01.08.2025 - Artikel - Europäische Industriepolitik

Der europäische Net Zero Industry Act (NZIA)

Einleitung

Mit dem Net Zero Industry Act sollen die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der EU gesteigert werden. Das hilft die Klima- und Energieziele zu erreichen, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und die Energieabhängigkeit zu reduzieren.

Industriebetrieb in Cuxhaven Bild vergrößern: Industriebetrieb in Cuxhaven

© Bundesfoto

Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung zu Netto-Null-Technologien, Verordnung 2024/1735) sollen die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der Europäischen Union (EU) gesteigert werden. Diese Technologien sollen die Energiewende vorantreiben. Bis 2030 soll die EU mindestens 40 Prozent  ihres jährlichen Bedarfs an Netto-Null-Technologien selbst decken können. So werden die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und das Klimaneutralitätsziel für 2050 erreichbarer. Die europäische Wirtschaft soll hierdurch wettbewerbsfähiger werden, hochwertige Jobs sollen entstehen und die Energieabhängigkeit der EU soll reduziert werden.

Maßnahmen

Maßnahmen

Der NZIAsieht verschiedene Maßnahmen vor, mit denen der Hochlauf der Produktion von Netto-Null-Technologien (NNT) gesteigert werden soll:

  • Strategische Projekte: Vorrang für Projekte, die die EU-Cleantech-Industrie weniger krisenanfällig und wettbewerbsfähiger machen.
  • Weniger Bürokratie und zügigere Genehmigung: weniger Verwaltungsaufwand und einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren – insbesondere für strategische Projekte, die so mehr Planungs- und Investitionssicherheit bieten.
  • CO₂-Einspeicherleistung: Förderung von Projekten zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung, vor allem durch mehr Speicherstätten.
  • Anreize für Investitionen: Mobilisierung von Investitionen über die „Net-Zero-Europe“-Plattform und die Europäische Wasserstoffbank.
  • Besserer Marktzugang: Anwendung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien bei öffentlichen Vergabeverfahren und Auktionen, um die Nachfrage nach erneuerbaren Energien anzukurbeln.
  • Innovationen: Möglichkeit zur Errichtung von Reallaboren, um innovative Cleantech-Technologien zu entwickeln und zu erproben und somit beste Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen.
  • Ausbau von Kompetenzen: Europäische Akademien, die über die „Net-Zero Europe“-Plattform verwaltet werden und Aus- und Weiterbildungsprogramme für Berufsbilder im Bereich NNT an

Der NZIA ist am 29. Juni 2024 als unmittelbar geltende EU-Verordnung in Kraft getreten. Dennoch bedarf es hinsichtlich vieler darin enthaltener Regelungen einer Konkretisierung. Die Europäische Kommission wird eine Reihe von konkretisierenden Durchführungsrechtsakten beziehungsweise Delegierten Rechtsakten erlassen.

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

Unter den Anwendungsbereich des NZIA fallen alle „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien“. Darin sind geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen erfasst, um folgende Netto-Null-Technologien herstellen zu können (Artikel 3 Nummer 16 NZIA):

  • Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
  • Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
  • Batterie- und Energiespeichertechnologien
  • Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie,
  • Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
  • Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan,
  • Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂,
  • Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
  • Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf,
  • Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe,
  • Wasserkrafttechnologien,
  • Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
  • energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien,
  • Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs,
  • biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen,
  • transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
  • Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO₂,
  • Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr,
  • Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen.

Die für die vorstehenden Netto-Null-Technologien verwendeten spezifischen Bauteile wurden bis 30. März 2025 von der Europäischen Kommission durch einen delegierten Rechtsakt im Anhang des NZIA ergänzt.

Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien können als strategische Projekte anerkannt werden, wenn sie die Kriterien nach Artikel 13 Absatz 1 beziehungsweise Absatz 3 NZIA erfüllen und das Antragsverfahren nach Artikel 14 NZIA durchlaufen.

