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06.03.2026 - Artikel - Frauen in der Wirtschaft

Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand Gemeinsamer Aktionsplan von Bundes- und Landesministerien, Wirtschaftsverbänden, Netzwerken, Finanzierungsinstitutionen und wissenschaftlichen Instituten auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) — (Stand 6. März 2026)

Einleitung

Selbständige Frauen sind unverzichtbar für einen vitalen und erfolgreichen deutschen Mittelstand. Mit mehr selbständigen Frauen in Mittelstand, Handwerk, Landwirtschaft, Gründungen und Start-ups könnten bislang noch ungenutzte Wachstumspotentiale für die Stärkung von Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit und somit für unseren Wirtschaftsstandort genutzt werden.

Unternehmerinnen im Mittelstand sind in besonderem Maße gefragt, denn

  • bis 2030 suchen etwa 186.000 Unternehmen eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Für Gründerinnen wie für erfahrene Unternehmerinnen bietet sich dadurch gleichermaßen die Chance, erfolgreiche Unternehmen weiterzuführen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten und mit neuen Investitionen und Innovationen durchzustarten.
  • Gemischte Teams sind ökonomisch erfolgreicher: Frauen bringen neue Ideen und Perspektiven in die Wirtschaft ein und das zahlt sich aus. Frauengeführte Unternehmen schneiden in gesellschaftlich relevanten Bereichen häufig besser ab als andere Unternehmen. Davon profitieren Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen.
  • Unternehmerinnen und selbständige Frauen sind inspirierende Vorbilder für Mädchen und junge Frauen, sich mit ihren Talenten beruflich selbständig zu machen.

All das zeigt: Das unternehmerische Engagement von Frauen steht für Können, Kompetenz und Stärke. Die Forderung nach mehr frauengeführten Unternehmen ist aus wirtschaftspolitischer Perspektive unerlässlich. Sie ist zudem für die Schaffung von gleichwertigen (Wettbewerbs-)Bedingungen notwendig. Der aktualisierte Aktionsplan kann mit seinem Fokus auf Unternehmensnachfolgen, Handwerk, ländliche Räume sowie der Werbung für Selbständigkeit, neuen Maßnahmen und neuen Beteiligten Impulse und Lösungsansätze zu wichtigen Herausforderungen geben und die Politikgestaltung praxisnah und evidenzbasiert flankieren.

Aktuelles

Ziele und Maßnahmen des gemeinsamen Aktionsplans

Der Aktionsplan wurde 2025 neu ausgerichtet und am 6. März 2026 veröffentlicht. Im aktualisierten Aktionsplan fokussieren neue Maßnahmen Unternehmensnachfolgen, das Handwerk, ländliche Räume und die Werbung für Selbständigkeit an Schulen. Sie geben Impulse zur Bewältigung wichtiger Herausforderungen und zur praxisnahen Flankierung der Politikgestaltung. Neue Beteiligte führen zu einer erheblichen Steigerung der Reichweite.

Ziel des Aktionsplans ist, dass mehr Frauen in Deutschland ein Unternehmen gründen oder eine Unternehmensnachfolge antreten. Die Maßnahmen des Aktionsplans prägen zwar in erster Linie die Lebensrealität und Interessen von Frauen, sind aber vielfach nicht auf Frauen beschränkt, sondern meistens auch auf Jungen, Männer und Familien ausgerichtet (zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuung, Beratungsleistungen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige, Unternehmensnachfolge, Wertschätzung des Unternehmertums und Werbung für Selbständigkeit in Schulen). Alle Beteiligten bringen eigene oder gemeinsame Maßnahmen in den Aktionsplan ein, die sie eigenverantwortlich umsetzen und die andere zur Nachahmung inspirieren sollen. Interessierte Multiplikatoren sind eingeladen, sich dem Aktionsplan anzuschließen. Mitwirkende und Unterstützende sind aufgerufen, über ihre Öffentlichkeitsarbeit Frauen in Mittelstand, Handwerk, Landwirtschaft, Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Start-ups zu stärken.

Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups: Ziel A

Ziel A: Finanzierungsangebote für Gründerinnen

Finanzierungsangebote für Neu- und Nachfolgegründungen sowie Investitionen in und mit Frauen

Wir wollen den Zugang zu Fördermaßnahmen und Finanzierungen für Gründerinnen und Gründungsteams mit Frauen verbessern. Bei Gründungen, Betriebsübernahmen und Start-up-Projekten sollen Lebensumstände und Interessen von Frauen stärker berücksichtigt werden.

Im Detail

Die Bundesregierung unterstützt den Mittelstand, damit neue Produkte, Dienstleistungen sowie Prozesse erfolgreich realisiert werden können. Die Förderinstrumente zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung stellen zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital oder Zuschüsse bereit. Damit sollen Unternehmensgründerinnen und -gründer in allen Phasen unterstützt werden.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist ein guter Zugang zu Wagniskapital. Insbesondere in der kapitalintensiven Wachstumsphase ist es für Start-ups hierzulande häufig nicht leicht, eine Finanzierung zu erhalten. Die Bundesregierung stellt mit einer Vielzahl von passgenauen Instru­menten Wagniskapital aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung und mobilisiert damit gleichzeitig private Investitionen für den deutschen Wagniskapitalmarkt.

Der Anteil der Start-up Gründerinnen lag im Jahr 2025 bei 19 Prozent. Bislang gehen 91 Prozent der Wagniskapitalfinanzierung an Start-ups, deren Gründungsteams ausschließlich aus Männern bestehen. Dass frauengeführte Start-up-Teams kein Wagniskapital erhalten oder weniger als gemischte oder männergeführte Start-up-Teams, wird vor allem auf strukturelle Ursachen zurückgeführt. Die Maßnahmen des Aktionsplans setzen an, ein ausgewogeneres Verhältnis her­zustellen, um das große Potenzial von Frauen beim „Unternehmerinnentum“ im Sinne der Wett­bewerbsfähigkeit zu nutzen.

Alle Daten und Fakten finden Sie in unserem Faktenblatt.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir verbessern die Rahmenbedingungen und wollen dadurch mehr Frauen zu Gründungen und Übernahmen motivieren. Mit passgenauen, verständlichen Informationen, Coaching und Mentoring werden Gründerinnen begleitet.

A1. Investitionen in und mit Frauen

A1.1. Mehr Frauen in der Start-up- und Investmentlandschaft: Initiativen für Business Angels und Investorinnen

A1.1.1. Wo//men Investors Alliance  

Verantwortlich: Business Angels Deutschland (BAND)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Female Investors Network (FIN), encourageventures, Auxxo, Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Grace Accelerator, KfW Capital, Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association (BVK), Lutz|Abel Rechtsanwälte, High-Tech Gründerfonds (HTGF), Hamburg Investors Network (HIN!), Venture Ladies, Osborne Clarke, WLOUNGE, the evangelistas

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die deutsche Start-up- und Investmentlandschaft weist insbesondere in der Frühphasenfinanzierung weiterhin erhebliches Potenzial zur Steigerung der Diversität auf. Weibliche Perspektiven und Expertise sind unter Business Angels („Business Angels“ sind Privatpersonen, die in einer frühen Phase über eigenes Kapital, Geschäftserfahrung und Netzwerkkontakte in junge Unternehmen investieren.)  bislang deutlich unterrepräsentiert. Um die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft langfristig zu sichern, ist es notwendig, das gesamte Potenzial an Talenten zu aktivieren und strukturelle Hürden für Investorinnen und Gründerinnen abzubauen.

Ein verbesserter Zugang zu Netzwerken, Wissenstransfer und Kapital ist entscheidend, um die Sichtbarkeit, Wirksamkeit und den Einfluss von Frauen im Innovationsökosystem nachhaltig zu erhöhen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Wo//men Investors Alliance bündelt als erste Initiative dieser Art die Kräfte führender Akteurinnen und Akteure des deutschen Angel- und Start-up Ökosystems. Aufbauend auf bereits erfolgreichen Formaten und Kooperationen verfolgt die Allianz einen ganzheitlichen Ansatz mit folgenden Säulen:

  • Vernetzung und Synergien
    Schaffung offener, inklusiver und diverser Strukturen, um bestehende Netzwerke zu öffnen und den Austausch zwischen Investoren und Investorinnen, Gründerinnen und Gründern, etablierten Marktakteuren und der Politik zu fördern. Dabei wird gezielt an bestehende Community-Formate und regionale Netzwerke angeknüpft.
  • Sichtbarkeit und Kommunikation
    Durchführung koordinierter Maßnahmen wie Social-Media-Kampagnen, Podcasts, Panel-Diskussionen und Content-Formate, um positive Narrative über weibliche Investitionstätigkeit zu etablieren und erfolgreiche Vorbilder sichtbar zu machen.
  • Flagship-Events und bewährte Formate
    2025 wurde das Format „DemoDay“ im Rahmen des Finales des Female StartAperitivo (FSA) in Berlin weiterentwickelt und in Kooperation mit dem Business Angels Club Berlin-Brandenburg (BACB) sowie dem Hamburg Investors Network (HIN!) durchgeführt. Für den Herbst 2026 ist ein weiterer DemoDay geplant, der Investorinnen und Start-ups auf einer gemeinsamen Bühne zusammenbringt. Mit dem zentralen Flagship-Event „Female Funding ’26“ am 24. März 2026 wird eine hoch sichtbare nationale Pitch- und Vernetzungsplattform der Wo//men Investors Alliance realisiert.
  • Datengrundlage und politische Wirksamkeit
    Systematischer Ausbau der Datenbasis zur Investitionslandschaft weiblicher Business Angels, um Entwicklungen messbar zu machen und politische Entscheidungen faktenbasiert zu unterstützen.

Langfristiges Ziel der Wo//men Investors Alliance ist es, bis zum Jahr 2035 den Anteil weiblicher Business Angels und Gründerinnen auf 50 Prozent zu steigern und damit einen strukturellen Wandel im deutschen Innovations- und Finanzierungssystem zu unterstützen.

Weitere Informationen:
www.business-angels.de/posts/fuehrende-akteur-innen-des-angel-oekosystems-starten-wo-men-investors-alliance-263 (Webseite im Aufbau)

Kontakt:
Business Angels Deutschland (BAND):
band@business-angels.de

A.1.1.2. Initiative FemaleCapital

Verantwortlich: encourageventures, Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen sind im deutschen Gründungs- und Finanzierungssystem weiterhin deutlich unterrepräsentiert – insbesondere beim Zugang zu privatem Beteiligungskapital. Rein weibliche Gründungsteams in Deutschland erhalten wesentlich seltener und weniger Venture Capital. Gleichzeitig sind Frauen auch auf der investierenden Seite bislang kaum vertreten. Diese doppelte Unterrepräsentanz verstärkt strukturelle Finanzierungslücken und hemmt das Wachstum frauengeführter Unternehmen sowie die Innovationskraft des Mittelstands insgesamt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Land Berlin setzt vor diesem Hintergrund gezielt auf Programme, die Gründerinnen- und Investorinnenförderung systematisch miteinander verbinden. Es unterstützte die Initiative FemaleCapital von encourageventures, die darauf abzielt, den Anteil von Frauen sowohl auf Gründerinnen- als auch auf Investorinnenseite nachhaltig zu erhöhen.

FemaleCapital verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der geschlechterbedingte Finanzierungslücken sichtbar macht, Investorinnen gezielt qualifiziert und vernetzt sowie Gründerinnen auf den Zugang zu privatem Kapital vorbereitet. Damit adressiert die Initiative eine zentrale Schnittstelle im Innovations- und Mittelstandsökosystem: den Übergang von guten Geschäftsideen zu nachhaltiger Finanzierung und Wachstum.

Die Initiative kombiniert niedrigschwellige Zugänge mit qualifizierenden Elementen und setzt dabei auf bestehende Ökosystemstrukturen statt auf den Aufbau neuer Netzwerke. Zu den zentralen Angeboten zählen:

  • kuratierte Meetups und Pitch-Formate zwischen Gründerinnen, Investorinnen und potentiellen Unternehmenskunden,
  • Investment-Mentoring, insbesondere für Frauen mit Interesse an Business-Angel-Investitionen
  • sowie der kostenfreie Zugang zur encourageventures Business Angel Academy, die Grundlagenwissen zu Beteiligungsfinanzierungen vermittelt.

Weitere Informationen:
encourage-ventures.com/femalecapital/

Kontakt:
SenWiEnBe, Martina Marijnissen, II A 43:
unternehmerinnen@senweb.berlin.de

A1.2. Stipendien für Investmentmanagerinnen

Verantwortlich: KfW Capital, Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association (BVK)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die zentralen Entscheidungspositionen in den meisten Wagniskapitalfonds sind noch ganz überwiegend männlich besetzt. Allerdings haben in den letzten Jahren verstärkt Frauen ihre Karriere in den Fonds begonnen. Sie benötigen unter anderem Zugang zu den bestehenden Qualifizierungsprogrammen, die bislang größtenteils Männer nutzen. Die Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen ist auch wichtig, da sie der Netzwerkbildung dient.

Was beinhaltet die Maßnahme?

KfW Capital stiftet auch im Jahr 2026 die „KfW Capital Fellowships Women in Venture Capital (VC)“ und verlost hierbei zwei Teilstipendien im Wert von je 5.000 Euro für den Venture-Capital-Track des Weiterbildungsprogramms „Certified Private Equity Analyst” (CPEA) der Technischen Universität (TU) München und des BVK: Unter allen weiblichen Teilnehmern des Zertifikatsstudiengangs werden die „KfW Capital Fellowships Women in VC“ verlost. Ziel ist es, mehr Investmentmanagerinnen und weitere Frauen zu motivieren, sich durch Teilnahme an dem Programm für anspruchsvolle Positionen im VC-Ökosystem zu qualifizieren.

Weitere Informationen:
Venture Education | Capital

Kontakt:
KfW Capital:
info-kfw-capital@kfw.de

A1.3. „Empowering Equity“: EIF-Maßnahmen zur Stärkung von Frauen in Führungs- und Investmentrollen

Verantwortlich: Europäischer Investmentfonds (EIF)

Beteiligt: Finanzierer europäischer und nationaler Investitionsprogramme inklusive Europäische Kommission (EU-KOM)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Eine gemeinsame Studie von EIF und Invest Europe aus dem Jahr 2023 ergab, dass nur etwa 14 Prozent der Führungspositionen in europäischen Risikokapitalfirmen von Frauen besetzt sind. Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit, die Geschlechtervielfalt in den Investoren-Teams zu stärken, um anhaltende Lücken zu schließen und ein integrativeres und innovativeres Venture Capital (VC)/ Private Equity (PE)-Ökosystem (Wagniskapital/privates Beteiligungskapital) zu fördern.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Empowering Equity“ (Aktive Förderung und Stärkung von Gerechtigkeit, Chancengleichheit und fairer Teilhabe) ist die Vorzeigeplattform des EIF zur Förderung der Geschlechtervielfalt im europäischen (VC)/(PE)-Ökosystem. Sie vereint Mentoring, Schulungen, Gemeinschaftsbildung und Sichtbarkeitsinitiativen, um Frauen in Führungs- und Investitionspositionen zu unterstützen.

Im Rahmen dieser Plattform arbeitet der EIF mit öffentlichen Auftraggebern zusammen - darunter die Europäische Kommission (EU-KOM), um geschlechtsspezifische Ziele in die Investitionstätigkeit zu integrieren.

Weitere Informationen:
Empowering Equity - Diversity & Inclusion

Kontakt:
Europäischer Investitionsfonds, Abteilung MORE-WE:
mm-germany@eif.org

A1.4. Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema Unternehmensfinanzierung

Verantwortlich: Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association (BVK), Europäischer Investitionsfonds (EIF), KfW Capital, High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Frage, wie Frauen einen besseren Zugang zu Wagniskapital erhalten können, ist in den letzten Jahren verstärkt diskutiert worden. Dennoch besteht weiterhin Bedarf, die Diskussion über die nötigen Maßnahmen gemeinsam mit der Zielgruppe fortzusetzen und die ergriffenen Maßnahmen auch auf geeigneten Wegen zu kommunizieren.

Was beinhaltet die Maßnahme?

KfW Capital, EIF, HTGF und die Verbände setzen sich dafür ein, dass die Frage, wie Frauen besser Unternehmensfinanzierungen erhalten, bei allgemeinen Branchen-Events ausreichend berücksichtigt wird. Auch in Zukunft sollen spezielle Veranstaltungen zu dem Thema stattfinden, die den Status quo analysieren und Wege in die Zukunft aufzeigen.

Weiterführende Informationen:
Veranstaltungsliste (PDF, 185 KB)

A2. Maßnahmen zur Gründungsfinanzierung

A2.1. KfW-Kredite für Gründung und Nachfolge

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Beteiligte: KfW Bankengruppe (KfW), Bürgschaftsbanken

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Bei Gründungen und Unternehmensnachfolgen sind Frauen in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Das Programm ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist nicht genderspezifisch ausgerichtet, das BMWE hat jedoch Interesse daran, insbesondere auch Frauen bei Unternehmensnachfolgen verstärkt anzusprechen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ermöglicht eine zinsgünstige anteilige Finanzierung von wirtschaftlich tragfähigen Vorhaben von Gründungen, Nachfolgen, Jungunternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind und ihren Haupterwerb in Deutschland haben. Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiger Kredit (maximal 500.000 Euro­). Die Hausbanken werden durch eine 100-prozentige Garantie einer Bürg­schaftsbank, die auf Grundlage einer anteiligen Bundesgarantie gewährt wird, vollständig von den Kreditrisiken entlastet. Es werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Bis auf die persönliche Haftung sind keine Sicherheiten erforderlich.

Weitere Informationen:
kapital.ermoeglicher.de/de/

Kontakt:

  • Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes
  • Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH als Konsortialführerin der Deutschen Bürgschaftsbanken:
    info@bb-nrw.de

A2.2. ERP-Gründerkredit – StartGeld

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Zugang zu Förderkrediten ist für Unternehmensgründungen von entscheidender Bedeutung.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der ERP-Gründerkredit-StartGeld ermöglicht Gründerinnen und Gründern, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Die Hausbank erhält eine 80-prozentige Haftungsfreistellung, um den Kreditzugang zu erleichtern. Zum 1. Dezember 2025 wurde der Förderhöchstbetrag für den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld werden nicht nur Gründungen im Haupterwerb, sondern auch Gründungen im Nebenerwerb gefördert. Da Frauen besonders häufig im Nebenerwerb gründen, profitieren sie von dieser Änderung überproportional. Das Programm leistet somit einen Beitrag, die Potentiale von Gründerinnen zum Wohle der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit noch besser zu nutzen.

Weitere Informationen:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolgen/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Startgeld-(067)

Kontakt:
KfW:
info@kfw.de

A2.3. Bedingungen in Förderprogrammen an die Situation von Frauen anpassen: exist-Gründungsstipendium und exist-Forschungstransfer, Gründungsstipendium.NRW und Berliner Startup-Stipendium Women

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) – Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich (PtJ), Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Besondere Lebenssituationen und Herausforderungen wie Schwangerschaft und Care-Arbeit werden bislang in Förderprogrammen nicht berücksichtigt. Bezieht man diese Aspekte aber in die Förderprogramme mit ein, werden die Programme für weitere Personen attraktiv und die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss des Projekts steigen. Diese Erkenntnis gilt für Männer wie für Frauen. Sie wird in diesem Zusammenhang aufgegriffen, weil Frauen heute immer noch einen größeren Teil der Care-Arbeit übernehmen und daher besonders betroffen sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Vier positive Beispiele sind die Förderrichtlinien exist-Gründungsstipendium und exist-Forschungstransfer, die im April 2023 in Kraft getreten sind sowie die Förderbedingungen des Programms Gründungsstipendium.NRW und das „Berliner Startup-Stipendium Women“:

  • exist-Gründungsstipendium und exist-Forschungstransfer: Durch die neuen Förderrichtlinien kann die Projektlaufzeit bei einem geförderten Gründungsvorhaben einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn eines der Teammitglieder während der Projektlaufzeit ein Kind bekommt oder es seine Lebenspartnerin/Ehefrau unmittelbar nach der Entbindung im Rahmen der Elternzeit unterstützt und damit für diesen Zeitraum ausfällt. Die Stipendien des Gründungsteams werden im Verlängerungszeitraum weitergezahlt. Die Projektdauer im Forschungstransfer wird durch Aufstockung verlängert. Zusätzlich gibt es für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit minderjährigen Kindern einen Kinderzuschuss von 150 Euro monatlich. Damit lassen sich die Gründung eines Unternehmens und einer Familie besser miteinander vereinbaren, sodass der erfolgreiche Abschluss des Projekts gewährleistet ist.
  • Gründungsstipendium.NRW: Für Stipendiatinnen, die während des Förderzeitraums ein Kind bekommen, kann der Förderzeitraum bei Fortlaufen der Auszahlungen einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden. Für die Zeit des Bezugs von Elterngeld kann das Stipendium zudem um bis zu zwölf Monate unterbrochen werden. Dies gilt sowohl für Stipendiatinnen als auch für Stipendiaten. Gemischtgeschlechtliche Gründungsteams profitieren seit dem 1. April 2025 von einem ergänzenden Zuschuss „Gründungsstipendium.NRW Diversität+“: Sie erhalten zusätzlich zu dem regulären monatlichen Stipendium weitere 300 Euro monatlich, sodass der Gesamtbetrag auf 1.500 Euro pro Person und Monat steigt. Ziel ist es, den relativ hohen Anteil an Einzelgründungen zu reduzieren und die zumeist männlich dominierten Gründungsteams diverser zu gestalten.
  • Berliner Startup-Stipendium Women: Das Land Berlin stärkt Gründerinnen durch spezifische Förderlinien im Berliner Startup-Stipendium (BSS), insbesondere mit dem Schwerpunkt Female Founders and Innovators. Das BSS Women richtet sich insbesondere an Gründerinnen mit innovativen, technologieorientierten Geschäftsideen und bietet eine monatliche Förderung von 2.500 Euro für bis zu 12 Monate, ergänzendes Coaching sowie Zugang zu Arbeits- und Netzwerkstrukturen über Berliner Hochschulen und Inkubatoren. Ziel ist es, den geringen Anteil weiblicher Teams im wachstumsorientierten Gründungsgeschehen gezielt zu erhöhen und die Voraussetzungen für spätere Finanzierungsrunden zu verbessern. Ein neuer Förderaufruf ist Mitte 2025 gestartet.

