Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Zusammenhang mit der Potenzialschätzung der Bundesregierung zur Errechnung der Konjunkturkomponente weiter zu erhöhen, werden alle notwendigen Daten und Programme für die Jahresprojektion 2025 hier vollumfänglich veröffentlicht.

Die Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials erfolgt gemäß den gesetzlichen Festlegungen in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen EU-Verfahren nach dem Produktionsfunktionsansatz. Diese „gemeinsame EU-Methode“ (EU’s commonly agreed method, EUCAM) wurde in der technischen EU-Arbeitsgruppe „Produktionspotenzial“ (Potential Output Working Group, POWG) des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union konzipiert und wird dort entsprechend derem Mandat kontinuierlich unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt – auch im Hinblick auf in der Öffentlichkeit diskutierte Kritikpunkte (wie Korrekturanfälligkeit des Indikators, übermäßige Prozyklizität oder Unterschätzung des Produktionspotenzials). Die Bundesregierung wird sich diesbezüglich weiter aktiv in die Arbeiten der POWG einbringen.

In der 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Schätzung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials evaluiert. Das BMWK hat dazu ab Sommer des Jahres 2022 einen wissenschaftlich gestützten Beteiligungsprozess zur Potenzialschätzung erfolgreich durchgeführt. Mit dem durchgeführten Beteiligungsprozess wurde der gesetzlich vorgesehene Auftrag zur regelmäßigen Evaluierung des Verfahrens (Artikel-115-Gesetz zur Ausführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse des Bundes) umgesetzt, der auch im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode verankert war. Darauf aufbauend hat die Bundesregierung als Ergebnis der Evaluierung insgesamt drei Anpassungen vereinbart und im Jahr 2024 umgesetzt, Details sind im Schlaglichter-Artikel 03/2025 zusammengefasst. Weitere Informationen zur Konjunkturbereinigung und dem Beteiligungsprozess sind hier verfügbar.

Weitere Details/Verweise einschließlich der Informationen über das von der Europäischen Kommission auch für andere EU-Mitgliedstaaten angewandte Verfahren finden sich im ebenfalls hier veröffentlichten Hinweisblatt „Ergänzende Unterlagen zur Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials“.