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28.10.2024 - Artikel - Frauen in der Wirtschaft

Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand Gemeinsamer Aktionsplan von Bundesministerien, Verbänden, Netzwerken, Finanzierungs­institutionen und wissenschaftlichen Instituten auf Initiative des BMWK

Einleitung

Selbständige Frauen sind unverzichtbar für einen vitalen und erfolgreichen deutschen Mittelstand. Mit mehr selbständigen Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups könnte zusätzliches Wachstum geschaffen und ein wesentlicher Beitrag für die grüne und die digitale Transformation geleistet werden.

Und wir brauchen noch mehr, denn

  • Derzeit stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor der Aufgabe, die Nachfolge in ihren Betrieben zu regeln.
  • Gemischte Teams sind ökonomisch erfolgreich: Frauen bringen neue Ideen und Perspektiven in die Wirtschaft ein und das zahlt sich aus.
  • Frauen sind wichtig für den Klimaschutz. Ihre Unternehmen schneiden in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance häufig besser ab als andere Unternehmen.

All das zeigt: Das unternehmerische Engagement von Frauen steht für Können, Kompetenz und Stärke. Die Forderung nach mehr frauengeführten Unternehmen ist aus wirtschaftspolitischer Perspektive daher unerlässlich. Sie ist zudem im Sinne der Gleichstellung notwendig.

Aktuelles

Ziele und Maßnahmen des gemeinsamen Aktionsplans

Am 20. September 2022 haben Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), und Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung einen Prozess gestartet, um weibliche Selbständige und gründungsinteressierte Frauen zu unterstützen. In Workshops wurden Vorschläge und konkrete Maßnahmen gesammelt, die zwar in erster Linie die Lebensrealität und Interessen von Frauen prägen, aber nicht auf Frauen beschränkt sind (z.B. Kinderbetreuung, Abgabenbelastung).

Am 23. Mai 2023 wurde der Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ veröffentlicht. Auf der Webseite ist der aktuelle Stand im Oktober 2024 nach der Erweiterung abgebildet. Alle Beteiligten bringen einzeln oder gemeinsam Maßnahmen in den Aktionsplan ein, die sie eigenverantwortlich umsetzen. Interessierte Multiplikatoren sind eingeladen, sich dem Aktionsplan anzuschließen. Mitwirkende und Unterstützende sind aufgerufen, über ihre Öffentlichkeitsarbeit Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups zu stärken.

Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups: Ziel A

Ziel A: Gründ­ungs­finan­zierung und Wagniskapital

Finanzierungsangebote für Gründerinnen und Verbesserung der Zugangsbedingungen zu Wagniskapital für Frauen 

Wir wollen den Zugang zu Fördermaßnahmen für Gründerinnen und zu Wagniskapital für Gründungsteams mit Frauen verbessern. Bei Gründungen, Betriebsübernahmen und Start-up-Projekten sollen Lebensumstände und Interessen von Frauen berücksichtigt werden.

Im Detail

Die Bundesregierung unterstützt den Mittelstand, damit neue Projekte, Produkte sowie Prozesse und Dienstleistungen realisiert werden können. Die genderneutralen Förderinstrumente zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung stellen zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital oder Zuschüsse bereit. Damit sollen Unternehmensgründerinnen und -gründer in allen Phasen unterstützt werden.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist ein guter Zugang zu Wagniskapital. Insbesondere in der kapitalintensiven Wachstumsphase ist es für Start-Ups hierzulande häufig nicht leicht, eine Finanzierung zu erhalten. Die Bundesregierung stellt mit einer Vielzahl von passgenauen Instrumenten Wagniskapital aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung und mobilisiert damit gleichzeitig private Investitionen für den deutschen Wagniskapitalmarkt.

Die Zahl der Unternehmen, die im Tech- oder Start-up-Bereich von nicht rein männlichen Teams gegründet werden, ist weiterhin niedrig. Im Jahr 2022 lag der Anteil der Start-up-Gründerinnen bei 20 Prozent. 12 Prozent der Gründungsteams waren reine Frauenteams, gut 25 Prozent waren gemischt-geschlechtliche Teams. Das wird auch darauf zurückgeführt, dass Frauen einen schwierigeren Zugang zu Kapitalmärkten haben: Nur 5,2 Prozent der Gründerinnen-Teams haben bereits 1 Million Euro oder mehr erhalten; bei den Gründer-Teams sind es dagegen 27,8 Prozent.

Dass frauengeführte Start-up-Teams kein beziehungsweise weniger Wagniskapital erhalten, wird vor allem auf strukturelle Ursachen zurückgeführt. So werden 96 Prozent der deutschen Wagniskapital-Unternehmen ausschließlich von Männern geführt.

Alle Daten und Fakten finden Sie in unserem Datenblatt.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir verbessern die Rahmenbedingungen und wollen dadurch mehr Frauen zu Gründungen und Übernahmen motivieren. Mit passgenauen, verständlichen Informationen, Coaching und Mentoring werden Gründerinnen begleitet.

A1. Verbesserung der Zugangsbedingungen zu Wagniskapitalfinanzierung

A1.1. Mehr Frauen in der Führung und Aufsicht von staatlich geführten und finanzierten Wagniskapitalfonds und in den Investitionskomitees von staatlich geführten und finanzierten Fonds und Beteiligungsgesellschaften

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gründerinnen, die Wagniskapital einwerben wollen, sehen sich auf Seite der Wagniskapitalfonds heute ganz überwiegend noch männlichen Entscheidungsträgern gegenüber. Mehr Frauen in Entscheidungsgremien können dazu beitragen, dass Frauen zukünftig mehr Wagniskapital erhalten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK will bei staatlich geführten und finanzierten Wagniskapitalfonds für mehr Frauen in Entscheidungspositionen sorgen. Dies soll eine Signalwirkung auch für den privaten Markt entfalten. So erhöht das BMWK den Frauenanteil in den Investitionskomitees von staatlich geführten und finanzierten Fonds und Beteiligungsgesellschaften. Bei den Investitionskomitees des High-Tech Gründerfonds (HTGF) wurde bei den Positionen, die vom BMWK besetzt sind, bereits darauf geachtet, dass Frauen und Männer in gleicher Zahl vertreten sind. Auf Ebene der Geschäftsführungen wird ebenfalls auf Diversität geachtet. Sowohl beim HTGF als auch beim DeepTech & Climate Fonds (DTCF) wurden zuletzt Geschäftsführerinnen neu angestellt. Ebenso wurden die Aufsichtsgremien des HTGF--High-Tech Gründerfonds und des DTCF--DeepTech & Climate Fonds so besetzt, dass Frauen aktuell mindestens die Hälfte der Positionen innehaben. Die Bundesregierung wird außerdem die Beteiligung von Frauen in Investitionskomitees von staatlichen Fonds und Beteiligungsgesellschaften deutlich stärken.

Weitere Informationen:

www.htgf.de/de/ueberuns/
www.dtcf.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

A1.2. Mehr Wagniskapital für Frauen: Emerging Manager Facility

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesministerium der Finanzen (BMF), KfW Capital

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

In der Wagniskapital-Branche in Deutschland sind Frauen auf der Entscheidungsebene noch deutlich in der Unterzahl – nur 7 Prozent der Partner von Wagniskapitalfonds sind weiblich. Frauen haben seltener Zugang zu Finanzierungsnetzwerken und erhalten weniger Wagniskapital für Start-up-Gründungen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK hat gemeinsam mit dem BMF und KfW Capital im Rahmen des Zukunftsfonds ein neues Finanzierungsinstrument geschaffen, das auch darauf abzielt, einen besseren Zugang zu Wagniskapital für bislang noch unterrepräsentierte Gruppen zu ermöglichen – insbesondere für Frauen – und die Anzahl von Frauen in Entscheidungsgremien von Wagniskapitalfonds zu erhöhen. Im Rahmen des Programms investiert die KfW Capital in kleinere private Venture Capital (VC)-Fonds, die von Frauen oder geschlechtervielfältig aufgestellten Teams gemanagt werden. Dabei handelt es sich oft um sehr junge Teams, die erstmals in den VC-Markt eintreten („Emerging Manager“). So wird erreicht, dass die gesamte Branche weiblicher und diverser wird. Damit geht ein Multiplikatoreffekt einher, der den Zugang zu Wagniskapital für Start-up-Gründerinnen und gemischt-geschlechtliche Start-up-Teams verbessert. Das erste Investment wurde im Juli 2024 getätigt.

Weitere Informationen:

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/zukunftsfonds

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC6 (Zukunftsfonds; KfW-Beteiligungsfinanzierung):
buero-viic6@bmwk.bund.de

A1.3. Gender Smart Equity Investment Programme (GESIP)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Laut einer gemeinsamen Studie des EIF und Invest Europe halten Frauen nur 14 Prozent der Führungspositionen in europäischen Wagniskapitalfirmen. Die Studie empfiehlt unter anderem, Geschlechtervielfalt in Investorenteams zu fördern.

Was beinhaltet die Maßnahme?

GESIP ist eine paneuropäische virtuelle Plattform, an der sich die regionalen und nationalen Mandate des EIF beteiligen können, um die Geschlechtervielfalt im Risikokapital-Ökosystem zu verbessern und weiblich besetzten Fondsmanagementteams Zugang zu Kapital zu erleichtern. Das BMWK beteiligt sich mit dem ERP/EIF-Dachfonds an GESIP. Im Rahmen von GESIP soll der ERP/EIF-Dachfonds 25 Prozent seiner Neuinvestitionen in Fonds mit weiblich besetzen Managements oder Investitionskomitees tätigen. Deutschland und die Niederlande sind die ersten Länder, die sich an GESIP beteiligen.

Weitere Informationen:

www.eif.org/what_we_do/equity/news/2024/eif-launches-gender-smart-equity-investment-programme

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

A1.4. Stipendien für Investmentmanagerinnen

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: KfW Capital, Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association (BVK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die zentralen Entscheidungspositionen in den meisten Wagniskapitalfonds sind noch ganz überwiegend männlich besetzt. Allerdings haben in den letzten Jahren verstärkt Frauen ihre Karriere in den Fonds begonnen. Sie benötigen nun unter anderem Zugang zu den bestehenden Qualifizierungsprogrammen, die bislang größtenteils von Männern genutzt werden. Die Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen ist auch wichtig, da sie der Netzwerkbildung dient.

Was beinhaltet die Maßnahme?

KfW Capital stellt Teilstipendien für das Qualifizierungsprogramm „Certified Private Equity Analyst (CPEA)“ an der Technischen Universität München zur Verfügung. Die „KfW Capital Fellowships Women in VC“ sind für junge Investmentmanagerinnen und weitere Frauen reserviert, die sich für Karrieren im Wagniskapitalbereich interessieren.

Weitere Informationen:

www.kfw-capital.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

A1.5. Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema „Verbesserter Zugang zu Wagniskapital für Frauen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association (BVK), Europäischer Investitionsfonds (EIF), KfW Capital, High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Frage, wie Frauen einen besseren Zugang zu Wagniskapital erhalten können, ist in den letzten Jahren bereits verstärkt diskutiert worden. Dennoch besteht weiterhin Bedarf, die Diskussion über die nötigen Maßnahmen gemeinsam mit der Zielgruppe fortzusetzen und die ergriffenen Maßnahmen auch auf geeigneten Wegen zu kommunizieren.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK setzt sich gemeinsam mit KfW Capital, dem Europäischen Investitionsfonds, dem High-Tech Gründerfonds (HTGF) und Verbänden dafür ein, dass die Frage, wie Frauen besser Zugang zu Wagniskapital erhalten, bei allgemeinen Branchen-Events ausreichend berücksichtigt wird. Es setzt sich ferner dafür ein, dass auch in Zukunft spezielle Veranstaltungen zu dem Thema stattfinden, die den Status quo analysieren und Wege in die Zukunft aufzeigen. Ein Anfang wurde bereits gemacht.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

A2. Gründungsfinanzierung

A2.1. Bedingungen in Förderprogrammen an die Situation von Frauen anpassen (EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer)

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich (PtJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Besondere Lebenssituationen wie Schwangerschaft und Sorgearbeit werden bislang in Förderprogrammen nicht berücksichtigt. Bezieht man diese Aspekte aber in die Förderprogramme mit ein, werden die Programme für weitere Personen attraktiv und die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss des Projekts steigen. Diese Erkenntnis gilt für Männer und Frauen. Sie wird in diesem Zusammenhang aufgegriffen, weil Frauen heute immer noch einen größeren Teil der Sorgearbeit übernehmen und daher besonders betroffen sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Ein positives Beispiel sind die neuen Förderrichtlinien EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer, die zum 18. April 2023 in Kraft getreten sind. Damit kann die Projektlaufzeit bei einem geförderten Gründungsvorhaben einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn eines der Teammitglieder während der Projektlaufzeit ein Kind bekommt oder es seine Lebenspartnerin/Ehefrau unmittelbar nach der Entbindung im Rahmen der Elternzeit unterstützt und damit für diesen Zeitraum ausfällt. Die Stipendien des Gründungsteams werden in dem Verlängerungszeitraum weitergezahlt. Die Projektdauer im Forschungstransfer wird durch Aufstockung verlängert. Zusätzlich gibt es für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit minderjährigen Kindern einen Kinderzuschuss von 150 Euro monatlich. Damit lassen sich die Gründung eines Unternehmens und einer Familie besser miteinander vereinbaren, sodass der erfolgreiche Abschluss des Projekts gewährleistet ist.

Weitere Informationen:

www.exist.de

Kontakt:

BMWK, Referat VIIC4 (Bürgschaftsbanken, KfW-Tochtergesellschaften, innovative Gründungen, Warenkreditversicherungen):
buero-viic4@bmwk.bund.de
EXIST-Projektträger PtJ:
ptj-exist-gruendungsstipendium@fz-juelich.de
ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de

A2.2. Programme für Gemeinwohlorientierte Unternehmen

A2.2.1. Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ (Nachfolgeprogramm zu „REACT with impact“)

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Das BMWK-Förderprogramm „REACT with impact“, das für Gemeinwohlorientierte Unternehmen speziell zugeschnittene Möglichkeiten der Förderung vorsah, ist Ende 2023 ausgelaufen. Insgesamt wurden in den 11 Monaten Laufzeit 260 Projekte zur Stärkung Gemeinwohlorientierter Unternehmen mit einem Fördervolumen von rund 15 Mio. Euro gefördert.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Als Nachfolgeprogramm tritt das neue und bislang größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ an. Dieses fördert Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen.