Weitere Informationen:

Kontakt:

A2.4. Programme für Gemeinwohlorientierte Unternehmen

A2.4.1. Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gemeinwohlorientierte Unternehmen hatten in der Vergangenheit häufig keinen Zugang zu Förder- und Finanzierungsprogrammen, unter anderem weil sie in einer gemeinnützigen Rechtsform organisiert sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

2024 wurde das bislang größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ aufgelegt. Dieses fördert Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Bis Ende 2025 wurden circa 85 Millionen Euro an Fördermitteln in 96 Vorhaben gebunden. Bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 57,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Im Juli 2025 waren 74 Projekte in der Umsetzung. In 29 Vorhaben waren mindestens 50 Prozent der geschäftsführenden Personen Frauen.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Gemeinwohlorientierten Unternehmen und von solchen, die dies werden wollen, insbesondere in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase, zu erhöhen. Dazu sollen diesen Unternehmen bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden, die bislang nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Das Förderprogramm unterstützt zudem den Beitrag Gemeinwohlorientierter Unternehmen zu einem klimaneutralen Europa und trägt dadurch zur ökologischen Nachhaltigkeit bei. Mit einem Zuschuss zu Personalausgaben und Restkosten sollen kostengünstige und zielgerichtete Informations- und Unterstützungsangebote zu grundlegenden Fragen der Existenzgründung, Unternehmensführung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Anpassung an den Wandel und Vernetzung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf- und ausgebaut werden.

Weitere Informationen:

Kontakt:
BMWE, Referat VIIB6:
Buero-viib6@bmwe.bund.de

A2.4.2. „Social Economy Berlin“: Beratung und Vernetzung

Verantwortlich: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)

Beteiligt: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND), Technologie-Netzwerk Berlin (TechNet)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Soziale Ökonomie ist besonders von Frauen geprägt: Studien zufolge ist der Anteil von Frauen an Gründungen Sozialer Unternehmen deutlich höher als bei klassischen Start-ups.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) fördert mit der Plattform „Social Economy Berlin“ Akteure der Sozialen Ökonomie. Umgesetzt wird das Projekt vom Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND) und dem Technologie-Netzwerk Berlin (TechNet).

Die Plattform bietet verschiedene Informations- und Vernetzungsformate an, darunter einen monatlichen Newsletter, Fachtage und Workshops. Insbesondere wird über das Projekt kostenfreie, individuelle Unterstützung und Beratung für angehende und bestehende Soziale Unternehmen geboten. Das Projekt trägt zu einer stärkeren Vernetzung, Professionalisierung und dem Ausbau des Sektors in Berlin bei. Schließlich fördert es auch bessere Rahmenbedingungen für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Berlin.

Weitere Informationen:
www.socialeconomy.berlin/

Kontakt:
SenWiEnBe Berlin, Gesine Wittrich:
post@senweb.berlin.de

A2.5. Förderprogramm GO-Bio next mit besonderen Bedingungen für die Teamzusammensetzung

Verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Mit GO-Bio next hat das BMFTR seine renommierte „Gründungsoffensive Biotechnologie“ im Mai 2024 neu aufgelegt. Mit diesem Förderprogramm sollen die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften gesteigert sowie der Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung gestärkt werden. Die Initiative begegnet den Herausforderungen des Sektors, wie langwierige Entwicklungszeiten, ein hoher Kapitalbedarf und komplexe regulatorische Anforderungen. GO-Bio next hilft, mit Finanzmitteln und gründungsunterstützenden Begleitmaßnahmen diese Hürden zu überwinden und Forschungsideen in neue Unternehmen zu überführen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit dem Förderprogramm wird ein lückenloser Transfer von der Forschung zur Unternehmensgründung ermöglicht. Die Förderung weist zwei Phasen mit einer Dauer von jeweils bis zu drei Jahren auf und unterstützt Teams mit fortgeschrittenen Forschungsansätzen zunächst bei der Firmengründung (Phase I) und anschließend beim Aufbau und der Skalierung ihres Unternehmens (Phase II).

Konkret werden während der ersten Förderphase das Anwendungspotenzial herausgearbeitet und vorbereitende Maßnahmen für eine Gründung getroffen. Begleitend werden konkrete Kommerzialisierungsstrategien für die weitere Umsetzung auf Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse entwickelt. In der zweiten Förderphase erfolgt die Überführung dieser Strategien in die wirtschaftliche Verwertung. Fördergeld-Empfänger sind die gegründeten Unternehmen, die als wichtige Fördervoraussetzung eine privatwirtschaftliche Co-Finanzierung aufbringen müssen.

Es finden zwei Auswahlrunden pro Jahr statt, auch ein Direkteinstieg in die zweite Förderphase ist möglich.

Um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler optimal auf ihre Gründungstätigkeiten vorzubereiten und den Transfer umfassend zu sichern, unterstützt das BMFTR die Projekte mit flankierenden Angeboten wie der Fortbildungsreihe „GründungsGespräche“, welche entscheidende unternehmerische Kompetenzen vermittelt. Zudem können die Teams auf ein umfangreiches Paket an Coaching- und Beratungsleistungen in ihren Projekten zurückgreifen. Das BMFTR unterstützt zudem die Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Wagniskapital-Investoren.

Das Förderprogramm wurde so ausgestaltet, dass die Team-Zusammensetzung bei der Projektauswahl explizit eine Rolle spielt. Neben fachlichen Gesichtspunkten zählt auch die Diversität des Teams, im Einklang mit der Start-up-Strategie der Bundesregierung aus 2022, wonach der Anteil der Start-up-Gründerinnen und Investorinnen weiter gesteigert werden soll.

Weitere Informationen:
www.go-bio.de

Kontakt:

A2.6. Erarbeitung von Finanzierungsinstrumenten für Frauen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte

Verantwortlich: Perspektive neuStart

Beteiligte: offen für die Beteiligung weiterer Institutionen

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gründerinnen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte stehen vor noch größeren Herausforderungen, Kredite, Darlehen oder Zuschüsse zu erhalten als Gründer mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte und Gründerinnen mit deutscher Herkunftsgeschichte. Bei geflüchteten Frauen wie aber auch bei Gründerinnen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kommt hinzu, dass aufgrund der Befristung keine Kredite, Darlehen oder Zuschüsse vergeben werden, weil deren Laufzeiten über die zeitliche Dauer des befristeten Aufenthaltstitels (max. drei Jahre) hinausgehen. Dies betrifft nicht nur Gründungen für den Mittelstand, sondern auch Kleingründungen, da selbst Mikrokredite eine längere Laufzeit haben und damit vor allem für Geflüchtete nicht erhältlich sind. Teilweise ist selbst die Eröffnung eines Geschäftskontos für diese Gründerinnen schwierig oder unmöglich.

Eine Ausnahme stellt das Finanzprodukt der Bürgschaftsbank Berlin – BBBWelcome – dar, das sich gezielt an geflüchtete Personen richtet und bei dem die begrenzte Aufenthaltserlaubnis kein „K.O“-Kriterium für den Erhalt eines Kredits darstellt. Allerdings werden hier aufgrund des hohen Aufwands seit 2025 nur Kreditanträge ab 50.000 Euro angenommen. Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat ihren Mikrokredit auf 50.000 Euro erhöht, um diese Lücke zu schließen. Grundsätzlich wird aber auf Bundesebene das wirtschaftliche Potenzial der Zielgruppen nicht ausgeschöpft. Es fehlt an ausreichenden Finanzierungsoptionen. Durch die aktuelle Debatte um Rückführungen wird die Bewertung der Kreditwürdigkeit der Zielgruppe noch zusätzlich belastet.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Perspektive neuStart organisiert Fachaustausche auf Bundes- und lokaler Ebene zu den besonderen Herausforderungen. Es geht um die Erarbeitung eines realistischen, umsetzbaren Finanzierungsinstrumentes für diese Gründerinnen unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe. Hinzu kommt die Sensibilisierung der Hausbanken für die Praxis, dass erfolgreiche Gründerinnen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte auch eine Verlängerung des Aufenthaltstitels erhalten können, so dass ein befristeter Aufenthaltstitel nicht grundsätzlich zur Ablehnung eines Kredits, Darlehens oder Zuschusses führt.

Weitere Informationen:
www.perspektive-neustart.de 

Kontakt:

A2.7. Mehr Transparenz in Bezug auf spezielle Förderangebote für Gründerinnen: Förderdatenbank

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

In der Förderdatenbank des BMWE sind über 2.300 Förderprogramme von EU, Bundesländern und Bundesregierung enthalten, darunter auch rund 260 Programme zur Förderung von Existenzgründungen von Männern und Frauen. Es war jedoch lange nicht möglich, die Programme mit speziellen Förderkomponenten für Frauen zu filtern. Unter dem Stichwort „Frauen“ wurden über 400 Förderprogramme aus allen möglichen Bereichen gelistet.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um das Angebot transparenter zu machen, wurde Anfang 2023 ein neuer Förderbereich „Frauenförderung“ eingerichtet mit den weiteren Kategorien Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Existenzgründung & Unternehmensfinanzierung, Gesundheit & Soziales sowie Sonstiges. Hier kann man mithilfe einer Filterfunktion die Förderprogramme für Frauen oder Förderprogramme mit spezifischen Komponenten für Frauen finden. Die Maßnahmen des Aktionsplans sind hier zu finden, wenn es sich um Förderprogramme handelt, die von der EU, dem Bund oder den Ländern finanziert werden.

Weitere Informationen:
www.foerderdatenbank.de

Kontakt:
BMWE, Referat ZB3 (OZG, eGovernment, Digitalisierungsprojekte):
buero-zb3@bmwe.bund.de

A2.8. Überprüfung der bestehenden Förderangebote der Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften auf Optimierungspotential zur besseren Nutzung durch Frauen

Verantwortlich: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken

Beteiligte: Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Bürgschafts- und Garantieprogramme der Bürgschaftsbanken und MBGen sind nicht genderspezifisch ausgerichtet, das BMWE hat jedoch Interesse daran, insbesondere auch Frauen bei Unternehmensgründungen und -nachfolgen verstärkt anzusprechen. 

Was beinhaltet die Maßnahme?

Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbanken ermöglichen Gründungs- und Nachfolgefinanzierungen von wirtschaftlich tragfähigen Vorhaben und dienen als Sicherheitenersatz, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Bürgschaften decken maximal 80 Prozent des Risikos ab. Verbürgt werden können Kredite bis 2 Millionen Euro. Der Bund unterstützt die Bürgschaftsbanken gemeinsam mit den Ländern mit anteiligen kostenlosen Rückbürgschaften und Rückgarantien. Die Bürgschaftsbanken sichern zudem die Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) mit Garantien von bis zu 70 Prozent. Die Garantie wird wiederum durch eine unentgeltliche anteilige Rückgarantie des Bundes und des jeweiligen Landes abgesichert. Die MBGen vergeben in der Regel typisch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) von bis zu 1,5 Millionen Euro (bis zu 2,5 Millionen Euro in Ausnahmefällen) und verbessern damit die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis von KMU und Existenzgründungen.

Weitere Informationen:
https://vdb.ermoeglicher.de/de/

Kontakt:
Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften des jeweiligen Bundeslandes

Ziel B: Mehr Gründungen von und Mit Frauen

Ziel B: Neu- und Nachfolgegründungen von und mit Frauen

Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Maßnahmen zur Motivierung und Unterstützung von Neu- und Nachfolgegründerinnen

Wir wollen die Rahmenbedingungen für selbständige Frauen verbessern und dadurch mehr Frauen zu Gründungen und Unternehmensnachfolgen motivieren. Mit passgenauen, verständlichen Informationen, Coaching und Mentoring sollen Gründerinnen begleitet werden. Dabei legen wir einen Fokus auf das Handwerk und den ländlichen Raum.

Im Detail

Frauen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Vergleich zu männlichen Unter-nehmensgründern auch heute noch in der Minderheit. In den letzten zehn Jahren schwankte der Anteil der Gründerinnen: Von den 585.000 neuen Unternehmen im Jahr 2024 wurden 211.000 Unternehmen von Frauen gegründet. Der Anteil der Gründerinnen lag damit bei 36 Prozent. Nur bei den freien Berufen zeigt sich ein stetiges Wachstum von 52 Prozent 2018 auf 55 Prozent 2024. Mit verschiedenen Maßnahmen soll ein Beitrag geleistet werden, damit mehr Frauen Unternehmerinnen werden.

Dies gilt im besonderen Maße mit Blick auf Nachfolgegründungen: Bis Ende des Jahres 2029 streben rund 545.000 der insgesamt 3,9 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen eine Nachfolge an. Der Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern ist nach wie vor die größte Hürde. Nur zehn Prozent aller Gründerinnen und Gründer in Deutschland übernehmen ein Unternehmen. In der Landwirtschaft lag der Fauenanteil bei der geregelten Hofnachfolge im Jahr 2020 bei rund 18 Prozent. Hier gibt es ein großes Potenzial für gründungsinteressierte Frauen.

Rund 29 Prozent der selbständigen Frauen waren 2024 zwischen 25 und 44 Jahre alt. Bei den selbständigen Frauen mit Einwanderungsgeschichte waren es rund 43 Prozent. 53.000 selbstständige Frauen und 133.000 selbständige Männer haben in ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter drei Jahren. Für sie alle spielt die Vereinbarkeit von beruflicher Selbständigkeit und Familie eine wichtige Rolle. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Selbständigen ist nicht groß, aber die Anzahl der jungen Gründerinnen steigt und damit die Anzahl derjenigen, bei denen sich Betriebs- und Familiengründung zeitlich überschneiden können.

Viele weitere Daten und Fakten finden Sie in unserem Faktenblatt.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir verbessern die Rahmenbedingungen und wollen dadurch mehr Frauen zu Gründungen und Unternehmensnachfolgen motivieren, insbesondere im Handwerk und im ländlichen Raum. Mit passgenauen, verständlichen Informationen, Coaching und Mentoring werden Gründerinnen begleitet.

B1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. soziale und finanzielle Absicherung

B1.1. Weiterentwicklung der Angebote der Kindertagesbetreuung

B1.1.1. Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung fördert Chancengleichheit und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise beruflicher Selbständigkeit. Bessere Angebote zur Kinderbetreuung würden vor allem bei Frauen mit minderjährigen Kindern die Gründungsbereitschaft erhöhen. Bei der Qualität der Angebote gibt es in Deutschland weiterhin große regionale Unterschiede und deutliche Möglichkeiten zur Verbesserung.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Am 1. Januar 2025 trat das weiterentwickelte KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft. Dadurch wurde das KiTa-Qualitäts- und ‑Teilhabeverbesserungsgesetz geändert, das 2019 im Rahmen des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes geschaffen wurde. Mit dem weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt rund 4 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bereit. Damit investiert der Bund zwischen 2019 und 2026 insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro in diesen Bereich.

Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz fokussiert künftig diejenigen Handlungsfelder, die für die Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung besonders wichtig sind und in denen perspektivisch bundesweite Qualitätsstandards angestrebt werden. Die Bundesländer können in diesen Handlungsfeldern entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf Maßnahmen auswählen. Zwei Handlungsfelder sind künftig für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie die sprachliche Bildung.

Das weiterentwickelte KiTa-Qualitätsgesetz ist ein nächster Schritt in Richtung Vorbereitung bundesweiter Qualitätsstandards. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.

Weitere Informationen:

Kontakt:

BMBFSFJ, Referat 402 (Qualität in Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Geschäftsstelle „KiTa-Qualitätsgesetz“):
402@bmbfsfj.bund.de

B1.1.2. Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wesentlich für eine selbständige Tätigkeit. Die Kindertagesbetreuung ist jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gut ausgebaut. Mit Blick auf die aktuellen Geburtenjahrgänge und die Erhebungen zum Betreuungsbedarf zeigt sich, dass in allen Bundesländern der elterliche Bedarf die Beteiligungsquote (Anteil der Kinder einer Altersgruppe, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung besuchen) übersteigt. Die Lücke variiert nach Regionen, vor allem zwischen West- und Ostdeutschland. Dabei zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen: Während in einzelnen Regionen Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft werden, bestehen in anderen Regionen anhaltende Platzengpässe. Hinzu kommt ein häufig bestehender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in der bestehenden Infrastruktur. Die Ganztagsbildung und -betreuung von Kindern im Grundschulalter ist bundesweit ebenfalls unterschiedlich gut ausgebaut, der Bedarf an ganztägigen Angeboten ist größer als das vorhandene Angebot. Es ist aber nicht nur notwendig, die Zahl der Angebote für Ganztagsbildung und -betreuung zu erhöhen, sondern die Angebote auch qualitativ weiterzuentwickeln.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für Kinder ab Klassenstufe 1 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung (8 Zeitstunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche). Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien bei der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für den hierfür erforderlichen Infrastrukturausbau zur Verfügung (siehe unten).

Was beinhaltet die Maßnahme?

Seit dem Jahr 2008 hat die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Kindertagesbetreuung mit Investitionen über 5,4 Milliarden Euro unterstützt. Daraus konnten mehr als 750.000 Plätze geschaffen beziehungsweise erhalten werden. Die Programme sind inzwischen ausgelaufen. In vielen Regionen übersteigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen weiterhin das Angebot, zudem besteht ein hoher Sanierungsbedarf im Gebäudebestand.

Der Koalitionsvertrag sieht Investitionen für Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen vor. Diese sind eine wichtige Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Angebot und die Sicherung vorhandener Infrastruktur.

Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) stellt der Bund den Ländern von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Ziel ist es, die 4 Milliarden Euro passgenau so einzusetzen, wie die einzelnen Länder es brauchen. Genutzt werden kann das Geld beispielsweise für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie Investitionen in eine bessere Ausstattung. Zusätzlich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am SVIK (insgesamt 100 Milliarden Euro) über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) weitere Mittel für Investition in die Kindertagesbetreuung vorzusehen. Der Bund unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuung auch durch Finanzhilfen für Investitionen. Dazu hat er das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Kinder im Grundschulalter. Im Rahmen des 2023 gestarteten „Investitionsprogramms Ganztagsausbau“ gewährt der Bund den Ländern knapp 3 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Investitionen. Es hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Gefördert werden Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung sowie die Ausstattung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Die Verwaltungsvereinbarung zum „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ und weitere Informationen dazu sind veröffentlicht.

Darüber hinaus sieht das Ganztagsförderungsgesetz vor, dass der Bund die Länder bei den Betriebskosten unterstützt, und zwar ab 2026 stufenweise aufsteigend und ab 2030 dann dauerhaft. Dazu erhalten die Länder durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz zusätzliche Umsatzsteuerpunkte vom Bund. Das bedeutet, dass sich der Bund an den jährlichen Betriebskosten ab 2030 dauerhaft mit circa 1,3 Milliarden Euro beteiligt.

Weitere Informationen:

Kontakt:

B1.1.3. Fachkräftesicherung in Kitas und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesländer, kommunale Spitzen verbände, Bundesagentur für Arbeit (BA), Verbände, zivilgesellschaftliche Akteure

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Während in Westdeutschland vielerorts der Fachkräftemangel die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung und Ganztagsbetreuung erschwert, sind in Ostdeutschland angesichts der demografischen Entwicklung die Bedarfe rückläufig, sodass der Fokus darauf liegt, Fachkräfte zu halten und die Rahmenbedingungen der Angebote zu verbessern.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Da die Fachkräftegewinnung und -sicherung in den Erziehungsberufen in die Zuständigkeit der Länder fällt, arbeiten Bund und Länder gemeinsam an Lösungen. Im Mai 2024 wurde ein Papier im Rahmen der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ mit einem breiten Experten­kreis mit Empfehlungen zur Ausbildung, zum Quereinstieg aus dem In- und Ausland, zur beruf­lichen Orientierung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen veröffentlicht. Die Experten­dialoge werden weiterhin wiederkehrend durchgeführt, damit sich alle relevanten Akteure über Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen und über aktuelle Entwicklungen informie­ren und beraten können.