Zum Anwendungsbereich des NZIA zählen zudem „Projekte zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien“. Darunter fällt der Bau oder die Umwandlung gewerblicher Anlagen eines energieintensiven Betriebs im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2003/96/EG. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Stahl, Aluminium, Nichteisenmetalle, Chemikalien, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Düngemittel sowie Halbstoffe und Papier, die Teil der NNT-Lieferkette sind. Ziel der Projekte ist es, die in CO₂-Äquivalent gemessenen Emissionsraten industrieller Verfahren erheblich und dauerhaft zu senken, soweit dies technisch machbar ist (Artikel 3 Nummer 16 in Verbindung mit Nummer 17 NZIA).

Zeitschiene

1

29.06.2024

Inkrafttreten NZIA

2

01.10.2024

Meldung Fördermengen Öl- und Gasproduzenten (Artikel 23 Absatz 2) an EU- Kommission

3

30.12.2024

Meldung zentraler Kontaktstellen (Artikel 6) an EU-Kommission

4

31.12.2024

Veröffentlichung Daten zu CO₂,-Speicherkapazität (Artikel 21 Absatz 1)

5

01.03.2025

Durchführungsrechtsakt Auswahlkriterien für strategische Projekte (Artikel 13)

6

30.03.2025

Delegierter Rechtsakt zu primarily used components (Artikel 46 Absatz 7) und Durchführungsrechtsakt zu main sepcific components (Artikel 29 Absatz 2)

7

30.03.2025

Durchführungsrechtsakt zu Mindestanforderungen an die ökologischen Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Vergabe (Artikel 25 Absatz 5)

8

30.03.2025

Durchführungsrechtsakt zu Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien (Artikel 26 Absatz 3)

9

30.03.2025

Meldung von Kontaktstellen für Reallabore an die EU-Kommission

10

22.05.2025

Veröffentlichung eines neuen Entwurfs eines Delegierten Rechtsakts zu Artikel 23 (3)

11

23.05.2025

Verabschiedung Delegierter Rechtsakt zur Spezifizierung der für NNT wesentlichen Bauteile, die in erster Linie für NNT verwendet werden („primarily used components“) (Artikel 46 (7) NZIA)

12

23.05.2025

Verabschiedung Durchführungsrechtsakt zur Spezifizierung der NNT-Endprodukte und der wichtigsten spezifischen Bauteile („main specific components“) (Artikel 29 (2) NZIA)

13

23.05.2025

Verabschiedung Durchführungsrechtsakt mit spezifischen Leitlinien zu den Auswahlkriterien für strategische Projekte (Artikel 13 (2) NZIA)

14

23.05.2025

Verabschiedung Durchführungsrechtsakt zur Konkretisierung von Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien in Auktionen für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen (sogenannte Resilienzauktionen) (Artikel 26 (3) NZIA)

15

14.09.2025

Veröffentlichung Entwurf zu einem delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 25. Laut KOM soll dieser Rechtsakt noch bis Ende 2025 in Kraft treten.

16

30.12.2025

Anwendbarkeit Artikel 26 (EE-Auktionen) und Artikel 28

Zentrale Kontaktstellen

Zentrale Kontaktstellen

Der NZIA sieht die Einrichtung von zentralen Kontaktstellen vor, die für die Erleichterung und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien zuständig sind. 

Die Einrichtung der zentralen Kontaktstellen unterfallen dem Landesvollzug. Über nachfolgende Kartenübersicht gelangen Sie zu den NZIA-Informationsseiten der Länder, die ebenfalls Informationen zu den zentralen Kontaktstellen umfassen:

Übersicht der Zentralen Kontaktstellen

deutschlandkarte Baden-Wuerttemberg Bayern Bremen Hamburg Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Niedersachsen Brandenburg Saarland Sachsen Berlin Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thueringen

Beschleunigungstäler (Valleys)

Beschleunigungstäler (Valleys)

Der NZIA ermöglicht den Mitgliedstaaten die Ausweisung sogenannter Beschleunigungstäler für Netto-Null-Technologien (Valleys).

