Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)
Das Bundeswirtschaftsministeriums ermöglicht mit dem "Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)" deutschen Unternehmen zu günstigen Bedingungen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland, um diese bestmöglich bei der Vermarktung von innovativen Produkten – auch an ausländische Interessentinnen und Interessenten – zu unterstützen.
Darüber hinaus bietet das Bundeswirtschaftsministeriums mit dem „Auslandsmesseprogramm (AMP)“ Unternehmen die Möglichkeit, zu günstigen Bedingungen an Messen im Ausland teilzunehmen und auf Gemeinschaftsständen unter der Dachmarke „made in Germany“ die hochwertigen Produkte aus Deutschland auch dort ausgezeichnet zu präsentieren. Mehr erfahren.
Weitere Instrumente zur Förderung innovativer Start-ups
Mit dem breiten und branchenoffenen Finanzierungsinstrumentarium für Start-ups wird dazu beigetragen, den Innovationsstandort Deutschland weiter zu stärken. Hierfür stehen beispielsweise der High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder der DeepTech & Climate Fonds (DTCF), aber auch eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu einzelnen Finanzierungsprogrammen finden Sie im Artikel Zukunftsfonds.
Forschung und Innovation in KMU fördern
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet den KMU Zuschüsse und Zinsvergünstigungen, damit sie Forschungs- und Innovationsprojekte leichter finanzieren können. Dabei wird die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen besonders gefördert, damit neue Erkenntnisse der Wissenschaft schnell in marktfähige Produkte umgewandelt werden können.
Marktnahe Forschungs- und Innovationsprojekte
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt mit Hilfe von Zuschüssen branchen- und themenoffen marktorientierte technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Mittelständlern und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen (z. B. Hochschulen) sowie das Netzwerkmanagement von Innovationsnetzwerken. Das ZIM ist mit mehreren Tausend neuen Projekten pro Jahr eines der größten Innovationsförderprogramme für den Mittelstand. Mit der Neufassung der ZIM-Richtlinie 2025 wurde das ZIM optimiert, um Verbesserungen für den Mittelstand zu erreichen, dazu gehören unter anderen bessere Zugangsbedingungen für junge und kleine Unternehmen (z. B. bei Durchführbarkeitsstudien) sowie eine Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.zim.de.
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) zielt auf marktnahe nichttechnische Innovationen, wie kreative Servicedesigns, neue Plattformkonzepte oder zukunftsweisende digitale Organisationsmodelle. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) und mit ihnen kooperierende Wissenschaftspartner, wie z.B. Hochschulen. Aufbauend auf positiven Evaluationsergebnissen und einer erfolgreichen Pilotphase wurde das IGP 2023 erneuert und fest etabliert. Nun geben ungefähr im Halbjahresrhythmus immer neue Förderaufrufe zu wechselnden Zukunftsthemen Impulse für vielfältige Innovationen. Weitere Informationen und Ansprechpartner sind unter www.bundeswirtschaftsministerium.de/igp verfügbar.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit steht zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben zur Verfügung. Er ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert wird der Investitions- und Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit einem Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben oder innovativer Unternehmen. Der Kreditbetrag liegt zwischen mindestens 25.000 Euro und 25 Millionen Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben innovativer Unternehmen.
ERP-Mezzanine für Innovation dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder technischer Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung in Deutschland. Mit dem Programm werden private Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren geschäftstätig sind, gefördert. Der Kreditbetrag liegt zwischen mindestens 25.000 Euro und maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung kann als integriertes Finanzierungspaket zur Verfügung gestellt werden, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Alternativ kann die Finanzierung als reine Fremdkapitalfinanzierung (klassisches Darlehen) zur Verfügung gestellt werden.
Industrielle Gemeinschaftsforschung: Themenoffene vorwettbewerbliche Forschung
Kleine und mittlere Unternehmen stehen vor größeren Herausforderungen bei der Finanzierung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Großunternehmen, unter anderen bedingt durch mangelnde finanzielle und personelle Ressourcen. Um die Innovationskraft von KMU zu stärken, so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und schließlich gesamtwirtschaftliches Wachstum zu erzielen, engagiert sich der Staat in der Innovationsförderung für den Mittelstand.
Mit dem Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Ihre Ergebnisse kommen allen Unternehmen zugute, KMU profitieren besonders. Das Besondere an der IGF ist, dass KMU erstens durch gemeinsame Forschungsaktivitäten mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen jedweder Größe gewinnen, unter anderen durch die Mitarbeit in sogenannten Projektbegleitenden Ausschüssen. Zweitens profitieren KMU von den Forschungsergebnissen der IGF-Vorhaben, welche innovative und unternehmensstärkende Technologien für die gesamte Branche hervorbringen.
Die IGF ist themen-, branchen- und technologieoffen. Somit kann sie flexibel als Trendbeschleuniger wirken und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen auf zukunftsträchtigen Technologiefeldern beitragen.
IGF: https://www.igf-foerderung.de
Innovationskompetenz in strukturschwachen Regionen
Damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wettbewerbsfähig bleiben, ist es wichtig, dass sie ihre Innovationskraft steigern und am Technologietransfer teilhaben. In strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, ist die Wirtschaft regelmäßig durch kleine und Kleinst-Unternehmen geprägt, denen die Kapazitäten fehlen um Forschung und Entwicklung (FuE) systematisch zu betreiben. Diese Lücke schließen die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die in ihren Innovationsaktivitäten die Bedürfnisse der KMU in den Vordergrund stellen können.