Das BMBFSFJ trägt zudem weiter aktiv zur Fachkräftesicherung bei. Bei der Fortsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes 2025/26 mit rund vier Milliarden Euro setzt BMBFSFJ einen Schwerpunkt auf die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte als ein Handlungsfeld, das für die Weiter­entwicklung der Qualität der Angebote besonders wichtig ist. Auch unterstützt BMBFSFJ die Länder bei der Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz zur Verbesserung der Anerkennungsverfahren in Erziehungsberufen und stellt mit dem „Kompass Erziehungs­berufe“ ein bundesweites Beratungsangebot bereit, mit dem sich am Berufseinstieg Interessierte online und im persönlichen Gespräch informieren und beraten lassen können.

Weitere Informationen:

Kontakt:
BMBFSFJ, Referat 403 (Ausbau der Kinderbetreuung, Bundesprogramme, Fachkräfte):
403@bmbfsfj.bund.de

B1.2. Unterstützung in der Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes

B1.2.1. Mehr Informationen über Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Verbände und Frauennetzwerke des Aktionsplans

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Für Familien mit Kindern gibt es eine Vielzahl von Angeboten zur Verbesserung der Vereinbar­keit von Beruf und Familie. Sie reichen von Mutterschaftsleistungen zur Sicherung des Einkom­mens über Elterngeld bis hin zur Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen und Pflege. In vielen Fällen unterscheiden sich die Angebote für abhängig Beschäftigte und Selbständige, weil sich ihre Arbeits- und Lebensrealität voneinander unterscheiden. Selbständige Frauen sind beispielsweise in der Zeit der Mutterschutzfristen nicht automatisch in gleicher Weise abgesichert wie abhängig beschäftigte Frauen. Zudem müssen selbständige Frauen nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Fortbestand ihres Unternehmens sorgen. Selbständige können wie abhängig Beschäftigte Elterngeld erhalten. Sie wollen und können aber häufig in der Zeit nach der Geburt ihre Tätigkeit im Unternehmen nicht so lange vollständig unterbrechen wie abhängig Beschäftigte. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen Selbständigen zur Verfügung, sind aber nicht allen Selbständigen bekannt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Maßnahme soll erreichen, dass die existierenden Unterstützungsmöglichkeiten möglichst allen selbständigen Frauen und Männern bekannt sind. Informationen über die unterschied­lichen Unterstützungsmöglichkeiten für die Zeit vor und nach der Geburt sollen für alle Selb­ständigen noch adressatengerechter überarbeitet werden sowie noch leichter auffindbar sein, damit sie die Adressatinnen erreichen. Diese Informationen in Standardsprache und Einfacher Sprache können auch von Multiplikatoren wie „Handbook Germany“ und Netzwerken für Selbständige mit Einwanderungsgeschichte aufbereitet werden.

Vorhandene Informationen auf dem Existenzgründungsportal des BMWE sowie der von BMWE und KfW initiierten Gründerplattform zu Mutterschutz und Selbstständigkeit werden fortlaufend überarbeitet und gegebenenfalls ergänzt werden. Dasselbe gilt für die Informationen auf dem Familienportal des BMBFSFJ und für die Publikation „Leitfaden zum Mutterschutz“ sowie die Webseiten der weiteren Beteiligten.

Für eine dauerhafte Verbesserung der Informationslage sollten entsprechende Informationen noch besser in die Beratungsstrukturen der Kammern, Verbände und Netzwerke sowie in die Gründungsberatung integriert werden. So setzt sich die DIHK beispielsweise seit über 15 Jahren für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Betrieben ein, um Frauen und Männern eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zu ermöglichen. In Kooperation mit dem BMBFSFJ organisiert die DIHK seit 2007 das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, das mittlerweile fast 9.000 Mitgliedsunternehmen Beratung, Informa­tionen, Best-Practices und Formate für einen Erfahrungsaustausch anbietet. In allen 79 IHKs gibt es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die die Betriebe entsprechend berät und Akteure vor Ort vernetzt. Der Verein „Mutterschutz für Alle!“ unterstützt selbständige Frauen mit praxisnah aufbereiteten Informationen und Austauschformaten zur Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt.

Weitere Informationen:

Kontakt:

B1.2.2. Dialog zur Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie, Machbarkeitsstudie „Mutterschutz für selbständige Handwerkerinnen

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Beteiligt: Wirtschaftsverbände, Netzwerke

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele beruflich selbständige Frauen wünschen sich eine Verbesserung der bestehenden Absicherungsmöglichkeiten für die Zeit vor und nach der Geburt. Die Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Beruf ist ein familien- und gleichstellungspolitisches Anliegen. Die Stei­gerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen hat zudem positive Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft und die Gesellschaft, sie dient besonders auch dem Erfolg der Unternehmen, der Angleichung der Wettbewerbsbedingungen selbständiger Männer und Frauen und der Fach­kräftesicherung. Dafür sind innovative Ansätze notwendig, die der Lebens- und Arbeitsrealität selbständiger Familien Rechnung tragen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

BMWE und BMBFSFJ werden weiter im Dialog mit Unternehmerinnen bleiben, um konkrete Informationen, Erfahrungsberichte und Studien für die Politikgestaltung nutzen zu können. Gleichzeitig wird dieser Dialog genutzt, um gemeinsam mit Verbänden und Netzwerken pas­sende Strukturen für eine dauerhafte und effektive Informationsbereitstellung und Beratung selbständiger Familie zu Fragen der Vereinbarkeit aufzubauen.

Zur Unterstützung des Ziels, die Situation von Selbständigen in der Zeit vor und nach der Geburt zu verbessern, finanziert das MWIKE NRW eine „Machbarkeitsstudie“. Diese soll „Hemmnisse und Lösungsansätze zur persönlichen und betrieblichen Absicherung von selbständigen Frauen im Handwerk im Falle der Schwangerschaft systematisch betrachten und Aussagen zur Mach­barkeit verschiedener Modelle treffen.“ Frauen im Handwerk stehen hier im Mittelpunkt, weil sie durch verschiedene Faktoren und vor allem körperlich stärker belastet sind als andere selb­ständige Frauen. Die Ergebnisse sollen aber auf alle selbständigen Frauen übertragen werden können.

Beauftragt wurde der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT). Die wissenschaftliche Begleitung der Studie erfolgt durch das IfM Bonn. Die Ergebnisse einer Befragung wurden im Juli 2025 als Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie veröffentlicht. Wichtigste Ergebnisse (Auswahl):

  • Jede vierte selbständige Handwerkerin in NRW kehrt bereits sechs Wochen nach der Geburt voll zurück in den Betrieb;
  • Fast alle übten während der Schwangerschaft regelmäßig körperliche Tätigkeiten aus, vor denen sie als abhängig Beschäftigte geschützt würden (zum Beispiel Lärm, schweres Heben etc.);
  • Für rund die Hälfte der selbständigen Frauen hat der Umsatz erst ein Jahr nach der Geburt das vorherige Niveau erreicht, für über ein Drittel ist das auch nach drei Jahren noch nicht der Fall.

Im Rahmen der Studie werden nun verschiedene Umsetzungsvorschläge erarbeitet und im Mittelstandsumfeld diskutiert. Die Ergebnisse sollen als Abschlussbericht im Sommer 2026 zur Verfügung stehen.

Kontakt:

B2. Motivierung von gründungsinteressierten Frauen und Unterstützung von Gründerinnen

B2.1. Beratungsprogramme für Gründerinnen und gründungsinteressierte Frauen

B2.1.1. Initiative „CoCo – Frauen gründen“

Verantwortlich: Social Business Women

Beteiligt: KfW Stiftung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele Frauen haben gute Gründungsideen und beschäftigen sich intensiv mit dem Thema „Gründung“. Doch oft fehlt es an Motivation und Unterstützung, um diese Ideen auch tatsächlich umzusetzen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Programm „CoCo – Frauen gründen“ hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen durch ein umfassendes digitales Coaching- und Weiterbildungsprogramm zu motivieren, ihre Gründungsideen in die Tat umzusetzen. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die Verpflichtung, während des Programms ein Unternehmen zu gründen. Im Juni 2023 startete das Programm mit dem ersten Jahrgang (über 250 Teilnehmerinnen). Über 100 der Teilnehmerinnen haben im Programmverlauf bereits ein Unternehmen gegründet. Die zweite Programmperiode 2024/2025 ist mit über 400 gründungs­interessierten Frauen gestartet und hat mehr als 200 in die Gründung gebracht.

Die aktuelle Programmperiode 2025/2026 ist im Oktober 2025 mit über 500 gründungs­interessierten Frauen angelaufen. Ziel ist, bundesweit für das Thema Selbständigkeit von Frauen und Female Entrepreneurship zu sensibilisieren und die Zahl der Gründungen weiter zu erhöhen.

Weitere Informationen:
coco-frauen-gruenden.social-business-women.com

Kontakt:

Social Business Women:

B2.1.2. Programmlinie exist-Women für Gründerinnen in Universitäten

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) – Projektträger Jülich/ Forschungszentrum Jülich (PtJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Anteil von Frauen an Existenz- und Start-up-Gründungen liegt in Deutschland deutlich unter ihrem Anteil an der Bevölkerung. Ein wesentlicher Teil des in Deutschland vorhandenen Gründungspotenzials wird damit derzeit noch nicht ausgeschöpft.

Die Programmlinie exist-Women soll dazu beitragen, Frauen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbständigkeit zu wagen, und den Anteil von Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen von innovativen Unternehmensgründungen zu erhöhen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit der Fördermaßnahme exist-Women soll der prozentuale Anteil von Gründerinnen erhöht und damit insbesondere auch die Gründungsdynamik durch eine höhere Beteiligung von Grün­derinnen gestärkt werden. Mit exist-Women erhalten gründungsinteressierte und gründungs­affine Frauen an ihrer Hochschule Unterstützung in der Phase vor der Unternehmensgründung, insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der Weiterent­wicklung ihrer Gründungsidee. Die Förderung beinhaltet die Teilnahme an einem 12-monatigen Qualifizierungsprogramm zur Vorbereitung der Unternehmensgründung, individuelles Coaching durch das Gründungsnetzwerk der Hochschule, unternehmerische Unterstützung durch eine Mentorin, der Zugang zum bundesweiten Gründerinnen-Netzwerk, einmalig Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro (zum Beispiel für Coaching, Reisekosten oder zur Validierung der Gründungsidee) und optional ein 3-monatiges Stipendium.

2023 konnten in einer Pilotphase 110 exist-Women-Anträge von Hochschulen aus ganz Deutsch­land bewilligt werden, um Gründerinnen in 2024 eine Unterstützung bei der Gründungsvor­bereitung zu bieten. 2025 erhöhte sich die Zahl der beteiligten Hochschulen auf 123 und 2026 starten bereits 141 Hochschulen mit der Umsetzung des Programms. Jährlich werden dadurch jeweils über 1.000 Gründerinnen auf ihrem Weg in die unternehmerische Selbständigkeit begleitet. Aktuell läuft das Programm, das eine ESF Plus-Finanzierung beinhaltet, mit jährlichen Antragsmöglichkeiten bis 2028.

Weitere Informationen:
www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-WOMEN/Start-up­Strategie/exist-women

Kontakt:

B.2.1.3. „Female Founders Cup“ – Wettbewerb für Gründerinnen und Start-up-Teams

Verantwortlich: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM BWü)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Studien zeigen, dass nur halb so viele Frauen wie Männer unternehmerisch selbständig sind. Auch der Anteil von Gründerinnen im Start-up-Bereich lag 2025 in Deutschland bei nur 19 Pro­zent und kommt weltweit nur auf 20 Prozent. Das hängt mit strukturellen Rahmenbedingungen, stereotypen Rollenklischees, aber auch mit dem Berufswahlverhalten und den Karrierewegen von Frauen zusammen. Dieser Gendergap spitzt sich im Zuge der Unternehmensentwicklung weiter zu, denn laut Studien stehen den 19 Prozent Start-up-Gründerinnen in Deutschland aktuell nur 15 Prozent der Finanzierungsrunden und neun Prozent des Investmentvolumens für Teams mit mindestens einer Gründerin gegenüber.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Baden-Württemberg hat früh auf die Potenziale der hervorragend ausgebildeten Frauen­generation von heute gesetzt und mit den regionalen Akteurinnen und Akteuren der Gründungsökosysteme eine funktionierende Infrastruktur aufgebaut. Zielgruppenorientierte Angebote wie flächendeckende Anlaufstellen für die Erstberatung, Expertinnen und Experten für die vertiefte Fachberatung und zahlreiche Netzwerke für den Fachaustausch unterstützen und fördern Gründerinnen, Start-ups von Frauen, Betriebsnachfolgerinnen und Unternehmerinnen. Beim „Female Founders Cup“ handelt es sich um ein zweistufiges Wettbewerbsformat auf das sich Gründerinnen und Start-up-Teams mit mindestens 50 Prozent Gründerinnenanteil im Lead mit ihren Geschäftsmodellen oder Gründungsideen bewerben können.

Für viele Gründerinnen ist der erste Schritt, sich mit dem eigenen Business zu zeigen und für ihr Unternehmen zu werben, groß. Schritt zwei ist das Einsammeln von Online-Stimmen auf Seiten der Bewerberinnen im Rahmen des „Female Founders Cup“. Sie brauchen eine möglichst gute Bewertung („Ranking“) der Online-Community. Aus dieser Rangliste und der Beurteilung einer Fach-Jury werden die zehn Finalistinnen ausgewählt, die dann bei einer Veranstaltung der Fach-Jury persönlich ihre Geschäftsmodelle in drei Minuten („Pitch“) vorstellen müssen. Die Fach-Jury ermittelt die Preisträgerinnen (Plätze eins bis drei) mit den besten Geschäftsmodellen und alle Anwesenden bestimmen zudem einen Publikumsliebling für den besten Pitch. In dieser Weise gibt der Wettbewerb Gründerinnen eine Bühne, erzielt Aufmerksamkeit in der Fach- und breiten Öffentlichkeit, macht weibliches Gründerinnen-/Unternehmerinnentum sichtbar, qualifiziert die Gründerinnen im Pitch-Training und stiftet Vernetzungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen:
www.startupbw.de/ueber-the-start-up-laend/start-up-bw-women

Kontakt:
WM BWü, Referat Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge, Jennifer Ruthardt:
Jennifer.Ruthardt@wm.bwl.de

B2.1.4. „Frauenalia‘s HUB“ – Inkubator/Akzelerator für selbständige Frauen mit Einwanderungsgeschichte

Verantwortlich: Frauenalia

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Gründerinnen mit Einwanderungsgeschichte stellen in Deutschland eine wachsende und hoch-qualifizierte Bevölkerungsgruppe dar. Gleichzeitig stehen sie im Vergleich zu deutschen Grün­derinnen vor größeren strukturellen Hürden. Diese ergeben sich insbesondere aus fehlendem Zugang zu relevanten Netzwerken sowie aus mangelnden Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit hiesigen Institutionen, Bürokratie und Verwaltung. Trotz hoher Motivation und vielfältiger kultureller, sprachlicher und fachlicher Ressourcen sind sie als Gründerinnen und Unternehmerinnen im Mittelstand unterrepräsentiert.

Was beinhaltet die Maßnahme?

„Frauenalia’s HUB“ ist ein integriertes Programm, das speziell auf die Bedürfnisse von angehenden Gründerinnen und Unternehmerinnen mit Einwanderungsgeschichte zugeschnitten ist. Fördergeberin ist die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Es bündelt Empowerment, Wissen, Netzwerke und praxisnahe Unterstützung in zwei zentralen Programmlinien: einem Inkubator-Programm und einem Akzelerator-Programm.

  • Ziel des Inkubator-Programms ist, angehende Gründerinnen von der ersten Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Gründung zu begleiten. Neben Orientierung, konkreten Werkzeugen und individuellem Mentoring zur Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells werden die Teilnehmerinnen bei der Entwicklung ihrer Unternehmerpersönlichkeit gestärkt.
  • Das Akzelerator-Programm richtet sich an Gründerinnen, die seit etwa zwei Jahren auf dem Markt sind und Unterstützung bei der Konsolidierung und Weiterentwicklung ihrer Unter­nehmen benötigen. Zentrale Schwerpunkte sind strategische Unternehmensentwicklung, Zugang zu Netzwerken und Investoren und Organisationsaufbau. Damit werden die Rahmen­bedingungen geschaffen, um erfolgreiche migrantische Unternehmen zu stärken und ihre Rolle im Mittelstand auszubauen.

Weitere Informationen:
www.frauenalia.com/frauenaliashub

Kontakt:
Frauenalia:
info@frauenalia.com

B2.1.5. Neu- und Nachfolgegründungen: Beratungs- und Netzwerkangebote von Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie Handwerkskammern (HWKs)

Verantwortlich: Handwerkskammern (HWKs), z. B. Handwerkskammer Hamburg und Handwerkskammer Karlsruhe, Industrie- und Handelskammern (IHKs)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Industrie, Handel und Handwerk suchen Nachwuchskräfte. Starke Netzwerke spielen eine entscheidende Rolle dabei, überholte berufliche Rollenklischees im Handwerk aufzubrechen. Sie ermutigen Frauen dazu, eigene Betriebe zu führen, bestärken sie, Weiterbildungen in Angriff zu nehmen und inspirieren sie zu neuen betrieblichen Innovationen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Industrie- und Handelskammern (IHKs) beraten seit langem bundesweit jährlich rund 3.500 Frauen, die ein Unternehmen abgeben oder übernehmen wollen. Neben diesem Engagement setzen sich die IHKs mit zahlreichen Formaten dafür ein, dass mehr Frauen eine Unternehmens­übernahme als beste Karriereoption bewerten. So werden Netzwerke für Unternehmerinnen koordiniert, die verschiedene „Vorbild-Aktionen“ organisieren wie den bundesweiten Girl’s Day und Informationsveranstaltungen am Internationalen Frauentag.

  • Eine wichtige Rolle spielt dabei das bundesweite Netzwerk der „Business Women IHK“, das die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) 2014 etabliert hat. Die über 300 Mit­glieder dieses Netzwerks leiten kleine, mittlere und große Firmen. Gleichzeitig engagieren sich diese Unternehmerinnen ehrenamtlich in den IHKs und vertreten die Anliegen der deutschen Wirtschaft in ihrer Region.
  • Mit dem IHK/DIHK-Aktionsplan „Werde Unternehmerin“ setzen sich DIHK und IHKs zusammen mit den „Business Women IHK“ dafür ein, mehr Unternehmerinnen, Gründerin­nen und Unternehmensnachfolgerinnen in Deutschland zu gewinnen. 45 IHKs nahmen allein 2025 an der bundesweiten Girl’s Day-Aktion „Ich werde Chefin“ teil und stellten Schülerin­nen 1.200 „Chefinnen-Plätze“ bereit. Zudem führten die IHKs 36 Veranstaltungen für Frauen rund um die Themen „Existenzgründung“ und “Unternehmensnachfolge” am Internationalen Frauentag durch.

Die Frauennetzwerke der Handwerkskammern (HWKs) bieten Handwerkerinnen eine Möglich­keit, die Beratungs- und Unterstützungsangebote zu unterschiedlichen Themen kennenzulernen und sich zu vernetzen. Zum Teil können diese Angebote bereits von Auszubildenden genutzt werden. Beispielhaft werden an dieser Stelle Aktivitäten von zwei Handwerkskammern auf­geführt, die sich direkt am Aktionsplan beteiligen.

Die HWK Hamburg und die HWK Karlsruhe bieten Netzwerktreffen für Frauen im Handwerk an. Diese Treffen (siehe Veranstaltungsliste) sollen dazu dienen, sich persönlich auszutauschen und einzelne Fachthemen zu vertiefen.

  • Als zentraler Ort der Vernetzung von Hamburger Handwerkerinnen bietet das Hamburger Handwerkerinnen-Netzwerk der HWK Hamburg regelmäßige Treffen (circa alle zwei Monate) an. Das Netzwerk schafft Raum für Austausch und Unterstützung und ergänzt die Treffen oft durch fachlichen Input und Workshops zu genderspezifischen Themen wie Stimm- und Sprechtraining für Handwerkerinnen im (männerdominierten) Arbeitsalltag oder Frauen­gesundheit im Handwerk. Das Netzwerk richtet sich an alle Hamburger Handwerkerinnen – unabhängig von Gewerk und Karrierestufe.
  • Darüber hinaus bietet die Koordinierungsstelle „Frauen im Handwerk“ der HWK Hamburg eine neue zentrale Anlaufstelle, die alle Angebote speziell für Hamburger Handwerkerinnen bündelt und unter dem Titel „Handwerkerinnen für Hamburg“ sichtbar macht. Dazu gehö­ren Beratungs- und Coaching-Angebote, Veranstaltungen, persönliche Ansprechpartnerinnen aber auch Geschichten mit Guten Beispielen, die als Vorbilder stärken sollen.
  • Zu den konkreten Beratungsangeboten zählen unter anderem eine Aufstiegsbegleitung für Gesellinnen und die Existenzgründungsberatung der Betriebsberatung.
  • Für dieses Jahr wird voraussichtlich Mitte des Jahres eine Info- und Vernetzungs­veranstaltung speziell für Gründerinnen und Übernehmerinnen geplant.