Eine Antragstellung ist seit dem 07. August 2024 möglich. Bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem ESF kofinanziert. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen. Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren, Hochschulen etc.. Als Zuwendungsempfänger setzen sie die Unterstützungsmaßnahmen um und bieten sie der Zielgruppe an.

Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:
Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen. Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.

Weitere Informationen:

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-gemeinwohlorientierte-unternehmen
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/nationale-strategie-fuer-soziale-innovationen-und-gemeinwohlorientierte-unternehmen

Kontakt:

BMWK, Referat IC5 (Gemeinwohlorientierte Unternehmen, ESF-Koordinierung; Geschäftsstelle Reallabore):
buero-ic5@bmwk.bund.de

A2.2.2. Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen, die keinen Börsengang oder Unternehmensverkauf anstreben

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Mehr als 50 Prozent der Frauen gründen gemeinwohlorientiert. Sie streben daher häufig keinen Exit an, das heißt, sie wollen nicht wieder aus dem Unternehmen aussteigen, um damit einen hohen Gewinn zu erzielen. Deshalb ist Wagniskapital für Unternehmen, die keinen Börsengang oder Unternehmensverkauf anstreben, grundsätzlich weniger geeignet. Wagniskapital-Investoren erwerben Anteile an Unternehmen mit dem Ziel, diese mit einer Rendite weiterzuveräußern. Besser geeignet sind deshalb oftmals Fremd- und/oder Mezzaninkapital, eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital. Denn die Unternehmen geben hierbei keine Anteile an ihrem Unternehmen ab und der Investor übt keinen Einfluss auf das operative Geschäft aus. Für Mezzaninkapital muss das Unternehmen Zinsen und in der Regel eine gewinnabhängige Vergütung entrichten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Für die Finanzierung Gemeinwohlorientierter Unternehmen besonders gut geeignet ist Mezzaninkapital, das heißt wirtschaftliches Eigenkapital wie beispielsweise stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Das BMWK hat seine Mezzanin-Finanzierungsprogramme für Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen ausgebaut und entwickelt diese weiter. Für die Förderperiode 2023 bis 2027 wurde der im Rahmen des Rückgarantieprogramms geltende Regelhöchstbetrag auf 1,5 Millionen Euro pro Beteiligung erhöht. Mit dem Rückgarantieprogramm des Bundes und der Länder wird die Beteiligungsfinanzierung (in der Regel typisch stille Beteiligungen) über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften gefördert.

Über den Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) werden Mezzaninfinanzierungen mit einem kleinen Volumen von i.d.R. bis zu 50.000 Euro ausgezahlt. Von Frauen geführte Unternehmen gehören zu den besonderen Zielgruppen des MMF und können deshalb eine Beteiligung von bis zu 150.000 Euro erhalten. In 2025 soll der MMF III als Nachfolgeprogramm zum MMF I und MMF II starten.

Weitere Informationen:

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/unternehmensfinanzierung-mikromezzaninfonds
www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html
www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rueckgarantien-laender-bund

Kontakt:

BMWK, Referat IC5 (Gemeinwohlorientierte Unternehmen, Sozialunternehmertum; ESF-Koordinierung):
buero-ic5@bmwk.bund.de
BMWK, Referat VIIC3 (Beteiligungs-, Mezzanin- und Startup-Finanzierung):
buero-viic3@bmwk.bund.de

A2.3. Programme für Frauen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte

Verantwortlich: Perspektive neuStart

Beteiligte: offen für die Beteiligung weiterer Institutionen

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gründerinnen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte stehen vor noch größeren Herausforderungen, Kredite, Darlehen oder Zuschüsse zu erhalten als Gründer mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte und Gründerinnen mit deutscher Herkunftsgeschichte. Bei geflüchteten Frauen wie aber auch bei Gründerinnen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kommt hinzu, dass aufgrund der Befristung keine Kredite, Darlehen oder Zuschüsse vergeben werden, weil deren Laufzeiten über die zeitliche Dauer des befristeten Aufenthaltstitels (max. drei Jahre) hinausgehen. Dies betrifft nicht nur Gründungen für den Mittelstand, sondern auch Kleingründungen, da selbst Mikrokredite eine längere Laufzeit haben und damit vor allem für Geflüchtete nicht erhältlich sind. Teilweise ist selbst die Eröffnung eines Geschäftskontos für diese Gründerinnen schwierig oder unmöglich. Eine Ausnahme stellt das Finanzprodukt der Bürgschaftsbank Berlin – BBBWelcome – dar, das sich gezielt an geflüchtete Personen richtet und bei dem die begrenzte Aufenthaltserlaubnis kein „K.O“-Kriterium für den Erhalt eines Kredits darstellt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Erarbeitung eines realistischen, umsetzbaren Finanzierungsinstrumentes für diese Gründerinnen unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe. Sensibilisierung der Hausbanken, dass erfolgreiche Gründerinnen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte auch eine Verlängerung des Aufenthaltstitels erhalten, so dass ein befristeter Aufenthaltstitel nicht grundsätzlich zur Ablehnung eines Kredits, Darlehens oder Zuschusses führt.

Weitere Informationen:

www.perspektive-neustart.de

Kontakt:

Maria Kiczka-Halit, Perspektive neuStart
m.kiczka-halit@perspektive-neustart.de
Dr. Ralf Sänger, Perspektive neuStart
ralf.saenger@perspektive-neustart.de

A2.4. Mehr Transparenz in Bezug auf spezielle Förderangebote für Gründerinnen: Förderdatenbank

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

In der Förderdatenbank des BMWK sind über 2.300 Förderprogramme von EU, Bundesländern und Bundesregierung enthalten, darunter auch rd. 260 Programme zur Förderung von Existenzgründungen von Männern und Frauen. Es war jedoch lange nicht möglich, die Programme mit speziellen Förderkomponenten für Frauen zu filtern. Unter dem Stichwort „Frauen“ wurden über 400 Förderprogramme aus allen möglichen Bereichen gelistet.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um das Angebot transparenter zu machen, wurde Anfang 2023 ein neuer Förderbereich „Frauenförderung“ eingerichtet mit den weiteren Kategorien Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Existenzgründung & Unternehmensfinanzierung, Gesundheit & Soziales sowie Sonstiges. Hier kann man mithilfe einer Filterfunktion die Förderprogramme für Frauen oder Förderprogramme mit spezifischen Komponenten für Frauen finden. Die Maßnahmen des Aktionsplans sind hier zu finden, wenn es sich um Förderprogramme handelt, die von der EU, dem Bund oder den Ländern finanziert werden.

Weitere Informationen:

www.foerderdatenbank.de

Kontakt:

BMWK, Referat ZB3 (OZG, eGovernment, Digitalisierungsprojekte):
buero-zb3@bmwk.bund.de

A3. Mikrokredite

A3.1. Weiberwirtschafts-Mikrokredit aus dem Mikrokreditfonds Deutschland

Verantwortlich: Weiberwirtschaft

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen gründen häufig kleine Unternehmen, die nur einen geringen Finanzbedarf haben, der über die üblichen Produkte der Banken nicht abgedeckt werden kann. Mikrokredite sind eine gute Finanzierungsalternative. Banken haben keine Kapazitäten, um für Kredite dieser Größenordnung Beratung und Unterstützung anzubieten

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit dem WeiberWirtschafts-Mikrokredit können an Genossenschafterinnen je nach Bedarf zwischen 1.000 und 25.000 EUR ausgereicht werden. Als Mikrofinanzinstitut haftet WeiberWirtschaft für die Kredite in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkreditsumme. Bei der Kreditvergabe und dem Abwicklungsprozess zwischen Bank und Unternehmerin wird die Genossenschaft von der Kooperationspartnerin Goldrausch e.V. unterstützt.

Mit der Akkreditierung als Mikrofinanzinstitut ist die WeiberWirtschaft ein wesentlicher Partner des Mikrokreditfonds Deutschland, den die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2010 geschaffen hat.

Weitere Informationen:

www.weiberwirtschaft.de
www.weiberwirtschaft.de/informieren/unterstuetzung-fuer-gruenderinnen/#c2073

Kontakt:

Dr. Andrea Schirmacher, WeiberWirtschaft
andrea.schirmacher@weiberwirtschaft.de

Ziel B: Mehr Gründungen von und Mit Frauen

Ziel B: Gründungen von und mit Frauen

Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Maßnahmen zur Motivierung und Unterstützung von Gründerinnen

Wir wollen die Rahmenbedingungen für selbständige Frauen verbessern und dadurch mehr Frauen zu Gründungen und Übernahmen motivieren. Mit passgenauen, verständlichen Informationen, Coaching und Mentorin sollen Gründerinnen begleitet werden.

Im Detail

Frauen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Vergleich zu männlichen Unternehmensgründern auch heute noch in der Minderheit. In den letzten Jahren zeigt sich ein Anstieg beim Anteil der Gründerinnen: Von den 568.000 neuen Unternehmen im Jahr 2021 wurden 251.000 Unternehmen von Frauen gegründet. Der Anteil der Gründerinnen lag damit bei 44 Prozent. Diese positive Entwicklung soll mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen, dass noch mehr Frauen Unternehmerinnen werden.

Dies gilt im besonderen Maße mit Blick auf Nachfolgegründungen: Bis Ende des Jahres 2026 streben rund 560.000 der insgesamt 3,4 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen eine Nachfolge an. Der Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern ist nach wie vor die größte Hürde. Nur 8 Prozent aller Gründerinnen und Gründer in Deutschland übernehmen ein Unternehmen. Hier gibt es ein großes Potenzial für gründungsinteressierte Frauen.

Rund 27 Prozent der selbständigen Frauen waren 2023 zwischen 20 und 44 Jahre alt. Bei den selbständigen Frauen mit Einwanderungsgeschichte waren es rund 44 Prozent. 57.000 selbständige Frauen und 145.000 selbständige Männer haben in ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter drei Jahren. Für sie alle spielt die Vereinbarkeit von beruflicher Selbständigkeit und Familie eine wichtige Rolle. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Selbständigen ist nicht groß, aber die Anzahl der jungen Gründerinnen steigt und damit die Anzahl derjenigen, bei denen sich Betriebs- und Familiengründung zeitlich überschneiden.

Viele weitere Daten und Fakten finden Sie in unserem Datenblatt.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir verbessern die Rahmenbedingungen und wollen dadurch mehr Frauen zu Gründungen und Übernahmen motivieren. Mit passgenauen, verständlichen Informationen, Coaching und Mentoring werden Gründerinnen begleitet.

B1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. soziale und finanzielle Absicherung

B1.1. Weiterentwicklung der Angebote der Kindertagesbetreuung

B1.1.1. Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung fördert Chancengleichheit und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise beruflicher Selbständigkeit. Bessere Angebote zur Kinderbetreuung würden vor allem bei Frauen mit minderjährigen Kindern die Gründungsbereitschaft erhöhen. Bei der Qualität der Angebote gibt es in Deutschland weiterhin große regionale Unterschiede und deutliche Möglichkeiten zur Verbesserung.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Am 1. Januar 2023 trat das KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft. Dadurch wurde das KiTa-Qualitäts- und ‑Teilhabeverbesserungsgesetz geändert, das 2019 im Rahmen des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes geschaffen wurde. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 4 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bereit. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz enthält einen Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern sowie Maßnahmen, die Eltern bei den Beiträgen für die Kindertagesbetreuung entlasten sollen. Die Bundesländer können aus diesem Instrumentenkasten entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf Maßnahmen auswählen. Bestimmten Handlungsfeldern, die für die Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind, räumt das KiTa-Qualitätsgesetz Vorrang ein.

Der Bund beabsichtigt, den Ländern mit einem weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz in den Jahren 2025 und 2026 weitere rund 2 Mrd. Euro pro Jahr für die Qualitätsentwicklung zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein nächster Schritt in Richtung Vorbereitung bundesweiter Qualitätsstandards. Diese bleiben weiter das langfristige Ziel. Im März 2024 hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf Fachebene entsprechende Empfehlungen vorgelegt.

Weitere Informationen:

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/fuer-gute-kinderbetreuung-bundesweit-das-kita-qualitaetsgesetz-209046
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/schulterschluss-fuer-mehr-qualitaet-in-der-kindertagesbetreuung--237786

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 513 (Qualität in Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Geschäftsstelle „KiTa-Qualitätsgesetz“):
513@bmfsfj.bund.de

B1.1.2. Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wesentlich für eine selbständige Tätigkeit. Die Kindertagesbetreuung ist jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gut ausgebaut. Mit Blick auf die aktuellen Geburtenjahrgänge und die Erhebungen zum Betreuungsbedarf ist insgesamt davon auszugehen, dass der Bedarf an Kinderbetreuung noch nicht gedeckt ist.

Die Ganztagsbildung und -betreuung von Kindern im Grundschulalter ist bundesweit ebenfalls unterschiedlich gut ausgebaut, der Bedarf an ganztägigen Angeboten ist größer als das vorhandene Angebot. Es ist aber nicht nur notwendig, die Zahl der Angebote für Ganztagsbildung und -betreuung zu erhöhen, sondern die Angebote auch qualitativ weiterzuentwickeln.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für Kinder ab Klassenstufe 1 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung (8 Zeitstunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche). Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien bei der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für den hierfür erforderlichen Infrastrukturausbau zur Verfügung (siehe unten).

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der Bund beteiligt sich bereits seit 2008 am Ausbau der Kindertagesbetreuung, indem er umfangreiche Finanzhilfen zur Verfügung stellt. Bis Ende 2024 läuft noch das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“. Es wurde im Rahmen des Konjunkturpakets „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ins Leben gerufen und wird in den Ländern umgesetzt. Für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt gibt der Bund 1 Milliarde Euro aus; berücksichtigt sind dabei Investitionen für den Neubau, den Ausbau, den Erhalt und die Ausstattung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Die Bewilligungsfrist endete zum 30. März 2024, die Mittel konnten bis 30. Juni 2024 abgerufen werden. Für ein Folgeprogramm sind keine Haushaltmittel eingestellt.

Der Bund unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuung auch durch Finanzhilfen für Investitionen. Dazu hat er das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbildung und ‑betreuung für Kinder im Grundschulalter. Im Rahmen des 2023 gestarteten „Investitionsprogramms Ganztagsausbau“ gewährt der Bund den Ländern knapp 3 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Investitionen. Es hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Gefördert werden Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung sowie die Ausstattung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Die Verwaltungsvereinbarung zum „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ und weitere Informationen dazu sind veröffentlicht.

