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10.07.2023 - Artikel - Innovationspolitik

Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung

Einleitung

Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren. Erfolgreiche Beispiele für die Erprobung etwa von autonomen und vernetzten Bussen, Schiffen oder Drohnen, E-Government oder nachhaltigen Quartierslösungen zeigen die vielfältigen Potenziale von Reallaboren.

Am 22. Mai 2025 hat das Reallabore-Innovationsportal seinen Pilotbetrieb aufgenommen. Als zentrale Anlaufstelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer informiert und unterstützt das Innovationsportal Sie bei allen Fragen rund um Reallabore. Eine Informations-Broschüre zu den Unterstützungsleistungen finden Sie in der Broschüre.

Auf der Homepage des Portals finden Sie unter anderem eine Landkarte mit Informationen zu Reallaboren in Deutschland. Damit auch Ihr Reallabor auf der Deutschlandkarte mit Reallaboren angezeigt wird, können Sie eine Eintragung in dem Fragebogen unter diesem Link vornehmen.

Bedeutung, Ziele und Strategie

Was sind Reallabore?

Reallabore (englisch.: „regulatory sandboxes“) machen es möglich, Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Reallabore bieten als Testräume für Innovation und Regulierung verschiedene Potenziale, die gerade auch für den digitalen und nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft von Bedeutung sind: 

  • Reallabore ermöglichen es, schon im frühen Stadium über die Chancen und Risiken einer Innovation zu lernen. Auf Grundlage der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der Rechtsrahmen später angepasst werden, etwa um die betreffende Innovation allgemein zuzulassen (regulatorisches Lernen).
  • Reallabore erleichtern und beschleunigen den Transfer von Innovationen in die Praxis und leisten einen Beitrag zur schnelleren Skalierung. Nicht nur Technologie- oder Produktinnovationen, sondern auch innovative Prozesse, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle können im Mittelpunkt stehen.
  • Reallabore schaffen Freiräume für eine erfolgreiche digitale und nachhaltige Transformation. Gleichzeitig helfen Sie zu lernen, wie wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden können.
  • Reallabore schaffen Raum für Partizipation und stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen.

Mit seinen Schlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln hat sich der Rat der Europäischen Union (EU) auf ein entsprechendes Verständnis von Reallaboren geeinigt und deren Potenziale für Innovation und eine zukunftsorientierte Gesetzgebung betont.

In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.

Das Personenbeförderungsgesetz zeigt, wie eine solche Experimentierklausel aussehen kann.

Experimentierklausel im § 2 Absatz 7 Personenbeförderungsgesetz

„Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens fünf Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen.“

Auch in anderen Bereichen gibt es solche Experimentierklauseln, zum Beispiel im Bereich Autonomes Fahren oder im Postgesetz. Je mehr Gestaltungsspielräume durch Experimentierklauseln und andere Instrumente geschaffen werden, desto besser sind die Voraussetzungen für die Erprobung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle.

In anderen Kontexten wird der Begriff des Reallabors manchmal ebenso für verwandte und sich vielfach überschneidende Erprobungskonzepte genutzt, wie etwa im Kontext der transdisziplinären Forschung, für Testinfrastrukturen, Living Labs oder für Förderprojekte wie etwa das BMWE-Förderformat „Reallabore der Energiewende“.

Freiräume schaffen und Reallabore stärken

Die Geschäftsstelle Reallabore im Bundeswirtschaftsministerium arbeitet kontinuierlich daran, die Erprobung innovativer Ideen zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Reallabore zu verbessern. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Schaffung rechtlicher Spielräume und eine zügige Anpassung des Rechtsrahmens nach erfolgreichen Reallaboren. Hier zu dienen vor allem neue Experimentierklauseln. Zudem soll das im Entwurf befindliche Reallabore-Gesetz einen übergreifenden innovationsfreundlichen Rahmen für Reallabore schaffen. Das Reallabore-Innovationsportal unterstützt darüber hinaus den Wissenstransfer aus Reallaboren in die Gesetzgebung, damit eine Skalierung erfolgreich erprobter Innovationen zügig gelingt.