Weitere Informationen:

Kontakt:

B2.2. Service-Angebote mit spezifischen Informationen für Gründerinnen

B2.2.1. Existenzgründungsportal, Social-Media-Auftritt Gründen.Deutschland und Webseite der Gründerplattform

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und KfW Banken­gruppe (KfW)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nicht alle Gründerinnen und Unternehmerinnen kennen die derzeit bestehenden Unter­stützungsmöglichkeiten und praktischen Hilfen für ihr Gründungsvorhaben.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit dem Existenzgründungsportal stellt das BMWE eine umfangreiche Informationsplattform zum Thema berufliche Selbständigkeit zur Verfügung, die Gründerinnen und Gründern als erste Anlaufstelle dient und Orientierung in Bezug auf verschiedenste gründungsrelevante Themen bietet, wie beispielsweise rechtliche Fragen oder das Thema „Finanzierung“. Unter der Rubrik „Netzwerke“ ist eine Übersicht zu Unterstützungsangeboten speziell für Frauen auffindbar.

Darüber hinaus stellt das BMWE mit den Kanälen Gründen.Deutschland bei LinkedIn und Instagram auch auf Social Media ein Informationsangebot zum Thema Existenzgründung zur Verfügung, das sich sowohl an Gründungsinteressierte, Gründerinnen und Gründer als auch an interessierte Personen aus dem Bereich der Gründungsunterstützung richtet.

Die von BMWE und KfW initiierte Gründerplattform bietet Dienstleistungen für gründungs­interessierte Frauen an, die kostenfrei genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Experten-Sprechstunden (Geschäftsmodellberatung, Unternehmerinnenpersönlichkeit) und auch Online-Webinare zum Beispiel zum Thema „Mompreneur werden“ sowie die „FemPower Online-Community“. Diese Informationen und Angebote werden stetig an die Informations­bedürfnisse und den Unterstützungsbedarf der Gründerinnen angepasst.

Weitere Informationen:

Kontakt:

B.2.2.2. Beratungsnetzwerk des Handwerks

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Beteiligt: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Über eine Million Betriebe im Handwerk sind ein wichtiger Motor für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Sie alle stehen bei der Stärkung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor immer größer werdenden Herausforderungen und brauchen Beratungsleistungen, die speziell auf ihre Anforderungen ausgelegt sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

BMWE fördert Handwerksorganisationen wie Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen oder Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks, die Informations­angebote bereitstellen oder ausbauen wollen. Ziel ist eine unentgeltliche, neutrale und unabhängige Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen. Derzeit erhalten bundesweit bis zu 620 Beratungsstellen in den Handwerksorganisationen Zuschüsse von bis zu 50 Prozent ihrer Gesamtausgaben bis zu einem Jahreshöchstbetrag (zum Beispiel maximal 24.100 Euro für Betriebs­beraterinnen und -berater). Das Beratungsnetzwerk richtet sich nicht nur an bestehende Unter­nehmerinnen, sondern auch an Übernahmeinteressierte und Gründerinnen.

Weitere Informationen:

Kontakt:

B.2.2.3. Förderinitiativen mit spezifischen Netzwerk-, Mentoring- und Informationsangeboten in den Bereichen Kommunikationstechnologien („StartUpConnect“) und Cybersicherheit („StartUpSecure“)

Verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Anteil von Frauen in Gründungsteams im Bereich der Kommunikationstechnologien liegt zwischen 13 und 18 Prozent. Im Bereich der Cybersicherheit liegt ihr Anteil zwischen zehn und 15 Prozent. Dies entspricht in etwa dem Frauenanteil unter den Absolventen der hierfür rele­vanten Studiengänge (zum Beispiel Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Elektro­technik oder Informatik). Diesem Ungleichgewicht soll begegnet werden. Die Förderung von Start-ups schafft attraktive berufliche Perspektiven und erhöht somit auch die Attraktivität des Forschungsbereichs für junge Menschen. Durch gezielte Angebote sollen Frauen verstärkt für eine Gründung begeistert werden. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Attraktivität des Forschungsfeldes sowie der entsprechenden Studiengänge für Frauen aus.

Was beinhalten die Maßnahmen?

Die beiden Start-up-Förderinitiativen „StartUpConnect“ und „StartUpSecure“ adressieren dieses Problem, indem die Gründungsinkubatoren sich bei Auswahl und Betreuung der geförderten Gründungsteams und Start-ups mit spezifischen Maßnahmen an Frauen wenden.

  • Mit der Fördermaßnahme „StartUpConnect“ des BMFTR werden Gründungsteams und Start-ups sowie vier Gründungsinkubatoren (launchhub42 in Dresden, xG-Incubator in Berlin, „Start. Smart. Connect.“ in Kaiserslautern und 6GEMCubator in Aachen und Bochum) gefördert.
  • Mit der Fördermaßnahme „StartUpSecure“ des BMFTR werden Gründungsteams und Start-ups sowie vier Gründungsinkubatoren (CISPA in Saarbrücken, Cube 5 in Bochum, ATHENE in Darmstadt und KASTEL in Karlsruhe) gefördert.

Die Gründungsinkubatoren, die für die Auswahl und Betreuung der geförderten Gründungs­teams und Start-ups zuständig sind, führen eine Vielzahl von Maßnahmen und Formaten durch, um speziell Frauen für die Gründung zu gewinnen. Diese reichen von Netzwerkformaten über Stammtische und Roundtables bis hin zu Konferenzen speziell für und mit Frauen. Zudem gibt es unterschiedliche Schulungs- und Beratungsangebote speziell für Frauen, wie beispielsweise Mentorinnenprogramme. Darüber hinaus werden Synergien mit bestehenden Programmen genutzt.

Weitere Informationen:

Kontakt:

B2.3. Beratungs- und Serviceangebote für Nachfolgegründungen

B2.3.1. Frau-Handwerk-Nachfolge – im ländlichen Raum und generationenübergreifend

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) – Projektträger bundesweite gründerinnenagentur (bga)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die ökonomisch und fachlich interessante Option einer Chefin im Handwerk oder die Über­nahme eines Betriebes kommen selten in den Karriere-Planungen von Frauen und Mädchen vor. Es fehlt an Vorbildern von erfolgreichen Chefinnen im Handwerk, insbesondere in den gewerb­lich-technischen Gewerken, wie auch in der Unternehmensnachfolge. Auf der anderen Seite besteht ein hoher Bedarf an Nachfolgen in Handwerksbetrieben.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit einem bundesweiten Ideenwettbewerb für Handwerksorganisationen und weiteren Maß­nahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen Erfolg versprechende Handlungsansätze regionaler Handwerkskammern sowie assoziierter Einrichtungen für mehr Nachfolgen von Frauen im Handwerk identifiziert und bekannt gemacht werden. Im Mittelpunkt des Projekts stehen ins­besondere Handwerks-Chefinnen beziehungsweise -Nachfolgerinnen im ländlichen Raum sowie auch der Aspekt der Generationenvielfalt in Handwerksbetrieben. Unternehmerinnen im Handwerk sol­len im Rahmen des Projekts sichtbar gemacht und in der Öffentlichkeit platziert werden. Zu den Zielgruppen zählen neben den Beraterinnen und Beratern der Handwerkskammern und deren Ausbildungseinrichtungen, der intermediären Ebene und den Handwerkerinnen selbst auch all diejenigen, die sich für das Handwerk interessieren oder vor der Aufgabe stehen, den unter­nehmerischen Generationswechsel zu lösen.

Weitere Informationen:
www.frau-handwerk-nachfolge-bga.de

Kontakt:

B2.3.2. Nachfolgeakademie

Verantwortlich: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Fundiertes Wissen und praxisnahe Erfahrungen sind entscheidend für den Erfolg der Über­nahme oder Übergabe eines Unternehmens. Nicht alle Nachfolgerinnen oder Senior-Unter­nehmerinnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse zu Themen wie Unternehmens­bewertung, Finanzierung, Family Governance (Der Begriff „Family Governance“ beschreibt die Gesamtheit aller Gremien und Instrumente, die die Organisation der Unternehmerfamilie in sich und im Zusammenhang mit der Unternehmensführung gestalten.) oder Krisenmanagement. Um die Nachfolge professionell und nachhaltig zu gestalten und die Potenziale der Unternehmensnachfolge besser zu nutzen, ist gezielte Qualifizierung erforderlich.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die VdU-Nachfolgeakademie vermittelt praxisnahes Wissen und wertvolle Erkenntnisse für Frauen, die ein Unternehmen übernehmen oder übergeben wollen. In jährlich sechs virtu­ellen Sessions vermitteln Expertinnen Wissen zu entscheidenden Themen. Ziel ist es, Nach­folgerinnen und Senior-Unternehmerinnen praxisnahe Werkzeuge an die Hand zu geben, um Nachfolgeprozesse professionell zu planen, geeignete Kandidatinnen auszuwählen und die Umsetzung erfolgreich zu gestalten. Die Akademie fördert den Erfahrungsaustausch, stärkt die Vernetzung und legt ein solides Fundament für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge.

Weitere Informationen:
www.vdu.de/themen/nachfolge/

Kontakt:

B.2.3.3. Pilotprojekt „Farm-Inkubator“

Verantwortlich: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Beteiligt: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Agrarstrukturwandel zeichnet sich im Grundsatz durch einen moderaten Rückgang von Betrieben aus. Auffällig hierbei ist der überdurchschnittlich starke Rückgang kleinerer Betriebe. Es gibt keinen Mangel an gut ausgebildeten jungen Menschen, die für eine Hofübernahme in Frage kommen. Doch sie entscheiden sich immer häufiger gegen den Betrieb. Kleinere Betriebe verfolgen oft eine familiäre Hofnachfolge. Die außerfamiliäre Hofnachfolge spielt mit nur circa zwei Prozent der Hofnachfolgen eine marginale Rolle.

Übergeordnetes Ziel und Anlass des Pilotprojektes stellt die Wissensgenerierung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 dar. Fördermechanismen zur Unterstützung des Generationenwechsels mit besonderem Fokus auf Frauen sollen entwickelt werden. Der Aufbau eines Netzwerkes mit den Ländern und weiteren Akteuren ist maßgeblich.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das vorliegende Pilotprojekt, das seit Oktober 2025 vom BMLEH gemeinsam mit der Landwirt­schaftlichen Rentenbank (LR) umgesetzt wird, möchte einen Austausch zwischen den Genera­tionen initiieren und vermehrt außerfamiliäre Hofnachfolgen unterstützen. Hierfür testen maximal sechs junge Menschen ihre Gründungsidee in der Landwirtschaft auf einem passenden und erfolgreichen Betrieb. Ihr Vorhaben wird durch einen Mentor begleitet. Unternehmerisches Wis­sen und Mut sollen durch Einblick ins Unternehmen gestärkt werden, um nach dem Mentoring einen Betrieb zu übernehmen oder neu zu gründen. Neben der Umsetzung ihres Gründungsvor­habens leisten die Mentees Arbeitsstunden auf dem Betrieb.

Weitere Informationen:
www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/generationswechsel/generationswechsel

Kontakt:
BMLEH, Referat 424 (Generationswechsel in der Landwirtschaft, Bildungspolitik und Beratung):
424@bmleh.bund.de

B2.3.4. Nachfolge als Gründungsoption für Selbständige mit Einwanderungsgeschichte

Verantwortlich: Perspektive neuStart

Beteiligt: LOK.a.Motion GmbH

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stehen in den kommenden Jahren vor einem Nachfolgeproblem, was nicht nur Arbeitsplätze und Ausbildungsstätten, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität betrifft. Besonders sog. Newcomer – Menschen mit Einwanderungs­oder Fluchterfahrung, die weniger als zwölf Jahre in Deutschland leben – werden bisher selten auf die Option der Unternehmensnachfolge vorbereitet. Viele bringen berufliche Erfahrung und unternehmerisches Potenzial mit, stoßen jedoch auf Barrieren wie fehlende Anerkennung, sprachliche Hürden, eingeschränkten Zugang zu Finanzierung sowie Diskriminierung.

In der Zielgruppe dominieren bislang Neugründungen. Bestehende Beratungsangebote fokussieren auf Neugründungen. Eine spezifische Unterstützung für die Nachfolge fehlt.

Für Frauen mit Fluchtgeschichte, die eine Nachfolge antreten wollen, sind die Hürden noch höher. Dies gilt selbst dann, wenn sie eine gute Ausbildung in ihrer Heimat hatten. Denn neben den familiären Verpflichtungen und dem eingeschränkten Zugang zu Betreuungsangeboten erleben sie ver­stärkt gesellschaftliche Vorurteile und Diskriminierung.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der Verein Perspektive neuStart wird das Modellprojekt „Newcomer in Unternehmensnachfolgeder Mitgliedsorganisation (LOK.a.Motion GmbH) begleiten und auswerten. Das Modell sensibilisiert und qualifiziert Newcomer gezielt für die Unternehmensnachfolge. Durch Informationsangebote, Workshops, Coachings, Job-Shadowing (Hospitation; Besuch eines Betriebes und Beobachtung der Arbeitsabläufe) und Tandems werden Teilnehmende individuell begleitet und mit übergabe­bereiten KMU vernetzt. Evaluiert wird auch die Rolle lokaler Netzwerke aus Unternehmen, Kam­mern, Wirtschaftsförderung, Bildungseinrichtungen und Migrantinnenorganisationen, die die Modellerprobung unterstützen. Die Ergebnisse werden differenziert nach genderspezifischen Be­dingungen in Fachrunden diskutiert und einer bundesweiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ziel ist es, Nachfolge diverser zu gestalten und ein transferierbares, nachhaltiges Modell zu entwickeln.

Weitere Informationen:

Kontakt:

B2.3.5. Nachfolgezentrale: Sensibilisierung & Matching

Verantwortlich: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)

Beteiligt: Handwerkskammer (HWK) Berlin, Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin, Bürgschaftsbank Berlin (BBB) (Projektträgerin)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der aktuelle Registrierungsstand der „Nachfolgezentrale Berlin“ zeigt, dass lediglich 17 Prozent der registrierten Nachfolgeinteressenten weiblich sind. Hier liegt noch ein großes Potenzial.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die inhaltlichen Schwerpunkte der „Nachfolgezentrale Berlin“ liegen in der Sensibilisierung und Information, dem Matching, der Koordination und der Netzwerkvermittlung. Umgesetzt werden diese bspw. über Veranstaltungen, einen Internetauftritt und über das kostenlose, indi­viduelle Matching von Nachfolgeinteressierten und abgabebereiten Unternehmen. Besonderes Augenmerk bei der Sensibilisierung soll dabei auch auf die Ansprache von Frauen gelegt wer­den, damit der Anteil registrierter Nachfolgeinteressentinnen erhöht werden kann (bspw. durch Sensibilisierungsveranstaltungen).

Weitere Informationen:
www.nachfolgezentrale.berlin/

Kontakt:
SenWiEnBe, Stefanie Munzert:
post@senweb.berlin.de

B3. Verbesserung des Informationsflusses

B3.1. Informationsveranstaltungen

Verantwortlich: Verbände und Initiativen, unter anderem Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Deutsche Industrie- und Handels­kammer (DIHK), Deutscher Franchiseverband, Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesministerium für Bil­dung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nicht alle Gründerinnen und Unternehmerinnen kennen die derzeit bestehenden Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der Familiengründung für Selbständige.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der Familiengründung für Selbständige werden über Veranstaltungen und Beratungen verschiedener Multiplikatoren stärker verbreitet. Dabei sind zum einen Veranstaltungen geplant, die die Selbständigen direkt ansprechen, zum anderen solche für regionale Multiplikatoren, die die Informationen vor Ort an die Selbständigen weiter­geben sollen, zum Beispiel im Rahmen von Beratungsgesprächen.

Weitere Informationen:
Vgl. Veranstaltungsliste (PDF, 185 KB)

Kontakt:
Vgl. Veranstaltungsliste (PDF, 185 KB)

Ziel C: Mehr Sichtbarkeit für Frauen

Ziel C: Selbständige Frauen und ihre Leistungen sichtbarer machen

Informationsaufbereitung, Kommunikationsmaßnahmen, Vernetzung und Vorbildaktionen

Wir wollen selbständigen Frauen mit und ohne Einwanderungsgeschichte eine Stimme geben, ihre Netzwerke stärken und ihre Leistungen würdigen. Mit Vorbild-Unternehmerinnen wollen wir für Selbständigkeit werben.

Im Detail

Was machen selbständige Frauen? In welchen Branchen arbeiten sie? Haben sie eine Ein­wanderungsgeschichte? Was macht den Erfolg von Unternehmerinnen aus? Welche Rahmen­bedingungen brauchen sie für ihren Erfolg? Unterscheiden sich ihre Herausforderungen in Ballungsgebieten und dem ländlichen Raum? Derartige Fragen sind schwer zu beantworten, weil der Großteil der Statistiken und Förderprogramme genderneutral angelegt ist und Informatio­nen über „das Unternehmen“ oder „die erwerbstätige Person“ ausweist, die keine Schlüsse auf die Lebenssituation der handelnden Personen zulassen. Um die Politik noch stärker an Fakten aus­richten zu können, soll ein Blick hinter die Unternehmenskulissen geworfen werden. Es wird eine Kombination aus (anonymisierten) Unternehmens- und Personendaten benötigt.

Aktuelle Untersuchungen zeigen: Frauen kommen im Fernsehen in der Berichterstattung über Wirtschaft, Wissenschaft und Technik in weniger als 20 Prozent der Fälle vor. Soziale Medien verfestigen Stereotype und stellen Frauen viel zu selten im beruflichen Kontext oder nur im Kontext „typischer“ Frauenberufe dar. Brauchen Frauen „Stärkung“? Geht es um Wertschätzung der Leistungen von Gründerinnen und Unternehmerinnen? Welche Vorbilder haben Frauen und wo tauschen sie sich in Netzwerken zu welchen Zwecken aus? Diese Fragen sollen diskutiert werden.

Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass Frauen Netzwerke seltener und anders nutzen als Männer. Es geht ihnen eher darum, in Netzwerken gemeinsame Ziele zu verfolgen oder in einem vertraulichen Rahmen Erfahrungen auszutauschen. Studien weisen ferner darauf hin, dass Personen mit Einwanderungsgeschichte eher die eigenen Netzwerke, die sprachlich und kulturell aufbereitete Informationen liefern können, als die Webseiten der Regierung nutzen. Hier sollen Verbindungen geschaffen werden.

Im Idealfall brauchen Frauen keine eigenen Netzwerke, sondern nutzen gemischte Netzwerke. Nach Aussage von Netzwerken gibt es derzeit aber Bedarf für reine Frauennetzwerke. Deshalb geht es im Aktionsplan zunächst um die Vernetzung und Stärkung von Netzwerken selbständiger Frauen.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir geben selbständigen Frauen mit und ohne Einwanderungsgeschichte eine Stimme, stärken ihre Netzwerke und würdigen ihre Leistungen. Mit Vorbild-Unternehmerinnen werben wir für die Selbständigkeit.

C1. Kommunikationsmaßnahmen

C1.1. Datenlage verbessern

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Beteiligt: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Bundesverband Beteiligungskapital – German Private Equity and Venture Capital Association (BVK), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), High-Tech Gründerfonds (HTGF), Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR), Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn), KfW Bankengruppe (KfW), RKW Kompetenzzentrum

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Bei der Vorbereitung des Aktionsplans wurden 2022 Daten und Fakten zu selbständigen Frauen zusammengestellt. Dabei zeigte sich, dass nur wenige Statistiken Daten zu frauengeführten Unternehmen, Gründerinnen und gründungswilligen Frauen enthalten. Auch fehlten Daten zur Lebenssituation selbständiger Frauen und zu Unternehmen, die von Frauen mit Einwanderungs­geschichte geführt werden; einige dieser Daten sind im Mikrozensus und im Sozio-oekonomi­schen Panel (SOEP) vorhanden, aber nicht unter dieser Fragestellung ausgewertet und öffentlich abrufbar. Zudem konnten einige Forderungen von Verbänden und Netzwerken bezüglich der Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie beziehungsweise sozialer Absicherung nicht mit Zahlen unterlegt werden. In solchen Fällen ist es schwierig, zu ermitteln, wie viele Betroffene es gibt und wie hoch der Finanzbedarf etwaiger Maßnahmen sein könnte.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Frauen im Handwerk zu stärken. Um zielgerecht Maßnahmen ergreifen zu können, wird auch hier eine aktuelle Datengrundlage benötigt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das IfM Bonn hat aus eigenen Datenbeständen und die KfW aus Daten des Gründungsmonitors Informationen für die Beschreibung der Ausgangslage und der aktuellen Entwicklung bei­gesteuert. Ergänzend hat das IfM Bonn Auswertungen des sozio-oekonomischen Panels und des Mikrozensus zu diskutierten Fragestellungen (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Ein­kommensverteilung, Alter selbständiger Frauen und Daten zu Unternehmen selbständiger Frauen mit Einwanderungsgeschichte) durchgeführt und Zeitreihen zu den relevanten Daten recherchiert.

