B1.1.1. Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?
Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung fördert Chancengleichheit und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise beruflicher Selbständigkeit. Bessere Angebote zur Kinderbetreuung würden vor allem bei Frauen mit minderjährigen Kindern die Gründungsbereitschaft erhöhen. Bei der Qualität der Angebote gibt es in Deutschland weiterhin große regionale Unterschiede und deutliche Möglichkeiten zur Verbesserung.
Was beinhaltet die Maßnahme?
Am 1. Januar 2023 trat das KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft. Dadurch wurde das KiTa-Qualitäts- und ‑Teilhabeverbesserungsgesetz geändert, das 2019 im Rahmen des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes geschaffen wurde. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 4 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bereit. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz enthält einen Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern sowie Maßnahmen, die Eltern bei den Beiträgen für die Kindertagesbetreuung entlasten sollen. Die Bundesländer können aus diesem Instrumentenkasten entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf Maßnahmen auswählen. Bestimmten Handlungsfeldern, die für die Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind, räumt das KiTa-Qualitätsgesetz Vorrang ein.
Der Bund beabsichtigt, den Ländern mit einem weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz in den Jahren 2025 und 2026 weitere rund 2 Mrd. Euro pro Jahr für die Qualitätsentwicklung zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein nächster Schritt in Richtung Vorbereitung bundesweiter Qualitätsstandards. Diese bleiben weiter das langfristige Ziel. Im März 2024 hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf Fachebene entsprechende Empfehlungen vorgelegt.
Weitere Informationen:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/fuer-gute-kinderbetreuung-bundesweit-das-kita-qualitaetsgesetz-209046
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/schulterschluss-fuer-mehr-qualitaet-in-der-kindertagesbetreuung--237786
Kontakt:
BMFSFJ, Referat 513 (Qualität in Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Geschäftsstelle „KiTa-Qualitätsgesetz“):
513@bmfsfj.bund.de
B1.1.2. Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter
Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Beteiligt: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wesentlich für eine selbständige Tätigkeit. Die Kindertagesbetreuung ist jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gut ausgebaut. Mit Blick auf die aktuellen Geburtenjahrgänge und die Erhebungen zum Betreuungsbedarf ist insgesamt davon auszugehen, dass der Bedarf an Kinderbetreuung noch nicht gedeckt ist.
Die Ganztagsbildung und -betreuung von Kindern im Grundschulalter ist bundesweit ebenfalls unterschiedlich gut ausgebaut, der Bedarf an ganztägigen Angeboten ist größer als das vorhandene Angebot. Es ist aber nicht nur notwendig, die Zahl der Angebote für Ganztagsbildung und -betreuung zu erhöhen, sondern die Angebote auch qualitativ weiterzuentwickeln.
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für Kinder ab Klassenstufe 1 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung (8 Zeitstunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche). Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien bei der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für den hierfür erforderlichen Infrastrukturausbau zur Verfügung (siehe unten).
Was beinhaltet die Maßnahme?
Der Bund beteiligt sich bereits seit 2008 am Ausbau der Kindertagesbetreuung, indem er umfangreiche Finanzhilfen zur Verfügung stellt. Bis Ende 2024 läuft noch das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“. Es wurde im Rahmen des Konjunkturpakets „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ins Leben gerufen und wird in den Ländern umgesetzt. Für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt gibt der Bund 1 Milliarde Euro aus; berücksichtigt sind dabei Investitionen für den Neubau, den Ausbau, den Erhalt und die Ausstattung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Die Bewilligungsfrist endete zum 30. März 2024, die Mittel konnten bis 30. Juni 2024 abgerufen werden. Für ein Folgeprogramm sind keine Haushaltmittel eingestellt.
Der Bund unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuung auch durch Finanzhilfen für Investitionen. Dazu hat er das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbildung und ‑betreuung für Kinder im Grundschulalter. Im Rahmen des 2023 gestarteten „Investitionsprogramms Ganztagsausbau“ gewährt der Bund den Ländern knapp 3 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Investitionen. Es hat eine Laufzeit bis Ende 2027. Gefördert werden Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung sowie die Ausstattung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Die Verwaltungsvereinbarung zum „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ und weitere Informationen dazu sind veröffentlicht.
Darüber hinaus sieht das Ganztagsförderungsgesetz vor, dass der Bund die Länder bei den Betriebskosten unterstützt, und zwar ab 2026 stufenweise aufsteigend und ab 2030 dann dauerhaft. Dazu erhalten die Länder durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz zusätzliche Umsatzsteuerpunkte vom Bund. Das bedeutet, dass sich der Bund an den jährlichen Betriebskosten ab 2030 dauerhaft mit circa 1,3 Milliarden Euro beteiligt.
Weitere Informationen:
www.fruehe-chancen.de/themen/ausbau-der-kindertagesbetreuung
www.recht-auf-ganztag.de
www.ganztagsschulen.org
Kontakt:
BMFSFJ, Referat 512 (Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder):
512@bmfsfj.bund.de
BMFSFJ, Referat 514 (Ausbau der Kinderbetreuung, Bundesprogramme, Fachkräfte):
514@bmfsfj.bund.de
BMBF, Referat 323 (Infrastrukturförderung Schule):
323@bmbf.bund.de
geschaeftsstelle.ganztag@bmfsfj.bund.de
geschaeftsstelle.ganztag@bmbf.bund.de
B1.1.3. Gesamtstrategie „Fachkräftesicherung in Kitas und in Einrichtungen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“
Verantwortlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Beteiligt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Länder, kommunale Spitzenverbände, Bundesagentur für Arbeit (BA), Verbände, zivilgesellschaftliche Akteure
Ausgangslage: Warum besteht Handlungsbedarf?
Der Personalbedarf in den Kitas sowie in der Ganztagsbildung und -betreuung von Kindern im Grundschulalter wächst weiter. Daher wird es eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre sein, für diese Bereiche qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
Was beinhaltet die Maßnahme?
Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, wurde von Seiten des Bundesfamilienministeriums die "Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag" initiiert. Zusammen mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten wurden verschiedene Empfehlungen erarbeitet. Damit wurde zugleich ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Die fast 46 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, indem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen zudem, das Berufsbild noch attraktiver zu machen. Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen.
Weitere Informationen:
www.fruehe-chancen.de/themen/fachkraefte-und-qualifizierung/gesamtstrategie-fachkraefte-in-kitas-und-ganztag
Kontakt:
BMFSFJ, Referat 514 (Ausbau der Kinderbetreuung, Bundesprogramme, Fachkräfte):
514@bmfsfj.bund.de