Ziele der Valleys

  • Umsetzung und Beschleunigung von Projekten zur Fertigung von NNT und strategischer Projekte für NNT oder Test innovativer NNT.
  • Clusterbildung bei industriellen Tätigkeiten, die auf Industriesymbiosen im Bereich NNT ausgerichtet sind.
  • Verwaltungsverfahren für den Aufbau entsprechender Fertigungskapazitäten straffen.

Vorteile der Valleys

Synergieeffekte

  • Potentiale bedingt durch standortspezifische Festlegung eines technologischen Schwerpunkts zur Produktion/Testung von NNT im Valley und durch Abgrenzung des geografischen Bereichs (Branding einer Region mit NNT-Fokus).
  • Erleichterter Austausch zwischen Unternehmen und Wissenschaft zur Entwicklung und Umsetzung von NNT im Falle von strategischer Ansiedlung in geografischer Nähe zu Wissenschaftszentren.
  • Ggf. Bundesland-übergreifende Wirtschaftsräume erschließen.
  • Transformationsperspektive für Regionen des Strukturwandels (ehemalige Kohleabbaugebiete).
  • Abnahmeperspektive und kurze Lieferketten durch Einbeziehung von Beschleunigungsgebieten für den EE-Ausbau nach RED III.
  • Synergien mit Valleys in anderen EU-Mitgliedstaaten über die Plattformtreffen auf EU-Ebene (regelmäßiger Austausch über bestehende und geplante Valleys, Best-Practice Beispiele).

Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren

  • Betriebswirtschaftliche Potentiale durch den beschleunigten NNT Hochlauf in der EU als Vorreiter erschließen.
  • Abwicklung der Genehmigungsverfahren über zentrale Kontaktstelle lukrativ für Ansiedlungsentscheidung v.a. auch ausländischer Unternehmen (one stop shop).
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen iRd Valley-Planung können die sich ansiedelnden Unternehmen im Hinblick auf die Antragsverfahren für die Anlagengenehmigung erheblich entlasten und so die Investitionssicherheit erhöhen. Ansiedlung strategischer Projekte in Valleys kann umweltrechtliche Interessensabwägung der Behörden im Genehmigungsverfahren positiv beeinflussen (übergeordnetes öffentliches Interesse).

Sonstige Unterstützungen für die Industrieunternehmen

  • Zugang zu Fördermitteln für Valleys (u.a. STEP, Invest EU, Innovation Fund,  EFRE, GRW, Novelle „STARK“, BIK)
  • Höhere Privatfinanzierungsquote durch Eignung von Valleys als ESG-Reporting-fähiges Investment privater Kapitalgeber.

Strategische Projekte

Strategische Projekte

Projekte zur Produktion von Netto-Null-Technologien im Sinne des NZIA können auf Antrag als strategisches Projekt anerkannt werden. Es muss eines der drei Auswahlkriterien in Artikel 13 Absatz 1 NZIA (Resilienz-, Wettbewerbsfähigkeit- oder Klima-Kriterium) erfüllt sein, damit ein Projekt als strategisches Projekt anerkannt werden kann:

  • Die Produktionskapazität der EU für ein Bauteil oder ein Segment der Lieferkette von Netto-Null-Technologien wird erhöht;
  • Die EU erhält Zugang zur besten verfügbaren Netto-Null-Technologien oder zu Produkten, die in einer neuartigen Fertigungsanlage hergestellt werden;
  • Produktionsprozesse, bei denen Netto-Null-Technologien eingesetzt werden, führen zu einer Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit, der Umweltleistung oder der Kreislauffähigkeit.

