Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

Wirtschaft in den Regionen stärken

Einleitung

Die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Sie zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Anpassung an den Strukturwandel und Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland beizutragen.

Die Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Gleichwertige Lebensverhältnisse bilden das Fundament für Chancengerechtigkeit und faire Teilhabemöglichkeiten, eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Im Fokus: strukturschwache Regionen

Regionen unterscheiden sich – in ihrer wirtschaftlichen Struktur und ihren Rahmenbedingungen für Wachstum. Die deutsche und europäische Regionalpolitik konzentriert sich auf die Unterstützung strukturschwacher Regionen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile soll ihnen der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht, und so regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Dadurch werden zugleich das gesamtwirtschaftliche Wachstum gestärkt, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen und der Strukturwandel erleichtert.

Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet sind ein zentrales politisches Ziel. Im 2024 vorgelegten Gleichwertigkeitsbericht „Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland“ (PDF, 17 MB) werden der Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen vor Ort auf Basis verfügbarer Indikatoren beschrieben. Ergänzend dazu enthält der Bericht die Ergebnisse einer erstmals durchgeführten umfassenden Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in allen 400 Kreisen und kreisfreien Städte Deutschlands. Die Verknüpfung der objektiv messbaren Entwicklungen mit subjektiven Einschätzungen bietet eine neue evidenzbasierte Grundlage für die Gleichwertigkeitspolitik des Bundes.

Zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik von Bund und Ländern ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Bund und Länder setzen dabei einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung, die Durchführung der Förderung ist Aufgabe der Länder. Die GRW wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert.

Die GRW ist zentraler Bestandteil des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“, das 2020 eingerichtet wurde. Mit der Einrichtung des Gesamtdeutschen Fördersystems hat die Bundesregierung die Regionalförderung neu aufgestellt und erstmals unter einem Dach gebündelt. Ziel ist es, die Standortbedingungen in strukturschwachen Regionen zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen.

Neben der Förderung im Rahmen der GRW und des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen unterstützt die Bundesregierung auch besonders vom Strukturwandel betroffene Kohleregionen. Grundlage hierfür ist das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“.

Einen weiteren bedeutenden Beitrag für regionale Entwicklung leisten zudem die Strukturfonds der Europäischen Union.

Über die vorgenannten Aktivitäten hinaus leistet der Bund seit 1991 einen weiteren wichtigen Beitrag zur Beseitigung der Folgen und Umweltbelastungen durch den Uranerzbergbau in Sachsen und Thüringen, zur Stärkung und Herstellung umweltverträglicher Lebensbedingungen in den betroffenen Regionen.

Im Auftrag des Bundes beseitigt die bundeseigene Wismut GmbH Umweltschäden, gestaltet Naturlandschaften und schafft ein lebenswertes Umfeld im Interesse der Menschen. Damit wurden und werden auch die Grundlagen der wirtschaftlichen Entwicklung weiter verbessert, so unter anderem für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und für den Tourismus.

Neben der Sanierung auf der Grundlage des „Wismut-Gesetzes“ beteiligt sich der Bund auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens an der Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte. Die Wismut GmbH ist hier Projektträger des Freistaates Sachsen. Bis 2035 beteiligt sich der Bund an den Sanierungskosten zur Hälfte.

Darüber hinaus haben der Bund, Sachsen und Thüringen ein Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Wismut Erbe Konzepts geschlossen. Die von der Wismut GmbH gegründete Wismut Stiftung gGmbH wird von den drei Partnern gemeinsam finanziert und soll das vielschichtige Erbe BEWAHREN, ERFORSCHEN, PRÄSENTIEREN, VERMITTELN. Der Bund trägt rund 60 Prozent der Kosten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Uranerzbergbausanierung, bei der Wismut GmbH und der Wismut-Stiftung.

Zahlen zur GRW-Förderung

1,7
Symbolicon für Geldscheine

Milliarden Euro
wurden in den Jahren 2022 bis 2024 im Rahmen der GRW-Förderung für gewerbliche Investitionen bewilligt

1,1
Symbolicon für Fabrik

Milliarden Euro
an GRW-Fördermitteln wurden 2022 bis 2024 für das verarbeitende Gewerbe bewilligt

0,6
Symbolicon für Schreibtisch

Milliarden Euro
an GRW-Fördermitteln kamen in den Jahren 2022 bis 2024 dem Dienstleistungsbereich zugute

1,7
Symbolicon für Bürogebäude

Milliarden Euro
an GRW-Fördermitteln wurden 2022 bis 2024 für die wirtschaftsnahe Infrastruktur bewilligt

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GRW)

Regionale Wirtschaftsstrukturen verbessern

Das zentrale nationale Instrument der regionalen Strukturpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Bereits seit 1969 fördert die GRW eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland.

Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Mit der GRW verfolgen Bund und Länder drei nebeneinanderstehende Hauptziele in den strukturschwachen Fördergebieten:

  • Standortnachteile ausgleichen,
  • Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure, Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Maßnahmen zur regionalen Daseinsvorsorge gefördert.

Mehr über die GRW-Förderung für strukturschwache Regionen erfahren.

Der bisherige Erfolg der GRW spricht für sich: Seit Anfang der 1970er Jahre haben Bund und Länder im Rahmen der GRW gemeinsam Mittel in Höhe von 82 Milliarden Euro eingesetzt und damit fast 157.000 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Umfang von etwa 390 Milliarden Euro angestoßen. Bei den geförderten Unternehmen wurden insgesamt 4,9 Millionen Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert.

Regelmäßige Evaluationen der GRW-Förderung der gewerblichen Wirtschaft belegen eindeutig die positiven Effekte des Programms sowohl auf die Entwicklung der geförderten Betriebe als auch auf Ebene der geförderten Regionen insgesamt.

Die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen (PDF, 2 MB) festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird. Die Förderregeln setzen den durch die europäischen Regionalbeihilferegeln und die Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung vorgegebenen Rahmen um. Die Fördermöglichkeiten und -höchstsätze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschwäche beziehungsweise Bedürftigkeit der jeweiligen Region. Die Durchführung der GRW-Förderung ist alleinige Angelegenheit der Länder.

Für die Förderperiode 2022 – 2027 wurde das GRW-Fördergebiet neu abgegrenzt. Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte (PDF, 2 MB) gibt Aufschluss über das aktuelle Fördergebiet seit dem 1. Januar 2022.

Am 30. Dezember 2025 haben Bund und Länder im GRW-Koordinierungsausschuss die Neuaufstellung der GRW (PDF, 636 KB) beschlossen, insbesondere um die Anreize für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen zu stärken und das Programm zu vereinfachen.

Am 13. Dezember 2022 haben Bund und Länder ein GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen auf den Weg gebracht. Das GRW-Sonderprogramm ist Herzstück des Zukunftspakets „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ (PDF, 2 MB).

Infografiken: Statistischer Überblick zur GRW-Förderung

Jahrestagung

Regionalpolitische Jahrestagung

Mit der Regionalpolitischen Jahrestagung, die erstmals 2023 in Rostock stattfand, hat das Bundeswirtschaftsministerium ein neues Austauschformat zu einer großen Bandbreite an Themen zur Regionalentwicklung etabliert.

Die Jahrestagung soll einen systematischen Erfahrungsaustausch über Themen und Projekte der Regionalentwicklung ermöglichen. Die Veranstaltung bezieht Akteurinnen und Akteure aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften ein.

Die zweitägige Veranstaltung wird jährlich in einem anderen Bundesland ausgerichtet und besteht aus verschiedenen Elementen (hochrangige Konferenz mit Reden, Panels, Workshops und Exkursionen).

Die Regionalpolitische Jahrestagung 2025 hat am 20. und 21. November 2025 in Chemnitz, Sachsen, stattgefunden.

Die Regionalpolitische Jahrestagung 2026 wird am 2. und 3. März 2026 in Halle, Sachsen-Anhalt, stattfinden.

Zukunft Region

Förderprogramm „Zukunft Region“

Mit dem Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ hat das Bundeswirtschaftsministerium sein Förderangebot im Bereich der regionalen Strukturpolitik erweitert. Mit dem Bundeswettbewerb werden strukturschwache Regionen dabei unterstützt, ihre eigenen Potenziale stärker zu nutzen.

Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes werden Förderaufrufe zu übergeordneten Themen veröffentlicht. Ein erster Förderaufruf erfolgte 2022 zum Thema Nachhaltigkeit. Das Thema des zweiten Förderaufrufs 2024 lautete „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“.