Beratung, Information, Vernetzung

Im Zusammenhang mit Reallaboren bestehen oftmals noch Unsicherheiten und Informationsdefizite. Diese müssen durch eine bessere Vernetzung und den aktiven Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung abgebaut werdenn. In vielen laufenden und geplanten Projekten tauchen immer wieder dieselben Fragen auf: Ist so etwas rechtlich möglich? An wen muss ich mich wenden? Wo finde ich mögliche Projektpartner? Wie steht es um Fragen der Haftung und Versicherung? Wer kann mich unterstützen?

Die Beantwortung dieser Fragen kosten Zeit und Kraft – nicht selten ein Grund dafür, dass innovative und Erfolg versprechende Ideen nicht umgesetzt werden. Daher bietet das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Reallabore-Innovationsportal eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung, Information und Vernetzung mit dem Ziel, die praktische Nutzung von Reallaboren durch Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zu fördern. Das Netzwerk Reallabore, dem über 1.000 Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft angehören, wird dabei eng in die Arbeit des Portals eingebunden.

Durch den „Innovationspreis Reallabore“ erhalten erfolgreiche Reallabore mehr Sichtbarkeit. So werden innovative Ideen gewürdigt, es kann aus erfolgreichen Beispielen gelernt werden und es wird deutlich, welch wertvollen Beitrag Reallabore für Innovationen in Deutschland leisten können.
Daneben unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium mit einem gezielten Informationsangebot. Das „Handbuch Reallabore“ informiert über die Planung und Ausgestaltung von Reallaboren, über rechtlichen Fragestellungen und zeigt gelungene Beispiele aus der Praxis. Die „Praxishilfe zum Datenschutz in Reallaboren“ zeigt die wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Erprobung von Innovationen in Reallaboren auf und gibt Hinweise, wie damit erfolgreich umgegangen werden kann und flexible Instrumente des Datenschutzrechts genutzt werden können.

Fördermöglichkeiten für Ihr Reallabor-Projekt

Die Arbeit der Geschäftsstelle Reallabore im Bundeswirtschaftsministerium umfasst keine eigenen finanziellen Förderinstrumente, sondern zielt auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Reallabore ab. Gleichwohl existieren an anderen Stellen vielfältige Fördermöglichkeiten, die zum Teil auch finanzielle Mittel zur Umsetzung von Reallabor-Projekten bereitstellen.

Einen zentralen Überblick über das Förderangebot auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene liefert die Förderdatenbank des Bundes. Stärker auf Beratung fokussiert sich beispielsweise die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes. Zudem gibt es auch eine Förder- und Finanzierungsberatung im Bundeswirtschaftsministerium. Mitarbeitende bieten dort Beratung unter anderem zu aktuellen Förderprogrammen, bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen und Konditionen von Förderprogrammen. Darüber hinaus haben die einzelnen Bundesländer eigene Beratungsstellen. Auf Ebene der Europäischen Union können Sie sich über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission über die verschiedenen EU-Fördervehikel erkundigen (verfügbar ausschließlich auf Englisch). Informationen und Erläuterungen hierzu finden sich in deutscher Sprache auf dem deutschen Portal für Horizon Europe.

Wenn Sie an dem Förderformat „Reallabore der Energiewende“ im 8. Energieforschungsprogramm interessiert sind, finden Sie Informationen auf der Webseite www.energieforschung.de.

Cover der Pubilkation Recht flexibel

Recht flexibel

Zur Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln

Experimentierklauseln

Rechtliche Freiräume für die Erprobung von Innovationen

Wenn wir dem Fortschritt nicht „regulatorisch hinterherlaufen“ wollen, brauchen wir in Zukunft mehr Flexibilität und „Luft zum Atmen“. Experimentierklauseln stellen zentrale Bausteine dar, um den Rechtsrahmen innovationsoffen und zukunftsorientiert zu gestalten. Neuen Gesetzen und Verordnungen soll durch die verstärkte Anwendung von Experimentierklausel mehr Flexibilität verliehen sowie bestehende Klauseln verbessert werdenn.

Es ist dabei von entscheidender Bedeutung, Experimentierklauseln von Anfang an bei der Erarbeitung und Novellierung von Gesetzen mitzudenken und stets ihre Erforderlichkeit und die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Daher werden künftig alle Gesetzentwürfe von Bundesministerien verbindlich darauf geprüft, ob mit der Aufnahme von Experimentierklauseln innovativen Ideen mehr Freiraum gegeben werden kann. Die Verpflichtung zur Prüfung besteht ab Mai 2025, wenn für eine bürokratiearme Prüfung der digitale Prüfassistent in der regierungsinternen Plattform E-Gesetzgebung des Bundes zur Verfügung steht. Darüber hinaus kann bereits jetzt die PDF-Version des Prüfschemas für die Prüfung genutzt werden.

