Start

10.07.2023 - Artikel - Innovationspolitik

Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung

Einleitung

Der zügige Transfer von Innovationen in die Praxis scheitert oftmals daran, dass neue Ideen unter bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht zugelassen sind oder große Rechtsunsicherheit besteht. Eine praktische Erprobung von Innovationen im Rahmen von Reallaboren kann in solchen Fällen wertvolle Erkenntnisse liefern. Sie bringen innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren. Erfolgreiche Beispiele für die Erprobung etwa von autonomen und vernetzten Bussen, Schiffen oder Drohnen, E-Government oder nachhaltigen Quartierslösungen zeigen die vielfältigen Potenziale von Reallaboren.

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens beschlossen. Damit wird ein wichtiger Schritt unternommen, um Reallabore in Deutschland zu stärken, zielgerichtete Freiräume für Innovation zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen. Das Bundeskabinett hat dem Bundestag zuvor eine Formulierungshilfe an die Hand gegeben für eine Erweiterung des Reallabore-Gesetzesentwurfs zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz.

Sie sind bereits aktiv im Reallabor? Das Reallabore-Innovationsportal stellt auf einer Landkarte Informationen zu Reallaboren in ganz Deutschland bereit. Damit auch Ihr Reallabor auf der Deutschlandkarte mit Reallaboren angezeigt wird, können Sie eine Eintragung vornehmen.

Bedeutung, Ziele und Strategie

Was sind Reallabore?

Reallabore (englisch.: „regulatory sandboxes“) machen es möglich, Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Reallabore bieten als Testräume für Innovation und Regulierung verschiedene Potenziale:

  • Reallabore ermöglichen es, schon im frühen Stadium über die Chancen und Risiken einer Innovation zu lernen. Auf Grundlage der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der Rechtsrahmen später angepasst werden, etwa um die betreffende Innovation allgemein zuzulassen (regulatorisches Lernen).
  • Reallabore erleichtern und beschleunigen den Transfer von Innovationen in die Praxis und leisten einen Beitrag zur schnelleren Skalierung. Nicht nur Technologie- oder Produktinnovationen, sondern auch innovative Prozesse, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle können im Mittelpunkt stehen.
  • Reallabore schaffen nicht nur Freiräume für Wirtschaft, Forschung und Verwaltung, innovative Ideen zu testen. Gleichzeitig helfen sie zu lernen, wie wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden können.
  • Reallabore machen Innovationen erlebbar und stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen.

In anderen Kontexten wird der Begriff des Reallabors manchmal ebenso für verwandte und sich vielfach überschneidende Erprobungskonzepte genutzt, wie etwa im Kontext der transdisziplinären Forschung, für Testinfrastrukturen, Living Labs oder für Förderprojekte wie etwa das Förderformat des Bundeswirtschaftsministeriums „Reallabore der Energiewende“.

In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.

Cover der Pubilkation Recht flexibel

Recht flexibel

Zur Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln

Experimentierklauseln

Rechtliche Freiräume für die Erprobung von Innovationen

Wenn wir dem Fortschritt nicht „regulatorisch hinterherlaufen“ wollen, brauchen wir in Zukunft mehr Flexibilität und „Luft zum Atmen“. Experimentierklauseln stellen zentrale Bausteine dar, um den Rechtsrahmen innovationsoffen und zukunftsorientiert zu gestalten. Neuen Gesetzen und Verordnungen soll durch die verstärkte Anwendung von Experimentierklausel mehr Flexibilität verliehen sowie bestehende Klauseln verbessert werden.