Auch Carbon Capture and Storage (CCS) Projekte können gemäß Artikel 13 Absatz 3 NZIA als strategische Projekte anerkannt werden, wenn sie folgende Kriterien (kumulativ) erfüllen:

  • die CO2-Speicherstätte befindet sich im Hoheitsgebiet der Union, in ihren ausschließlichen Wirtschaftszonen oder auf ihrem Festlandsockel im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea – UNCLOS);
  • das CO2-Speicherprojekt trägt zur Verwirklichung des in Artikel 20 genannten Ziels bei; und
  • für das CO2-Speicherprojekt wurde eine Genehmigung für die sichere und dauerhafte geologische Speicherung von CO2 gemäß der Richtlinie 2009/31/EG beantragt.

Die Europäische Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, um einheitliche Bedingungen für die Anwendung der vorgenannten Kriterien zu gewährleisten.

Im Falle der Anerkennung genießen strategische Projekte eine Reihe von Privilegien, unter anderem kommt ihnen im Rahmen behördlicher Abwägungsentscheidungen ein „öffentliches Interesse“ zu und sie können Unterstützung und Beratung für Finanzierungsmöglichkeiten über die Plattform Netto-Null-Europa erhalten. Die strategischen Projekte werden auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht und eignen sich ebenfalls als ESG-Reporting-fähiges Investment privater Kapitalgeberinnen und -geber.

Das Anerkennungsverfahren ist zweistufig. Die Antragstellerin oder der Antragsteller reicht ihren beziehungsweise seinen Antrag bei der Europäischen Kommission ein. Diese prüft die Vollständigkeit des Antrags und übermittelt vollständige Anträge an die Mitgliedstaaten. Das BMWE koordiniert die Weitergabe an die für den Antrag zuständigen Landesbehörden, die über die Anerkennung entscheiden. Der Antrag soll innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags bewertet werden.

Bund-Länder-Zusammenarbeit

In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurden gemeinsame Leitlinien (PDF, 225 KB) zur Durchführung des NZIA im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen, zu strategischen Projekten und Valleys entwickelt.

Infos zu EU und Bundes-Fördermitteln

Infos zu EU und Bundes-Fördermitteln

1. EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)

Antragsberechtigung:

je nach Fördermaßnahme, grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen

Förderzeitraum:

2021-29 (2027+2), laufende Bewilligung durch Länder

Programminhalt:

Der EFRE ist der größte Strukturfonds und unterstützt alle Regionen und Städte in der EU in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Deutschland erhält im Förderzeitraum 2021-2027 rund 11,0 Mrd. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder. Der EFRE steht für eine moderne, innovationsorientierte europäische Strukturpolitik, die Investitionen in Zukunftstechnologien und zur Erreichung der Klimaschutzziele fördert. In den wirtschaftlich stärker entwickelten Regionen sind mindestens 85 Prozent der EFRE-Mittel der Förderung für ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa (Politikziel 1) sowie eines grüneren, CO2-freien Europas (Politikziel 2) einzusetzen, in Übergangsregionen beträgt der Anteil 70 Prozent. Alle Regionen setzen mindestens 30 Prozent ihrer Mittel für das Politikziel 2 ein. In diesem verordnungsmäßigen Rahmen entscheiden die Länder auch darüber, die Möglichkeiten der STEP-Verordnung zur Förderung kritischer Technologien zu nutzen.

Weiterführende Informationen

2. GRW-Förderung

Antragsberechtigung

Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen

Programminhalt

Die GRW ist das zentrale nationale Instrument der regionalen Strukturpolitik. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Das Fördergebiet der GRW, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird. Die Durchführung der GRW-Förderung Aufgabe der Länder.

Weiterführende Informationen

3. Förderprogramm „STARK“

Antragsberechtigung:

Alle natürlichen und juristischen Personen in den Kohlerevieren gemäß InvKG.

Programminhalt:

„STARK“ (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten) ist mit rund 2,8 Mrd. Euro derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt.

Weiterführende Informationen

  • 13.08.2024 - Pressemitteilung - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Pressemitteilung: Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet

    Öffnet Einzelsicht

4. Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Antragsberechtigung:

Unternehmen, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben, sowie Konsortien.

