Regionen unterscheiden sich – in ihrer wirtschaftlichen Struktur und ihren Rahmenbedingungen für Wachstum. Die deutsche und europäische Regionalpolitik konzentriert sich auf die Unterstützung strukturschwacher Regionen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile soll ihnen der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht, und so regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Dadurch werden zugleich das gesamtwirtschaftliche Wachstum gestärkt, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen und der Strukturwandel erleichtert.
Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet sind ein zentrales politisches Ziel. Im 2024 vorgelegten Gleichwertigkeitsbericht „Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland“ (PDF, 17 MB) werden der Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen vor Ort auf Basis verfügbarer Indikatoren beschrieben. Ergänzend dazu enthält der Bericht die Ergebnisse einer erstmals durchgeführten umfassenden Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in allen 400 Kreisen und kreisfreien Städte Deutschlands. Die Verknüpfung der objektiv messbaren Entwicklungen mit subjektiven Einschätzungen bietet eine neue evidenzbasierte Grundlage für die Gleichwertigkeitspolitik des Bundes.
Zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik von Bund und Ländern ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Bund und Länder setzen dabei einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung, die Durchführung der Förderung ist Aufgabe der Länder. Die GRW wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert.
Die GRW ist zentraler Bestandteil des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“, das 2020 eingerichtet wurde. Mit der Einrichtung des Gesamtdeutschen Fördersystems hat die Bundesregierung die Regionalförderung neu aufgestellt und erstmals unter einem Dach gebündelt. Ziel ist es, die Standortbedingungen in strukturschwachen Regionen zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen.
Neben der Förderung im Rahmen der GRW und des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen unterstützt die Bundesregierung auch besonders vom Strukturwandel betroffene Kohleregionen. Grundlage hierfür ist das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“.
Einen weiteren bedeutenden Beitrag für regionale Entwicklung leisten zudem die Strukturfonds der Europäischen Union.
Über die vorgenannten Aktivitäten hinaus leistet der Bund seit 1991 einen weiteren wichtigen Beitrag zur Beseitigung der Folgen und Umweltbelastungen durch den Uranerzbergbau in Sachsen und Thüringen, zur Stärkung und Herstellung umweltverträglicher Lebensbedingungen in den betroffenen Regionen.
Im Auftrag des Bundes beseitigt die bundeseigene Wismut GmbH Umweltschäden, gestaltet Naturlandschaften und schafft ein lebenswertes Umfeld im Interesse der Menschen. Damit wurden und werden auch die Grundlagen der wirtschaftlichen Entwicklung weiter verbessert, so unter anderem für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und für den Tourismus.
Neben der Sanierung auf der Grundlage des „Wismut-Gesetzes“ beteiligt sich der Bund auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens an der Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte. Die Wismut GmbH ist hier Projektträger des Freistaates Sachsen. Bis 2035 beteiligt sich der Bund an den Sanierungskosten zur Hälfte.
Darüber hinaus haben der Bund, Sachsen und Thüringen ein Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Wismut Erbe Konzepts geschlossen. Die von der Wismut GmbH gegründete Wismut Stiftung gGmbH wird von den drei Partnern gemeinsam finanziert und soll das vielschichtige Erbe BEWAHREN, ERFORSCHEN, PRÄSENTIEREN, VERMITTELN. Der Bund trägt rund 60 Prozent der Kosten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Uranerzbergbausanierung, bei der Wismut GmbH und der Wismut-Stiftung.