Die Beteiligten des Aktionsplans steuern bei Bedarf Daten und Informationen bei, die einer faktenbasierten Politikgestaltung dienlich sind. Dazu zählt der Women Entrepreneurship Moni­tor (auf Basis des jährlichen Global Entrepreneurship Monitor Länderberichts Deutschland), der durch das RKW Kompetenzzentum in Kooperation mit dem Johann Heinrich von Thünen­Institut für Innovation und Wertschöpfung in ländlichen Räumen erstellt wird. Hinzu kommen Daten aus Studien, Recherchen der beteiligten Bundesministerien (zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie mit BMG und BMBFSFJ) sowie Studien und Ad-hoc-Umfragen der Netzwerke und Verbände (z. B. BFB-Umfrage zu Mutterschutz März/April 2023, FidAR-Stu­dien, BVK-Befragung). Außerdem ist im Rahmen des „Internationalen Jahres der Frauen in der Landwirtschaft 2026“ ein Forschungsvorhaben beim Thünen-Institut für Betriebswirtschaft vor­gesehen, welches Empfehlungen der „Landfrauenstudie“ des BMLEH aufgreifen und vorhandene Daten zu zentralen Indikatoren der Gleichstellung der Geschlechter, die auch im Gleichstel­lungsindikatorenset des Statistischen Bundesamtes enthalten sind, für die Landwirtschaft sam­meln.

Alle relevanten Zahlen sind seit Frühsommer 2023 im Faktenblatt auf der BMWE-Seite zum Aktionsplan abrufbar. Das IfM Bonn stellt ausgewählte Daten in seinem Statistikbereich auf der Homepage bereit, insbesondere zu Selbständigen und Gründerinnen und Gründern. Darüber hinaus hat das IfM Bonn auf seiner Homepage ein Themendossier „Frauen in der Wirtschaft“  eingerichtet, das auch zur Datensammlung auf der Seite des Aktionsplans verlinkt.

Weitere Informationen:

Kontakt:
BMWE, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwe.bund.de (Koordinierung)

C1.2. Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Social-Media-Aktivitäten sowie Workshops

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesverband Deut­sche Startups (Startup-Verband), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) – „FRAUEN unternehmen“, Handwerksorganisationen und -betriebe, High-Tech Gründerfonds (HTGF), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Viele der in diesem Aktionsplan beschriebenen Probleme müssen genauer dargestellt werden. In Diskussionen und Workshops können die Herausforderungen anhand konkreter Fallbeispiele erklärt und erörtert werden. Auch können Lösungsansätze entwickelt werden.

Siehe Angaben der Veranstalter.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mitwirkende des Aktionsplans haben im Laufe der Vorbereitung des Aktionsplans Veranstaltungen und Workshops durchgeführt. Diese und weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen sind in der Veranstaltungsliste zusammengestellt.

Kontakt:
Siehe Angaben der Veranstalter.

C2. Maßnahmen, die Frauen eine Stimme geben, ihre Leistungen würdigen und sie sichtbar machen

C2.1. Austausch zu Kommunikationsinhalten

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Beteiligt: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundes­regierung für Antirassismus (IntB/AntiRAB), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Frauenalia, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) – „FRAUEN unternehmen“, High-Tech Gründerfonds (HTGF), Initiative Selbständiger Immigrantinnen (I.S.I.), jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit, Frauenbetriebe, KfW Bankengruppe (KfW), Kompetenzzentrum Technik­Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, RKW Kompetenzzentrum, Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Am Aktionsplan beteiligen sich diverse Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen unter­schiedlicher Größe, die verschiedene Zielgruppen ansprechen und eine große Vielfalt an Erfahrungen aus der Kommunikation mit ihren Zielgruppen einbringen können. In den Work­shops zur Sichtbarkeit wurden erste Erfahrungen ausgetauscht, neue Verbindungen geknüpft und Kommunikationslücken festgestellt, zum Beispiel im Hinblick auf die adressatengerechte Informationsübermittlung an Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie die Ansprache von Männern und von jungen Frauen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Viele Beteiligte wollen sich an einem Austausch zum Thema beteiligen und dabei die folgenden Fragen diskutieren:

  • Wie sprechen wir über selbständige Frauen aus dem Mittelstand?
  • Wie beteiligen wir selbständige Frauen in Politik und Verbänden und wie sprechen wir sie an?
  • Wie vernetzen sich selbständige Frauen?
  • Wie erreichen wir Unternehmerinnen mit Einwanderungsgeschichte?
  • Wie erreichen wir Mädchen und junge Frauen?
  • Wie gewinnen wir mehr Männer, die sich aktiv für selbständige Frauen einsetzen?
  • Welchen Einfluss haben weibliche Rollenvorbilder und wie werden sie am wirkungsvollsten vermittelt?

Für die Erarbeitung von Konzepten werden die Fragen im Netzwerk und mit inspirierenden Impulsgeberinnen diskutiert. Gute Beispiele aus der Praxis werden ausgetauscht, Kooperationen werden vereinbart.

Einige Beispiele lassen sich bereits nennen:

  • Das RKW Kompetenzzentrum hat 2024 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Netzwerks des Aktionsplans die Publikation „Frauen für das Thema Gründungen gewinnen und Gründerinnen zielgerecht ansprechen“ erarbeitet. Sie ist besonders interessant für Organisationen, die im Bereich Frauen und Unternehmensgründung tätig sind. Darüber hinaus hat das RKW Kompetenzzentrum ein Themenheft "Female Entrepreneurship: Ansätze für mehr Gründungen durch Frauen" mit weiteren Beteiligten des Aktionsplans herausgegeben. Es soll Akteuren im Gründungs-Ökosystem wie Universitäten, Kammern oder Gründungszentren Impulse für die Unterstützung von Gründerinnen geben – von der Sensibilisierung bis hin zur Gründungsbegleitung. Der Transfer der Ergebnisse in Workshops wird fortgeführt.
  • Die Handwerksorganisation legt bei ihrer Kommunikation sehr großen Wert darauf, Handwerkerinnen sichtbarer zu machen und positive Rollenbilder nach vorne zu stellen. Beispiele erfolgreicher Handwerkerinnen werden unter anderem in der Imagekampagne vorgestellt. Die HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade (HWK-BLS) hat unter #frauenkönnenhandwerk einen Handlungsleitfaden praktische Tipps und Anregungen zur Ansprache von Frauen veröffentlicht und Argumente zum Entkräften von Mythen und Klischees zusammengestellt.
  • Der Bundesverband Unternehmerfrauen im Handwerk hat mit Betrieben im Handwerk, die Mädchen und Frauen ausdrücklich unterstützen und ansprechen wollen, die Initiative „Handwerk ist hier auch Frauensache“ ins Leben gerufen. Viele Mitglieder haben das Siegel bereits überreicht bekommen.
  • Die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) geförderte Fotobroschüre „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ des Thünen-Instituts und der Universität Göttingen in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband (dlv) enthält ausgewählte Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie zur Lebens- und Arbeitssituation der Frauen in der Landwirtschaft, Portraits, spannende Interviews und Einblicke in die Vielfalt landwirtschaft­licher Betriebe in Deutschland, in die mannigfaltigen Aufgaben und Leistungen der Frauen sowie in ihre Rollen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen und Verantwortungsträge­rinnen. Studie und Broschüre verdeutlichen, dass Gleichstellung auf den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht erreicht ist, wenngleich die Veröffentlichung der Studienergebnisse vieles in Bewegung gebracht hat. Noch gibt es viel zu tun, um überkommene Rollenmuster zu überwinden sowie Frauen einen besseren Zugang zu Leitungsfunktionen, Hofnachfolgen und Ressourcen zu ermöglichen. Da es wichtig ist, dass diese Themen gesamtgesellschaftlich miteinander besprochen werden, wird das BMLEH seine auf Basis der Studie konzipierte Wanderausstellung, im von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Internationalen Jahr der Frauen in der Landwirtschaft“ 2026 fortsetzen.
  • Storytelling – das Erzählen von Geschichten und Fallbeispielen – wurde auch für die Broschüre „Frauen-Karrieren im Handwerk“ der genutzt.

Kontakt:
BMWE, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwe.bund.de

C2.2. Unterstützung von Kandidatinnen für Beiräte und Aufsichtsräte – Datenbank, Netzwerk, Seminare

Verantwortlich: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), High-Tech Gründer­fonds (HTGF)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Ein zentrales Anliegen des VdU ist die nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen der deut­schen Wirtschaft. Freiwillige Vereinbarungen und die Selbstverpflichtung der deutschen Wirt­schaft führten jedoch zu keinem angemessenen Frauenanteil in den Führungsebenen der großen Unternehmen, obwohl die Vorteile ausgewogen besetzter Führungsgremien nachgewiesen sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der VdU unterhält seit 2010 eine Datenbank mit Kandidatinnen für Spitzengremien. Der bundesweite Kandidatinnen-Pool umfasst rund 900 qualifizierte und sorgfältig ausgewählte weib­liche Führungskräfte – von der Branchenexpertin über die international erfahrene Managerin bis zur Unternehmerin für den Beirat eines Familienunternehmens. Der VdU unterstützt Unter­nehmen bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen für ihre Gremien und begleitet dabei den gesamten Auswahl- und Besetzungsprozess. Die Beratung ist passgenau, diskret und kostenlos. Der Aufbau der Datenbank mit Kandidatinnen für Spitzengremien wurde 2010 zunächst durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Obwohl die Förderung für dieses Projekt nach drei Jahren auslief, hält der VdU an diesem wichtigen Instrument fest, um qualifizierte Frauen für Aufsichtsratspositionen sichtbar zu machen. Der VdU hat 2021 in die Erneuerung der Datenbank investiert, um die gespeicherten Kontakte zu aktualisieren.

Neben der Datenbank und dem politischen Engagement setzt sich der VdU auch für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Kontrollgremien ein, indem er Aufsichtsratsanwärterinnen mit jährlich stattfindenden Seminaren fundiert weiterbildet und Kandidatinnen aus einem exzellen­ten Netzwerk vermittelt.

Der HTGF unterstützt seine Portfoliounternehmen und Fondsinvestorinnen unter anderem bei der Besetzung von C-Level- und Beirats-/Aufsichtsrats-Positionen. Hierfür hat der Frühphaseninvestor ein hochkarätiges Netzwerk von Expertinnen aufgebaut, die ihre Erfahrungen und Netzwerke unter anderem als Beirätinnen in Start-ups einbringen möchten. Der Frauenanteil bei den Positionen auf C-Level- und Beirats-Ebene im Portfolio, bei deren Besetzung der Fonds aktiv unterstützt hat, lag 2024 bei 53 Prozent. 2023 betrug er noch 25 Prozent.

Um den Mehrwert für die Kandidatinnen und die suchenden Unternehmen zu erhöhen, arbeiten VdU und HTGF bei dem Thema zusammen. Dies umfasst unter anderem die gegenseitige Unter­stützung bei konkreten Suchen als auch den Austausch von Expertise und Best Practices.

Weitere Informationen:
Zu den VdU-Aufsichtsratsseminaren siehe:
https://vdu.de/themen/aufsichtsraete/

Kontakt:

C2.3. Mehr Frauen in Führungspositionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – Webinar-Reihe

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Beteiligt: Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen in Führungspositionen sind in Deutschland im internationalen Vergleich deutlich unter­repräsentiert. Dies betrifft große Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen. Das KfW­Mittelstandspanel bezifferte den Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die 2024 eine Frau an der Spitze hatten, mit 14,3 Prozent. Der Anteil ist damit weiter zurückgegangen. Die Anzahl frauengeführter Unternehmen im Mittelstand lag hiernach 2024 bei rund 549.000.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in KMU zu erhöhen, führte das BMBFSFJ in den vergangenen Jahren gemeinsam mit FidAR eine Webinar-Reihe durch, die dazu beitrug, Vor­bilder sichtbar zu machen und von Guten Beispielen zu lernen. Thema der Reihe war „Führungs­frauen in KMU“. Gemeinsam mit Vorbildern aus KMU als Input-Geberinnen wurde die Frage beantwortet „Wie gelingt eine erfolgreiche Frauenkarriere in KMU?“. Dabei ging es um Gelin­gensbedingungen, förderliche Faktoren und den Umgang mit Hindernissen. Themen der bis­herigen Webinare waren:

  1. „Vereinbarkeit & Flexibilität – Was wirkt, was bleibt zu tun?“
  2. Netzwerken und Sichtbarkeit
  3. Information und Unterstützung der Privatwirtschaft bei der Umsetzung des Zweiten Führungspostengesetzes (FüPoG II)

Die Webinar-Reihe soll perspektivisch wieder aufgenommen werden.

Kontakt:
BMBFSFJ, Referat 305 (Frauen in Führungspositionen, Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst, Stelle der Bundesregierung nach Art. 10 FüPo-RL):
305@bmbfsfj.bund.de

C2.4. Sichtbarkeit und Repräsentanz von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Förderrichtlinie „Innovative Frauen im Fokus“

Verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen sind in zentralen und öffentlichkeitswirksamen Funktionen, zum Beispiel in Führungspositionen, als Leistungsträgerinnen oder mit fachlicher Expertise, immer noch unterrepräsentiert. Um das Potenzial exzellenter Frauen für die Innovationskultur Deutschlands besser zu verstehen und zu erschließen, müssen Frauen mit ihren wissenschaftlichen Leistungen, innovativen Ideen und Errungenschaften sichtbarer und präsenter sein und von allen Teilen der Gesellschaft als Leis­tungs- und Potenzialträgerinnen sowie als Rollenvorbilder und als Impulsgeberinnen für junge Frauen wahrgenommen werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMFTR hat am 9. Oktober 2020 die Förderrichtlinie „Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell ver­ankern“ („Innovative Frauen im Fokus“ – IFiF) veröffentlicht. Sie zielt darauf ab, durch innova­tive Ansätze die Repräsentanz und Sichtbarkeit von Frauen zu erhöhen und ihre geschlechter­gerechte Teilhabe in Wissenschaft und Gesellschaft strukturell zu verankern, um so nachhaltig die Innovationskultur in Deutschland zu stärken.

Die Förderrichtlinie wendet sich an einen breiten Adressatenkreis, unter anderem an Hochschu­len und Universitäten, kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbände. Sie fördert Umset­zungs- und Forschungsprojekte, darunter auch Vorhaben, die den Bereich „Gründungen“ in den Blick nehmen, wie zum Beispiel „Sichtbarkeit innovativer Gründerinnen“ oder „Gründerinnen-freundliche Universitäten und Hochschulen für Deutschland“. Im Rahmen der Förderrichtlinie werden 36 Forschungs- und Umsetzungsprojekte (Einzel- und Verbundprojekte) gefördert.

Zusätzlich vernetzt ein Metavorhaben die geförderten Vorhaben miteinander, befördert den fachlichen Austausch, berät bei der Entwicklung von Transfer-, Verwertungs- und öffentlich­keitswirksamen Maßnahmen und leistet bei öffentlichkeitswirksamen Sichtbarkeitsmaßnahmen der Projekte Unterstützung. Ein Beirat hat eine beratende sowie qualitätssichernde Funktion und unterstützt beim Transfer der Projektergebnisse, indem er den Kontakt zu externen Expertinnen und Experten vermittelt. Außerdem beteiligt er sich aktiv an Maßnahmen, die sich auf die Förderrichtlinie beziehen.

Weitere Informationen:
Metavorhaben meta-IFiF IFiF – Innovative Frauen im Fokus (innovative-frauen-im-fokus.de) in dem unter anderem alle Projekte näher beleuchtet werden.

Kontakt:
BMFTR, Referat 523 (Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung, bisher BMBF):
523@bmftr.bund.de

C2.5. Sichtbarkeit von selbständigen Frauen in den Medien

Verantwortlich: Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Deutscher Franchiseverband

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Laut einer Studie von Media Tenor liegt der Anteil der Berichterstattung über Frauen in inter­nationalen TV-Hauptnachrichten bei nur 20 Prozent. Die Langzeitanalyse zu Personen aus Bildung, Gesundheit, Politik und Wirtschaft, über die berichtet wurde, ist von Januar 2012 bis Februar 2023 auf Basis von 848.969 Berichten in internationalen TV-Nachrichten durchgeführt worden. Die Studie zeigt, dass sich die „Quote“ bei den Moderationen durchgesetzt hat, jedoch bei den präsentierten Inhalten der Frauenanteil deutlich unter 30 Prozent liegt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der BFB setzt sich für die Sichtbarkeit von Frauen im Kontext seines Engagements in acht Rund­funkräten ein. Darüber hinaus sensibilisiert der BFB andere Institutionen, die in Rundfunkräten vertreten sind und zu denen Kontakte bestehen, für das Thema und wirbt dafür, dass sie sich ebenfalls dafür einsetzen.

Der VdU setzt sich im Rahmen seiner Arbeit dafür ein, dass Frauen in der medialen Bericht­erstattung mehr Sichtbarkeit erhalten. Durch Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zu relevanten Redaktionen, werden spannende und inspirierende weibliche Vorbilder des VdU-Netzwerkes plat­ziert, um aufzuzeigen, welches Gestaltungspotenzial die Rolle als Unternehmerin mit sich bringt.

Der Deutsche Franchiseverband portraitiert erfolgreiche Unternehmerinnen (Franchisenehmerinnen wie -geberinnen) auf der Webpräsenz seines Frauennetzwerkes www.frauen-im-franchise.com, um sie sichtbarer zu machen. Diese werden über die ent­sprechenden Social-Media-Kanäle des Verbandes und im Verbandsmagazin (Print und Online) zielgruppengerecht gestreut. Außerdem werden diese inspirierenden Unternehmerinnen bei Medienanfragen nach Rollenvorbildern berücksichtigt und proaktiv angeboten.

Weitere Informationen:
Link zur genannten Studie: de.mediatenor.com/de/bibliothek/newsletter/1317/gute-frauenquote-im-studio-frauenanteil-in-nachrichten-aber-nur-20

Kontakt:

C2.6. Aktivitäten im Rahmen des Internationalen Jahres der Frauen in der Landwirtschaft 2026

Verantwortlich: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Weltweit und auch in Deutschland übernehmen Frauen vielfältige und entscheidende Aufgaben und Funktionen in allen Bereichen der Landwirtschaft und tragen entscheidend zu vitalen, ländlichen Räumen bei. Die Ergebnisse der vom BMLEH geförderten „Studie zur Lebens- und  Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Deutschland“ haben diese zentrale Rolle von Frauen verdeutlicht. Doch gleichzeitig arbeiten nur wenige von ihnen in leitenden Positio­nen. Nur jeder neunte landwirtschaftliche Betrieb in Deutschland wird aktuell von einer Frau geleitet.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das BMLEH möchte das von den Vereinten Nationen ausgerufene „Internationale Jahr der Frauen in der Landwirtschaft 2026“ dazu nutzen, die Leistungen und speziellen Bedarfe sowie strukturellen Hindernisse von Frauen in der Landwirtschaft wie auch die Maßnahmen zu ihrer Stärkung und die erzielten Fortschritte in den Blick zu nehmen und so die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

Zentrale Elemente sind ein gemeinsamer Aufruf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mit Verbänden, Initiativen und Akteuren der Branche, wei­tere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung einer Fachkonferenz am 3. März 2026 unter dem Titel „Starke Frauen – starke Landwirtschaft“. Ziel ist, für Offenheit und Veränderungsbereitschaft zu werben, konkrete Maßnahmen zur Stärkung von Frauen in der Landwirtschaft vorzustellen und weitere Aktivitäten bei allen relevanten Akteursgruppen anzu­regen.

Weitere Informationen:
VN-Resolution zum Internationalen Jahr der Frauen in der Landwirtschaft 2026:
https://docs.un.org/en/A/RES/78/279 (in englischer Sprache)

Kontakt:
BMLEH, Referat 421 (Engagement und Ehrenamt, Jugendbeteiligung, Koordinierung der Abteilung 4):
421@bmleh.bund.de

C2.7. Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Beteiligt: ein breites Bündnis aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Sexismus ist die Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts in individueller und struktureller Hinsicht. Sexismus ist Alltag, ein Massenphänomen: Nach einer vom Bundes­ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beauftragten Pilot­studie „Sexismus im Alltag – Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung“ (2019) erleben nach eigener Auskunft 44 Prozent aller Frauen in ihrem Alltag sexistische Über­griffe – 14 Prozent mehrmals im Monat. Unterschätzt wird, dass mit 32 Prozent auch ein erheb­licher Teil der Männer von Sexismus im Alltag betroffen ist. Mehr als jeder zehnte Mann (elf Pro­zent) erlebt Sexismus mehrmals im Monat.

Insgesamt haben 63 Prozent aller Frauen und 49 Prozent aller Männer sexistische Übergriffe auf andere oder sich selbst erlebt. Je höher die Bildung ist, umso größer ist die Sensibilität für Sexis­mus in seinen verschiedenen Ausdrucksformen.

Sexuelle Belästigung spielte gerade auch am Arbeitsplatz eine Rolle: Jede elfte erwerbstätige Per­son (neun Prozent der Befragten) hatte zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Frauen waren mit einem Anteil von 13 Pro­zent mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer (fünf Prozent). Davon haben sich lediglich 23 Prozent offiziell beschwert, etwa bei ihrer oder ihrem Vorgesetzten, beim Betriebsrat oder der betrieblichen Beschwerdestelle. Als Gründe werden unter anderem genannt: mangelnde Infor­mationen, Angst vor unzureichender Anonymität und negativen Folgen sowie der Versuch, das Problem selbst zu lösen (siehe Studie des Instituts für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg (ifes) für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)).