Darüber hinaus sieht das Ganztagsförderungsgesetz vor, dass der Bund die Länder bei den Betriebskosten unterstützt, und zwar ab 2026 stufenweise aufsteigend und ab 2030 dann dauerhaft. Dazu erhalten die Länder durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz zusätzliche Umsatzsteuerpunkte vom Bund. Das bedeutet, dass sich der Bund an den jährlichen Betriebskosten ab 2030 dauerhaft mit circa 1,3 Milliarden Euro beteiligt.

Weitere Informationen:

www.fruehe-chancen.de/themen/ausbau-der-kindertagesbetreuung
www.recht-auf-ganztag.de
www.ganztagsschulen.org

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 512 (Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder):
512@bmfsfj.bund.de
BMFSFJ, Referat 514 (Ausbau der Kinderbetreuung, Bundesprogramme, Fachkräfte):
514@bmfsfj.bund.de
BMBF, Referat 323 (Infrastrukturförderung Schule):
323@bmbf.bund.de
geschaeftsstelle.ganztag@bmfsfj.bund.de
geschaeftsstelle.ganztag@bmbf.bund.de

B1.1.3. Gesamtstrategie „Fachkräftesicherung in Kitas und in Einrichtungen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Länder, kommunale Spitzenverbände, Bundesagentur für Arbeit (BA), Verbände, zivilgesellschaftliche Akteure

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Personalbedarf in den Kitas sowie in der Ganztagsbildung und -betreuung von Kindern im Grundschulalter wächst weiter. Daher wird es eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre sein, für diese Bereiche qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, wurde von Seiten des Bundesfamilienministeriums die "Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag" initiiert. Zusammen mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten wurden verschiedene Empfehlungen erarbeitet. Damit wurde zugleich ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Die fast 46 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, indem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen zudem, das Berufsbild noch attraktiver zu machen. Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen.

Weitere Informationen:

www.fruehe-chancen.de/themen/fachkraefte-und-qualifizierung/gesamtstrategie-fachkraefte-in-kitas-und-ganztag

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 514 (Ausbau der Kinderbetreuung, Bundesprogramme, Fachkräfte):
514@bmfsfj.bund.de

B1.2. Unterstützung in der Zeit von Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit

B1.2.1. Mehr Informationen über Absicherungsmöglichkeiten für die Zeit des Mutterschutzes

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Verbände und Frauennetzwerke des Aktionsplans 

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Selbständige Frauen sind in der Mutterschutzzeit nicht automatisch in gleicher Weise über die gesetzliche und private Krankenversicherung abgesichert wie angestellte Frauen. Zudem müssen sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Fortbestand ihres Unternehmens sorgen. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung, sind aber nicht allen Selbständigen bekannt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Maßnahme soll erreichen, dass diese Absicherungsmöglichkeiten möglichst allen selbständigen Frauen bekannt sind. Informationen über die Absicherungsmöglichkeiten für die Zeit des Mutterschutzes sollen für selbständige Frauen noch adressatengerechter überarbeitet werden sowie noch leichter auffindbar sein, damit sie die Adressatinnen, auch Frauen mit Einwanderungsgeschichte, erreichen.

Vorhandene Informationen auf dem Existenzgründungsportal des BMWK sowie der von BMWK und KfW initiierten Gründerplattform zu Mutterschutz und Selbstständigkeit sollen überarbeitet und ggf. ergänzt werden. Dasselbe gilt für die Informationen auf dem Familienportal des BMFSFJ und für die Publikation „Leitfaden zum Mutterschutz“ sowie die Webseiten der weiteren Beteiligten. Die Initiative „Mutterschutz für Alle!“ wird praxisnahe Beratung und Tipps aus Sicht der Betroffenen erarbeiten.

Weitere Informationen:

gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/starke-gruenderinnen#mutterschutz
familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/welche-leistungen-kann-ich-bekommen-wenn-ich-selbststaendig-bin--125022
www.bundesgesundheitsministerium.de/schwangerschaft-krankenversicherung
mutterschutzfueralle.de/informieren/beratung-fuer-betroffene/

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 211 (Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz):
211@bmfsfj.bund.de
BMWK, Referat VIID4 (Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung):
buero-viid4@bmwk.bund.de

B1.2.2. Workshop zu Bedarf und Ideen zum Mutterschutz für weibliche Selbständige (abgeschlossen)

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Wirtschaftsverbände

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele beruflich selbständige Frauen wünschen sich eine Verbesserung der bestehenden Absicherungsmöglichkeiten für die Zeit des Mutterschutzes. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein familien- und gleichstellungspolitisches Anliegen. Die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen hat zudem positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Transformation. Dafür sind innovative Ansätze notwendig.

Was beinhaltet die Maßnahme?

In einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam organisierten Workshop diskutierten am 5. Juni 2024 Selbständige, Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Forschende und staatliche Stellen Bedarfe und Ideen mit Blick auf den Mutterschutz bei Selbständigen. Grundlage der Diskussionen waren u.a. die Ergebnisse einer Befragung Selbständiger (Bedarfsanalyse) des IfD Allensbach im Auftrag des BMFSFJ sowie eine Datenrecherche des BMWK. Es wird geprüft, welche Ideen ggf. weiterverfolgt werden könnten.

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 211 (Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz):
211@bmfsfj.bund.de

B1.2.3. Verbesserung der Elterngeldregelungen

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nach Ansicht verschiedener Verbände sind die Regelungen zur Gewährung des Elterngeldes derzeit in erster Linie auf die Situation von Angestellten zugeschnitten; die spezielle Lage von Selbständigen ist ihrer Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im Rahmen einer Gesetzesreform werden Regelungen im Elterngeld klarer gefasst, erweitert und vereinfacht. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren:

  • In einer Regelung wird klargestellt, dass insbesondere Urlaubs- oder Krankheitstage keine Auswirkungen darauf haben, ob eine Erwerbstätigkeit vorliegt. Diese Regelung kommt insbesondere Selbständigen zu Gute.
  • Beziehen privat krankenversicherte selbständige Frauen während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes und am Entbindungstag Krankentagegeld, kann dieser Zeitraum künftig bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngelds außer Betracht bleiben.
  • Die Voraussetzung der Überprüfung einer Einkommensminderung bei schwangerschaftsbedingter Erkrankung entfällt. Diese Vereinfachung erleichtert insbesondere auch Selbständigen die Beantragung von Elterngeld.

Kontakt:
BMFSFJ, Referat 211 (Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz):
211@bmfsfj.bund.de

B2. Motivierung von gründungsinteressierten Frauen und Unterstützung von Gründerinnen

B2.1. Programmlinie „EXIST-Women“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich (PtJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Anteil von Frauen an Existenz- und Start-up-Gründungen liegt in Deutschland deutlich unter ihrem Anteil an der Bevölkerung. Ein wesentlicher Teil des in Deutschland vorhandenen Gründungspotenzials wird damit derzeit noch nicht ausgeschöpft.

EXIST-Women soll dazu beitragen, Frauen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen, und den Anteil von Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen von innovativen Unternehmensgründungen zu erhöhen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit der Fördermaßnahme EXIST-Women soll der prozentuale Anteil von Gründerinnen erhöht und damit insbesondere auch die Gründungsdynamik durch eine höhere Beteiligung von Gründerinnen gestärkt werden. Mit EXIST-Women erhalten gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen an ihrer Hochschule Unterstützung in der Phase vor der Unternehmensgründung, insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee. Die Förderung beinhaltet die Teilnahme an einem 12-monatigen Qualifizierungsprogramm zur Vorbereitung der Unternehmensgründung, individuelles Coaching durch das Gründungsnetzwerk der Hochschule, unternehmerische Unterstützung durch eine Mentorin, der Zugang zum bundesweiten Gründerinnen-Netzwerk, einmalig Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro (z.B. für Coaching, Reisekosten oder zur Validierung der Gründungsidee) und optional ein 3-monatiges Stipendium.

2023 konnten in einer Pilotphase 110 EXIST-Women Anträge von Hochschulen aus ganz Deutschland bewilligt werden. Über sie erhalten mehr als 1.000 Gründerinnen eine Unterstützung bei der Gründungsvorbereitung. Aktuell wird die Fortsetzung des Programms, die eine ESF Plus-Finanzierung beinhalten soll, mit jährlichen Antragsmöglichkeiten bis 2029 vorbereitet.

Weitere Informationen:

www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-WOMEN/Start-up-Strategie/exist-women

Kontakt:

BMWK, VIIC4 (Bürgschaftsbanken, KfW-Tochtergesellschaften, innovative Gründungen, Warenkreditversicherungen):
buero-viic4@bmwk.bund.de
EXIST-Projektträger PtJ:
ptj-exist-women@fz-juelich.de

B2.2. Initiative „CoCo – Frauen gründen“ von Social Business Women

Verantwortlich: Social Business Women

Beteiligt: KfW Stiftung, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele Frauen haben gute Gründungsideen und beschäftigen sich intensiv mit dem Thema „Gründung“. Doch oft fehlt es an Motivation und Unterstützung, um diese Ideen auch tatsächlich umzusetzen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Programm „CoCo – Frauen gründen“ hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen durch ein umfassendes digitales Coaching- und Weiterbildungsprogramm zu motivieren, ihre Gründungsideen in die Tat umzusetzen. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die Verpflichtung, während des Programms ein Unternehmen zu gründen. Im Juni 2023 startete das Programm mit dem ersten Jahrgang (über 250 Teilnehmerinnen). Über 100 der Teilnehmerinnen haben im Programmverlauf bereits ein Unternehmen gegründet. Der Start der nächsten Programmperiode ist für Oktober 2024 geplant mit dem Ziel, über 400 gründungsinteressierte Frauen zu erreichen und für das Thema Selbständigkeit zu sensibilisieren. Ziel ist es, die Zahl der Gründungen mit dem zweiten Jahrgang möglichst zu verdoppeln.

Weitere Informationen:

coco-frauen-gruenden.social-business-women.com

Kontakt:

Sonja Harff, Social Business Women
sonja.harff@social-business-women.com
coco@social-business-women.com

B2.3. Von BMWK und KfW initiierte Gründerplattform: Webseite „Starke Gründerinnen“ und Service-Angebote für Gründerinnen

Verantwortlich: KfW Bankengruppe (KfW)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nicht alle Gründerinnen und Unternehmerinnen kennen die derzeit bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und praktische Hilfen für ihr Gründungsvorhaben.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die von BMWK und KfW initiierte Gründerplattform bietet Dienstleistungen für gründungsinteressierte Frauen an, die kostenfrei genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Experten-Sprechstunden (Geschäftsmodellberatung, Finanzierungscoaching, Gründerinnen-Café) und auch Online-Webinare, zum Beispiel zum Thema „Mompreneur werden“. Diese Informationen und Angebote werden stetig an die Informationsbedürfnisse und den Unterstützungsbedarf der Gründerinnen angepasst.

Weitere Informationen:

www.gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/starke-gruenderinnen
www.gruenderplattform.de/services/frauen

Kontakt:

Matthias Langer, KfW Bankengruppe, Digitaler Vertrieb & Kundenservices (Beyond Banking)
matthas.langer@kfw.de

B2.4. Projekt „Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft“

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Projektträger bundesweite gründerinnenagentur (bga)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Es gründen weniger Frauen ein Unternehmen als Männer. Auch wollen Gründerinnen mit ihrem Gründungskonzept oft einen gesellschaftlichen Mehrwert leisten und berücksichtigen häufiger den Aspekt der Nachhaltigkeit von Gründungen, der immer wichtiger wird.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das dreijährige Projekt „Gründerinnen fördern grüne Wirtschaft“ wurde im September 2022 gestartet. Im Austausch mit Expertinnen und Experten wird ermittelt, wie sich die Aspekte Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gender auf Gründungsvorhaben von Frauen auswirken.

In vier Modellregionen werden Experimentierräume zur Förderung von Gründerinnen mit nachhaltigen Gründungsvorhaben durchgeführt:

  • Nordrhein-Westfalen: Mentorinnenprogramm zur Begleitung von Impact-Gründungen aus Hochschulen;
  • Mecklenburg-Vorpommern: „Gründerin goes Excellence“; Drehbuch einer Preisverleihung zur Förderung von nachhaltig wirtschaftenden Gründerinnen in der ländlichen Region Mecklenburg-Vorpommern
  • Hessen: „Nachfolgerin for Future“, Entwickeln eines Begleitprogramms für Unternehmensnachfolgen durch Frauen
  • Baden-Württemberg: „InvestInHerBusiness“, Verzahnung der Aspekte Gender, Gründung, Finanzierung und Nachhaltigkeit

Zu jedem Experimentierraum findet ein Runder Tisch statt, um die Erkenntnisse aus den regionalen Testkonzepten zu reflektieren und weiterzuverbreiten.

Weitere Informationen:
www.gfgw-bga.de

Kontakt:
BMFSFJ, Referat 412 (Arbeitsmarkt):
412@bmfsfj.bund.de
Iris Kronenbitter, bundesweite gründerinnenagentur:
gfgw@gruenderinnenagentur.de

B2.5. Neu- und Nachfolgegründungen: Angebote für Handwerkerinnen

Verantwortlich: Handwerkskammern (HWKs), zum Beispiel Handwerkskammer Hamburg und Handwerkskammer Karlsruhe

Beteiligt: Unterschiedliche Referentinnen und Referenten für verschiedene Fachthemen, zum Beispiel Personal, Finanzierung, Recht, Resilienz

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Das Handwerk sucht Nachwuchskräfte. Die Frauennetzwerke bieten Handwerkerinnen eine Möglichkeit, die Beratungs- und Unterstützungsangebote zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und sich zu vernetzen. Zum Teil können diese Angebote bereits von Auszubildenden genutzt werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Handwerkskammer Hamburg und die Handwerkskammer Karlsruhe bieten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk an. Diese Treffen sollen dazu dienen, sich persönlich auszutauschen und einzelne Fachthemen zu vertiefen.