Es ist dabei von entscheidender Bedeutung, Experimentierklauseln von Anfang an bei der Erarbeitung und Novellierung von Gesetzen mitzudenken. Seit 2025 werden daher alle Gesetzentwürfe von Bundesministerien verbindlich darauf geprüft, ob mit der Aufnahme von Experimentierklauseln innovativen Ideen mehr Freiraum gegeben werden kann. Für eine bürokratiearme Prüfung steht der digitale Prüfassistent in der regierungsinternen Plattform E-Gesetzgebung des Bundes zur Verfügung. Darüber hinaus kann die PDF-Version des Prüfschemas für die Prüfung genutzt werden.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium bereitgestellte Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln unterstützt bei der rechtsicheren und leistungsstarken Formulierung der Klauseln. Hierfür steht auch ein digitaler Assistent in der regierungsinternen Plattform E-Gesetzgebung und eine frei zugängliche digitale Version bereit. Die Arbeitshilfe beschreibt fünf Schritte zur Entwicklung einer rechtssicheren und innovationsoffenen Experimentierklausel und bietet einen konkreten „Setzkasten“ als Formulierungshilfe. Im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung von Gesetzentwürfen prüft das Bundesministerium der Justiz (BMJ), ob vorgeschlagene Experimentierklauseln die vorgegebenen Standards einhalten (siehe Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Randnummern 435 und 436).

Im deutschen Recht haben Experimentierklauseln zuletzt weiter an Bedeutung gewonnen und sind bereits in unterschiedlichen Regelungsbereichen verankert.

Das Personenbeförderungsgesetz zeigt, wie eine solche Experimentierklausel aussehen kann.

Experimentierklausel im § 2 Absatz 7 Personenbeförderungsgesetz

„Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens fünf Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen.“

Weitere Beispiele im nationalen Recht sind die Regeln zur Erprobung im Bereich des autonomen Fahrens (§ 1 i Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 16 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und Betriebs-Verordnung – AFGBV), zur Erprobung neuer Versorgungsdienstleistungen im Bereich Post (§ 23 Postgesetz) oder der Erprobung neuer Stoffe im Bereich Düngemittel (§ 4 Düngemittelverordnung).

Eine Übersichtsliste mit bestehenden Experimentierklauseln kann auf dem Innovationsportal Reallabore abgerufen werden. Durch detaillierte Filterfunktionen ist eine gezielte Suche möglich, etwa nach dem Thema, dem Rechtsgebiet oder der Regelungsebene.

Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore und Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore

Die konkreten Anwendungsfelder von Reallaboren sind vielfältig und gehen weit über die Zuständigkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums hinaus. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Ressorts sowie mit den Ländern ist daher zentrale Voraussetzung für die stete Verbesserung und Gestaltung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore.

Um den Austausch zu vereinfachen, wurde die „Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore“ ins Leben gerufen, die seit 2019 regelmäßig tagt. Ebenso existiert seit 2023 ein Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore, der insbesondere die Einbindung der Länder in die Erarbeitung des Reallabore- bzw. Bundeserprobungsgesetzes und der begleitenden Maßnahmen sicherstellt.

Internationale Vorbilder und europäischer Rahmen

Auch das europäische Recht spielt oft eine wichtige Rolle für Reallabore. Im Rahmen der deutschen Präsidentschaft hat der Rat der Europäischen Union am 16. November 2020 Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln beschlossen. Damit haben die EU-Mitgliedstaaten erstmals ein gemeinsames europaweites Verständnis geschaffen, was Reallabore (englisch: „regulatory sandboxes“) sind und welche Chancen sie bieten. Außerdem stellen Reallabore eine zentrale Maßnahme der EU-Innovationsagenda dar.

So wurden oder werden aktuell in verschiedenen EU-Rechtsakten Reallabore und Experimentierklauseln verankert, zum Beispiel in der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI), im Net Zero Industry Act und in der Industrieemissionsrichtlinie. Die KI-Verordnung enthält Regelungen für sogenannte KI-Reallabore, die Freiräume zur Erprobung von Innovationen schaffen. Die Verordnung sieht dabei u. a. erweiterte rechtliche Möglichkeiten zur Datennutzung im KI-Reallabor und intensive Begleitung durch die zuständigen Behörden vor.

Das Gutachten „Reallabore – Überblick über internationale regulatorische Ansätze und ihre Umsetzbarkeit in deutsches Recht“ zeigt, welche rechtlichen Erprobungsansätze weltweit zum Einsatz kommen. Davon ausgehend untersucht es für Frankreich, Dänemark und Japan im Detail, welche Ansätze in das deutsche Recht überführt werden könnten.

Die OECD hat im Juli 2025 ein „Regulatory Sandbox Toolkit“ (nur in Englisch) als Leitfaden für Regulierungsbehörden zur effektiven Einrichtung und Verwaltung von Reallaboren veröffentlicht.