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im Februar 2023 ist das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ gegründet worden. Bundes­ministerin Prien hat 2025 die Schirmherrschaft übernommen. Es entsteht – unterstützt durch ein Projekt der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF Berlin) – ein breites gesellschaftliches Bündnis, in das sich unterschiedliche Partner aus Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft aktiv einbringen. Mit vielfältigen Veranstaltungen, Materialien, Empfehlun­gen, Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehung der Bündnismitglieder wird das Bündnis auf- und ausgebaut, damit Unternehmen und Organisationen gegen Sexismus vorgehen und Betroffene wirksam unterstützt werden. Im Bündnis ist unter anderem eine Print-On-Demand-Ausstellung zu Sexis­mus entstanden, die über die Website des Bündnisses bestellt werden kann und damit bundes­weit gezeigt werden kann.

In einer neuen Förderperiode ab 2026 wird der Fokus stärker auf das Thema „Sexismus am Arbeitsplatz“ gelegt mit dem Projekttitel „für Respekt und Fairness in Gesellschaft und Arbeits­welt“. Hier hat sich in der Bündnisarbeit ein großer Bedarf gezeigt. Das Bündnis adressiert aber auch andere Bereiche, wie Sexismus im öffentlichen Raum. Das Projekt baut auf den bisherigen Erfolgen und Netzwerken des Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ auf und führt diese konsequent weiter. Mit der neuen Förderperiode soll das gesellschaftliche und wirtschaftliche Bewusstsein für Sexismus im Alltag und am Arbeitsplatz weiter geschärft sowie ein respekt­volles und faires Miteinander in der Arbeitswelt nachhaltig gefördert werden, unter anderem mit gezielten Angeboten für Unternehmen und Führungskräfte.

Das Bündnis hat bisher inhaltliche Schwerpunkte auf die am stärksten von Sexismus betroffenen Bereiche Arbeitsplatz, öffentlicher Raum sowie Kultur und Medien gelegt. Ein Fokus wurde auf den Mittelstand gelegt. Große Unternehmen haben häufiger bereits Compliance-Regelungen oder Diversitäts-Maßnahmen, die auch gegen Sexismus wirken. Mittelständische Unternehmen haben hier Bedarf geäußert. Im Projekt wurden spezifische Empfehlungen für den Mittelstand und das Handwerk erarbeitet, die in der Handreichung „Mit fairer Betriebskultur stark in die Zukunft“ veröffentlicht sind. Das Bündnis hat einen intersektionalen Ansatz: Diverse Gruppen, die aufgrund von ethnischer Herkunft, Behinderung oder zum Beispiel auch Antisemitismus von Diskriminierung betroffen sind, werden angesprochen und auf Augenhöhe in das Bündnis ein­bezogen.

Das Bündnis baut auf dem Netzwerk auf, das im Oktober 2021 mit der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ entstanden ist. Inzwischen umfasst das Bündnis bereits rund 900 zum Teil hochrangige Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Wirtschaft, öffentlichem Raum, Kultur und Medien, Zivilgesellschaft sowie Bundesministerien.

Weitere Informationen:
www.gemeinsam-gegen-sexismus.de

Kontakt:
BMBFSFJ, Referat 314 (Teilhabe und Medien):
314@bmbfsfj.bund.de

C3. Maßnahmen zur Stärkung von Netzwerken und Vorbildern

C3.1. Mit Vorbildern für Selbständigkeit werben: BMWE-Initiative „FRAUEN unternehmen“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) – „FRAUEN unternehmen“

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen gründen seltener als Männer. Einer der wichtigsten Gründe ist: Es fehlt an weiblichen Vorbildern. Rollenvorbilder beeinflussen nicht nur die Bildungs- und Berufswahl, sondern auch die Gründungsneigung. Dabei orientieren sich Gründerinnen und Gründer an Vorbildern, die ihnen selbst nahe sind, also vielfach am eigenen Geschlecht. Vorbilder in Kindheit und Jugend haben ebenfalls eine starke Wirkung. Weibliche Rollenvorbilder sollten öffentlich sichtbarer werden. Das gilt nicht nur für Unternehmerinnen, sondern für Frauen generell, zum Beispiel im Handwerk, im MINT-Bereich oder in der Digitalwirtschaft.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Als Vorbilder für weibliches Unternehmertum geben die „Vorbild-Unternehmerinnen“ der Initiative „FRAUEN unternehmen“ ihre Inspiration und Leidenschaft an die junge Generation weiter. In Veranstaltungen mit Schülerinnen, Auszubildenden, Studentinnen und Hochschul­absolventinnen sowie mit weiteren gründungsinteressierten Frauen berichten sie über Chancen und Anforderungen einer Neu- beziehungsweise Nachfolgegründung und geben einen realisti­schen und persönlichen Einblick in ihren unternehmerischen Alltag.

Die Vorbild-Unternehmerinnen werben für die Selbständigkeit mit eigenen Angeboten in be­stehenden Formaten wie unter anderem dem Girls’Day (weitere Infos zum Girls‘Day unter D1.1). Sie bieten einen Raum zum Austausch über wichtige Themen für angehende Unternehmerinnen. she­TALKS! ist beispielsweise eine Online-Summit-Reihe für Frauen, bei der sich die Teilnehmerin­nen von den Erfahrungen der Vorbild-Unternehmerinnen zu Themen wie „Familie und Karrie­re“ oder Gründungen im MINT-Bereich („MINT your Future“) inspirieren lassen können. Der Dialog mit Studierenden und gründungsinteressierten Frauen findet auch an besonderen Orten statt: Bei „Netzwerken unter Bildern“ können Interessierte in Museen oder Galerien mit Vorbild-Unternehmerinnen ins Gespräch kommen.

Weitere Informationen:
BMWE-Webseite zu „FRAUEN unternehmen“

Kontakt:

C3.2. Unternehmerinnen als Vorbilder bekannter machen: Austausch, Verabreden gemeinsamer Themen, Aktionen oder Bündnisse, zum Beispiel „Vorbildertag“

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) – „FRAUEN unternehmen“

Beteiligt: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (IntB/AntiRAB), Deutscher Franchisever­band, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Deutscher LandFrauenverband (dlv), GetStarted by Bitkom, High-Tech Gründerfonds (HTGF), Initiative Selbständiger Immigrantinnen (I.S.I.), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Wirtschaftsjunioren Deutsch­land (WJD), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Weitere Verbände und Netzwerke können sich anschließen.

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen sind als Unternehmerinnen insbesondere in ländlichen Räumen, in der Landwirtschaft und in technischen Berufen wie der Informationstechnologie oder der Künstlichen Intelligenz (KI) weiterhin deutlich unterrepräsentiert und öffentlich wenig sichtbar. Fehlende Vorbilder und stereotype Rollenbilder erschweren Gründung, Betriebsübernahme und unternehmerisches Wachstum von Frauen. Die Sichtbarkeit erfolgreicher Unternehmerinnen ist ein zentraler Hebel, um Frauen zu ermutigen, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen und den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.

Je früher Frauen mit Rollenvorbildern in Kontakt kommen, umso größer ist die Chance, dass sie eine Karriere als Unternehmerin in Erwägung ziehen. Auch kann eine höhere Beteiligung erfolg­reicher Unternehmerinnen einen Beitrag zur Stärkung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Wirtschaft leisten. Die Wirtschaft kann es sich aufgrund des Fachkräftemangels nicht leisten, auf das Gründungspotenzial von Frauen zu verzichten.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Nach den erfolgreichen Vorbilderaktionen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird es 2026 erneut eine Vorbilderaktion geben. Beteiligte Organisationen des Aktionsplans posten in den sozialen Medien ihre Vorbilder für weibliches Unternehmertum. Den Startschuss zur Aktion im Jahr 2025 hat die Abteilungsleiterin Mittelstand, Zukunftstechnologien, Start-ups des BMWE, Dr. Janina Jänsch, gegeben.

Kontakt:

Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“: info@frauen-unternehmen-initiative.de

Einige gute Beispiele für Austauschformate der Beteiligten des Aktionsplans, die einen Anknüpfungspunkt für den Austausch bieten (siehe hierzu auch Hinweise in der Veranstaltungsliste):

  • She suceeds award des Verbandes der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU)
    Der she succeeds award des VdU zeichnet Frauen aus, die ein bestehendes Unternehmen erfolgreich übernommen haben und macht sie über crossmediale Berichterstattung und Medienarbeit sichtbar. Mit der Maßnahme werden Nachfolgerinnen als Vorbilder präsentiert, ihre Leistung gewürdigt und die Karriereoption Unternehmensnachfolge für Frauen in den Bereich des Möglichen, Machbaren und nicht zuletzt Erstrebenswerten gerückt. Darüber hinaus fördert der Preis die Vernetzung zwischen den Nachfolgerinnen und trägt dazu bei, den erfolgreichen Generationswechsel im Mittelstand als sichtbares Markenzeichen weiblicher Unternehmerinnen zu etablieren.
  • Wettbewerb „ländlich.innovativ.mutig. – Unternehmerin des Jahres“ des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv)
    Der Deutsche LandFrauenverband lobt seit 2012 den bundesweiten Wettbewerb „Unternehmerin des Jahres“ aus. Ausgezeichnet werden Unternehmerinnen aus der Landwirtschaft, den ländlichen Räumen sowie Jungunternehmerinnen. Der Wettbewerb macht innovative Geschäftsmodelle sichtbar, würdigt unternehmerische Leistungen und stellt erfolgreiche Frauen als Vorbilder in den Mittelpunkt. Die Gewinnerinnen werden im Rahmen des Deutschen LandFrauentags ausgezeichnet und erhalten ein professionelles Filmporträt, ein Preisgeld, sowie einen Gutschein für die Teilnahme an den Unternehmerinnen-Fachgesprächen der Andreas Hermes Akademie.
  • Unternehmerinnenpreis der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)
    Der Berliner Unternehmerinnenpreis, der seit 2004 vom Land Berlin (SenWiEnBe) ausgelobt wird, würdigt herausragende frauengeführte Unternehmen in den Kategorien Newcomerinnen (unter fünf Jahre am Markt), Kleinstunternehmen (1 – 9 Mitarbeitende, über fünf Jahre am Markt), KMU/Großunternehmen (ab zehn Mitarbeitenden) sowie die Sonderkategorie „Women in Tech“. Ziel des Preises ist es, erfolgreiche Unternehmerinnen sichtbar zu machen, weibliche Vorbilder zu stärken und unternehmerische Vielfalt im Mittelstand öffentlich anzuerkennen. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Berliner Unternehmerinnentags und ist eng mit der Öffentlichkeitsarbeit des Landes verknüpft.
  • Podcasts und Online-Veranstaltungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR (IW JUNIOR)
    Die Podcasts der IW JUNIOR porträtieren spannende Unternehmerinnen, die durch ihr Beispiel Lust aufs Gründen machen. Die Online-Veranstaltungen der IW JUNIOR bieten die Möglichkeit, sich mit interessanten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft auszutauschen. Sie erzählen ihre Geschichten, verraten ihre Erfolgsgeheimnisse, berichten von ihren persönlichen Erfahrungen und davon, welche Visionen und Ideen sie für das deutsche Bildungssystem haben und was passieren muss, damit in Zukunft noch mehr Frauen in Deutschland durchstarten können.
  • Female Founders Circle (Get started by Bitkom)
    Beim Female Founders Circle berichten Gründerinnen Studentinnen von ihren Karrierewegen, ihren alltäglichen Aufgaben und erzählen, was es wirklich heißt, CEO, CFO oder CTO & Co zu sein
  • -Talk des Deutschen Franchiseverbandes
    In den regelmäßigen digitalen Talkrunden berichten seit 2023 Franchisenehmerinnen, wie sie ihren Weg in die Selbständigkeit gegangen sind und warum sie sich gerade für ein Franchisesystem entschieden haben. Gründungsinteressierte Teilnehmerinnen haben hier die Möglichkeit, sich über diese Form des Unternehmerinnentums zu informieren und wich­tige Tipps und Hinweise aus erster Hand zu erhalten. Erstmals hat es im Rahmen der Fran­chise Expo Deutschland einen Live FiF-Talk am 8. November 2024 in Frankfurt gegeben. Weitere FiF-Talks folgten bei den Expo Reals. Nach weiteren FiF-Talks bei den Franchisemessen in Frankfurt und digital soll die Reihe fortgesetzt werden. Informationen unter www.frauen-im-franchise.com.

C3.3. Netzwerke aufbauen: „Kompass“ – Mentoring-Programm für Unternehmerinnen in der Landwirtschaft

Verantwortlich: Deutscher Bauernverband

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Nur jeder zehnte landwirtschaftliche Betrieb in Deutschland wird von einer Frau geführt. Wir brauchen mehr Frauen in der Rolle als Betriebsleiterin und Inhaberin, damit sie ihre Kompeten­zen, ihre Innovationskraft und ihre Bereitschaft zur Diversifizierung in die Landwirtschaft ein­bringen können. Auch in Gremien, Verbänden und der Politik sind Frauen immer noch unter­repräsentiert. Der Deutscher Bauernverband unterstützt seit 2023 mit dem „Kompass“ – Mento­ring-Programm Frauen und Unternehmerinnen in der Landwirtschaft dabei, sich zu vernetzen und bestärkt sie auf ihrem Weg der Betriebsübernahme.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Über ein Jahr hinweg werden zehn Unternehmerinnen von erfahrenen Mentorinnen aus Landwirtschaft und Verband begleitet und bauen dabei ein überregionales Netzwerk zu weiteren Unternehmerinnen und Landwirtinnen auf. Zusätzlich finden in diesem Zeitraum vier Coaching- Module statt, die jeweils zwei Tage dauern. Sie behandeln speziell die Themen Persönlichkeitsentwicklung, Resilienz, Zeitmanagement, Rhetorik und Social Media.

Durch die Teilnahme an Veranstaltungen wie parlamentarischen Abenden, dem Bauerntag oder der Grünen Woche erhalten die Teilnehmerinnen zudem wertvolle Einblicke in die Bedeutung der politischen Arbeit. Sie lernen, wie sie ihre Anliegen, Perspektiven und Stimmen als Unter­nehmerinnen in der Landwirtschaft wirksam einbringen können.

Weitere Informationen:
Deutscher Bauernverband – Kompass – Das Mentoring-Programm für Frauen in der Landwirtschaft

Kontakt:
Deutscher Bauernverband, Theresa Kärtner:
T.kaertner@bauernverband.net

C3.4. Netzwerke vernetzen: Austausch, Verabreden gemeinsamer Themen, Aktionen oder Bündnisse

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Beteiligt: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (IntB/AntiRAB), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Bundesverband Deutsche Startups (Startup- Verband), bundesweite gründerinnenagentur (bga), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bundesverband UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH), Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR), High-Tech Gründerfonds (HTGF), jumpp – Ihr Sprungbrett in die Selbständigkeit, Frauenbetriebe, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz), Perspektive neuStart, Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU), Zentralverband des Deutschen Hand­werks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Einzelne Netzwerke erreichen mit ihren Aktionen nur einen begrenzten Adressatenkreis. Wenn Netzwerke gemeinsame Anliegen und Ideen anlassbezogen gemeinsam kommunizieren, können sie ihre Reichweite steigern und die Diskussion weiter in die Öffentlichkeit tragen.

Was beinhalten die Maßnahmen?

Die Beteiligten vereinbaren, zu den Themen des Aktionsplans und/oder an bestimmten Tagen gemeinsam zu kommunizieren, zum Beispiel durch Verwendung eines gemeinsamen Hashtags oder des Key Visuals des Aktionsplans. Gleichzeitig werden bestimmte Anlässe festgelegt, zu denen die jeweils eigenen Inhalte mit dem Key Visual des Aktionsplans und dem Hashtag ver­öffentlicht werden. Dabei könnten im Vorfeld auch jeweils bestimmte Schwerpunkte vereinbart werden, zum Beispiel Nachhaltigkeit, Vorbilder oder Mut machen.

Einige gute Beispiele für Vernetzungsformate der Beteiligten sind (siehe hierzu auch Veranstaltungsliste (PDF, 185 KB)):

  • Der ZDH führt in Kooperation mit Handwerkskammern, Fachverbänden und den Unter­nehmerfrauen im Handwerk (UFH) regelmäßig bundesweite Frauennetzwerk-Treffen durch. Ein wichtiges Anliegen für den ZDH und den Bundesverband UFH ist, dass die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert wird.
  • Der BFB wird seine Sammlung von Praxisbeispielen fortsetzen, unter anderem im Rahmen von Gründerinnenporträts im Mitgliedermagazin „der freie beruf“. Er wird die Beispiele, Erfahrungswerte und Informationen mit den 57 Mitgliedsorganisationen des BFB teilen und sich dazu mit relevanten Partnerinnen und Partnern in Einzelgesprächen austauschen, ins­besondere in der Kommunikation. Viele Beispiele stammen von Sprecherinnen oder Teilneh­merinnen an Podiumsdiskussionen aus den Gründerinnen-Formaten des BFB wie der fünften Gründerinnenkonferenz des BFB, die am 12. November 2024 in Berlin in Kooperation mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und dem VdU stattfand.
  • Der BFB organisiert zudem seit 2025 im zweijährigen Rhythmus einen „Tag der jungen Freien Berufe“. Diese Veranstaltung identifiziert und präsentiert zahlreiche Vorbilder aus den Reihen der Freien Berufe und rückt deren Leistungen sowie berufspolitisches Engagement besonders in den Fokus.
  • Die DIHK koordiniert den weiteren Auf- und Ausbau von Unternehmerinnennetzwerken in den IHK-Regionen. 50 IHKs haben ein Unternehmerinnennetzwerk in ihrer Region etabliert. Die dort engagierten Unternehmerinnen führen etwa Vorbild-Aktionen durch, pflegen den Kontakt zu Schulen und stehen an Gründung oder Nachfolge interessierten Frauen mit Erfah­rung, Rat und Tat zur Seite. Mittlerweile stellen Frauen nahezu die Hälfte aller Teilnehmen­den an IHK-Gründungsberatungen. Dies ist auch dem intensiven Engagement der Business Women IHK zu verdanken. Jährlich informieren und beraten die IHKs rund 70.000 Frauen zur Unternehmensgründung. Ansprechpartnerin hierfür ist Julia Arnold (arnold.julia@dihk.de).
  • FidAR legt 2026 anlässlich seines 20-jährigen Jubiläums am 24. März 2026 beim FidAR-Forum mit hochrangiger Beteiligung einen Fokus auf gleichstellungspolitische Maßnahmen für Frauen in Führungspositionen aus internationaler Sicht.
  • kompetenzz bringt mit zahlreichen Netzwerken für Frauen in den Bereichen Innovationen und MINT sowie Digitale Teilhabe Erfahrung und Kontakte in den Aktionsplan ein. Ferner kann es das Thema mit seinem Engagement bei der Karrieremesse FEMWORX auf der Hannover Messe vorantreiben.
  • #SheTransformsIT hat unter dem Hashtag #MaleAllyMonday eine Social Media Serie gestar­tet, um auch Männern, die sich öffentlich für selbständige Frauen einsetzen, eine Sichtbarkeit zu geben. Die Beteiligten des Netzwerks, aber auch andere sind eingeladen, den Hashtag in ihrem Corporate Design (CD) Montags für Posts zu nutzen. In der Reihe #SheSpotlight stellt #SheTransformsIT Frauen auf LinkedIn und Instagram vor, die die digitale Welt mitgestalten und andere ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen. Fast jeden Donnerstag gibt es ein neues Vorbild kennenzulernen!

Kontakt:
BMWE, Referat VIIA1 (Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik):
buero-viia1@bmwe.bund.de

C3.5. Mehr Transparenz in Bezug auf bestehende Netzwerke: Netzwerkübersicht und Initiativenlandkarte

Verantwortlich: bundesweite gründerinnenagentur (bga) (Netzwerkübersicht), #SheTransformsIT-Geschäftsstelle (Initiativenlandkarte)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

  1. Netzwerke für Gründerinnen, weibliche Start-ups, Unternehmerinnen und Betriebsnachfolgerinnen
    Rund zwei Drittel der Frauen, die sich selbständig machen, gründen ihre Unternehmen als Einzelpersonen. Sie suchen – ebenso wie etablierte Unternehmerinnen – den fachlichen Austausch auf Augenhöhe, um voneinander zu lernen und sich untereinander zu vernetzen. Sie initiieren und betreiben regionale Gründerinnen-, Female-Start-up-, Unternehmerinnen- und Betriebsnachfolgerinnen-Netzwerke, deren Mitglieder regelmäßig zum Know-how-Transfer zusammenkommen. Netzwerke schaffen eine Basis, um gemeinsam Aufträge zu bearbeiten und Unternehmenskooperationen einzugehen. So stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit und Marktkraft der einzelnen Unternehmen. Darüber hinaus gibt es auf intermediärer Ebene Netzwerke und Arbeitskreise, die einen Beitrag zur Förderung von Female Entrepreneurship leisten, indem sie unter anderem Modelle speziell zur Unterstützung von Gründerinnen entwickeln und sich für Rahmenbedingungen einsetzen, die Unternehmerinnen gerecht werden.
  2. Initiativenlandkarte: Deutschlandkarte mit Netzwerken für Mädchen und Frauen im Bereich Digitalisierung
    Netzwerke spielen eine wichtige Rolle in vielen Bereichen des Lebens, insbesondere im Beruf. Sie bieten die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Informationen auszutauschen und Karrieremöglichkeiten zu erweitern. Frauen und Männer haben oft unterschiedliche Herangehensweisen an das Netzwerken. Frauen neigen dazu, Beziehungen aufzubauen und zu pflegen, um langfristige Partnerschaften aufzubauen, während Männer oft eher schnelle und effiziente Geschäftsbeziehungen im Blick haben. Häufig haben Frauen weniger Zugang zu informellen Netzwerken, da diese oft von Männern dominiert werden – auch im Bereich der Digitalisierung. Daher ist es wichtig, dass Frauen Unterstützung bei der Erweiterung ihrer beruflichen Netzwerke erhalten und existierende Netzwerke sichtbarer gemacht werden.