Themenschwerpunkte der HWK Hamburg 2024: „Lebensmotive als Kompass für Selbstführung und Selbstfürsorge“, Digitalisierung im Handwerk, Female finance, Arbeitsrecht und Personal

Themenschwerpunkte der HWK Karlsruhe 2023: Führung und Organisation, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Weitere Informationen:

www.hwk-hamburg.de; www.hwk-karlsruhe.de

Kontakt:

Sarah Kautscher, Handwerkskammer Hamburg:
sarah.kautscher@hwk-hamburg.de
Handwerkskammer Karlsruhe:
unternehmensberatung@hwk-karlsruhe.de

B2.6. Frau-Handwerk-Nachfolge – im ländlichen Raum und generationenübergreifend

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Projektträger bundesweite gründerinnenagentur (bga)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die ökonomisch und fachlich interessante Option einer Chefin im Handwerk oder die Übernahme eines Betriebes kommen selten in den Karriere-Planungen von Frauen und Mädchen vor. Es fehlt an Vorbildern von erfolgreichen Chefinnen im Handwerk, insbesondere in den gewerblich-technischen Gewerken, wie auch in der Unternehmensnachfolge. Auf der anderen Seite besteht ein hoher Bedarf an Nachfolgen in Handwerksbetrieben.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit einem bundesweiten Ideenwettbewerb und weiteren Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen Erfolg versprechende Handlungsansätze regionaler Handwerkskammern für mehr Nachfolgen von Frauen im Handwerk weiterentwickelt werden, die im Rahmen eines Pilotprojekts 2023 ermittelt wurden. Im Mittelpunkt des Projekts stehen insbesondere Handwerks-Chefinnen bzw. -Nachfolgerinnen im ländlichen Raum sowie auch der Aspekt der Generationenvielfalt in Handwerksbetrieben. Unternehmerinnen im Handwerk sollen im Rahmen des Projekts sichtbar gemacht und in der Öffentlichkeit platziert werden. Zu den Zielgruppen zählen neben den Beraterinnen und Beratern der Handwerkskammern und deren Ausbildungseinrichtungen, der intermediären Ebene und den Handwerkerinnen selbst auch all diejenigen, die sich für das Handwerk interessieren oder vor der Aufgabe stehen, den unternehmerischen Generationswechsel zu lösen.

Weitere Informationen:

www.frau-handwerk-nachfolge-bga.de

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 412 (Arbeitsmarkt)
412@bmfsfj.bund.de
Iris Kronenbitter, bundesweite gründerinnenagentur
frau-handwerk-nachfolge@gruenderinnenagentur.de

B2.7. Projekt „STAGE – for international FEMpreneurs“: Plattform und Vernetzung von Gründerinnen/Unternehmerinnen mit Einwanderungsgeschichte

Verantwortlich: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB/AntiRAB)

Beteiligt: SIE gründet – Verband internationaler Entrepreneurinnen in Deutschland

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gründerinnen und gründungsinteressierte Frauen mit Einwanderungsgeschichte stehen vor größeren Hürden als deutsche Gründerinnen und gründungsinteressierte Frauen. Das liegt unter anderem daran, dass der Zugang zu (mehrsprachigen) Informationen erschwert ist, businessrelevante Netzwerke und fachlicher Austausch fehlen, es an Erfahrung und Wissen über hiesige Institutionen, Bürokratie und Verwaltung mangelt oder es keine migrationsspezifische Unterstützungsstruktur gibt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Projekt „STAGE – for international FEMpreneurs“, welches im September 2023 gestartet ist, versucht die genannten Hürden abzubauen und geht dabei auf die besonderen Bedürfnisse migrantischer Gründerinnen ein. Mithilfe einer bundesweiten digitalen Plattform sollen Beratung und Information, Schulungsangebote, eine moderierte und qualitätssichernde Vernetzung sowie der fachliche Austausch von Gründerinnen und gründungsinteressierten Frauen ermöglicht werden. Neben digitalen Formaten sind jährliche Präsenzveranstaltungen geplant, in die regionale Partner eingebunden sind und die von einer starken Netzwerk-Community flankiert werden. Damit sollen auch die öffentliche Wahrnehmung und die Sichtbarkeit von Gründerinnen mit Einwanderungsgeschichte verbessert werden.

Weitere Informationen:

www.sie-gruendet.de/de

Kontakt:

Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus, Referat AS 1 (Bildung, Arbeitsmarkt, Forschung):
as1@bk.bund.de
Nadine Förster, Begoña de la Marta, SIE gründet – Verband internationaler Entrepreneurinnen in Deutschland:
info@sie-gruendet.de

B2.8. KI Thinktank Female Entrepreneurship (KITE II)

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Projektträger bundesweite gründerinnenagentur (bga) und Hochschule Heilbronn, Fakultät für Informatik

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen gründen deutlich seltener als Männer ein Unternehmen oder machen sich selbständig. Dafür sind strukturelle Ursachen verantwortlich, aber auch unterschiedliche Bewertungsmuster für Frauen und Männer. Männern wird das erfolgreiche Unternehmertum viel schneller und selbstverständlicher zugeschrieben als Frauen. Für die Frauen bedeutet das: Ihre Gründungsentscheidung wird nicht selten gehemmt durch Diskriminierungserfahrungen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Projekt KITE II zielt, aufbauend auf Erkenntnissen aus einem Vorgängerprojekt, darauf, aus benachteiligenden Erfahrungen von Gründerinnen und Unternehmerinnen, die aufgrund ihres Geschlechts erfolgten, bestimmte Ausgrenzungsmuster und -codes zu identifizieren, das Schwarmwissen von Unternehmerinnen und Gründerinnen für andere nutzbar zu machen, die Gründerinnen darin unterstützen, die gemachten Erfahrungen schneller und eindeutiger einem genderspezifischen Code zuzuordnen, Tipps zu geben, wie andere Gründerinnen eine ähnliche Situation bewältigt haben und damit die Resilienz der Gründerinnen zu erhöhen.

Im Projekt KITE II liegt der Fokus auf der Entwicklung und Implementierung einer KI-gestützten, gamifizierten Anwendung, die Gründerinnen dabei unterstützen soll, resilienter im Umgang mit diskriminierenden Erfahrungen im Gründungsprozess zu werden. Zum Beispiel durch Vorbereitung auf schwierige Situationen in einem simulierten bzw. spielerischen Kontext (u.a. Gespräch mit einem Finanzinstitut, über die Förderung des Gründungsvorhabens). Dabei soll ein innovatives Verfahren zur Trainingsdurchführung entwickelt werden, das sicherstellt, dass die zugrundeliegenden Algorithmen der Mustererkennung nicht nur diskriminierungsfrei sind, sondern ermöglichen, Diskriminierung aufzuspüren und etwa in folgende Trainings zu integrieren.

Zentrale Anliegen sind hierbei Nutzerinnenzentrierung und Beteiligung von Menschen, die durch eine Technologie direkt oder indirekt berührt werden.

Weitere Informationen:

www.kite-bga.de

Kontakt:

BMFSFJ, Referat DG1 (Grundsatzangelegenheiten der Digitalisierung; Digitalisierung von Leistungen)
ki-foerderung@bmfsfj.bund.de
Prof. Dr. Nicola Marsden, Hochschule Heilbronn, Institut für Sozioinformatik
nicola.marsden@hs-heilbronn.de
Dr. Katja von der Bey, bundesweite gründerinnenagentur
kite@gruenderinnenagentur.de

B2.9. Studie zu den Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen als Gründerinnen und Unternehmerinnen

Verantwortlich: Institut für Mittelstandsforschung (IfM)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Gender Gap bei den Selbstständigen reduziert sich nur sehr langsam, und es stellt sich die Frage nach den Ursachen und den Möglichkeiten, der Unterrepräsentanz von Frauen durch Änderung von Rahmenbedingungen zu begegnen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Welchen Einfluss institutionelle Rahmenbedingungen und die verfügbaren materiellen und sozialen Ressourcen auf eine Erhöhung des Anteils von Frauen an der Unternehmerschaft haben, wurde mittels einer systematischen Analyse der internationalen Literatur untersucht. Es zeigt sich, dass für eine wirksame Unterstützung des Unternehmertums von Frauen langfristige Maßnahmen notwendig sind, die auf einen Wandel der Geschlechterrollen und des nach wie vor männlich geprägten Unternehmerbildes zielen.

Weitere Informationen:

IfM-Materialien Nr. 304 "Auswirkungen institutioneller Rahmenbedingungen und der Ressourcenverfügbarkeit auf den Gender Gap in der Selbstständigkeit - eine systematische Literaturanalyse"

Kontakt:

Dr. Teita Bijedic-Krumm, Institut für Mittelstandsforschung (IfM)
bijedic@ifm-bonn.org
Dr. Siegrun Brink, Institut für Mittelstandsforschung (IfM)
brink@ifm-bonn.org

B3. Verbesserung des Informationsflusses

B3.1. Informationsveranstaltungen

Verantwortlich: Verbände und Initiativen, unter anderem Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Deutscher Franchiseverband, Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nicht alle Gründerinnen und Unternehmerinnen kennen die derzeit bestehenden Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der Familiengründung für Selbständige.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der Familiengründung für Selbständige werden über Veranstaltungen und Beratungen verschiedener Multiplikatoren stärker verbreitet. Dabei sind zum einen Veranstaltungen geplant, die die Selbständigen direkt ansprechen, zum anderen solche für regionale Multiplikatoren, die die Informationen vor Ort an die Selbständigen weitergeben sollen, zum Beispiel im Rahmen von Beratungsgesprächen.

Weitere Informationen:

Vgl. Veranstaltungsliste

Kontakt:

Vgl. Veranstaltungsliste

Ziel C: Mehr Sichtbarkeit für Frauen

Ziel C: Selbständige Frauen und ihre Leistungen sichtbarer machen

Informationsaufbereitung, Kommunikationsmaßnahmen, Vernetzung und Vorbildaktionen

Wir wollen selbständigen Frauen mit und ohne Einwanderungsgeschichte eine Stimme geben, ihre Netzwerke stärken und ihre Leistungen würdigen. Mit Vorbild-Unternehmerinnen wollen wir für Selbständigkeit werben.

Im Detail

Was machen selbständige Frauen? In welchen Branchen arbeiten sie? Haben sie eine Einwanderungsgeschichte? Was macht den Erfolg von Unternehmerinnen aus? Welche Rahmenbedingungen brauchen sie für ihren Erfolg? Derartige Fragen sind schwer zu beantworten, weil der Großteil der Statistiken und Förderprogramme genderneutral angelegt ist und Informationen über „das Unternehmen“ oder „die erwerbstätige Person“ ausweist, die keine Schlüsse auf die Lebenssituation der handelnden Personen zulassen. Um die Politik noch stärker an Fakten ausrichten zu können, soll ein Blick hinter die Unternehmenskulissen geworfen werden. Es wird eine Kombination aus (anonymisierten) Unternehmens- und Personendaten benötigt.

Aktuelle Untersuchungen zeigen: Frauen kommen im Fernsehen in der Berichterstattung über Wirtschaft, Wissenschaft und Technik in weniger als 20 Prozent der Fälle vor. Soziale Medien verfestigen Stereotype und stellen Frauen viel zu selten im beruflichen Kontext dar. Brauchen Frauen „Stärkung“? Geht es um Wertschätzung der Leistungen von Gründerinnen und Unternehmerinnen? Welche Vorbilder haben Frauen und wo tauschen sie sich in Netzwerken zu welchen Zwecken aus? Diese Fragen sollen diskutiert werden.

Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass Frauen Netzwerke seltener und anders nutzen als Männer. Es geht ihnen eher darum, in Netzwerken gemeinsame Ziele zu verfolgen oder in einem vertraulichen Rahmen Erfahrungen auszutauschen. Studien weisen ferner darauf hin, dass Personen mit Einwanderungsgeschichte eher die eigenen Netzwerke, die sprachlich und kulturell aufbereitete Informationen liefern können, als die Webseiten der Regierung nutzen. Hier sollen Verbindungen geschaffen werden.

Im Idealfall brauchen Frauen keine eigenen Netzwerke, sondern nutzen gemischte Netzwerke. Nach Aussage von Netzwerken gibt es derzeit aber Bedarf für reine Frauennetzwerke. Deshalb geht es im Aktionsplan zunächst um die Vernetzung und Stärkung von Netzwerken selbständiger Frauen.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir geben selbständigen Frauen mit und ohne Einwanderungsgeschichte eine Stimme, stärken ihre Netzwerke und würdigen ihre Leistungen. Mit Vorbild-Unternehmerinnen werben wir für die Selbständigkeit.

C1. Kommunikationsmaßnahme

C1.1. Datenlage verbessern

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesverband der Freien Berufe (BFB), High-Tech-Gründerfonds, Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn), KfW Bankengruppe, RKW Kompetenzzentrum

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Bei der Vorbereitung des Aktionsplans wurden Daten und Fakten zu selbständigen Frauen zusammengestellt. Dabei zeigte sich, dass nur wenige Statistiken Daten zu frauengeführten Unternehmen, Gründerinnen und gründungswilligen Frauen enthalten. Auch fehlten Daten zur Lebenssituation selbständiger Frauen und zu Unternehmen, die von Frauen mit Einwanderungsgeschichte geführt werden; einige dieser Daten sind im Mikrozensus und im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) vorhanden, aber nicht unter dieser Fragestellung ausgewertet und öffentlich abrufbar. Zudem konnten einige Forderungen von Verbänden und Netzwerken bezüglich der Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie beziehungsweise sozialer Absicherung nicht mit Zahlen unterlegt werden. In solchen Fällen ist es schwierig, zu ermitteln, wie viele Betroffene es gibt und wie hoch der Finanzbedarf etwaiger Maßnahmen sein könnte.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Frauen im Handwerk zu stärken. Um zielgerecht Maßnahmen ergreifen zu können, wird auch hier eine aktuelle Datengrundlage benötigt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das IfM Bonn hat aus eigenen Datenbeständen und die KfW aus Daten des Gründungsmonitors Informationen für die Beschreibung der Ausgangslage und der aktuellen Entwicklung beigesteuert. Ergänzend hat das IfM Bonn Auswertungen des sozio-oekonomischen Panels und des Mikrozensus zu diskutierten Fragestellungen (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Einkommensverteilung, Alter selbständiger Frauen und Daten zu Unternehmen selbständiger Frauen mit Einwanderungsgeschichte) durchgeführt. Diese Datensammlung soll in Zukunft institutionell beim IfM verankert und veröffentlicht werden.

Die Beteiligten des Aktionsplans steuern bei Bedarf Daten und Informationen bei, die einer faktenbasierten Politikgestaltung dienlich sind. Dazu zählen der jährliche Global Entrepreneurship Monitor Länderbericht Deutschland, erstellt durch das RKW Kompetenzzentrum in Kooperation mit der Universität Hannover, Daten aus Studien, Recherchen der beteiligten Bundesministerien (z.B. Studie des BMEL "Die Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in ländlichen Regionen Deutschlands") sowie ad-hoc-Umfragen der Netzwerke und Verbände (z.B. BFB -Umfrage zu Mutterschutz März/April 2023). Das Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) hat auf Initiative des BMWK eine Studie zur Beschäftigungssituation von Frauen im Handwerk durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine Online-Befragung von 627 Handwerksbetrieben in Deutschland im Zeitraum von Mai bis Juni 2023 durchgeführt. Die LFI-Studie stellt die Ergebnisse dieser Befragung dar und zieht konkrete Vergleiche zu einer historischen Vergleichsstudie aus dem Jahre 2003.