Bundeserprobungsgesetz

Ausprobieren statt Abwarten

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 einen wichtigen Schritt unternommen, um Reallabore in Deutschland zu stärken, Freiräume für Innovation zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen. Auf der Grundlage der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens wurde der bisherige Gesetzentwurf für ein Reallabore-Gesetz zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz erweitert.

Das Gesetz soll eine einfachere und häufigere Nutzung von Reallaboren in vielen Innovationsbereichen ermöglichen. Dabei werden zentrale Hürden wie uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen adressiert. So unterstützt das Gesetz eine innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess, damit Reallabore häufiger genehmigt werden können.

Außerdem macht es verschiedene Verfahrensvorgaben wie eine angemessene Befristung und Verlängerung der Erprobung in Reallaboren. Auch der Wissenstransfer als wichtiges Element des regulatorischen Lernens wird mit verschiedenen Maßnahmen gefördert und klar strukturiert, damit sichergestellt wird, dass erfolgreiche Reallabore auch in einer Anpassung des Rechtsrahmens münden und die erprobten Innovationen allgemein zugelassen werden können. Daneben umfasst das Gesetz verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für die praktische Umsetzung von Reallaboren.

Zudem soll durch eine allgemeine Erprobungsklausel die Möglichkeit geschaffen werden, von bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen, um etwa innovative Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren zu erproben. Darüber hinaus schaffen verschiedene fachgesetzliche Experimentierklauseln konkrete Anwendungsfelder, um Innovationen schneller in die Praxis zu bringen.

Mit dem Gesetzentwurf wurde eine Gesetzesinitiative der letzten Legislatur aufgegriffen, die der Diskontinuität unterlag. Informationen zur Länder- und Verbändeanhörung, die zum seinerzeitigen Entwurf durchgeführt wurde, finden Sie auf der Seite mit den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf.

Eingeflossen sind auch die Ergebnisse eines Forschungsgutachtens zu den rechtlichen Möglichkeiten der gesetzlichen Verankerung von Standards für Reallabore (PDF, 1 MB) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums.

Formeln an einer Tafel zum Thema Innovationspolitik; Quelle: stock.adobe.com – pict rider

© stock.adobe.com – pict rider

Innovationspolitik

Zum Artikel

Reallabore-Innovationsportal

Beratung, Information, Vernetzung

Im Zusammenhang mit Reallaboren bestehen oftmals noch Unsicherheiten und Informationsdefizite. Diese müssen durch eine bessere Vernetzung und den aktiven Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung abgebaut werden. In vielen laufenden und geplanten Projekten tauchen immer wieder dieselben Fragen auf: Ist so etwas rechtlich möglich? An wen muss ich mich wenden? Wo finde ich mögliche Projektpartner? Wie steht es um Fragen der Haftung und Versicherung? Wer kann mich unterstützen?

Die Beantwortung dieser Fragen kosten Zeit und Kraft – nicht selten ein Grund dafür, dass innovative und Erfolg versprechende Ideen nicht umgesetzt werden. Daher bietet das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Reallabore-Innovationsportal eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung, Information und Vernetzung. Als digitale Plattform soll es leicht zugänglich und bürokratiearm die Planung, Umsetzung, Durchführung und Evaluierung von Reallaboren in der Praxis unterstützen und Erkenntnisse aus Reallaboren an die für die relevanten rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen weitergeben. So können die Regeln für Innovationen schnell angepasst und eine zügige Zulassung und Skalierung von erfolgreich im Reallabor erprobten Innovationen erreicht werden.

Mit Inbetriebnahme des Reallabore-Innovationsportals 2025 wurde das bereits seit 2019 bestehende Netzwerk Reallabore, dem knapp 1.700 Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft angehören, in die digitale Plattform integriert. Unter diesem Link können Sie sich für das Netzwerk anmelden.

Als Mitglied erfahren Sie immer, wann neue Netzwerktreffen und Expertenworkshops stattfinden. Ebenso wird die Expertise des Netzwerks aktiv in die Arbeit des Reallabore-Innovationsportals eingebunden. Sie können sich bei Interesse in Fachgruppen oder im Mentoringprogramm engagieren. Das Netzwerk kann auch dazu dienen, Projektpartner, wie zum Beispiel ein Start-up mit einer innovativen Idee und eine experimentierfreudige Gemeinde, zusammenzuführen.