Die vom Bundeswirtschaftsministerium bereitgestellte Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln unterstützt bei der rechtsicheren und leistungsstarken Formulierung der Klauseln. Hierfür steht auch ein digitaler Assistent in der regierungsinternen Plattform E-Gesetzgebung und ab Sommer 2025 eine frei zugängliche digitaler Version bereit.Die Arbeitshilfe beschreibt fünf Schritte zur Entwicklung einer rechtssicheren und innovationsoffenen Experimentierklausel und bietet einen konkreten „Setzkasten“ als Formulierungshilfe. Auf Grundlage dieser Arbeitshilfe arbeitet die Geschäftsstelle Reallabore eng mit den zuständigen Ressorts zusammen, um neue Experimentierklauseln zu schaffen und die bestehenden Regelungen zu verbessern. Im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung von Gesetzentwürfen prüft zudem das Bundesministerium der Justiz (BMJ), ob vorgeschlagene Experimentierklauseln die vorgegebenen Standards einhalten (siehe Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Randnummern 435 und 436).

Im deutschen Recht haben Experimentierklauseln zuletzt weiter an Bedeutung gewonnen und sind bereits in unterschiedlichen Regelungsbereichen verankert. Bekannte Beispiele im nationalen Recht sind die Regeln zur Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel in der Personenbeförderung (§ 2 Absatz 7 Personenbeförderungsgesetz) und im Bereich des autonomen Fahrens (§ 1 i Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 16 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und Betriebs-Verordnung – AFGBV), zur Erprobung neuer Versorgungsdienstleistungen im Bereich Post (§ 23 Postgesetz) oder der Erprobung neuer Stoffe im Bereich Düngemittel (§ 4 Düngemittelverordnung).

Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore und Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore

Die konkreten Anwendungsfelder von Reallaboren sind vielfältig und gehen weit über die Zuständigkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums hinaus. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Ressorts sowie mit den Ländern ist daher zentrale Voraussetzung für die stete Verbesserung und Gestaltung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore.

Um den Austausch zu vereinfachen, wurde die „Interministerielle Arbeitsgruppe Reallabore“ ins Leben gerufen, die seit 2019 regelmäßig tagt. Ebenso existiert seit Mai 2023 ein Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore, der insbesondere die Einbindung der Länder in die Erarbeitung des Reallabore-Gesetzes und der begleitenden Maßnahmen sicherstellt. Es gibt einen breiten Konsens der Ressorts und Länder, dass Reallabore in Zeiten des digitalen und nachhaltigen Wandels ein wichtiges und notwendiges Instrument darstellen, um den Regulierungsrahmen weiterzuentwickeln und Innovation in Deutschland zu ermöglichen.

Internationale Vorbilder und europäischer Rahmen

Auch das europäische Recht spielt oft eine wichtige Rolle für Reallabore. Im Rahmen der deutschen Präsidentschaft hat der Rat der Europäischen Union am 16. November 2020 Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln beschlossen. Damit haben die EU-Mitgliedstaaten erstmals ein gemeinsames europaweites Verständnis geschaffen, was Reallabore (englisch: „regulatory sandboxes“) sind und welche Chancen sie bieten. Außerdem stellen Reallabore eine zentrale Maßnahme der EU-Innovationsagenda dar. Denn wenn es darum geht, die gesetzlichen Grundlagen für Reallabore zu verbessern, ist oftmals auch die Europäische Kommission gefragt.

So wurden oder werden aktuell in verschiedenen EU-Rechtsakten Reallabore und Experimentierklauseln verankert, zum Beispiel in der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI), im Net Zero Industry Act, Industrieemissionsrichtlinie, Interoperable Europe Act.

Im Bereich Künstlicher Intelligenz hat die EU-Kommission in ihrer am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung den Rahmen für den Einsatz von KI in Europa gesetzt. Die KI-Verordnung enthält auch Regelungen für sogenannte KI-Reallabore, die Freiräume zur Erprobung von Innovationen schaffen. Die Verordnung sieht dabei u. a. erweiterte rechtliche Möglichkeiten zur Datennutzung im KI-Reallabor und intensive Begleitung durch die zuständigen Behörden vor. Insgesamt werden die Interessen und Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Start-ups verstärkt berücksichtigt.
Gerade für Start-ups und KMU sind Reallabore von zentraler Bedeutung, um neue KI-Systeme rechtsicher zu erproben und zu entwickeln.