Programminhalt:

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) ist eine neue Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums, die am 23. August 2024 veröffentlicht wurde. Sie ermöglicht branchen- und technologieoffen kleineren und mittelgroßen Transformationsvorhaben die Umsetzung. Die BIK besteht inhaltlich aus zwei Fördermodulen. Modul 1 für Dekarbonisierungsvorhaben der Industrie und Modul 2 für CCS/CCU (Carbon Capture and Storage bzw. Utilization) Vorhaben.

Weiterführende Informationen

  • 22.12.2025 - Pressemitteilung - Industrie

    Pressemitteilung: BIK-Förderung zeigt Wirkung: Erfolgreiche Projekte stärken Industrie und Klimaschutz – nächster Förderwettbewerb für weitere innovative Projekte startet Anfang 2026

    Öffnet Einzelsicht
  • 23.08.2024 - Pressemitteilung -

    Pressemitteilung: Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

    Öffnet Einzelsicht

5. DeepTech & Climate Fonds (DTCF)

Antragsberechtigung:

Förderfähig sind Start-ups und Unternehmen im Bereich DeepTech und ClimateTech mit Sitz in Deutschland, die sich in der Wachstumsphase befinden und ein hohes Potenzial zur Erreichung der Klimaziele aufweisen.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Der DTCF finanziert technologieorientierte Start-ups, um innovative Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu entwickeln – insbesondere in Bereichen wie Industry 4.0, KI, Robotik, erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität.

Förderzeitraum:

Der Fonds hat eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren; Investitionsrunden erfolgen fortlaufend.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Beteiligung. Der Fonds investiert als Co-Investor nur gemeinsam mit privaten kooperierenden Beteiligungsgebern.

Förderhöhe:

Pro Unternehmen wird in der Regel ein Investitionsbetrag zwischen ein1 und 30 Millionen Euro bereitgestellt – ergänzt durch private Beteiligungen.

Förderquoten:

Üblicherweise wird ein öffentlich-privates Investitionsverhältnis von etwa 1:1 angestrebt, in Einzelfällen auch 70 Prozent öffentlich zu 30 Prozent privat.

Weiterführende Informationen

6. Energieforschungsprogramm / Angewandte Energieforschung der Bundesregierung (BMWK)

Antragsberechtigung:

Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Gebietskörperschaften in Deutschland, die innovative Projekte in der angewandten Energieforschung durchführen.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Das Programm fördert missionsorientierte FuE-Vorhaben zur Transformation des Energiesystems – etwa zur Entwicklung klimaneutraler Strom- und Wärmesysteme, zur Etablierung nachhaltiger Wasserstoffwirtschaft und zur Digitalisierung von Energiesystemen.

Förderzeitraum:

Das 8. Energieforschungsprogramm trat am 1. Juni 2024 in Kraft und läuft bis zum 30. Juni 2027.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Förderquoten:

Die Förderquoten liegen für Unternehmen zwischen 25 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten, während Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent erhalten können. Für KMU besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Bonus.

Weiterführende Informationen

7. CDRterra – Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften sowie gesellschaftliche Organisationen, die in einem Verbundprojekt zusammenarbeiten.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

CDRterra fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Erforschung und Umsetzung von Methoden zur CO₂-Entnahme (Carbon Dioxide Removal) – etwa zu biobasierten Negativemissionstechnologien, künstlicher Photosynthese und langfristiger CO₂-Speicherung.

Förderzeitraum:

Die Förderung erfolgt in der Regel für Projektlaufzeiten von bis zu drei 3 Jahren.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Förderhöhe:

Für das CDRterra-Projekt sind insgesamt etwa 21 Millionen Euro bereitgestellt. Die Höhe der einzelnen Förderungen kann nach Projektgröße variieren.

Förderquoten:

Die Zuschussquoten variieren: Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, während Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen bis zu 100 Prozent plus eine zusätzliche Projektpauschale von 20 Prozent erhalten können.