Daneben unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium mit einem gezielten Informationsangebot und diversen Publikationen wie dem „Handbuch Reallabore“ und der „Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren“.

Fördermöglichkeiten für Ihr Reallabor-Projekt

Die Arbeit der Geschäftsstelle Reallabore im Bundeswirtschaftsministerium umfasst keine eigenen finanziellen Förderinstrumente, sondern zielt auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Reallabore ab. Gleichwohl existieren an anderen Stellen vielfältige Fördermöglichkeiten, die zum Teil auch finanzielle Mittel zur Umsetzung von Reallabor-Projekten bereitstellen.

Einen zentralen Überblick über das Förderangebot auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene liefert die Förderdatenbank des Bundes. Stärker auf Beratung fokussiert sich beispielsweise die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes. Zudem gibt es auch eine Förder- und Finanzierungsberatung im Bundeswirtschaftsministerium. Mitarbeitende bieten dort Beratung unter anderem zu aktuellen Förderprogrammen, bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen und Konditionen von Förderprogrammen. Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer eigene Beratungsstellen. Auf Ebene der Europäischen Union können Sie sich über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission über die verschiedenen EU-Fördervehikel erkundigen (verfügbar ausschließlich auf Englisch). Informationen und Erläuterungen hierzu finden sich in deutscher Sprache auf dem deutschen Portal für Horizon Europe.

Wenn Sie an dem Förderformat „Reallabore der Energiewende“ im 8. Energieforschungsprogramm interessiert sind, finden Sie Informationen auf der Webseite www.energieforschung.de.

Illustration Binärcode

© Kirti Patel / iStock

Reallabore-Innovationsportal

Zum Reallabore-Innovationsportal

Innovationspreis Reallabore

Zeigen Sie Ihr Reallabor!

Reallabore sichtbar machen, innovative Ideen würdigen und zu neuen Reallaboren ermuntern – das sind die Ziele des Wettbewerbs „Innovationspreis Reallabore“, den das Bundeswirtschaftsministerium am 31. Mai 2022 in einer feierlichen Preisverleihung vor rund 300 Zuschauerinnen und Zuschauern in Berlin bereits zum zweiten Mal vergeben hat.
Der Innovationspreis wird technologie- und innovationsübergreifend vergeben und gliedert sich in drei Kategorien: „Ausblicke“ für Ideen für Reallabore, „Einblicke“ für Reallabore in der Umsetzung und „Rückblicke“ für abgeschlossene Reallabore.

Mehr Informationen zum Innovationspreis Reallabore und den Siegerprojekten sowie Nominierten.

Der Innovationspreis Reallabore soll 2027 das nächste Mal gestartet werden.

Publikationen

Pressemitteilungen

  • 06.05.2026 - Gemeinsame Pressemitteilung - Innovationspolitik

    Pressemitteilung: Ausprobieren statt Abwarten: Kabinett gibt Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland

    Öffnet Einzelsicht
  • 22.05.2025 - Pressemitteilung - Innovationspolitik

    Pressemitteilung: Mit neuen Ideen den Fortschritt gestalten: Reallabore-Innovationsportal startet seinen Betrieb

    Öffnet Einzelsicht
  • 19.05.2025 - Pressemitteilung - Innovationsförderung

    Pressemitteilung: Mehr Mut zum Ausprobieren – den Innovationsstandort Deutschland stärken: Reallabore-Gesetz schafft attraktive Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen

    Öffnet Einzelsicht
  • 10.07.2023 - Pressemitteilung - Digitalisierung

    Pressemitteilung: Neue Möglichkeiten für die Erprobung von Innovationen: BMWK startet Konsultation zum Reallabore-Gesetz

    Öffnet Einzelsicht
  • 31.05.2022 - Pressemitteilung - Innovationsförderung

    Pressemitteilung: Ausgezeichnete Reallabore:
    Bundeswirtschaftsministerium würdigt Testräume für digitale und ökologische Transformation

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Verwandte Themen