Das Gutachten „Reallabore – Überblick über internationale regulatorische Ansätze und ihre Umsetzbarkeit in deutsches Recht“ zeigt, welche rechtlichen Erprobungsansätze weltweit zum Einsatz kommen. Davon ausgehend untersucht es für Frankreich, Dänemark und Japan im Detail, welche Ansätze in das deutsche Recht überführt werden könnten.

Reallabore-Gesetz

Mehr Mut zum Ausprobieren

Das Bundeskabinett hat am 19. Mai 2025 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz) beschlossen.

Ein Reallabore-Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore. Das Gesetz soll eine einfachere und häufigere Nutzung von Reallaboren in vielen Innovationsbereichen ermöglichen. Dabei werden zentrale Hürden wie uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen adressiert. So unterstützt das Gesetz eine innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess, damit Reallabore häufiger genehmigt werden können.

Außerdem macht es verschiedene Verfahrensvorgaben wie eine angemessene Befristung und Verlängerung der Erprobung in Reallaboren. Auch der Wissenstransfer als wichtiges Element des regulatorischen Lernens wird mit verschiedenen Maßnahmen gefördert und klar strukturiert, damit sichergestellt wird, dass erfolgreiche Reallabore auch in einer Anpassung des Rechtsrahmens münden und die erprobten Innovationen allgemein zugelassen werden können. Zudem wird das Reallabore-Innovationsportal gesetzlich verankert, das neben Aufgaben im Bereich Beratung, Information und Vernetzung auch wichtige Aufgaben zur Umsetzung des Gesetzes übernimmt.

Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative der letzten Legislatur auf, die der Diskontinuität unterlag. Informationen zur Länder- und Verbändeanhörung, die zum seinerzeitigen Entwurf durchgeführt wurde, finden Sie auf der Seite mit den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf.

Das Reallabore-Gesetz ist ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität für neue Ideen. Der Koalitionsvertrag geht jedoch deutlich darüber hinaus und enthält einen ambitionierten Auftrag, Reallabore und Experimentierklauseln zu stärken. Die Bundesregierung wird daher nun mit Hochdruck daran arbeiten, auf breiter Basis neue Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu verankern, um neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen zu schaffen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hierzulande, mobilisiert Investitionen und Arbeitsplätze.

Eingeflossen sind auch die Ergebnisse eines Forschungsgutachtens zu den rechtlichen Möglichkeiten der gesetzlichen Verankerung von Standards für Reallabore (PDF, 1 MB) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums.

  • Bereits seit Mai 2025 müssen alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung daraufhin geprüft werden, ob mit Experimentierklauseln Freiraum für Innovationen gegeben werden kann. Informationen zur Prüfung finden Sie auf dieser Seite.
  • Am 22. Mai 2025 hat das Reallabore-Innovationsportals als zentrale Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer rund um Reallabore seinen Pilotbetrieb aufgenommen (siehe unten).
Formeln an einer Tafel zum Thema Innovationspolitik; Quelle: stock.adobe.com – pict rider

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Innovationspolitik

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Reallabore-Innovationsportal

Anlaufstelle zur Unterstützung von Reallaboren

Das Reallabore-Innovationsportal hat am 22. Mai 2025 seinen drei- bis vierjährigen Pilotbetrieb aufgenommen. Es dient als zentrale Anlaufstelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer rund um Reallabore. Als digitale Plattform soll es leicht zugänglich und bürokratiearm die Planung, Umsetzung, Durchführung und Evaluierung von Reallaboren in der Praxis unterstützen und Erkenntnisse aus Reallaboren an die für die relevanten rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen weitergeben. So können die Regeln für Innovationen schnell angepasst und eine zügige Zulassung und Skalierung von erfolgreich im Reallabor erprobten Innovationen erreicht werden.

Das Reallabore-Innovationsportal wurde im Entwurf des Reallabore-Gesetz verankert.

Auf der Homepage des Portals unter www.reallabore-innovationsportal.de gibt es neben allgemeinen Informationen zu Reallaboren und Experimentierklauseln, Beratungsmöglichkeiten sowie einem Mitgliederbereich für das Netzwerk Reallabore (siehe unten) auch eine Landkarte mit Informationen zu Reallaboren in Deutschland.