Alle relevanten Zahlen sind seit Frühsommer 2023 im Datenblatt auf der BMWK-Seite zum Aktionsplan abrufbar.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de (Koordinierung)

C1.2. Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowie Workshops

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesverband Deutsche Startups (Startup-Verband), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“, Handwerksorganisationen und -betriebe, High-Tech Gründerfonds (HTGF), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele der in diesem Aktionsplan beschriebenen Probleme müssen genauer dargestellt werden. In Diskussionen und Workshops können die Herausforderungen anhand konkreter Fallbeispiele erklärt und erörtert werden. Auch können Lösungsansätze entwickelt werden.

Siehe Angaben der Veranstalter.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mitwirkende des Aktionsplans haben im Laufe der Vorbereitung des Aktionsplans Veranstaltungen und Workshops durchgeführt. Diese und weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen sind in der Veranstaltungsliste zusammengestellt.

Kontakt:

Siehe Angaben der Veranstalter.

C2. Maßnahmen, die Frauen eine Stimme geben, ihre Leistungen würdigen und sie sichtbar machen

C2.1. Unterstützung von Kandidatinnen für Beiräte und Aufsichtsräte

Verantwortlich: Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU), High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Ein zentrales Anliegen des VdU ist die nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen der deutschen Wirtschaft. Freiwillige Vereinbarungen und die Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft führten jedoch zu keinem angemessenen Frauenanteil in den Führungsebenen der großen Unternehmen, obwohl die Vorteile ausgewogen besetzter Führungsgremien nachgewiesen sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der VdU unterhält seit 2010 eine Datenbank mit Kandidatinnen für Spitzengremien. Der bundesweite Kandidatinnen-Pool umfasst rund 900 qualifizierte und sorgfältig ausgewählte weibliche Führungskräfte – von der Branchenexpertin über die international erfahrene Managerin bis zur Unternehmerin für den Beirat eines Familienunternehmens. Der VdU unterstützt Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen für ihre Gremien und begleitet dabei den gesamten Auswahl- und Besetzungsprozess. Die Beratung ist passgenau, diskret und kostenlos. Der Aufbau der Datenbank mit Kandidatinnen für Spitzengremien wurde 2010 zunächst durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Obwohl die Förderung für dieses Projekt nach drei Jahren auslief, hält der VdU an diesem wichtigen Instrument fest, um qualifizierte Frauen für Aufsichtsratspositionen sichtbar zu machen. Der VdU hat 2021 in die Erneuerung der Datenbank investiert, um die gespeicherten Kontakte zu aktualisieren.

Neben der Datenbank und dem politischen Engagement setzt sich der VdU auch für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Kontrollgremien ein, indem er Aufsichtsratsanwärterinnen fundiert weiterbildet und Kandidatinnen aus einem exzellenten Netzwerk vermittelt.

Der HTGF unterstützt seine Portfoliounternehmen und Fondsinvestorinnen u.a. bei der Besetzung von C-Level- und Beirats-/Aufsichtsrats-Positionen. Hierfür hat der Frühphaseninvestor das hochkarätiges HTGF-Female-Netzwerk von Expertinnen aufgebaut, die ihre Erfahrungen und Netzwerke u.a. als Beirätinnen in Start-ups einbringen möchten. 25 Prozent der Positionen im HTGF-Portfolio, bei deren Besetzung der Fonds in 2023 kostenlos unterstützt hat, werden dadurch von Frauen ausgeübt.

Um den Mehrwert für die Kandidatinnen und die suchenden Unternehmen zu erhöhen, werden VdU und HTGF bei dem Thema künftig zusammenarbeiten. Dies umfasst unter anderem die gegenseitige Unterstützung bei konkreten Suchen als auch den Austausch von Expertise und Best Practices.

Weitere Informationen:

Zu den VdU-Aufsichtsratsseminaren siehe:
https://vdu.de/themen/aufsichtsraete/

Kontakt:

Zur Datenbank:
Evelyne de Gruyter, Geschäftsführerin des VdU:
evelyne.degruyter@vdu.de
Inken Patermann, Leiterin politische Kommunikation beim VdU:
inken.patermann@vdu.de

Zum HTGF-Female-Netzwerk:
Claudia Raber, High-Tech Gründerfonds (HTGF)
c.raber@htgf.de

C2.2. Förderrichtlinie „Innovative Frauen im Fokus“

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen sind in zentralen und öffentlichkeitswirksamen Funktionen, z.B. in Führungspositionen, als Leistungsträgerinnen oder mit fachlicher Expertise, immer noch unterrepräsentiert. Um das Potenzial exzellenter Frauen für die Innovationskultur Deutschlands besser zu verstehen und zu erschließen, müssen Frauen mit ihren wissenschaftlichen Leistungen, innovativen Ideen und Errungenschaften sichtbarer und präsenter sein und von allen Teilen der Gesellschaft als Leistungs- und Potenzialträgerinnen sowie als Rollenvorbilder und als Impulsgeberinnen für junge Frauen wahrgenommen werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMBF hat am 9. Oktober 2020 die Förderrichtlinie „Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell verankern“ („Innovative Frauen im Fokus“ – IFiF) veröffentlicht. Sie zielt darauf ab, durch innovative Ansätze die Repräsentanz und Sichtbarkeit von Frauen zu erhöhen und ihre geschlechtergerechte Teilhabe in Wissenschaft und Gesellschaft strukturell zu verankern, um so nachhaltig die Innovationskultur in Deutschland zu stärken.

Die Förderrichtlinie wendet sich an einen breiten Adressatenkreis, unter anderem an Hochschulen und Universitäten, kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbände. Sie fördert Umsetzungs- und Forschungsprojekte, darunter auch Vorhaben, die den Bereich „Gründungen“ in den Blick nehmen, wie zum Beispiel „Sichtbarkeit innovativer Gründerinnen“ oder „Gründerinnenfreundliche Universitäten und Hochschulen für Deutschland“. Im 1. und 2. Call werden 23 Forschungs- und Umsetzungsprojekte (Einzel- und Verbundprojekte) gefördert. Im 3. Call wurden 14 Forschungs- und Umsetzungsprojekte für die Förderung ausgewählt.

Ein Metavorhaben soll die geförderten Vorhaben miteinander vernetzen, den fachlichen Austausch befördern, bei der Entwicklung von Transfer-, Verwertungs- und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen beraten sowie bei öffentlichkeitswirksamen Sichtbarkeitsmaßnahmen der Projekte Unterstützung leisten. Ein Beirat hat eine beratende sowie qualitätssichernde Funktion und unterstützt beim Transfer der Projektergebnisse, indem er den Kontakt zu externen Expertinnen und Experten vermittelt. Außerdem beteiligt er sich aktiv an Maßnahmen, die sich auf die Förderrichtlinie beziehen.

Weitere Informationen:

Metavorhaben meta-IFiF IFiF – Innovative Frauen im Fokus (innovative-frauen-im-fokus.de); unter anderem werden hier alle Projekte näher beleuchtet

Kontakt:

BMBF, Referat 425 (Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung):
425@bmbf.bund.de

C2.3. Austausch zu Kommunikationsinhalten

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB/AntiRAB), Frauenalia, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“, High-Tech Gründerfonds (HTGF), Initiative Selbständiger Immigrantinnen (I.S.I.), jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit, Frauenbetrieb, KfW Bankengruppe, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, RKW Kompetenzzentrum, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Am Aktionsplan beteiligen sich diverse Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen unterschiedlicher Größe, die verschiedene Zielgruppen ansprechen und eine große Vielfalt an Erfahrungen aus der Kommunikation mit ihren Zielgruppen einbringen können. In den Workshops zur Sichtbarkeit wurden erste Erfahrungen ausgetauscht, neue Verbindungen geknüpft und Kommunikationslücken festgestellt, zum Beispiel im Hinblick auf die adressatengerechte Informationsübermittlung an Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie die Ansprache von Männern und von jungen Frauen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Viele Beteiligte wollen sich an einem Austausch zum Thema zu beteiligen und dabei die folgenden Fragen zu diskutieren:

  • Wie sprechen wir über selbständige Frauen aus dem Mittelstand?
  • Wie beteiligen wir selbständige Frauen in Politik und Verbänden und wie sprechen wir sie an?
  • Wie vernetzen sich selbständige Frauen?
  • Wie erreichen wir Unternehmerinnen mit Einwanderungsgeschichte?
  • Wie erreichen wir Mädchen und junge Frauen?
  • Wie gewinnen wir mehr Männer, die sich aktiv für selbständige Frauen einsetzen?
  • Welchen Einfluss haben weibliche Rollenvorbilder und wie werden sie am wirkungsvollsten vermittelt?

Für die Erarbeitung von Konzepten werden die Fragen im Netzwerk und mit inspirierenden Impulsgeberinnen diskutiert. Gute Beispiele aus der Praxis werden ausgetauscht, Kooperationen werden vereinbart.
Einige Beispiele lassen sich bereits nennen:

  • Das RKW Kompetenzzentrum hat zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Netzwerks des Aktionsplans die Publikation „Frauen für das Thema Gründungen gewinnen und Gründerinnen zielgerecht ansprechen“ erarbeitet. Sie ist besonders interessant für Organisationen, die im Bereich Frauen und Unternehmensgründung tätig sind. Darüber hinaus hat das RKW Kompetenzzentrum ein Themenheft "Female Entrepreneurship: Ansätze für mehr Gründungen durch Frauen" mit weiteren Beteiligten des Aktionsplans herausgegeben. Es soll Akteuren im Gründungs-Ökosystem wie Universitäten, Kammern oder Gründungszentren Impulse für die Unterstützung von Gründerinnen geben – von der Sensibilisierung bis hin zur Gründungsbegleitung.
  • Die Handwerksorganisation legt bei ihrer Kommunikation sehr großen Wert darauf, Handwerkerinnen sichtbarer zu machen und positive Rollenbilder nach vorne zu stellen. Beispiele erfolgreicher Handwerkerinnen werden unter anderem in der Imagekampagne vorgestellt. Die HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade (HWK-BLS) hat unter #frauenkönnenhandwerk einen Handlungsleitfaden praktische Tipps und Anregungen zur Ansprache von Frauen veröffentlicht und Argumente zum Entkräften von Mythen und Klischees zusammengestellt.
  • Der Bundesverband Unternehmerfrauen im Handwerk hat mit Betrieben im Handwerk, die Mädchen und Frauen ausdrücklich unterstützen und ansprechen wollen, die Initiative „Handwerk ist hier auch Frauensache“ ins Leben gerufen. Viele Mitglieder haben das Siegel bereits überreicht bekommen.
  • Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Fotobroschüre „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ des Thünen-Instituts und der Universität Göttingen in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband (dlv) enthält ausgewählte Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie zur Lebens- und Arbeitssituation der Frauen in der Landwirtschaft, Portraits, spannende Interviews und Einblicke in die Vielfalt landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland, in die mannigfaltigen Aufgaben und Leistungen der Frauen sowie in ihre Rollen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen und Verantwortungsträgerinnen. Studie und Broschüre verdeutlichen aber auch, dass Gleichstellung auf den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht erreicht ist. Es gibt noch viel zu tun, um überkommene Rollenmuster zu überwinden sowie Frauen einen besseren Zugang zu Leitungsfunktionen, Hofnachfolgen und Ressourcen zu ermöglichen. Da es wichtig ist, dass über diese Themen gesamtgesellschaftlich miteinander gesprochen wird, hat das BMEL auf Basis der Studie eine Wanderausstellung konzipiert, die Frauen in der Landwirtschaft ein Gesicht gibt und sie in ihren vielfältigen Tätigkeitsfeldern zeigt
  • Storytelling wurde auch für die Broschüre „Frauen-Karrieren im Handwerk“ der HWK-BLS genutzt.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de

C2.4. Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: ein breites Bündnis aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen

Sexismus ist die Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts in individueller und struktureller Hinsicht. Sexismus ist Alltag, ein Massenphänomen: Nach einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauftragten Pilotstudie „Sexismus im Alltag – Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung“ (2019) erleben nach eigener Auskunft 44 Prozent aller Frauen in ihrem Alltag sexistische Übergriffe – 14 Prozent mehrmals im Monat. Unterschätzt wird, dass mit 32 Prozent auch ein erheblicher Teil der Männer von Sexismus im Alltag betroffen ist. Mehr als jeder zehnte Mann (11 Prozent) erlebt Sexismus mehrmals im Monat.

Insgesamt haben 63 Prozent aller Frauen und 49 Prozent aller Männer sexistische Übergriffe auf andere oder sich selbst erlebt. Je höher die Bildung ist, umso größer ist die Sensibilität für Sexismus in seinen verschiedenen Ausdrucksformen.

Sexuelle Belästigung spielt auch am Arbeitsplatz eine Rolle: Jede 11. erwerbstätige Person (9 Prozent der Befragten) hat in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Frauen waren mit einem Anteil von 13 Prozent mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer (5 Prozent). Davon haben sich lediglich 23 Prozent offiziell beschwert, etwa bei ihrer oder ihrem Vorgesetzten, beim Betriebsrat oder der betrieblichen Beschwerdestelle. Als Gründe werden unter anderem genannt: mangelnde Informationen, Angst vor unzureichender Anonymität und negativen Folgen sowie der Versuch, das Problem selbst zu lösen, siehe Studie des Instituts für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg (ifes) für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag: „Wir wollen ein starkes Bündnis gegen Sexismus“. Um dies umzusetzen, hat Bundesministerin Lisa Paus im Februar 2023 das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ gegründet und die Schirmherrschaft übernommen. Es entsteht – unterstützt durch ein Projekt der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF Berlin) – ein breites gesellschaftliches Bündnis, in das sich unterschiedliche Partner aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft aktiv einbringen. Mit vielfältigen Veranstaltungen, Materialien, Empfehlungen, Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehung der Bündnismitglieder wird das Bündnis auf- und ausgebaut, damit Unternehmen und Organisationen gegen Sexismus vorgehen und Betroffene wirksam unterstützt werden. Im Bündnis ist u.a. eine Print-On-Demand-Ausstellung zu Sexismus entstanden, die über die Website des Bündnisses bestellt werden kann und damit bundesweit gezeigt werden kann.