Aktuell prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Abstimmung mit den Ländern, ob sich die Effizienz von „Zukunft Region“ durch eine Integration in die GRW weiter erhöhen lässt.

Mehr über den Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ erfahren.

Kohleausstieg: Strukturwandel meistern

Perspektiven für die Braunkohleregionen

Der Ausstieg aus der Kohle birgt große Herausforderungen. Denn die Menschen in den deutschen Kohleregionen brauchen realistische und greifbare Zukunftsperspektiven. Investitionen müssen mobilisiert werden, um vor Ort Arbeit, Einkommen und Wohlstand zu sichern.

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Am 14. August 2020 ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen in Kraft getreten. Die Braunkohleregionen erhalten vom Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zusätzliche Unterstützung erhalten ausgewählte Steinkohlekraftwerksstandorte sowie die ehemaligen Braunkohletagebaue Helmstedt und Altenburger Land. Um diese Mammutaufgabe zu begleiten und dabei die richtigen Projekte auszuwählen, arbeiten Bund und Länder im Bund-Länder-Koordinierungsgremium eng zusammen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner bei konkreten Projektideen finden Sie auf den Internetauftritten der Länder:

Sachsen-Anhalt
www.strukturwandel.sachsen-anhalt.de

Brandenburg
www.lausitz-brandenburg.de

Sachsen
www.strukturentwicklung.sachsen.de

Nordrhein-Westfalen
www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den ersten Bericht zur Evaluierung des Investitionsgesetzes (InvKG) Kohleregionen verabschiedet. Konkret ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verpflichtet, alle zwei Jahre und erstmalig zum 30.06.2023 die Wirkung der finanzierten Maßnahmen auf die Zielgrößen Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen zu untersuchen.

Weitere Informationen im Evaluierungsbericht zum Investitionsgesetz Kohleregionen.

Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“: Kohleausstieg bis 2038, Unterstützung des Strukturwandels und Abfederung sozialer Folgen

Mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen hat die Bundesregierung einen zentralen Vorschlag der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umgesetzt, welche die Bundesregierung als wichtigen Baustein für die Gestaltung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen am 6. Juni 2018 mit hochrangigen Expertinnen und Experten eingesetzt hat. Ziel der Kommission war es, einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch begründeten Strukturwandels in Deutschland herzustellen. Dabei steht die Schaffung konkreter Perspektiven für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen im Vordergrund.

Mit der Übergabe des Abschlussberichts (PDF, 4 MB) an die Bundesregierung am 31. Januar 2019 hat die Kommission ihre Arbeit beendet. Darin empfehlen die Expertinnen und Experten der Kommission einen vollständigen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038. Um die betroffenen Regionen beim Strukturwandel zu unterstützen, sieht der Bericht Mittel in Höhe von über 40 Milliarden Euro vor.

Für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten stand im Bericht die Schaffung konkreter Perspektiven für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze im Vordergrund. Vorderstes Ziel: Vermittlung von guter Arbeit in gute Arbeit. Die Kommission schlug zudem vor, sicherzustellen, dass älteren betroffenen Beschäftigten keine unbilligen sozialen und wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Entsprechend der Empfehlungen der Kommission wurde von der Bundesregierung und den Sozialpartnern das Instrument Anpassungsgeld (APG) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Braunkohlenindustrie und von Steinkohlekraftwerken entwickelt, um Übergänge in den gesetzlichen Ruhestand im Bedarfsfall zu erleichtern und negative, soziale Folgen des schrittweisen Kohleausstiegs abzufedern.

Die rechtlichen Grundlagen für das APG wurden in § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) verankert. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung.

GRW-Förderung und „Unternehmen Revier“ unterstützen Projekte in Braunkohleregionen

Die Braunkohleregionen profitieren von zahlreichen Maßnahmen des Bundes und der Länder, unter anderem durch Innovationsprogramme und die Europäischen Strukturfonds. Da es sich bei den Braunkohleregionen überwiegend um strukturschwache Regionen handelt, stehen ihnen auch zudem die Fördermöglichkeiten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Damit werden neben Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturinvestitionen auch Projekte zur länder- und landkreisübergreifenden Vernetzung und Kooperation in Braunkohleregionen unterstützt.

Daneben hat das Bundeswirtschaftsministerium das erfolgreiche Programm „Unternehmen Revier“ aufgelegt, das Ideenwettbewerbe zum Strukturwandel in Braunkohlerevieren fördert.