Was beinhalten die Maßnahmen?

  1. Netzwerke in allen Bundesländern für Gründerinnen, weibliche Start-ups, Unternehmerinnen und Betriebsnachfolgerinnen
    Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) eröffnet mit ihrem Netzwerkeportal Zugänge zu über 250 Anlaufstellen und Netzwerken in ganz Deutschland, die als Arbeitskreise, Stamm­tische, Verbände und Vereine analog sowie digital in Erscheinung treten.
    Weitere Netzwerke können durch Senden einer Nachricht an frauenunternehmenzukunft@gruenderinnenagentur.de hinzugefügt werden.
  2. Initiativenlandkarte: Deutschlandkarte mit Netzwerken für Mädchen und Frauen im Bereich Digitalisierung
    In Deutschland gibt es zahlreiche tolle Initiativen, die sich für Mädchen und Frauen in der Digitalisierung einsetzen. Genau diese Initiativen macht #SheTransformsIT mit der Initiati­venlandkarte sichtbar, die seit dem 23. Mai 2023 unter www.shetransformsit.org/initiativenlandkarte zugänglich ist. Die Karte enthält neben dem Namen der Initiative die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die Website. Seit August 2024 gibt es eine neue Suchfunktion zum Filtern. Die Eintragung erfolgt über ein Anmeldeformular auf der Webseite.
    Ihre Initiative fehlt auf der Landkarte oder Sie kennen weitere tolle Organisationen, die sich für Frauen in der Digitalisierung starkmachen? Dann nehmen sie gerne Kontakt mit #SheTransformsIT auf. Weitere Initiativen oder Organisationen, die sich für Frauen in der Digitalisierung stark machen, können ergänzt werden durch Senden einer Nachricht an info@shetransformsit.org.

Weitere Informationen:

Kontakt:

Ziel D: Mehr Perspektiven für Frauen und Mädchen in Handwerks- und MINT-Berufen

Ziel D: Mädchen und Frauen in Handwerk, MINT-Berufen und Selbständigkeit

Klischeefreie Berufs- und Studienwahl und Förderung der Selbständigkeit

Wir wollen Mädchen und Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) begeistern. Die Wahl von Berufen in Branchen mit bisher ge­ringem Frauenanteil und die spätere Selbständigkeit in diesen Bereichen sollen gefördert werden.

Im Detail

Mädchen und Frauen sind in vielen handwerklichen sowie in MINT-Berufen nach wie vor deut-lich unterrepräsentiert. Das ist nicht nur ein Problem für die wirtschaftliche Teilhabe, sondern auch für die Fachkräftesicherung. Insgesamt sind derzeit geschätzt rund 250.000 Stellen im Handwerk offen. Mindestens 125.000 Familienbetriebe werden bis 2030 eine Unternehmens-nachfolgerin oder einen Unternehmensnachfolger suchen.

Der Frauenanteil an den Betriebsspitzen im Handwerk unterscheidet sich je nach Gewerbe­gruppe deutlich. Durchschnittlich wird im Handwerk jeder vierte Betrieb (24,6 Prozent) von einer Frau (mit) geführt. Etwa ein Sechstel der erfolgreichen Meisterprüfungen wurde 2024 von einer Frau absolviert (15,9 Prozent). Auch der Anteil der Frauen an allen Beschäftigten im MINT­-Bereich verharrt seit Jahren bei 17 Prozent. Deshalb dürfte der Frauenanteil an den Selbständigen hier entsprechend geringer sein. Ein Blick auf die freien Berufe zeigt aber MINT-Berufe mit vie­len Frauen. So betrug der Frauenanteil unter den Selbständigen 2023 im Bereich der Architektur­büros 25 Prozent, bei den Ärztinnen 42 Prozent und bei den Tierärztinnen sogar 57 Prozent.

Die stärkere Berücksichtigung weiblicher Belange und Perspektiven sowie die Abkehr von gängi­gen Klischeevorstellungen bei der Berufswahl birgt sowohl für das Handwerk als auch für MINT­-Berufe eine große Chance. Es wird daher eine der wesentlichen Aufgaben der Zukunft sein, mehr Mädchen und Frauen für diese Berufe und eine Selbständigkeit beziehungsweise eine Betriebsübernahme zu begeistern. Um die Weichen für die Mädchen und Frauen entsprechend zu stellen, braucht es das erforderliche Wissen und die Fertigkeiten. In Praktika oder Kursen können die wichtigen prakti­schen Erfahrungen gesammelt werden, um eine Entscheidung für die berufliche Zukunft treffen zu können. Hier setzen die Maßnahmen an.

Weitere Daten und Fakten finden Sie in unserem Faktenblatt.

 

Maßnahmen zur Zielerreichung

Wir wollen Mädchen und junge Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe begeistern.

D1. Maßnahmen, um Mädchen und Frauen für Handwerks- und MINT-Berufe zu begeistern

D1.1. Klischeefreie, offene Berufsorientierung

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) – Servicestelle Initiative Klischeefrei, Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR (IW JUNIOR)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Kompetenzzentrum Technik-­Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

  1. Initiative Klischeefrei
    Geschlechterstereotype bestimmen immer noch die Studien- und Berufsorientierung sowie die Berufswahl von jungen Menschen. Gleichzeitig ist in den Berufsfeldern mit sehr hoher geschlechtlicher Trennung, wie den technischen oder sozialen Berufen, der Fachkräftemangel besonders groß. Gerade deshalb besteht dringend der Bedarf, alte Denkmuster und gängige Rollenklischees bei der Berufswahl zu durchbrechen.
  2. GirlsʼDay – Mädchen Zukunftstag
    In Deutschland wählt mehr als die Hälfte der Mädchen aus nur zehn verschiedenen Aus­bildungsberufen im dualen System – kein einziger naturwissenschaftlich-technischer Beruf ist darunter. Damit schöpfen junge Frauen ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus und den Betrieben fehlt gerade in technischen und techniknahen Bereichen qualifizierter Nachwuchs. Am GirlsʼDay lernen Schülerinnen daher Berufe und auch Studienfächer kennen, in denen der Frauenanteil unter 40 Prozent liegt, insbesondere im MINT-Bereich oder im Handwerk. Auch Selbständigkeit als Berufsoption wird adressiert.
  3. Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS
    Untersuchungen zu den Studienwahlentscheidungen von Frauen und Mädchen zeigen auch, dass Mädchen ihre Kompetenzen bei gleichen schulischen Leistungen als schlechter einschät­zen als Jungen und auch von ihren Eltern als schlechter eingeschätzt werden. Daher ist ein enges Feedback an die Mädchen und jungen Frauen zu ihren Stärken besonders wichtig, um ihr Bewusstsein der eigenen Kompetenzen und ihr Selbstbewusstsein zu verbessern. Gerade für sie ist der Austausch und Kontakt mit Unternehmen beziehungsweise Ausbildungsver­antwortlichen besonders wichtig. Nach dem Berufsbildungsbericht wurden in den letzten Jahren circa 30 Prozent der Berufsausbildungsverhältnisse vorzeitig durch Kündigung oder Ver­tragsaufhebung beendet. Diese vorzeitige Auflösung der Vertragsverhältnisse bedeutet für die Unternehmen Kosten und für die Jugendlichen, die ihre Ausbildung abbrechen, unter Umständen vermeidbare Frustrationserfahrungen.
    Außerdem ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler die Berufsoption „Selbständigkeit“ ausprobieren können. Im Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT arbeiten Schulen und Unterneh­men vor Ort partnerschaftlich zusammen, um jungen Menschen den Weg in die Arbeitswelt zu ebnen.

Was beinhalten die Maßnahmen?

  1. Initiative Klischeefrei
    Mit der Initiative Klischeefrei verfolgt das BMBFSFJ das Ziel, jungen Menschen eine an ihren individuellen Stärken und Interessen orientierte Berufs- und Studienwahl zu ermöglichen. Sie adressiert deshalb im Schwerpunkt Fachkräfte entlang der Bildungskette.
    Die Initiative informiert, sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt die unterschiedlichen Adres­satengruppen mit einer breiten Palette an Materialien und Angeboten. Diese reichen von Methodensets für Kitas und Schulen über E-Books bis hin zu Workshops für Partnerorganisa­tionen. 2025 ging ein interaktives Lernangebot für Unternehmen online, „Klischeefrei-Navi­gator – der E-Learning-Kurs für Unternehmen“. Auf ihren Social-Media-Kanälen informiert die Initiative niedrigschwellig über Klischees & Beruf. Seit 2025 werden passgenaue Angebots­konzepte zur Gewinnung von Eltern mit Einwanderungsgeschichte entwickelt, damit alle Jugendlichen, unabhängig von Geschlechtszugehörigkeit und kultureller Herkunft, von einer klischeefreien Berufswahl profitieren können. Auch die Integration klischeefreier Berufsori­entierung in die Strukturen schulischer Berufsorientierungsangebote sowie in die Fortbildung von Lehrkräften wird im Rahmen der Initiative unterstützt.
    Die Initiative versteht sich als breites politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Bünd­nis und richtet sich an alle am Bildungs- und Berufswahlprozess beteiligten Organisationen. Aktuell umfasst das Netzwerk rund 710 Partnerorganisationen (Stand: August 2025). Die Servicestelle der Initiative Klischeefrei wird gemeinsam vom Kompetenzzentrum Technik-­Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) durchgeführt
  2. GirlsʼDay – Mädchen Zukunftstag
    Der Girls'Day ist ein Aktionstag mit deutschlandweitem Renommee, an dem Mädchen ab der 5. Klasse bundesweit unter anderem naturwissenschaftliche wie auch handwerklich tech­nische Berufe kennenlernen können. Der Girls'Day findet seit dem Jahr 2001 jährlich statt und genießt große Beliebtheit bei Unternehmen, Betrieben und Hochschulen. In 2025 gab es 133.087 Plätze in Unternehmen und 15.188 Angebote insgesamt für Mädchen. Der Aktions­tag wird vom BMBFSFJ gefördert. Das Kompetenzzentrum Technik-Diversity und Chancen­gleichheit verantwortet die Bundesweite Koordinierungsstelle, die für die Durchführung des Aktionstages zuständig ist.
    Der Girls'Day will Schülerinnen motivieren, ihre Berufs- oder Studienwahl frei von Geschlechterklischees zu treffen, und ihnen bei der beruflichen Orientierung helfen. Die zent­rale Botschaft des Aktionstags lautet: „Es zählt, was du willst!“ Mädchen sind aufgefordert, sich neu auszuprobieren und in der Berufsorientierung bewusst ihren Interessen zu folgen, nicht Geschlechterklischees.
    Insgesamt haben Unternehmen und Institutionen seit dem ersten Girls'Day über 2,5 Millionen Plätze für Mädchen zur Verfügung gestellt. Der Girls'Day ist damit das größte Berufsorien­tierungsprojekt für Schülerinnen weltweit. Die nachhaltige Wirkung des Aktionstags wurde bestätigt: 95 Prozent der Schülerinnen würden die Aktionstage weiterempfehlen. Das ergab die Evaluation.
  3. Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS
    Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR (IW JUNIOR) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) steht seit über 70 Jahren für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen. Im Netzwerk engagieren sich Verantwortliche aus Schule und Arbeitswelt schulart- und bran­chenübergreifend für eine gute und fundierte Bildung und die Zukunft junger Menschen. Besonders setzen sie sich im Bereich der beruflichen Orientierung ein. Unternehmen setzen Projekte um, mit denen junge Menschen Informationen über die Berufswelt erhalten und über betriebliche Abläufe aufgeklärt werden. Die Jugendlichen erhalten Einblicke in verschie­dene Karrieremöglichkeiten und können somit ihre Zukunft besser planen. Dies geschieht in engem Austausch und vielfach in Kooperation mit Schulen.
    Das Engagement von Schulen und Unternehmen prämiert das Netzwerk mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Preis, der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird.

Weitere Informationen:

Kontakt:

  • BMBFSFJ, Referat 315 (Jungen- und Männerpolitik, Geschlechterstereotype, Digitalisierung):
    315@bmbfsfj.bund.de
  • Miriam Reitz, IW JUNIOR, Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT
    reitz@iwkoeln.de

D1.2. Vernetzung, Transfer und strategische Allianz für Frauen in MINT und im Handwerk durch Angebote von MINTvernetzt

Verantwortlich: Bundesweite MINT-Vernetzungsstelle Deutschland (MINTvernetzt), gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Beteiligt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Um die Innovationskraft Deutschlands zu stärken und den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen, müssen die Potenziale von Frauen in MINT-Berufen und im Handwerk noch gezielter erschlossen werden. MINT-Kompetenzen sind zentrale Zukunftskompetenzen. Um Mädchen und Frauen wirksam für technische Werdegänge – inklusive der beruflichen Selb­ständigkeit und der Nachfolge im Handwerk – zu begeistern, braucht es eine enge Verzahnung von digitalem Wissenstransfer und starken strategischen Allianzen. Die bundesweite MINT-Ver­netzungsstelle MINTvernetzt bietet hierfür bereits etablierte Strukturen, die konsequent genutzt und weiter ausgebaut werden.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Hervorgehoben werden sollen hier zwei zentrale Angebote aus dem Portfolio von MINTvernetzt:

  1. Nutzung der MINT-Community-Plattform als technische Infrastruktur
    Die von MINTvernetzt betriebene Plattform bietet eine ideale Infrastruktur für Akteure aus MINT, Handwerk und Gründungsberatung, um kooperativ zusammenzuarbeiten. Sie dient als zentraler Ort für den Austausch von Best-Practice-Beispielen (zum Beispiel zur klischeefreien Anspra­che oder Nachwuchsgewinnung). Durch die Bereitstellung dieses digitalen Raums wird die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren vereinfacht, sodass bewährte Konzepte leichter auf die spezifischen Bedarfe des Handwerks und der MINT-Branche übertragen wer­den können.
  2. Aktivierung des Netzwerks über das „Bündnis für Frauen in MINT-Berufen“
    Als weitere Initiative von MINTvernetzt bringt das Bündnis über 380 Partnerorganisationen zusammen. Das Ziel ist es, die Sichtbarkeit von Frauen in MINT-Berufen zu erhöhen und den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zu moderieren. Durch gezielte Formate, den Einsatz von Role Models und Impulse für eine moderne Unternehmenskultur unterstützt das Bündnis ihre Mitgliederorganisationen dabei, weibliche MINT-Talente zu ent­decken und langfristig für sich zu gewinnen.

Weitere Informationen:

Kontakt:

D1.3. MINT-Cluster: Regionale Verbünde für außerschulische MINT-Bildung

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Um den ausgeprägten Fachkräfteengpässen in MINT- und Handwerksberufen nachhaltig zu begegnen, muss die Begeisterung für Technik und Naturwissenschaften bereits im Kindesalter geweckt werden. Kinder und Jugendliche benötigen frühe, praktische Erfahrungen mit techni­schen Zusammenhängen und handwerklichen Tätigkeiten, um eigene Talente zu entdecken.

Die MINT-Cluster bilden hier eine zentrale Säule der außerschulischen Bildungsförderung des BMBFSFJ. In einem MINT-Cluster schließen sich Akteurinnen und Akteure aus Bildung/Wissen­schaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und dem Kommunalsektor als Verbundpartner zusammen, um die außerschulische MINT-Bildungslandschaft ihrer Region zu stärken. Dies geschieht ins­besondere durch niedrigschwellige und regelmäßige Bildungsangebote für Kinder und Jugend­liche. Diese sollen durch praxisnahe und partizipative Formate ihre Interessen erkunden, ihre Kompetenzen erweitern, Selbstwirksamkeit erfahren und Berufsperspektiven entwickeln.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Nach drei Förderwettbewerben gibt es mittlerweile rund 60 MINT-Cluster in allen 16 Bundes­ländern. Jedes MINT-Cluster ist einzigartig, ganz unterschiedliche Akteure bringen je nach regio­nalen Bedarfen ihr Know-how ein: Jugendeinrichtungen, Schülerlabore, Vereine, Bildungswerke, Verbände/Kammern, Unternehmen, Kommunen, Landkreise, Hochschulen.

Für einen möglichst frühen Zugang zu MINT wurde mit der dritten Förderrunde die Alters­zielgruppe erweitert, sodass nun auch Angebote für Kinder im Grundschul-/Kitaalter gefördert werden. Zudem adressieren die im Zeitraum April bis Juli 2024 gestarteten 20 MINT-Cluster der dritten Förderrunde insbesondere drei Schwerpunkte: die Kooperation mit Schulen, die Förde­rung von Mädchen und jungen Frauen in und durch MINT-Bildung und die Stärkung bildungs­benachteiligter Zielgruppen durch niedrigschwellige Zugänge.

Weitere Informationen:
MINT-Cluster - BMBF Digitale Zukunft (bildung-forschung.digital)

Kontakt:
BMBFSFJ, Referat G22 (Digitale Kompetenzen und MINT-Bildung):
g22@bmbfsfj.bund.de

D1.4. Kampagnen und Webseiten: MINTmagie und „Komm, mach MINT“

Verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Trotz zahlreicher bestehender Initiativen bleibt die Beteiligung von Mädchen und Frauen im MINT-Bereich in Deutschland deutlich zu gering. In der Schule und besonders an den Über­gängen von der Schule zum Studium sowie vom Studium zum Beruf verlieren sich viele poten­zielle Nachwuchskräfte, da Orientierung, niedrigschwellige Zugänge und weibliche Vorbilder fehlen. Gleichzeitig zeigt sich, dass Informationen, Angebote und Unterstützungsstrukturen ohne zentrale Bündelung für viele schwer auffindbar sind. Eine koordinierende Kampagne und Plattform sind daher notwendig, um Transparenz über Programme, Mentoringangebote und Fördermöglichkeiten herzustellen und damit gezielt zur Gewinnung und Bindung von Frauen in MINT-Fachrichtungen beizutragen.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die Kommunikationsoffensive MINTmagie des BMFTR zielt darauf ab, früh das Interesse für MINT zu entfachen und dieses aufrechtzuerhalten. In der zehnten Klasse oder in der Oberstufe sind berufliche Neigungen oft schon ausgeprägt. Gerade im Alter zwischen zehn und 16 Jahren schwindet häufig das Interesse an MINT-Themen, besonders bei Mädchen. Von Beginn an akti­viert MINTmagie auch gezielt Mädchen für MINT. Dies gelingt über ungewöhnliche Themen­zugänge, die an die Lebenswelt der Zielgruppe angelehnt sind und ohne Klischees auskommen sowie gendersensible Sprache, Authentizität und Kommunikation auf Augenhöhe.

Die Website „Komm, mach MINT“ ist eine Informationsplattform zum Thema Frauen und MINT. Mädchen und junge Frauen können sich über die Website zu MINT-Studiengängen und -Berufen informieren, nach MINT-Veranstaltungen in ihrer Nähe suchen oder eines der vielen Experimente ausprobieren, die auf der Website zu finden sind. Zentrales Angebot der Website ist die bundesweite MINT-Projektlandkarte mit rund 1.000 Einträgen von MINT-Projekten. Ergänzt wird diese durch eine Zusammenstellung der Ferien-Unis, die bundesweit angeboten werden. Die Website wird seit September 2021 von kompetenzz betrieben. Zuvor förderte die Bundesregierung in der Förderlinie „Erfolg mit MINT - Neue Chancen für Frauen“ von 2008 bis 2021 wechselnde Projekte und unterstützte damit die Umsetzung der Ziele des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen.

Weitere Informationen:

Kontakt:

D1.5. Mädchen und junge Frauen für Informationstechnologie (IT) gewinnen

D1.5.1 YouCodeGirls

Verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

IT-dominierte Berufe und damit verbunden das Coding im Speziellen werden in Deutschland vorwiegend als typisch männliche Tätigkeiten bewertet. In der Folge sind über 80 Prozent der Beschäftigten in diesen Berufen männlich. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung müssen sich auch Frauen dem Thema öffnen. Zudem herrscht auf dem Arbeitsmarkt ein hoher Bedarf an Fachkräften, der nicht allein mit männlichen Erwerbstätigen befriedet werden kann. Die Berufe in der IT-Branche gehören zu den einkommensstärksten Berufen. Frauen sind oftmals in gerin­ger entlohnten Berufen der Dienstleistung, Pflege und Gesundheit beschäftigt.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Mit berufsorientierenden Inhalten, einem YouCodeGirls-Blog zum berufsorientierenden Aus­tausch und einem Berufe-Check auf der Online-Plattform YouCodeGirls wird eine geschlech­tergerechtere Berufsorientierung unterstützt und für die Berufsoption IT/Coding sensibilisiert. YouCodeGirls veröffentlicht diese Angebote über eine Online-Plattform, die auch vom Bundes­ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gefördert wird. Die digitale Mitmach-Platt­form bietet Mädchen und jungen Frauen vielfältige und adressatengerechte Lernangebote im Kontext Coding.