Inhaltliche Schwerpunkte sind die am stärksten von Sexismus betroffenen Bereiche Arbeitsplatz, öffentlicher Raum sowie Kultur und Medien. Ziel ist es, dass das Bündnis bis Ende 2025 1.000 Partner aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft umfasst. Ein Fokus wird auf den Mittelstand gelegt. Große Unternehmen haben häufiger bereits Compliance-Regelungen oder Diversitäts-Maßnahmen, die auch gegen Sexismus wirken. Mittelständische Unternehmen haben hier Bedarf geäußert. Im Projekt werden spezifische Empfehlungen und Materialien für den Mittelstand erarbeitet werden. Das Bündnis hat einen intersektionalen Ansatz: Diverse Gruppen, die aufgrund von ethnischer Herkunft, Behinderung oder zum Beispiel auch Antisemitismus von Diskriminierung betroffen sind, werden angesprochen und auf Augenhöhe in das Bündnis einbezogen.

Das Bündnis baut auf dem Netzwerk auf, das im Oktober 2021 mit der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ entstanden ist. Inzwischen umfasst das Bündnis bereits über 700 zum Teil hochrangige Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Wirtschaft, öffentlichem Raum, Kultur und Medien, Zivilgesellschaft sowie alle Mitglieder des Bundeskabinetts.

Weitere Informationen:

www.gemeinsam-gegen-sexismus.de

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 414 (Teilhabe und Medien):
414@bmfsfj.bund.de

C2.5. Zertifizierung frauengeführter Unternehmen „WeConnect International“

Verantwortlich: Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die wirtschaftliche Stärkung von Frauen entlang der Lieferkette ist ein wichtiges Instrument, um weibliches Unternehmertum zu fördern und das ökonomische Potenzial von Frauen zu erschließen. Durch geeignete Vergaberechtskriterien muss die Vielfalt der Zulieferbetriebe (Supplier-Diversity) sowohl in Deutschland als auch international stärker gefördert und frauengeführten kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu internationalen Handelsaktivitäten erleichtert werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der VdU zertifiziert seit Mai 2017 frauengeführte Unternehmen für WEConnect International in Deutschland und bietet Unternehmerinnen somit einmalige Wachstumschancen. WEConnect International ist eine global agierende Mitgliederorganisation, die in den USA gegründet wurde und die frauengeführte Unternehmen mit internationalen Konzernen zusammenbringt. Sie vereinigt mehr als 120 Konzerne, die über ein Einkaufsvolumen von mehr als 3 Billionen US-Dollar verfügen und ihre Programme zur Vielfalt der Zulieferbetriebe und Integration ausbauen möchten. WEConnect International ermittelt, schult, registriert und zertifiziert Frauenunternehmen und baut Verbindungen zu den passenden Einkaufsabteilungen auf.

Der VdU zertifiziert seit Mai 2017 frauengeführte Unternehmen für WEConnect International in Deutschland und bietet Unternehmerinnen somit einmalige Wachstumschancen. WEConnect International ist eine global agierende Mitgliederorganisation, die in den USA gegründet wurde und die frauengeführte Unternehmen mit internationalen Konzernen zusammenbringt. Sie vereinigt mehr als 120 Konzerne, die über ein Einkaufsvolumen von mehr als 3 Billionen US-Dollar verfügen und ihre Programme zur Vielfalt der Zulieferbetriebe und Integration ausbauen möchten. WEConnect International ermittelt, schult, registriert und zertifiziert Frauenunternehmen und baut Verbindungen zu den passenden Einkaufsabteilungen auf. Das WEConnect Netzwerk in Deutschland umfasst rund 270 registrierte frauengeführte Unternehmen.

Weitere Informationen:

Zum Zertifizierungssiegel von WEConnect International siehe: vdu.de/themen/international/supplier-diversity

Kontakt:

Evelyne de Gruyter, Geschäftsführerin des VdU:
evelyne.degruyter@vdu.de
Inken Patermann, Leiterin politische Kommunikation beim VdU:
inken.patermann@vdu.de

C2.6 Sichtbarkeit von selbständigen Frauen in den Medien

Verantwortlich: Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU), Deutscher Franchiseverband

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Laut einer aktuellen Studie von Media Tenor liegt der Anteil der Berichterstattung über Frauen in internationalen TV-Hauptnachrichten bei nur 20 Prozent. Die Langzeitanalyse zu Personen aus Bildung, Gesundheit, Politik und Wirtschaft, über die berichtet wurde, ist von Januar 2012 bis Februar 2023 auf Basis von 848.969 Berichten in internationalen TV-Nachrichten durchgeführt worden. Die Studie zeigt, dass sich die „Quote“ bei den Moderationen durchgesetzt hat, jedoch bei den präsentierten Inhalten der Frauenanteil deutlich unter 30 Prozent liegt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der BFB setzt sich für die Sichtbarkeit von Frauen im Kontext seines Engagements in acht Rundfunkräten ein. Darüber hinaus sensibilisiert der BFB andere Institutionen, die in Rundfunkräten vertreten sind und zu denen Kontakte bestehen, für das Thema und wirbt dafür, dass sie sich ebenfalls dafür einsetzen.

Der VdU setzt sich im Rahmen seiner Arbeit dafür ein, dass Frauen in der medialen Berichterstattung mehr Sichtbarkeit enthalten. Durch Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zu relevanten Redaktionen, werden spannende und inspirierende weibliche Vorbilder des VdU-Netzwerkes platziert.

Der Deutsche Franchiseverband portraitiert erfolgreiche Unternehmerinnen (Franchisenehmerinnen wie -geberinnen) auf der Webpräsenz seines Frauennetzwerkes www.frauen-im-franchise.com, um sie sichtbarer zu machen. Diese werden über die entsprechenden Social-Media-Kanäle des Verbandes und im Verbandsmagazin (Print und Online) zielgruppengerecht gestreut. Außerdem werden diese inspirierenden Unternehmerinnen bei Medienanfragen nach Rollenvorbildern berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Link zur genannten Studie: de.mediatenor.com/de/bibliothek/newsletter/1317/gute-frauenquote-im-studio-frauenanteil-in-nachrichten-aber-nur-20

Kontakt:

Peter Klotzki, BFB
peter.klotzki@freie-berufe.de
Giulia Wilzewski, BFB
wilzewski.bfb.ex@freie-berufe.de

Evelyne de Gruyter, Geschäftsführerin des VdU:
evelyne.degruyter@vdu.de
Inken Patermann, Leiterin politische Kommunikation beim VdU:
inken.patermann@vdu.de

Michaela Fischer, Deutscher Franchiseverband
fischer@franchiseverband.com
Antje Katrin Piel, Deutscher Franchiseverband
piel@franchiseverband.com

C2.7. Rechtsgutachten zu Frauen in der Handwerksorganisation

Verantwortlich: Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften (LFI)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Initiator)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Im Koalitionsvertrag 2021 wurde beschlossen, sowohl Frauen im Handwerk als auch die ehrenamtliche Beteiligung im Kammerwesen zu stärken. Eine stärkere Beteiligung von Frauen in Gremien der Handwerksorganisation kann eine Vorbildfunktion für die Gewinnung von mehr Frauen für das Handwerk haben.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, wie „Unternehmerfrauen“ bereits nach geltendem Recht (de lege lata) aber auch nach „zukünftigem Recht“ (de lege ferenda) noch besser in die Handwerksorganisationen einbezogen werden könnten. Zielgruppe sind in Leitungspositionen tätige Frauen, die nicht Betriebsinhaberin sind, aber für den kaufmännischen und betrieblichen Teil unternehmerische Verantwortung tragen.

Weitere Informationen:

lfi-muenchen.de/forschungs-arbeitsprogramm/

Kontakt:

BMWK, Referat VIIB1 (Handwerk, Industrie- und Handelskammern)
buero-viib1@bmwk.bund.de

C3. Maßnahmen zur Stärkung von Netzwerken und Vorbildern

C3.1. Mit Vorbildern werben – BMWK-Initiative „FRAUEN unternehmen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen gründen seltener als Männer. Einer der wichtigsten Gründe ist: Es fehlt an weiblichen Vorbildern. Rollenvorbilder beeinflussen nicht nur die Bildungs- und Berufswahl, sondern auch die Gründungsneigung. Dabei orientieren sich Gründerinnen und Gründer an Vorbildern, die ihnen selbst nahe sind, also vielfach am eigenen Geschlecht. Vorbilder in Kindheit und Jugend haben ebenfalls eine starke Wirkung. Weibliche Rollenvorbilder sollten öffentlich sichtbarer werden. Das gilt nicht nur für Unternehmerinnen, sondern für Frauen generell, zum Beispiel im Handwerk, im MINT- oder im Investmentbereich.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMWK stärkt und entwickelt seine Initiative „FRAUEN unternehmen“ weiter, indem das Netzwerk der rund 230 Vorbild-Unternehmerinnen um Unternehmerinnen vor allem aus dem Handwerk, der Digitalwirtschaft und dem MINT-Bereich erweitert wird. Als Vorbilder für weibliches Unternehmertum geben die Vorbild-Unternehmerinnen ihre Inspiration und Leidenschaft weiter. In Veranstaltungen mit Schülerinnen, Auszubildenden, Studentinnen und Hochschulabsolventinnen sowie mit weiteren gründungsinteressierten Frauen berichten sie über Chancen und Anforderungen einer Neu- beziehungsweise Nachfolgegründung und geben einen realistischen und sehr persönlichen Einblick in ihren unternehmerischen Alltag.

Weitere Informationen:
BMWK-Webseite zu „FRAUEN unternehmen“

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de
Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“:
info@frauen-unternehmen-initiative.de

C3.2. Vorbilder: Austausch, Verabreden gemeinsamer Themen, Aktionen oder Bündnisse, zum Beispiel „Vorbildertag“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“

Beteiligt: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesverband Deutsche Startups (Startup-Verband), Deutscher Franchiseverband, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB/AntiRAB), GetStarted by Bitkom, High-Tech Gründerfonds (HTGF), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Weitere Verbände und Netzwerke können sich anschließen.

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Es müssen mehr Frauen ermutigt werden, den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen, da sie seltener gründen als Männer. Je früher sie mit Rollenvorbildern in Kontakt kommen, umso größer ist die Chance, dass sie eine Karriere als Unternehmerin in Erwägung ziehen. Auch kann eine höhere Beteiligung erfolgreicher Unternehmerinnen einen Beitrag zur Stärkung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Wirtschaft leisten. Außerdem kann es sich die Wirtschaft aufgrund des Fachkräftemangels nicht leisten, auf das Gründungspotenzial von Frauen zu verzichten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Nach der erfolgreichen Vorbilderaktion 2023 wird es 2024 erneut eine Vorbilderaktion geben. Vom 2. bis 9. Oktober werden 11 Beteiligte des Aktionsplans auf LinkedIn, Instagram, Facebook und TikTok ihre Vorbilder für weibliches Unternehmertum posten. Den Startschuss zur Aktion gibt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, bei der Veranstaltung zum 10-jährigen Jubiläum der BMWK-Initiative „FRAUEN unternehmen“ am 2. Oktober 2024.

Kontakt:

Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“: info@frauen-unternehmen-initiative.de

Einige gute Beispiele für Austauschformate der Beteiligten des Aktionsplans, die einen Anknüpfungspunkt für den Austausch bieten (siehe hierzu auch Hinweise in der Veranstaltungsliste):

  • Podcasts und Online-Veranstaltungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gGmbH (IW JUNIOR gGmbH)
    Die Podcasts der IW JUNIOR gGmbH porträtieren spannende Unternehmerinnen, die durch ihr Beispiel Lust aufs Gründen machen. Die Online-Veranstaltungen der IW JUNIOR gGmbH bieten die Möglichkeit, sich mit interessanten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft auszutauschen. Sie erzählen ihre Geschichten, verraten ihre Erfolgsgeheimnisse, berichten von ihren persönlichen Erfahrungen und davon, welche Visionen und Ideen sie für das deutsche Bildungssystem haben und was passieren muss, damit in Zukunft noch mehr Frauen in Deutschland durchstarten können.
  • „Sommer der Berufsbildung“ (ZDH)
    Im Rahmen des „Sommers der Berufsbildung“ wendete sich der ZDH 2023 und 2024 wieder auch an Mädchen und junge Frauen, um sie für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen.
  • Female Founders Circle (Get started by Bitkom)
    Beim Female Founders Circle berichten Gründerinnen Studentinnen von ihren Karrierewegen, ihren alltäglichen Aufgaben und erzählen, was es wirklich heißt, CEO, CFO oder CTO & Co zu sein.
  • FiF-Talk des Deutschen Franchiseverbandes: In den regelmäßigen digitalen Talkrunden berichten seit 2023 Franchisenehmerinnen, wie sie ihren Weg in die Selbstständigkeit gegangen sind und warum sie sich gerade für ein Franchisesystem entschieden haben. Gründungsinteressierte Teilnehmerinnen haben hier die Möglichkeit, sich über diese Form des Unternehmerinnentums zu informieren und wichtige Tipps und Hinweise aus erster Hand zu erhalten. Erstmals wird es im Rahmen der Franchise Expo Deutschland einen Live FiF-Talk am 8. November 2024 in Frankfurt geben – und sich bestenfalls als feste Größe rund um die jährliche Franchisemesse etablieren.

