Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Zusammenhang mit der Potenzialschätzung der Bundesregierung zur Errechnung der Konjunkturkomponente weiter zu erhöhen, werden alle notwendigen Daten und Programme für die Frühjahrsprojektion 2026 hier vollumfänglich veröffentlicht.

Die Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials erfolgt gemäß den gesetzlichen Festlegungen in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen EU-Verfahren nach dem Produktionsfunktionsansatz. Diese „gemeinsame EU-Methode“ (EU’s commonly agreed method, EUCAM) wurde in der technischen EU-Arbeitsgruppe „Produktionspotenzial“ (Potential Output Working Group, POWG) des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union konzipiert und wird dort entsprechend derem Mandat kontinuierlich unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt – auch im Hinblick auf in der Öffentlichkeit diskutierte Kritikpunkte (wie Korrekturanfälligkeit des Indikators, übermäßige Prozyklizität oder Unterschätzung des Produktionspotenzials). Die Bundesregierung wird sich diesbezüglich weiter aktiv in die Arbeiten der POWG einbringen.

Weitere Details/Verweise einschließlich der Informationen über das von der Europäischen Kommission auch für andere EU-Mitgliedstaaten angewandte Verfahren finden sich im ebenfalls hier veröffentlichten Hinweisblatt „Ergänzende Unterlagen zur Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials (PDF, 109 KB)“.