Die Erarbeitung der Roadmap Systemstabilität war nur möglich durch die konstruktive und aktive Mitarbeit vieler Akteure der Branchen. Dazu zählen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Anlagenhersteller, Verbände, Normungsgremien und Vertreter der Wissenschaft, die durch ihr großes Engagement die Erarbeitung der Roadmap Systemstabilität in den Arbeitsgruppen und im Beirat erst ermöglichten.
Die Umsetzung der Roadmap wird durch das BMWE und die Bundesnetzagentur aktiv unterstützt und begleitet. Dazu wird beispielsweise regelmäßig das „Forum Systemstabilität“ als Austauschplattform für die umsetzungsverantwortlichen Akteure durchgeführt.
Umsetzungsübersicht anhand des Meilensteinplans
Das Herzstück der Roadmap Systemstabilität stellt der „Meilensteinplan“ dar. Um einen komprimierten Blick auf die Schlüsselpunkte zu ermöglichen, zeigen auf einer - den 51 identifizierten Prozessen übergeordneten Ebene – 18 Meilensteine den Weg zur Zielerreichung auf. Der Meilensteinplan stellt die Meilensteine entlang des Zeitstrahls dar. Die einzelnen Meilensteine werden im Roadmap-Dokument detailliert erläutert.
Die oben dargestellten Meilensteine lassen sich zu drei zentralen Pfaden verdichten.
- Erster Pfad – Definition des Sicherheitsniveaus für das Stromsystem und Bestimmung der Systembedarfe
- Zweiter Pfad – Deckung der Systembedarfe
- Dritter Pfad – Etablierung von netzbildenden Stromrichtern
Das Ziel der Verdichtung der 51 Prozesse zu 18 Meilensteinen und wiederum zu den drei Pfaden ist es, einen übersichtlichen Gesamtblick zu ermöglichen. Aufgrund des hohen Handlungsdrucks ist eine Parallelisierung der Aktivitäten an vielen Stellen erforderlich. In einigen Fällen ist es möglich oder auch nötig, Aktivitäten auf der Basis von Zwischenergebnissen zu starten. Bei der Umsetzung wird die Arbeit daher vor allem „Hand in Hand“ zwischen den jeweiligen Prozessen, Meilensteinen und Pfaden erfolgen.
Umsetzung und Fortschritte anhand der drei Pfade
Hinsichtlich der Definition des Sicherheitsniveaus und der Bestimmung der Systembedarfe wurden im Rahmen des ersten Pfades bereits wichtige Schritte getätigt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür im April 2024 einen Branchenprozess angestoßen (vgl. Prozess V1). Dabei steht die Festlegung des Resilienzniveaus im Mittelpunkt. Das Resilienzniveau, die Systembedarfe und die damit verbundenen Kosten zur Bedarfsdeckung stehen in enger Wechselwirkung miteinander. Eine rechtliche Grundlage für eine regelmäßige Untersuchung der Bedarfsentwicklung wurde mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Zuge des Solarpakets I mit dem §12i EnWG eingeführt. Konkret müssen die Bedarfe an Systemdienstleistungen ab 2025 verpflichtend von den Übertragungsnetzbetreibenden in einem zweijährigen Rhythmus im Rahmen des sogenannten Systemstabilitätsbericht analysiert werden (vgl. Prozess V3). Der Bericht wird der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 01. Januar eines jeden ungeraden Jahres vorgelegt. Diese ist verpflichtet, den Bericht zu prüfen, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und ein Monitoring über die Maßnahmen zur Systemstabilität durchzuführen. Die Veröffentlichung des Berichtes und den Handlungsempfehlungen der BNetzA erfolgt zusammen bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres durch die BNetzA. Der Systemstabilitätsbericht 2025 ist der erste Bericht nach Einführung der Gesetzesgrundlage. Den Bericht der Übertragungsnetzbetreiber sowie die dazugehörigen Handlungsempfehlungen der Bundesnetzagentur finden Sie hier. Mit dem Anstoß des V1-Prozesses und der Einführung des §12i EnWG sind die Weichen zur Erreichung der Meilensteine 4, 9 und 10 gestellt, die als wichtige Wegeweiser den ersten Pfad kennzeichnen.
Im zweiten Pfad “Deckung der Systembedarfe“ sind marktgestützte Verfahren zur Beschaffung von Systemdienstleistungen eine der drei Säulen. (vgl. Prozesse S4 und F2). Die Festlegung der BNetzA zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung ist bereits abgeschlossen und veröffentlicht. Das Festlegungsverfahren zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve läuft aktuell und soll voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen werden. Die Arbeit an den Prüfgrundlagen für die Zertifizierung netzbildender Eigenschaften, die die Anlagen zur Teilnahme an der marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve nachweisen müssen, wurde ebenfalls bereits angestoßen (vgl. Prozess F6). Damit sind die Weichen zur Erreichung der Meilensteine 1, 2 und 3 gestellt. Neben der marktgestützten Beschaffung müssen Anlagen zukünftig verstärkt über technische Anforderungen in die Pflicht genommen werden, einen Beitrag zur Bedarfsdeckung zu leisten (vgl. Prozess F5).
Der dritte Pfad zur Etablierung von netzbildenden Stromrichtern verbindet eine Vielzahl von Aktivitäten. Er ist ein wesentlicher Bestandteil, um das übergeordnete Ziel eines sicheren und robusten Betriebs mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen. Alle Prozesse und Meilensteine zahlen mindesten indirekt auf die Erreichung des dritten Pfades ein. Bis 2030 sollen netzbildende Stromrichter einen signifikanten Beitrag zur Systemstabilität leisten.
Übersicht der 51 identifizierten Prozesse
Die Roadmap Systemstabilität zeigt 41 notwendige themenspezifische und zehn notwendige verbindende Prozesse auf. Die untenstehende Auflistung stellt für jeden der 51 Prozesse – sortiert nach Themenfeldern - eine gekürzte Übersicht dar. Die jeweilige ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie auf den Seiten 36 bis 60 der Roadmap Systemstabilität.