Weitere Informationen:
www.youcodegirls.de

Kontakt:
Referat 315 (Jungen- und Männerpolitik, Geschlechterstereotype, Digitalisierung):
315@bmbfsfj.bund.de

D1.5.2 Girls in Tech – mit künstlicher Intelligenz die Zukunft von Mädchen mit Einwanderungsgeschichte gestalten

Verantwortlich: MädchenbüroMilena

Beteiligt: KfW Stiftung

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Mädchen mit Einwanderungsgeschichte sind im deutschen Bildungssystem häufig struktu­rell benachteiligt. Gründe hierfür sind unter anderem sprachliche Barrieren, unterschiedliche Bildungserfahrungen der Eltern, stereotype Rollenbilder sowie institutionelle Diskriminierung.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Das Projekt „Girls in Tech“ nutzt Künstliche Intelligenz (KI) als Lernwerkzeug, um diese struk­turellen Hürden abzubauen. Es richtet sich an Mädchen im Alter von zwölf bis 18 Jahren und wird in Form eines Workshops mit 20 Einheiten à 45 Minuten durchgeführt. In interaktiven und praxisorientierten Formaten arbeiten die Teilnehmerinnen mit verschiedenen Werkzeugen für Künstliche Intelligenz („KI-Tools“). Sie nutzen dialogbasierte Übungen, visuelle Lernhilfen sowie Lernpläne und stärken gezielt ihre sprachlichen, schriftlichen sowie digitalen Kompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Selbständigkeit, Eigenverantwortung und einem kritischen Umgang mit KI-Technologien. Ergänzend werden die Mädchen zu Multiplika­torinnen ausgebildet. Sie geben ihr Wissen an andere Jugendliche weiter, erwerben pädagogische und kommunikative Fähigkeiten und werden Teil eines Netzwerks von Gleichaltrigen (Peer-to­Peer-Netzwerk), in dem sich Mädchen gegenseitig stärken, Verantwortung übernehmen und als Vorbilder wirken.

Der Pilotdurchlauf startete im Januar 2026 in Frankfurt. Später soll das Projekt auf weitere hes­sische Städte wie Darmstadt, Fulda, Hanau, Offenbach und Wiesbaden ausgeweitet werden. Ziel des Projekts ist eine langfristige Wirkung, indem eine hessenweite Community KI-kompetenter Mädchen aufgebaut wird. Dadurch sollen Bildungsgerechtigkeit und digitale Teilhabe nachhaltig gefördert, Rollenklischees abgebaut und weibliche Vorbilder im digitalen und technologischen Bereich gestärkt werden.

Weitere Informationen:
www.maedchenbueromilena.de/angebote-für-mädchen

Kontakt:
MädchenbüroMilena:
m.koldehofe@maedchenbueromilena.de
info@maedchenbueromilena.de

D1.5.3 Metastudie #FrauWirktDigital

Verantwortlich: Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (kompetenzz)

Beteiligt: #SheTransformsIT

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

In Deutschland gibt es zahlreiche Angebote zur Information, Beratung, Vernetzung, Mentoring und Finanzierung – einige davon speziell für Frauen. Aber es gibt besonders wenige für Frauen im Informatik- und Digitalbereich. Trotz dieser Unterstützungen bleibt die Unternehmens­gründung für Frauen, vor allem im Tech-Sektor, daher weiterhin herausfordernd.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die von kompetenzz umgesetzte Metastudie #FrauWirktDigital nimmt unter anderem den Bereich Grün­dung in den Fokus. Die Dokumentation gibt einen Überblick über bestehende Maßnahmen und Programme, die Frauen motivieren und unterstützen sollen. Gleichzeitig zeigt sie auf, welche Fördermaßnahmen durch Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung gebraucht werden, um die Rahmenbedingungen für Gründerinnen nachhaltig zu verbessern.

Weitere Informationen:
www.kompetenzz.de/frau-wirkt-digital

Kontakt:
kompetenzz:
info@kompetenzz.de

D1.6. Förderung der beruflichen Selbständigkeit in der Schule

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Beteiligt: Stiftung Bildung und Deutsche Kinder und Jugendstiftung (DKJS)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die gründungsbezogene Ausbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich ver­besserungswürdig. Es bestehen erhebliche regionale Unterschiede in den Bundesländern hin­sichtlich der Durchführung von Schülerfirmenprojekten. Ziel der Bundesregierung ist es, den Gründungsgeist u. a. dadurch zu stärken, dass jungen Menschen in Schulen unternehmerisches Denken und Handeln sowie Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Jeder junge Mensch soll die Chance bekommen, einmal in seiner Schullaufbahn mit dem Thema Wirtschaft und Unter­nehmertum in Berührung kommen zu können. Eine Verbesserung der Gründungskultur muss bereits in jungen Jahren, möglichst während der Schulbildung ansetzen, damit positive Ver­änderungen eintreten.

Schülerfirmen sind ein wirksames, inklusives Mittel im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), um eine erhebliche Bandbreite von Schülerinnen und Schülern zu erreichen, und Lernerfahrung durch sozialverantwortliches unternehmerisches Handeln zu vermitteln und gleichzeitig Selbständigkeit, Engagement und Selbstwirksamkeitserfahrung zu fördern. Diese motivieren gerade auch Mädchen, sich früh unternehmerisch zu betätigen und sich zu engagie­ren.

Was beinhalten die Maßnahmen?

  1. Gründung in school
    Das BMWE hat die frühzeitige Förderung von Unternehmertum und Selbständigkeit als zen­trale Voraussetzung für eine lebendige Gründungskultur in Deutschland erkannt. Im Jahr 2008 wurde der Initiativkreis „Gründung in school“ ins Leben gerufen, um bestehende Angebote zur Gründungsbildung zu bündeln und die Umsetzung wirtschaftsnaher Projekte an Schulen gezielt zu fördern. Seit September 2024 koordiniert die BMWE-Geschäftsstelle „Gründung in school“ die Schülerfirmenprojekte des gleichnamigen Initiativkreises.
    Das Projekt „Gründung in school“ vereint bundesweit verschiedene Initiativen zur öko­nomischen Bildung und stellt Lehrkräften kostenfreie Unterrichtsformate wie Planspiele, Gründungswettbewerbe und Schülerfirmen zur Verfügung, mit denen wirtschaftliche Praxis direkt im Unterricht erfahrbar gemacht wird. Über die zentrale Website erhalten Lehrkräfte zudem umfangreiche Materialien, Arbeitsblätter und Kontakte für die Durchführung dieser Projekte, während Schülerinnen und Schüler dort ein eigenes Wissensportal mit altersgerech­ten Inhalten zum Thema Gründen nutzen können.
    Die Angebote sind kostenfrei und stehen allen Schulformen offen. Ziel der Maßnahme ist es, durch „Learning by Doing“ die unternehmerischen Kompetenzen der Jugendlichen praxisnah zu stärken und die Verbindung von schulischer Bildung mit realen Wirtschaftserfahrungen zu fördern.
    Entrepreneurship Education (Unternehmerische Bildung) soll bundesweit noch stärker aufgestellt werden, damit es langfristig jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht werden kann, einmal in seiner schulischen Ausbildung praktische Wirtschaftserfahrung sammeln zu können.
  2. youstartN
    Mit dem Projekt youstartN der Stiftung Bildung fördert das BMBFSFJ die Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten von Schüler- oder Azubifirmen und Azubi-Initiativen. Die in diesem Rah­men geförderten Ideen decken eine große Bandbreite von Themen der Nachhaltigkeit ab, von Recycling, Abfallvermeidung und gesunder nachhaltiger Ernährung über Klimaschutz bis hin zu Initiativen zur Förderung von Inklusion und Überwindung von Ungleichheit.
    Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von Mädchen und jungen Frauen, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Ergänzend zur finanziellen Förderung von Schüler- und Azubifirmen bietet youstartN bundesweit Workshops für Kinder und Jugendli­che ab der Grundschule sowie Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte zu relevanten Themen wie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Gründung, Buchhaltung und Kommunika­tion an.
    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Professionalisierung ehrenamtlicher Strukturen von Schulfördervereinen, um diese zu befähigen, eigenständig Schülerfirmen im Sinne einer BNE zu initiieren und zu verstetigen.
    Ziel ist darüber hinaus Vernetzung und Austausch nachhaltiger Schülerfirmen bundesweit zu fördern. Dafür setzt youstartN auf Mitmachformate wie Messen, digitale Challenges zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen sowie das Matching-Format „Schüfi-Day“, das Jugendliche im Übergang in Ausbildung mit vorwiegend handwerklichen Betrieben in ländlichen Regionen zusammenbringt.
    Wesentliches Anliegen von youstartN ist es, ein vielfältiges, chancengerechtes und inklusives Netzwerk aufzubauen. Darüber hinaus bringt sich youstartN auf bundesweiten Netzwerkver­anstaltungen und Fachkongressen ein, um Praxiserfahrungen in bildungs-, wirtschafts- und nachhaltigkeitspolitische Diskurse einzubringen, wie zum Beispiel dem Initiativkreis „Gründung in school“.
  3. Ideenlabs
    Das Programm „Ideenlabs“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) setzt mit sei­nem gezielten Fokus auf Qualifizierung, Austausch, Vernetzung und Wissenstransfer bei den Impulsen der Nationalen Plattform BNE an. Das Programm umfasst vier zentrale Module: In ganztägigen Workshops entwickeln teilnehmende Schülerinnen und Schüler nachhaltige Lösungen für selbst identifizierte Probleme aus ihrem schulischen Umfeld, lernen die Agenda 2030 kennen und stellen Bezüge ihrer Vorhaben zu den Nachhaltigkeitszielen her. Dabei ent­wickeln sie zum einen neue Geschäftsideen, zum anderen werden sie aber auch angeregt, alle Arbeitsbereiche ihrer Schülerfirma kritisch zu hinterfragen und weitere Potenziale für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu identifizieren.
    In der zweiten Phase erarbeiten die Jugendlichen konkrete, tragfähige Projektvorhaben für ihre Firma und priorisieren die Ideen nach Wirkung und Umsetzbarkeit. Ein zentraler Erfolgs­faktor ist dabei der intensive Austausch zwischen den Projekten. Angebotene begleitende Fortbildungen für Lehrkräfte zu Gründung und Begleitung nachhaltiger Schülerfirmen schaffen nachhaltige Strukturen über einzelne Projekte hinaus.
    Überregionale Vernetzung wird durch eine zentrale zweitägige BNE-Akademie und Aus­tauschformate für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Schülerfirmenberatung etabliert. Ein regelmäßiges Online-Forum ermöglicht zudem kontinuierlichen Austausch und Synergien. Das Wissen um die Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schülerfirmen fließt in eine digitale Abschlusspublikation mit Best-Practice-Beispielen, Methoden und Arbeitsmaterialien als Open Educational Resources.
    Besonderer Mehrwert entsteht durch die enge Zusammenarbeit mit dem Netzwerk von „Startup Zukunft!“ der DKJS und seinen regionalen Beratungsstellen für Schülerfirmen in zwölf Bundesländern, in dem insgesamt über 1.400 Schülerfirmenprojekte betreut werden. Das im Programm generierte Wissen um die Umsetzung der Methode sowie begleitende Materialien werden auf diese Weise breit gestreut und erreichen bundesweit eine Vielzahl von Schulen und Bildungseinrichtungen.
    Bislang hat die DKJS 16 Ideenlabs in neun Bundesländern mit insgesamt 670 Teilnehmenden, vier Lehrkräftequalifizierungen sowie unterschiedliche Onlineformate für Lehrkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren umgesetzt.

Weitere Informationen:

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D1.7. Förderung der Meisterausbildung im Handwerk

Verantwortlich: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Frauen sind im Handwerk nach wie vor stark unterrepräsentiert. Außerdem unterscheiden sich die Gewerke sehr stark in klassische Frauenbereiche wie Konditorin oder Friseurin mit über 80 Prozent Frauenanteil und in männerdominierte Berufe, allen voran im Bauwesen mit deut­lich unter zehn Prozent. Auch ist der Zugang zu finanziellen Mitteln eine der größten Hürden bei der Unternehmensgründung (nicht nur) im Handwerk und besonders für Frauen. Gründerinnen oder Übernehmerinnen werden nicht nur häufiger abgelehnt, sie erhalten auch schlechtere Konditionen als ihre männlichen Kollegen. Die fehlenden Frauen im Handwerk sind nicht nur eine gleichstellungspolitische Herausforderung, sie sind auch ein entscheidender Faktor bei der Linderung des Fachkräftemangels.

Was beinhaltet die Maßnahme?

  • Zum 1. Januar 2025 wurde die seit langem bestehende Meistergründungsprämie (MGP) in NRW erhöht und unter anderem für Frauen verbessert. Grundsätzlich werden mit der MGP vor allem Neugründungen und Betriebsübernahmen gefördert, aber auch die mehrheitliche Beteiligung an einem Handwerksunternehmen. Es handelt sich um einen nicht zurückzuzah­lenden Zuschuss.
    Neu sind nun verschiedene Boni, die zusätzlich zur Grundförderung von maximal 11.500 Euro gewährt werden. So können Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro erhalten, wenn sie in Handwerksberufen gründen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind. Dazu gehören unter anderem die Gewerke, die zur Energiewende unerlässlich sind und in denen gute Gewinne zu erzielen sind wie zum Beispiel Dachdeckerin, Elektrotechnikerin oder Installateurin und Heizungsbauerin. Als Datengrundlage, die jährlich angepasst wird, dient ein Frauenanteil von weniger als 20 Prozent bei den erfolgreichen Meisterprüfungen in NRW.
    Auch für die Übernahme eines bestehenden Betriebes wird zusätzlich ein Bonus von 2.000 Euro gewährt. Die mögliche Gesamtförderung steigt somit auf insgesamt 16.000 Euro.
  • Auch in Berlin gibt es bei der Meistergründungsprämie i. H. v. 25.000 Euro einen Frauenbonus für Gründungen in Handwerksberufen, die überwiegend von Männern ausgeübt werden. Die Meistergründungsprämie wird in zwei Stufen ausgezahlt. Im Falle der Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf kann die Förderung in der 1. Stufe von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Meistergründungsprämie eine Arbeits- oder Ausbildungsplatz­förderung (2. Stufe) zu beantragen. Die Ausbildungsplatzförderung kann für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes mit einer Frau in einem frauenatypischen Hand­werksberuf von 7.500 auf 10.000 Euro erhöht werden.
  • Zudem gibt es in Berlin das Billigkeitsprogramm ,,Meister- und MeisterinnenBONUS“. Ziel des Programms ist es, den finanziellen Nachteil der Kosten für die Meisterausbildung, im Ver­gleich zu den akademischen Ausbildungen, die an staatlichen Einrichtungen zumeist kaum anfallen, auszugleichen. Das Förderprogramm soll damit den finanziellen Nachteil derjenigen abmildern, denen in der Meisterausbildung hohe Kosten entstehen. Der Bonus beträgt grund­sätzlich 5.000 Euro pro bewilligtem Antrag. Im Falle eines Meisterabschlusses einer Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf kann der Bonus um 1.000 Euro erhöht werden.

Weitere Informationen:

Kontakt:

D2. Praktikumsangebote

D2.1. Praktikumsoffensive #empowerGirl

Verantwortlich: Bundesweite MINT-Vernetzungsstelle Deutschland (MINTvernetzt), gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Beteiligt: Mehr als 300 Konzerne, KMUs und Handwerksbetriebe sowie ausgewählte Verbände wie BDI oder ZDH

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Der Anteil von Frauen in MINT-Berufen ist nach wie vor zu gering. Das liegt zum einen daran, dass Mädchen sich in Mathematik, Physik oder Chemie zu wenig zutrauen. Zum anderen haben sie oftmals stereotype Vorstellungen von Jobs im Maschinenbau, in der Automobilindustrie oder in der Informationstechnologie (IT). Mit #empowerGirl soll das verändert und Mädchen ein Ein­blick in die Welt der MINT-Berufe gegeben werden. Dafür öffnen Unternehmen ihre Türen und bieten Praktikumsplätze an, die auf die Interessen von Mädchen zugeschnitten sind.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Im Rahmen der Praktikumsoffensive #empowerGirl wird deutschlandweit eine digitale Praktikumsbörse kostenfrei angeboten. Ein Begleitprogramm und Unterstützungsangebote für beteiligte Unternehmen und Betriebe sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ergänzen die Maßnahme.

Weitere Informationen:
www.empowergirl.de

Kontakt:
MINT-Vernetzungsstelle Deutschland, Dr. Nele Gerkens:
nele.gerkens@mint-vernetzt.de

D2.2. Best Practices: freiwillige Praktikumsangebote des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Handwerkskammern (HWKs)

Verantwortlich: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und Handwerkskammern in ganz Deutschland

Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?

Die Frage: „Für welchen Ausbildungsberuf soll ich mich entscheiden?“ fällt vielen Schülerinnen und Schülern schwer. Für die Berufsorientierung junger Menschen spielen Praktika eine wich­tige Rolle, da sie einen ersten Einblick in einen Beruf, ein Unternehmen und die Arbeitswelt geben. Sie bieten die Möglichkeit, unverbindlich in einen Beruf „hereinzuschnuppern“. Während der Praktikumszeit können die Schülerinnen und Schüler ihre Vorstellungen vom jeweiligen Beruf überprüfen und lernen, ihre Stärken und Schwächen besser einzuschätzen. Je nach Bundesland und Schulform absolvieren Schülerinnen und Schüler zwischen der 8. und 10. Klasse ein Schulpraktikum. Dieses Schulpraktikum ist Pflicht und findet während der Schulzeit statt. Neben diesem Pflichtangebot können auch freiwillige (Ferien-)Praktika während der Schulferien absolviert werden oder in einigen Regionen auch nach Beendigung der Schulzeit ein „Freiwilliges Handwerksjahr“.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Der ZDH und die Handwerkskammern in ganz Deutschland bieten verschiedene Praktikums­angebote an, um für Handwerksberufe zu werben und um den Schülerinnen und Schülern die Weichen für einen erfolgreichen Berufs-/Ausbildungseinstieg im Handwerk optimal einzu­stellen. Beispielhaft sind hier ein Angebot des ZDH und zwei Beispiele von Handwerkskammern für ein (bezahltes) Ferienpraktikum und ein Berufsorientierungsjahr wie das „Freiwillige Hand­werksjahr“ aufgeführt.

  • Sommer der Berufsbildung“ (ZDH)
    Im Rahmen des „Sommers der Berufsbildung“ wendet sich der ZDH seit 2023 jährlich an Mädchen und junge Frauen, um sie für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen.
  • Freiwilliges (Ferien-)Praktikum (HWKs)
    Das freiwillige (Ferien-)Praktikum wird nicht von der Schule vorgeschrieben und es erfolgt keine Freistellung. Daher wird diese Praktikumsform meist in den Ferien absolviert. Hier ist Eigeninitiative gefragt: Gibt es einen Handwerksbetrieb in der Nähe, welcher das Interesse geweckt hat, oder besteht das Interesse an einem bestimmten Handwerksberuf. Dann los! Die Webseiten der regionalen Handwerkskammern bieten vielen Informationen rund um das Thema Ferienpraktikum. In einigen Bundesländern kann auch eine Praktikumsprämie gezahlt werden.
  • Freiwilliges Handwerksjahr (HWKs)
    Bei dem Freiwilligen Handwerksjahr handelt es sich um ein Berufsorientierungsjahr. In die­sem Jahr können die Jugendlichen nacheinander bis zu vier Ausbildungsberufe im Handwerk kennenlernen

Weitere Informationen:

Weitere Informationen stellen der ZDH und die regionalen Handwerkskammern auf ihren Webseiten unter den Schlagworten: Ausbildung, (Schüler-)Praktikum oder ähnliches zur Verfügung. Die Angebote variieren je nach Bundesland und Handwerkskammer.

Publikationen

Im folgenden Abschnitt finden Sie aktuelle Publikatonen, Downloads und Pressemitteilungen zum Thema „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“.

Publikationen und Downloads

Pressemitteilungen

  • 15.04.2026 - Pressemitteilung - Mittelstandspolitik

    Pressemitteilung: Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan – 60 Maßnahmen, 50 Beteiligte, ein Ziel: „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“

    Öffnet Einzelsicht
  • 06.03.2026 - Pressemitteilung - Mittelstandspolitik

    Pressemitteilung: Frischer Wind für den gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“

    Öffnet Einzelsicht
  • 06.11.2024 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Starke Frauen. Starke Wirtschaft

    Öffnet Einzelsicht
  • 23.04.2024 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Unternehmerinnen ganz nah – BMWK lädt zum Girlsʼ Day 2024 und EU-ESTEAM-Fest ein

    Öffnet Einzelsicht
  • 23.05.2023 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: „Gemeinsamer Aktionsplan, Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand‘ unterstützt Gründerinnen und Unternehmerinnen“

    Öffnet Einzelsicht
  • 20.09.2022 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Start der Initiative „Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups“

    Öffnet Einzelsicht
Key Visual für den Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“

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