C3.3. Mehr Frauen in Führungspositionen

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Beteiligt: Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen in Führungspositionen sind in Deutschland im internationalen Vergleich deutlich unterrepräsentiert. Dies betrifft große Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen. Das KfW-Mittelstandspanel 2022 beziffert den Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Frau an der Spitze mit 16 Prozent. Seit dem Höchststand des Jahres 2013 nahm der Anteil frauengeführter KMU um mehr als 3 Prozentpunkte ab.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in KMU zu erhöhen, führt das BMFSFJ gemeinsam mit FidAR eine Webinar-Reihe durch, die dazu beiträgt, Vorbilder sichtbar zu machen und von guten Beispielen zu lernen. Thema der Reihe ist „Führungsfrauen in KMU“. Gemeinsam mit Vorbildern aus KMU als Input-Geberinnen wird die Frage beantwortet „Wie gelingt eine erfolgreiche Frauenkarriere in KMU?“. Dabei geht es um Gelingensbedingungen, förderliche Faktoren und den Umgang mit Hindernissen. Themen der bisherigen Webinare waren:

  1. "Vereinbarkeit & Flexibilität – Was wirkt, was bleibt zu tun?"
  2. Netzwerken und Sichtbarkeit
  3. Information und Unterstützung der Privatwirtschaft bei der Umsetzung des FüPoG II

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 405 (Frauen in Führungspositionen, Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst):
405@bmfsfj.bund.de

C3.4. Mehr Transparenz in Bezug auf bestehende Netzwerke: Netzwerkübersicht und Initiativenlandkarte

Verantwortlich: bundesweite gründerinnenagentur (bga) (Netzwerkübersicht), #SheTransformsIT-Geschäftsstelle (Initiativenlandkarte)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

  1. Netzwerke für Gründerinnen, weibliche Start-ups, Unternehmerinnen und Betriebsnachfolgerinnen
    Rund zwei Drittel der Frauen, die sich selbständig machen, gründen ihre Unternehmen als Einzelpersonen. Sie suchen – ebenso wie etablierte Unternehmerinnen – den fachlichen Austausch auf Augenhöhe, um voneinander zu lernen und sich untereinander zu vernetzen. Sie initiieren und betreiben regionale Gründerinnen-, Female-Start-up-, Unternehmerinnen- und Betriebsnachfolgerinnen-Netzwerke, deren Mitglieder regelmäßig zum Know-how-Transfer zusammenkommen. Netzwerke schaffen eine Basis, um gemeinsam Aufträge zu bearbeiten und Unternehmenskooperationen einzugehen. So stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit und Marktkraft der einzelnen Unternehmen. Darüber hinaus gibt es auf intermediärer Ebene Netzwerke und Arbeitskreise, die einen Beitrag zur Förderung von Female Entrepreneurship leisten, indem sie unter anderem Modelle speziell zur Unterstützung von Gründerinnen entwickeln und sich für Rahmenbedingungen einsetzen, die Unternehmerinnen gerecht werden.
  2. Initiativenlandkarte: Deutschlandkarte mit Netzwerken für Mädchen und Frauen im Bereich Digitalisierung
    Netzwerke spielen eine wichtige Rolle in vielen Bereichen des Lebens, insbesondere im Beruf. Sie bieten die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Informationen auszutauschen und Karrieremöglichkeiten zu erweitern. Frauen und Männer haben oft unterschiedliche Herangehensweisen an das Netzwerken. Frauen neigen dazu, Beziehungen aufzubauen und zu pflegen, um langfristige Partnerschaften aufzubauen, während Männer oft auf schnelle und effiziente Geschäftsbeziehungen aus sind. Häufig haben Frauen weniger Zugang zu informellen Netzwerken, da diese oft von Männern dominiert werden – auch im Bereich der Digitalisierung. Daher ist es wichtig, dass Frauen Unterstützung bei der Erweiterung ihrer beruflichen Netzwerke erhalten und existierende Netzwerke sichtbarer gemacht werden.

Was beinhalten die Maßnahmen?

  1. Netzwerke in allen Bundesländern für Gründerinnen, weibliche Start-ups, Unternehmerinnen und Betriebsnachfolgerinnen
    Seit ihrem Start 2004 hat die bga deutschlandweit Zugang zu rund 350 Netzwerken geschaffen, die als Arbeitskreise, Stammtische, Verbände, Vereine und zunehmend auch in digitaler Form in Erscheinung treten. Unter www.gruenderinnenagentur.de sind die Netzwerke mit weiteren Informationen einzusehen.
  2. Initiativenlandkarte: Deutschlandkarte mit Netzwerken für Mädchen und Frauen im Bereich Digitalisierung
    In Deutschland gibt es zahlreiche tolle Initiativen, die sich für Mädchen und Frauen in der Digitalisierung einsetzen. Genau diese Initiativen macht #SheTransformsIT mit der Initiativenlandkarte sichtbar, die seit dem 23. Mai 2023 unter www.shetransformsit.org/initiativenlandkarte zugänglich ist. Die Karte enthält neben dem Namen der Initiative die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die Website. Seit August 2024 gibt es eine neue Suchfunktion zum Filtern.

    Ihre Initiative fehlt auf der Landkarte oder Sie kennen weitere tolle Organisationen, die sich für Frauen in der Digitalisierung starkmachen? Dann nehmen sie gerne Kontakt mit #SheTransformsIT auf.Weitere Initiativen oder Organisationen, die sich für Frauen in der Digitalisierung stark machen, können ergänzt werden durch Senden einer Nachricht an info@shetransformsit.org.

Weitere Informationen:

www.gruenderinnenagentur.de
https://www.shetransformsit.org/initiativenlandkarte

Kontakt:

Netzwerkübersicht:
bga@gruenderinnenagentur.de

Initiativenlandkarte #SheTransformsIT
info@shetransformsit.org
Alexandra Swanson, #SheTransformsIT
a.swanson@shetransformsit.org
Pauline Bornbeck, #SheTransformsIT
p.bornbeck@shetransformsit.org

C3.5. Netzwerke: Austausch, Verabreden gemeinsamer Themen, Aktionen oder Bündnisse

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesverband der Freien Beruf (BFB), Bundesverband Deutsche Startups (Startup-Verband), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus (IntB/AntiRAB), High-Tech-Gründerfonds (HTGF), jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit, Frauenbetriebe, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Beteiligten vereinbaren, zu den Themen des Aktionsplans und/oder an bestimmten Tagen gemeinsam zu kommunizieren, zum Beispiel durch Verwendung eines gemeinsamen Hashtags oder des Key Visuals des Aktionsplans. Gleichzeitig werden bestimmte Anlässe festgelegt, zu denen die jeweils eigenen Inhalte mit dem Key Visual des Aktionsplans und dem Hashtag veröffentlicht werden. Dabei könnten im Vorfeld auch jeweils bestimmte Schwerpunkte vereinbart werden, zum Beispiel Nachhaltigkeit, Vorbilder, Mut machen.

Um die Vernetzung von Unternehmerinnen, Gründerinnen und Investorinnen zu fördern, wird das BMWK einmal jährlich zu einem Netzwerktreffen einladen.

Einige gute Beispiele für Vernetzungsformate der Beteiligten sind (siehe hierzu auch Veranstaltungsliste):

  • Der ZDH führt in Kooperation mit Handwerkskammern, Fachverbänden und den Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) regelmäßig bundesweite Frauennetzwerk-Treffen durch. Ein wichtiges Anliegen für den ZDH und den Bundesverband UFH ist, dass die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert wird.
  • Der BFB wird seine Sammlung von Praxisbeispielen fortsetzen, unter anderem im Rahmen von Gründerinnenporträts im Mitgliedermagazin „der freie beruf“. Er wird die Beispiele, Erfahrungswerte und Informationen mit den 59 Mitgliedsorganisationen des BFB teilen und sich dazu mit relevanten Partnerinnen und Partnern in Einzelgesprächen austauschen, insbesondere in der Kommunikation. Viele Beispiele stammen von Sprecherinnen oder Teilnehmerinnen an Podiumsdiskussionen aus den Gründerinnen-Formaten des BFB wie der fünften Gründerinnenkonferenz des BFB, die am 12. November 2024 in Berlin in Kooperation mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und dem VdU stattfindet.
  • kompetenzz bringt mit zahlreichen Netzwerken für Frauen in den Bereichen Innovationen und MINT sowie Digitale Teilhabe Erfahrung und Kontakte in den Aktionsplan ein. Ferner kann es das Thema mit seinem Engagement bei der Karrieremesse FemWorkx auf der Hannover Messe vorantreiben.
  • #SheTransformsIT hat unter dem Hashtag #MaleAlysMonday eine Social Media Serie gestartet, um auch Männern, die sich öffentlich für selbständige Frauen einsetzen, eine Sichtbarkeit zu geben. Die Beteiligten des Netzwerks, aber auch andere sind eingeladen, den Hashtag in ihrem CD Montags für Posts zu nutzen.

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-VIIa1@bmwk.bund.de

Ziel D: Mehr Perspektiven für Frauen und Mädchen in Handwerks- und MINT-Berufen

Ziel D: Neue berufliche Perspektiven für Mädchen und Gründerinnen

Klischeefreie Berufs- und Studienwahl

Wir wollen Mädchen und Frauen für den Klimabereich und die Energiewende gewinnen. Und wir wollen sie für Handwerks- und MINT-Berufe begeistern. Selbständigkeit und die Wahl von Berufen in Branchen mit bisher geringem Frauenanteil sollen gefördert werden.

Im Detail

Frauen und Mädchen sind in vielen handwerklichen sowie in MINT-Berufen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Das ist nicht nur ein Problem für die wirtschaftliche Teilhabe, sondern auch für die Fachkräftesicherung. Insgesamt sind derzeit geschätzt rund 250.000 Stellen im Handwerk offen. Mindestens 125.000 Familienbetriebe werden in den nächsten fünf Jahren eine Unternehmensnachfolgerin oder einen Unternehmensnachfolger suchen.

Der Frauenanteil an den Betriebsspitzen im Handwerk unterscheidet sich je nach Gewerbegruppe deutlich. Durchschnittlich wird im Handwerk jeder vierte Betrieb (24,6 Prozent) von einer Frau (mit) geführt; jede fünfte erfolgreiche Meisterprüfung wurde 2023 von einer Frau absolviert (18,1 Prozent). Auch der Anteil der Frauen an allen Beschäftigten im MINT-Bereich verharrt seit Jahren bei 17 Prozent. Deshalb dürfte der Frauenanteil an den Selbständigen hier entsprechend geringer sein. Ein Blick auf die freien Berufe zeigt aber MINT-Berufe mit vielen Frauen. So betrug der Frauenanteil unter den Selbständigen 2023 im Bereich der Architekturbüros 25 Prozent., bei den Ärztinnen 42 Prozent und bei den Tierärztinnen sogar 57 Prozent.

Der Frauenanteil unter den Auszubildenden im Handwerk liegt bei 14,1 Prozent. Dies entspricht etwa dem Anteil der Frauen, die eine duale Ausbildung im MINT-Bereich absolvieren. Bei Studienbeginn hingegen waren 2022 35 Prozent der Personen in den MINT-Fächern weiblich. Und die meisten von ihnen schließen das Studium auch ab. Die Anzahl der Hochschulabschlüsse in MINT-Fachrichtungen von Frauen betrug 2022 betrug 33,5 Prozent.

Die stärkere Berücksichtigung weiblicher Belange und Perspektiven sowie die Abkehr von gängigen Klischeevorstellungen bei der Berufswahl birgt sowohl für das Handwerk als auch für MINT-Berufe eine große Chance. Es wird daher eine der wesentlichen Aufgaben der Zukunft sein, mehr Mädchen und Frauen für diese Berufe und eine Selbständigkeit bzw. eine Betriebsübernahme zu begeistern.

Weitere Daten und Fakten finden Sie in unserem Datenblatt.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir wollen Mädchen und junge Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe begeistern.

D1. Maßnahmen, um Mädchen und Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe zu begeistern

D1.1. Zusammenarbeit mit der MINT-Community-Plattform

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Für Akteurinnen und Akteure in der Studien- und Berufsorientierung im Handwerk und in MINT-Berufen gibt es kaum Möglichkeiten, sich zu vernetzen und Wissen auszutauschen. Die vom BMBF geförderte MINT-Vernetzungsstelle Deutschland setzt genau hier an: Sie bietet unter anderem eine Community-Plattform an, auf der man sich deutschlandweit im digitalen Raum austauschen und vernetzen kann.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMBF will dazu beitragen, die Community-Plattform von MINTvernetzt als zentrale Austauschplattform für MINT-Engagierte zu etablieren. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Akteurinnen und Akteure mit ihren Institutionen auf der Plattform registrieren und Beispiele guter Praxis beisteuern. Unter den Akteurinnen und Akteuren aus der Berufs- und Studienorientierung im Bereich Handwerk ist die Plattform bislang noch zu wenig bekannt. Daher sollen mehr Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe motiviert werden, sich zu registrieren. Zu diesem Zweck ist die Beteiligung an geplanten Aktivitäten und Formaten ebenso möglich wie die Bereitstellung von Informationen über Webseiten, Newsletter oder auch die persönliche Ansprache auf Veranstaltungen.

Weitere Informationen:

community.mint-vernetzt.de

Kontakt:

Inga Leffers, MINT Vernetzt
inga.leffers@mint-vernetzt.de

D1.2. MINT-Cluster

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Beteiligt: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele MINT- und Handwerksberufe leiden unter ausgeprägten Fachkräfteengpässen. Zur nachhaltigen Fachkräftesicherung ist es wichtig, Kindern und Jugendlichen früh Erfahrungen mit handwerklichen Tätigkeiten, Naturphänomenen und technischen Zusammenhängen zu ermöglichen.

Die MINT-Cluster sind eine zentrale Fördermaßnahme im MINT-Aktionsplan des BMBF. In einem MINT-Cluster schließen sich Akteurinnen und Akteure aus Bildung/Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und dem Kommunalsektor als Verbundpartner zusammen, um die außerschulische MINT-Bildungslandschaft ihrer Region zu stärken. Dies geschieht insbesondere durch niedrigschwellige und regelmäßige Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Diese sollen durch praxisnahe und partizipative Formate ihre Interessen erkunden, ihre Kompetenzen erweitern, Selbstwirksamkeit erfahren und Berufsperspektiven entwickeln.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Nach drei Förderwettbewerben gibt es mittlerweile 70 MINT-Cluster in allen 16 Bundesländern. Jedes MINT-Cluster ist einzigartig, ganz unterschiedliche Akteure bringen je nach regionalen Bedarfen ihr Know-how ein: Jugendeinrichtungen, Schülerlabore, Vereine, Bildungswerke, Verbände/Kammern, Unternehmen, Kommunen, Landkreise, Hochschulen. Auch Akteure aus dem Handwerksbereich sind beteiligt. Hierfür hat sich auch der ZDH durch kommunikative Begleitung der dritten MINT-Cluster-Förderrichtlinie (2023) eingesetzt.

Für einen möglichst frühen (haptischen) Zugang zu MINT wurde unter anderem mit der dritten Förderrunde die Alterszielgruppe erweitert, sodass nun auch Angebote für Kinder im Grundschul-/Kitaalter gefördert werden. Die im Zeitraum April bis Juli 2024 gestarteten 20 MINT-Cluster der dritten Förderrunde adressieren insbesondere drei Schwerpunkte: die Kooperation mit Schulen, die Förderung von Mädchen und jungen Frauen in und durch MINT-Bildung und die Stärkung bildungsbenachteiligter Zielgruppen durch niedrigschwellige Zugänge.

