichnungsverfahren nach Jugendschutzgesetz. In diesem Verfahren werden auch Risiken der persönlichen Integrität berücksichtigt, darunter fallen u.a. auch Monetarisierungsmodelle, die übermäßig manipulative Designs oder Prozesse nutzen („Dark Patterns“).
- Ausschluss von gewaltverherrlichenden oder gewaltverharmlosenden Spielen.
- Ausschluss von Glücksspiel und deren Simulation, ebenso von Spielen, bei denen Darstellungen von Glücksspiel ein zentrales Element sind.
- Antragsbearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs
- Nach aktuellem Stand pro Jahr 2 Förderaufrufe (keine festen Stichtage, sondern „Einreichungsfenster“) zur Konkretisierung der Förderrichtlinie und zum Nachsteuern des Verfahrens.
- Gewährung als nicht-rückzahlbarer Zuschuss.
- Förderfähige Projekte müssen eine Mindestgröße von 300.000 Euro aufweisen.
- Eine Kumulierung von Bundes- und Landesvorhaben ist ausgeschlossen.
Die Entwicklung der neuen Förderrichtlinie fand in einem transparenten Prozess unter Einbezug der Branche statt. Wichtige Anregungen aus der Branche wurden in die neue Richtlinie aufgenommen. Mit der neuen Förderrichtlinie wird auch auf die Kritik des Bundesrechnungshofes eingegangen. Dieser hat unter anderem eine stärkere Abgrenzung zur Förderung der Länder gefordert. Dem sind wir gefolgt.