Weiterführende Informationen

8. Forschung für nachhaltige Entwicklungen – Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen (insbesondere in energieintensiven Branchen), Forschungseinrichtungen und Kooperationsverbünde, die Projekte zur Reduktion von Prozessemissionen entwickeln.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Das Programm fördert FuE-Projekte, die auf die Reduktion klimarelevanter Emissionen in der Industrie abzielen – etwa durch den Einsatz alternativer Prozesse, Optimierung von Produktionsverfahren und den Einsatz emissionsarmer Technologien.

Förderzeitraum:

Von 2024 bis 2028, abhängig vom jeweiligen Call. Bei dem diesjährigen Call sollte die Einreichung der Projektskizze bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Förderhöhe:

Das jährliche Budget liegt im Bereich von mehreren zehn bis hunderten Millionen Euro, projektbezogene Förderhöhen variieren stark.

Förderquoten:

Die Förderquoten liegen für Unternehmen bei bis zu 50 Prozent oft zwischen 30 und 50 Prozent, bei Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen liegen sie bei bis zu 100 Prozent, wobei KMU häufig einen Bonus erhalten können.

Weiterführende Informationen

9. Förderprogramm Klimaschutzverträge

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der energieintensiven Industrie, die im Rahmen von Klimaschutzverträgen den Übergang zu klimafreundlichen Produktionsprozessen realisieren möchten – zum Beispiel in den Branchen Stahl, Chemie, Zement und weitere.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Das Programm schließt Klimaschutzverträge ab, bei denen der Staat über einen vertraglich festgelegten Zeitraum die Mehrkosten klimaneutraler Produktionsprozesse ausgleicht – sodass Unternehmen wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben.

Förderzeitraum:

Vertragslaufzeiten betragen in der Regel bis zu 15 Jahre, wobei die Ausschreibungsrunden fortlaufend stattfinden.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Ausgleichszahlung.

Förderhöhe:

Die Fördervolumina können je nach Branche und Projektumfang im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen (Gesamtbudget mehrerer Milliarden Euro über alle Verträge).

Förderquoten:

Die Förderquote wird anhand der Differenz zwischen den Mehrkosten der klimaneutralen und der herkömmlichen Produktionsweise berechnet – typischerweise deckt der Vertrag einen Großteil dieser Differenz ab.

Weiterführende Informationen

  • GEÖFFNET

    Artikel: Förderprogramm CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge, Carbon Contracts for Difference, CCfD)

    Öffnet Einzelsicht

10. Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Schiffsverkehr tätig sind, insbesondere Betreiber und Hersteller von Binnenschiffen, sowie öffentliche Einrichtungen und kommunale Betriebe.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Dieses Programm unterstützt den Umstieg auf emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe im Bereich Binnenschifffahrt sowie Maßnahmen zur Modernisierung bestehender Schiffe – etwa durch den Einbau von Elektro- oder Wasserstoffantrieben, Hybridlösungen und energieeffiziente Technologien.

Förderzeitraum:

Von 2024 bis 2026, mit projektspezifischen Laufzeiten.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Förderhöhe:

Die Fördersummen variieren je nach Vorhaben, einzelne Projekte können Zuschüsse von bis zu mehreren Millionen Euro erhalten.

Förderquoten:

Förderquoten liegen häufig im Bereich von 40 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei kleinen und mittleren Unternehmen können zusätzliche Boni gewährt werden. Für emissionsfreie Fahrzeuge können bis zu 100 Prozent der Ausgaben gefördert werden.

Weiterführende Informationen

11. Green Start-up-Programm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Antragsberechtigung:

Förderfähig sind Existenzgründer*innen und junge Start-ups (in der Regel ≤ 5 Jahre) mit einem umweltinnovativen Geschäftsmodell, die in Deutschland ansässig sind.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Das Green Start-up-Programm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt innovative, nachhaltige Unternehmensgründungen – durch Zuschüsse, Mentoring und Coaching, um Umwelttechnologien in den Markt zu bringen.