Weitere Informationen:

MINT-Cluster - BMBF Digitale Zukunft (bildung-forschung.digital)

„Dritte Richtlinie zur Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen

Kontakt:

BMBF, Referat 121 (Grundsatzfragen der Digitalisierung; MINT-Bildung)
121@bmbf.bund.de

D1.3. MINT-Kampagne (#MINTmagie)

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Kommunikationsoffensive #MINTmagie ist eine zentrale Fördermaßnahme im MINT-Aktionsplan des BMBF. Es gilt, früh Interesse für MINT zu entfachen und es aufrechtzuerhalten. In der 10. Klasse oder in der Oberstufe sind berufliche Neigungen oft schon ausgeprägt. Gerade im Alter zwischen 10 und 16 Jahren schwindet häufig das Interesse an MINT-Themen, besonders bei Mädchen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Von Beginn an aktiviert #MINTmagie auch gezielt Mädchen für MINT. Dies gelingt über ungewöhnliche Themenzugänge, die an die Lebenswelt der Zielgruppe angelehnt sind und ohne Klischees auskommen sowie gendersensible Sprache, Authentizität und Kommunikation auf Augenhöhe.

Weitere Informationen:

www.instagram.com/mintmagie
www.youtube.com/c/mintmagie
www.mintmagie.de

Kontakt:

BMBF, Referat 121 (Grundsatzfragen der Digitalisierung; MINT-Bildung)
121@bmbf.bund.de

D1.4. Klischeefreie, offene Berufsorientierung

Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – Servicestelle Initiative Klischeefrei, Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR (IW JUNIOR)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

  1. Initiative Klischeefrei
    Geschlechterstereotype bestimmen immer noch die Studien- und Berufsorientierung sowie die Berufswahl von jungen Menschen. Gleichzeitig ist in den Berufsfeldern mit sehr hoher geschlechtlicher Trennung, wie den technischen oder sozialen Berufen, der Fachkräftemangel besonders groß. Gerade deshalb besteht dringend der Bedarf, alte Denkmuster und gängige Rollenklischees bei der Berufswahl zu durchbrechen.

  2. GirlsʼDay
    In Deutschland wählt mehr als die Hälfte der Mädchen aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen im dualen System – kein einziger naturwissenschaftlich-technischer Beruf ist darunter. Damit schöpfen junge Frauen ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus und den Betrieben fehlt gerade in technischen und techniknahen Bereichen qualifizierter Nachwuchs. Am GirlsʼDay lernen Schülerinnen daher Berufe und auch Studienfächer kennen, in denen der Frauenanteil unter 40 Prozent liegt, insbesondere im MINT-Bereich oder im Handwerk.

  3. Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und JUNIOR Schülerfirmen
    Untersuchungen zu den Studienwahlentscheidungen von Frauen und Mädchen zeigen, dass Mädchen ihre Kompetenzen bei gleichen schulischen Leistungen als schlechter einschätzen als Jungen und auch von ihren Eltern als schlechter eingeschätzt werden. Daher ist ein enges Feedback an die Mädchen und jungen Frauen zu ihren Stärken besonders wichtig, um ihr Bewusstsein der eigenen Kompetenzen und ihr Selbstbewusstsein zu verbessern. Gerade für sie ist daher der Austausch und Kontakt mit Unternehmen beziehungsweise Ausbildungsverantwortlichen besonders wichtig. Außerdem ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler die Berufsoption „Selbständigkeit“ ausprobieren können.

Was beinhalten die Maßnahmen?

  1. Initiative Klischeefrei
    Mit der Initiative Klischeefrei verfolgen BMFSFJ und BMBF das gemeinsame Ziel, jungen Menschen eine an ihren individuellen Stärken und Interessen orientierte Berufs- und Studienwahl zu ermöglichen.

    Die Initiative informiert, sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt die unterschiedlichen Adressatengruppen mit einer breiten Palette an Materialien und Angeboten. Diese reichen von Methodensets für Kitas und Schulen über E-Books bis hin zu Workshops für Partnerorganisationen. Ende 2024 wird ein interaktives Lernangebot für Unternehmen online gehen. Auf ihren Social-Media-Kanälen informiert die Initiative niedrigschwellig über Klischees & Beruf.

    Die Initiative versteht sich als breites politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Bündnis und richtet sich an alle am Bildungs- und Berufswahlprozess beteiligten Organisationen. Aktuell umfasst das Netzwerk rund 670 Partnerorganisationen (Stand: August 2024). Die Servicestelle der Initiative Klischeefrei wird gemeinsam vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) durchgeführt.

  2. GirlsʼDay
    Der GirlsʼDay ist ein Aktionstag mit deutschlandweitem Renommee, an dem sich Mädchen ab der 5. Klasse bundesweit unter anderem naturwissenschaftliche wie auch handwerklich technische Berufe kennenlernen können. Der GirlsʼDay findet seit dem Jahr 2001 jährlich statt und genießt große Beliebtheit bei Unternehmen, Betrieben und Hochschulen. 2024 gab es am Aktionstag etwas mehr als 15.300 Angebote sowie mehr als 135.000 Plätze für Mädchen. Der Aktionstag wird vom BMFSFJ (Federführung) und vom BMBF gefördert. Komepetenzz verantwortet die Bundesweite Koordinierungsstelle, die für die Durchführung des Aktionstages zuständig ist.

    Der GirlsʼDay will Schülerinnen motivieren, ihre Berufs- oder Studienwahl frei von Geschlechterklischees zu treffen, und ihnen bei der beruflichen Orientierung helfen. Die zentrale Botschaft des Aktionstags lautet: „Es zählt, was du willst!“ Mädchen sind aufgefordert, sich neu auszuprobieren und in der Berufsorientierung bewusst ihren Interessen zu folgen, nicht Geschlechterklischees.

    Insgesamt haben Unternehmen und Institutionen seit dem ersten GirlsʼDay über 2,4 Millionen Plätze für Mädchen zur Verfügung gestellt. Der GirlsʼDay ist damit das größte Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen weltweit.

  3. Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und JUNIOR Schülerfirmen
    Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT (Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR (IW JUNIOR) und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)) steht seit über 70 Jahren für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen. Im Netzwerk engagieren sich Verantwortliche aus Schule und Arbeitswelt schulart- und branchenübergreifend für eine gute und fundierte Bildung und die Zukunft junger Menschen. Besonders setzen sie sich im Bereich der beruflichen Orientierung ein. Unternehmen setzen Projekte um, mit denen junge Menschen Informationen über die Berufswelt erhalten und über betriebliche Abläufe aufgeklärt werden. Die Jugendlichen erhalten Einblicke in verschiedene Karrieremöglichkeiten und können somit ihre Zukunft besser planen. Dies geschieht in engem Austausch und vielfach in Kooperation mit Schulen. Das Engagement von Schulen und Unternehmen prämiert das Netzwerk mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Preis, der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird.

    Bundesweit bringen JUNIOR Schülerfirmen Start-up-Spirit in die Schule. Nach dem Prinzip „Learning by doing“ entwickeln Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen eine eigene Geschäftsidee und setzen diese nach der Gründung einer Schülerfirma um. Wichtige Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung greifen die Jugendlichen selbständig auf und gestalten diese aktiv mit. Seit 30 Jahren machten bundesweit fast 170.000 Schülerinnen und Schüler mit, die mehr als 12.000 Schülerfirmen gründeten und weiterentwickelten. Allein in den letzten 10 Jahren wurden fast 10.000 Lehrkräfte in 2.000 Schulen aller Schulformen dabei betreut, unterstützt und begleitet, Schülerfirmen aufzubauen. Das Angebot hat erheblich daran Anteil, die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und bereits im schulischen Kontext zu etablieren.

    Bei den JUNIOR Schülerfirmen sind konstant mindestens 50 Prozent der Teilnehmer weiblich. Jeweils um die 40 Prozent der Vorstandsposten der JUNIOR Unternehmen sind von Mädchen besetzt. Frauen aus der Wirtschaft können als Wirtschaftspatinnen die Schülerfirmen unterstützen. Zudem bietet das JUNIOR Alumni Netzwerk eine Möglichkeit für den Austausch für junge Frauen, die nach ihrer Teilnahme im Schülerfirmen-Projekt weiterhin Freude am Thema haben. Seit Juni 2024 hat das Netzwerk eine weibliche Vorsitzende, die mit neuen Austauschformaten insbesondere auch junge Frauen für das Netzwerk gewinnen möchte.

Weitere Informationen:

www.klischee-frei.de
www.girls-day.de
www.schulewirtschaft.de/
iwjunior.de/unsere-angebote/create/junior-schuelerfirmen/

Kontakt:

BMFSFJ, Referat 415 (Jungen- und Männerpolitik, Geschlechterstereotype, Digitalisierung):
415@bmfsfj.bund.de
BMBF, Referat 314 (Innovationen in der beruflichen Bildung):
cornelia.moeller@bmbf.bund.de
Referat 425 (Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung):
daniela.schmidt@bmbf.bund.de
Miriam Reitz, IW JUNIOR, Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT
reitz@iwkoeln.de
Johannes Kürten, IW JUNIOR (JUNIOR Schülerfirmen)
kuerten@iwkoeln.de

D1.5. Zukunftsdialog Handwerk

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen sind in vielen handwerklichen Berufen noch deutlich in der Unterzahl. Dies gilt auch für die Selbstverwaltung des Handwerks. Um eine diversitätsoffenere Handwerkskultur zu erreichen, müssen mehr Frauen in den Handwerksorganisationen vertreten sein. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die gewaltigen Herausforderungen, denen sich das Handwerk aufgrund seiner bedeutenden Rolle im Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft gegenübersieht.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Gemeinsam mit dem ZDH und dem DGB hat das BMWK im März 2023 den „Zukunftsdialog Handwerk“ ins Leben gerufen, um im partnerschaftlichen Austausch zwischen Politik, Handwerksorganisationen und Gewerkschaften zu den großen Zukunftsthemen des Handwerks den Status quo zu beleuchten, Zielmarken zu definieren und praxisgerechte Maßnahmen zu entwickeln. Im Dialog mit dem Handwerk wird u.a. der Frage nachgegangen, wie das ehrenamtliche Engagement von Frauen gestärkt werden kann.

Weitere Informationen:

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/XYZ/zukunftsdialog-handwerk-2023.pdf

Kontakt:

BMWK, Referat VIIB1 (Handwerk, Industrie- und Handelskammern):
buero-viib1@bmwk.bund.de

D1.6. EU-ESTEAM-Fest für Mädchen (abgeschlossen)

Verantwortlich: Europäische Kommission (EU-Kommission), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Hacker School, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Im Jahr 2022 waren rund 20 Prozent der Start-up-Gründer weiblich. Um diesen Anteil zu erhöhen, ist es wichtig, mit Berichten aus der Praxis das Interesse von jungen Frauen für eine Gründung zu wecken und ihnen Mut zu machen, diesen beruflichen Schritt zu erwägen.

Digitale Fähigkeiten gewinnen in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Daher ist es notwendig, junge Menschen frühzeitig zu einem selbstbestimmten und souveränen Umgang mit digitalen Technologien zu befähigen. Vorbilder aus der digitalen Arbeitswelt können hier eine wichtige Vermittlungsrolle einnehmen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Am 25. April 2024 hat das BMWK gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Veranstaltung in Berlin ausgerichtet, die das Ziel verfolgte, rund 100 Schülerinnen für digitale und unternehmerische Tätigkeiten zu begeistern und ihnen spannende Job-Perspektiven in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie dem Bundeswirtschaftsministerium aufzuzeigen. Thematisch orientierte sich die Veranstaltung an der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Viele junge Frauen entscheiden sich schon heute für Berufe, in denen sie ihre Talente einsetzen und einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten können.

In den Räumlichkeiten des BMWK haben Bundesminister Robert Habeck, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Franziska Brantner, Vorbildunternehmerinnen der BMWK-Initiative „FRAUEN unternehmen“ und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in sechs praxisnahen Workshops über ihre Erfahrungen der Unternehmensgründung und über ihren Berufsalltag berichtet. Digital- und MINT-Expertinnen haben mit den Schülerinnen ihre Leidenschaft für technische Berufe geteilt und mögliche Berufswege aufgezeigt.

Das EU-ESTEAM-Fest war Teil einer europäischen Veranstaltungsreihe, die in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird.

Weitere Informationen:

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/04/20240423-bmwk-laedt-zum-girls-day-2024
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Bildergalerie/2024/girls-day-2024

Kontakt:

BMWK, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwk.bund.de

D2. Praktikumsangebote

D2.1. Praktikumsoffensive #empowerGirl

Verantwortlich: MINT-Vernetzungsstelle Deutschland, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Beteiligt: Mehr als 180 Konzerne, KMUs und Handwerksbetriebe sowie ausgewählte Verbände wie BDI oder ZDH

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Anteil von Frauen in MINT-Berufen ist nach wie vor zu gering. Das liegt zum einen daran, dass Mädchen sich in Mathematik, Physik oder Chemie zu wenig zutrauen. Zum anderen haben sie oftmals stereotype Vorstellungen von Jobs im Maschinenbau, in der Automobilindustrie oder in der Informationstechnologie (IT). Mit #empowerGirl soll das verändert und Mädchen ein Einblick in die Welt der MINT-Berufe gegeben werden. Dafür öffnen Unternehmen ihre Türen und bieten Praktikumsplätze an, die auf die Interessen von Mädchen zugeschnitten sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im Rahmen der Praktikumsoffensive #empowerGirl wird deutschlandweit eine digitale Praktikumsbörse kostenfrei angeboten. Ein Begleitprogramm und Unterstützungsangebote für beteiligte Unternehmen und Betriebe sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ergänzen die Maßnahme.

Weitere Informationen:

www.empowergirl.de

Kontakt:

Dr. Stephanie Kowitz-Harms, MINT-Vernetzungsstelle Deutschland
stephanie.kowitz-harms@mint-vernetzt.de

Publikationen

Im folgenden Abschnitt finden Sie aktuelle Publikatonen, Downloads und Pressemitteilungen zum Thema „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“.

Publikationen und Downloads

Pressemitteilungen

  • 06.11.2024 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Starke Frauen. Starke Wirtschaft

    Öffnet Einzelsicht
  • 23.04.2024 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Unternehmerinnen ganz nah – BMWK lädt zum Girlsʼ Day 2024 und EU-ESTEAM-Fest ein

    Öffnet Einzelsicht
  • 23.05.2023 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: „Gemeinsamer Aktionsplan, Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand‘ unterstützt Gründerinnen und Unternehmerinnen“

    Öffnet Einzelsicht
  • 20.09.2022 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Start der Initiative „Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups“

    Öffnet Einzelsicht
Key Visual für den Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“

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