Illustration Binärcode

© Kirti Patel / iStock

Reallabore-Innovationsportal

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Netzwerk Reallabore

Werden Sie Teil unseres Netzwerks!

Interessieren Sie sich für Reallabore oder haben vielleicht selbst, als Verwaltung, als Unternehmen oder im Rahmen Ihrer wissenschaftlichen Arbeit, Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt? Wollen Sie über weitere Entwicklungen informiert werden und sich mit anderen Experten und Praktikern austauschen?

Dann laden wir Sie ein: Werden Sie Teil unseres Reallabore-Netzwerks und helfen Sie mit, Reallabore zu ermöglichen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken! Bereits heute gehören über 1.000 Mitglieder unserem Netzwerk an. Als Mitglied erfahren Sie immer, wann neue Netzwerktreffen und Expertenworkshops stattfinden. Ebenso wird die Expertise des Netzwerks aktiv in die Arbeit des Reallabore-Innovationsportals eingebunden.

Mit Inbetriebnahme des Reallabore-Innovationsportals wird auch das seit 2019 bestehende Netzwerk Reallabore in die digitale Plattform integriert. Im Rahmen der Beratung durch das Reallabore-Innovationsportal wird die Vermittlung des Kontakts zu Praktikerinnen und Praktikern aus dem Netzwerk Reallabore bei spezifischen Einzelfragen eine wichtige Rolle spielen. Hierzu wird im Rahmen des bestehenden Netzwerks Reallabore eine Struktur mit themenspezifischen Fachgruppen aus Expertinnen und Experten sowie ein Mentoringprogramm mit freiwilligen Patinnen und Paten für Reallabore aufgebaut. Das Netzwerk kann auch dazu dienen, Projektpartner, wie zum Beispiel ein Start-up mit einer innovativen Idee und eine experimentierfreudige Gemeinde, zusammenzuführen.

Unter diesem Link können Sie sich für das Netzwerk Reallabore anmelden.

Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen und Anregungen gern per Mail an reallabore@bmwk.bund.de wenden.

Visualiserung eines Netzwerks

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Melden Sie sich hier zum Netzwerk Reallabore an

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Innovationspreis Reallabore

Zeigen Sie Ihr Reallabor!

Reallabore sichtbar machen, innovative Ideen würdigen und zu neuen Reallaboren ermuntern – das sind die Ziele des Wettbewerbs „Innovationspreis Reallabore“, den das Bundeswirtschaftsministerium am 31. Mai 2022 in einer feierlichen Preisverleihung vor rund 300 Zuschauerinnen und Zuschauern in Berlin bereits zum zweiten Mal vergeben hat.
Der Innovationspreis wird technologie- und innovationsübergreifend vergeben und gliedert sich in drei Kategorien: „Ausblicke“ für Ideen für Reallabore, „Einblicke“ für Reallabore in der Umsetzung und „Rückblicke“ für abgeschlossene Reallabore.

Mehr Informationen zum Innovationspreis Reallabore und den Siegerprojekten sowie Nominierten finden Sie hier.

Der Innovationspreis Reallabore soll 2026 das nächste Mal vergeben werden.

Publikationen

Pressemitteilungen

  • 22.05.2025 - Pressemitteilung - Innovationspolitik

    Pressemitteilung: Mit neuen Ideen den Fortschritt gestalten: Reallabore-Innovationsportal startet seinen Betrieb

    Öffnet Einzelsicht
  • 19.05.2025 - Pressemitteilung - Innovationsförderung

    Pressemitteilung: Mehr Mut zum Ausprobieren – den Innovationsstandort Deutschland stärken: Reallabore-Gesetz schafft attraktive Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen

    Öffnet Einzelsicht
  • 10.07.2023 - Pressemitteilung - Digitalisierung

    Pressemitteilung: Neue Möglichkeiten für die Erprobung von Innovationen: BMWK startet Konsultation zum Reallabore-Gesetz

    Öffnet Einzelsicht
  • 31.05.2022 - Pressemitteilung - Innovationsförderung

    Pressemitteilung: Ausgezeichnete Reallabore:
    Bundeswirtschaftsministerium würdigt Testräume für digitale und ökologische Transformation

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

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