Förderzeitraum:

Laufend, projektbezogene Laufzeiten in der Regel bis zu 24 Monaten.

Förderart:

Monatlicher Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Person für maximal 24 Monate, sowie Förderung von Sachkosten und Fremdleistungen (bis zu 40.000 Euro).

Förderhöhe:

Maximal bis zu 125.000 Euro pro Start-up.

Förderquoten:

In der Regel 100 Prozent Zuschuss (innerhalb der festgelegten Höchstgrenzen).

Weiterführende Informationen

12. KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl in Deutschland als auch im Ausland), freiberuflich Tätige, Contracting-Geber sowie Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Dieses Programm unterstützt Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen und Prozesse, um den Energieverbrauch zu senken und Treibhausgasemissionen zu reduzieren – etwa durch moderne Maschinen, Abwärmenutzung und Elektrifizierung von Produktionsprozessen.

Förderzeitraum:

Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre, mit Optionen für Laufzeiten von bis zu 20 Jahren, je nach Tilgungsfreijahre und Zinsbindung.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Darlehen (Kredit).

Förderhöhe:

Das Gesamtfördervolumen wird projektbezogen festgelegt; die maximale Darlehenshöhe liegt bei bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Förderquoten:

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können über Kredite finanziert werden, wobei oft ein Tilgungszuschuss zum Einsatz kommt.

Weiterführende Informationen

13. KfW-Programm Offshore-Windenergie

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und Anlagenbetreiber, die Projekte im Offshore-Windbereich in Deutschland umsetzen – inklusive Betreiber von Offshore-Windparks und beteiligte Ingenieurbüros.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Das Programm fördert den Bau und die Erweiterung von Offshore-Windparks sowie die Errichtung der dazugehörigen Infrastruktur, um die Erzeugung erneuerbarer Energie im Meer zu stärken.

Förderzeitraum:

Von 2021 bis 2030, projektbezogene Laufzeiten können variieren.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Darlehen (Kredit).

Förderhöhe:

Die Fördersummen sind abhängig vom jeweiligen Projektvolumen, der maximaler Kreditbetrag kann bis zu 700 Millionen Euro pro Projekt betragen.

Förderquoten:

Förderquoten liegen üblicherweise zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förderfähigen Kosten, und maximal 70 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs.

Weiterführende Informationen

14. Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kooperationsverbünde, die Projekte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie entwickeln – insbesondere solche mit Fokus auf innovative Produktions- und Anwendungskonzepte.

Programminhalte/Förderungsbereiche:

Das NIP fördert FuE-Projekte, Pilotanlagen und Demonstratoren zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff sowie zur Anwendung von Brennstoffzellentechnologien.

Förderzeitraum:

Von 2021 bis 2027, projektbezogene Laufzeiten variieren.

Förderart:

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Teilfinanzierung gewährt.

Förderhöhe:

Die Fördersummen können im mittleren bis hohen Millionenbereich liegen – abhängig vom Projekttyp.

Förderquoten:

Förderquoten liegen üblicherweise zwischen 40 Prozent und 70 Prozent der förderfähigen Kosten, können für Wasserstoffinfrastruktur zu bis 100 Prozent liegen.

Weiterführende Informationen

  • GEÖFFNET - ANTRAGSTELLUNG IM RAHMEN VON AUFRUFEN/WETTBEWERBEN

    Artikel: Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff‐ und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)

    Öffnet Einzelsicht

Links zur KOM und GTAI

Pressemitteilungen

  • 05.11.2025 - Pressemitteilung - Bürokratieabbau

    Pressemitteilung: Entlastungskabinett – Bundeswirtschaftsministerium mit deutlichem Beitrag zum Maßnahmenpaket Bürokratierückbau

    Öffnet Einzelsicht
  • 18.06.2025 - Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Ein Jahr Net-Zero Industry Act: BMWE zieht Zwischenbilanz

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

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