Das themen- und technologieoffene BMWE-Förderprogramm „Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Forschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) unterstützt deshalb Projekte der gemeinnützigen Industrieforschungsinstitute von der Vorlaufforschung bis zur Fertigungsreife sowie Transferaktivitäten und investive Vorhaben zur Verbesserung der technischen FuE-Infrastruktur. Die Ergebnisse der Projekte stehen den KMU diskriminierungsfrei zur Verfügung und sollen Wachstum fördern und wertvolle Arbeitsplätze in den Regionen sichern.
Das Programm INNO-KOM knüpft hierbei an die Ziele des zentralen Instruments der regionalen Strukturpolitik, der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) an, indem es die Innovationsfähigkeit von KMU in strukturschwachen Regionen stärkt, um deren Wettbewerbsnachteile auszugleichen.
Die Ergebnisse der marktorientierten Forschungsvorhaben werden im Innovationskatalog zusammengefasst.
INNO-KOM: www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/INNO-KOM/inno-kom.html
Innovationsberatung für Unternehmen
Der Förderbereich Innovationsberatung hat das Ziel, die Innovationskompetenz von KMU zu erhöhen. Er umfasst die Beratung für ein effektives Innovationsmanagement und die Beratung über Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und der Europäischen Kommission.
- Innovationsgutscheine des Bundeswirtschaftsministeriums (go-inno)
Mit den Innovationsgutscheinen werden anteilig externe Beratungsleistungen in KMU und Handwerksbetrieben zur Steigerung der Innovationskompetenz und -fähigkeit im Unternehmen gefördert. Die Förderung unterstützt KMU (bis 100 Mitarbeitende) bürokratiearm dabei, Produkt- und technische Verfahrensinnovationen im Unternehmen vorzubereiten und durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de, dem Online-Portal zum Förderprogramm "go-inno". - Nationale Kontaktstelle EIC Accelerator (NKS EIC Accelerator)
Die NKS EIC Accelerator informiert und berät über die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des EIC (European Innovation Council) Accelerators unter "Horizont Europa", dem europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Der EIC Accelerator richtet sich an KMU und Start-ups mit disruptiven, hochrisikoreichen Projektideen und bietet neben Zuschüssen auch Beteiligungskapital. Aktuelle Informationen erhalten Sie über den Newsletter der NKS EIC Accelerator oder unter www.nks-eic-accelerator.de. - Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Diese Beratungsstelle informiert über alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung von Bund, Ländern und der Europäischen Kommission sowie wichtige Ansprechpartner und aktuelle Förderschwerpunkte. Außerdem bietet die Förderberatung einen kostenlosen Lotsendienst für KMU.
Förderberatung einen kostenlosen themenübergreifenden Lotsendienst für Unternehmen, Forschungseinrichtungen unter anderen und die ebenfalls kostenlose „Lotsenstelle Wasserstoff“, die über Möglichkeiten der Unterstützung von Innovationen und Investitionen im Wasserstoffbereich informiert.
Förderung von Netzwerken und Clustern
Viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten in regionalen oder thematischen Clustern und Netzwerken zusammen, um optimale Wertschöpfungsketten zu bilden und ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu steigern.
- Das Programm "go-cluster" unterstützt daher die bundesweit leistungsfähigsten Clustermanagement-Organisationen bei der Professionalisierung und Weiterentwicklung hin zu international exzellenten Organisationen. Weitere Schwerpunkte liegen in der nationalen und internationalen Vernetzung sowie der Stärkung der Sichtbarkeit der Innovationscluster.
- Das Internetportal Clusterplattform Deutschland der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Bildung und Forschung bietet einen umfassenden Überblick über die clusterpolitischen Maßnahmen des Bundes und der Länder sowie europäischer Initiativen. Es stellt kompakt und anschaulich die regionalen und nationalen Clusterinitiativen dar und bietet gleichzeitig ein Dialogforum für Clusterakteure und -forscher.
Initiative Rückenwind für Innovation
Technologie- und Wissensaustausch beeinflussen maßgeblich die Marktfähigkeit von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Dennoch gelingt der Wissenstransfer nicht häufig genug – gerade der deutsche Mittelstand hat dadurch Innovationsbedarf. Deswegen wurde in der letzten Legislaturperiode der Startschuss für die Initiative Rückenwind für Innovation des Bundeswirtschaftsministeriums ins Leben gerufen. Sie soll die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte unterstützen. Dafür prüft das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit Innovationsakteuren, welche Maßnahmen der Umsetzung von Ideen in den Markt bereits funktionieren und wo Verbesserungen nötig sind. Ziel ist die Optimierung des Innovationsökosystems in Deutschland und damit eine Steigerung der Innovatorenquote und der Innovationstätigkeit. Die Initiative Rückenwind für Innovation des Bundeswirtschaftsministeriums hat das Ziel, die themen- und technologieoffene Mittelstandsförderung „Von der Idee bis zum Markterfolg“ weiter auszubauen und zu verbessern.