Regionale Investitionskonzepte

Europäische Regionalpolitik

Strukturpolitik für Europa

Regional- und Strukturpolitik spielt eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt in Europa. Mit den Strukturfonds stärkt die Europäische Union Wachstum und Beschäftigung in all ihren Regionen.

Was haben die Flutung von Tagebauen zur Schaffung von Baggerseen, die Entwicklung innovativer Technologien für das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien und die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund beim Einstieg in den Arbeitsmarkt gemeinsam? Sie alle sind Teil der Europäischen Regional- und Strukturpolitik, die Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, Forschungseinrichtungen, sozialen Trägern und Kommunen bis hin zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fördert. Vertraglich festgelegtes Ziel der EU ist es damit, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Union zu stärken und regionale Ungleichgewichte abzubauen. Darüber hinaus adressiert die Europäische Regional- und Strukturpolitik die Herausforderungen des Klimawandels und steht für den Übergang zu einer innovativen, ressourceneffizienten Wirtschaft.

Dafür werden in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 etwa ein Drittel der Haushaltsmittel der EU – 378 Milliarden Euro – im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik für die Strukturfonds eingesetzt. Deutschland erhält davon 21 Milliarden Euro. Davon entfallen elf Milliarden auf den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der zur Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen beiträgt. Hinzu kommen Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung sowie in den Abbau von klimaschädlichen Emissionen in allen Wirtschaftsbereichen. Der in Deutschland mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) stellt das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der EU dar. Der ESF+ unterstützt arbeitslose und junge Menschen beim Arbeitseinstieg, fördert Existenzgründungen und Maßnahmen zur Gleichberechtigung.

Mindestens ein Drittel der Strukturfondsmittel dienen dem Klimaschutz. Neben dem EFRE und dem ESF+ fördert die EU die Anpassung an den Klimawandel insbesondere mit dem neu geschaffenen Just Transition Fonds (JTF). Dieser ist Teil des European Green Deal und unterstützt besonders betroffene Regionen und Bevölkerungsgruppen dabei, die negativen Auswirkungen der Energiewende abzumildern und einen sozial gerechten Strukturwandel zu gewährleisten. Dafür stehen Deutschland in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt in der aktuellen Förderperiode 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das verantwortliche Ministerium für die Gesamtkoordinierung der EU-Strukturpolitik und für den EFRE und JTF. Die Umsetzung der Förderprogramme aus den einzelnen Fonds erfolgt weitestgehend durch die Länder.

Weitere Informationen zu den europäischen Strukturfonds und ihrer Umsetzung in Deutschland.

Pressemitteilungen

  • 20.11.2025 - Pressemitteilung - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Pressemitteilung: Bundesministerin Reiche eröffnet „Regionalpolitische Jahrestagung“ des BMWE in der europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz

    Bilderstrecke

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  • 12.06.2025 - Pressemitteilung - Wirtschaftspolitik

    Pressemitteilung: Bundeswirtschaftsministerin Reiche sieht Reformkurs der Bundesregierung durch den OECD-Wirtschaftsbericht Deutschland 2025 bestätigt

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Weiterführende Informationen

  • Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Artikel: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

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  • Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Artikel: Bundeswettbewerb „Zukunft Region“

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  • 16.09.2022 - Pressemitteilung - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Pressemitteilung: Bundesregierung legt umfassendes Zukunftspaket vor: Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen

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  • Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Artikel: Modellvorhaben "Unternehmen Revier"

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  • 28.03.2025 - Artikel - Strukturfonds

    Artikel: EU-Kohäsions- und Strukturpolitik

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Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

  • 23.12.2022 - Online-Version -

    Artikel: Für eine starke Wirtschaft vor Ort: Umfassende Reform der GRW beschlossen

    Öffnet Einzelsicht
  • 20.10.2023 - Online-Version -

    Artikel: Erste Jahrestagung „Regionale Transformation gestalten“ des BMWK in Rostock: Raum für Austausch und Vernetzung

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  • 20.12.2021 - Online-Version -

    Artikel: Im Fokus: Neues Fördergebiet für die regionale Strukturpolitik

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  • 24.11.2020 - Online-Version -

    Artikel: Verhandeln für eine erfolgreiche EU-Kohäsionspolitik

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Bau eines Gebäudes symbolisiert Regionalpolitik

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