Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Zusammenhang mit der Potenzialschätzung der Bundesregierung zur Errechnung der Konjunkturkomponente weiter zu erhöhen, werden alle notwendigen Daten und Programme für die Herbstprojektion 2024 hier vollumfänglich veröffentlicht.

Die Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials erfolgt in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen EU-Verfahren nach dem Produktionsfunktionsansatz. Diese gemeinsame EU-Methode wurde in der technischen EU-Arbeitsgruppe „Produktionspotenzial“ (Potential Output Working Group, POWG; bis April unter dem Namen „Produktionslücken“, Output Gap Working Group, OGWG) des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union konzipiert und wird dort kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt – auch im Hinblick auf in der Öffentlichkeit diskutierte Kritikpunkte (wie Korrekturanfälligkeit des Indikators, übermäßige Prozyklizität oder Unterschätzung des Produktionspotenzials). Die Bundesregierung wird sich diesbezüglich weiter aktiv einbringen.

Darüber hinaus evaluiert die Bundesregierung gemäß dem gesetzlich festgelegten und im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode vereinbarten Auftrag das Konjunkturbereinigungsverfahren der nationalen Schuldenbremse auf Grundlage der in den letzten 10 Jahren gewonnenen Erkenntnisse – zum Beispiel durch systemische Krisen. Für den Teilbereich der Potenzialschätzung hat die Bundesregierung als Ergebnis der Evaluierung insgesamt drei Anpassungen vereinbart, von denen im Zuge der Frühjahrsprojektion 2024 zwei Anpassungen im Rahmen der bestehenden gemeinsamen EU-Methode zur Potenzialschätzung vorgenommen wurden; diese sind im zugehörigen BMWK Schlaglichter-Artikel 05/2024 erläutert. Die dritte Änderung erforderte eine (länderspezifische) Anpassung der gemeinsamen EU-Methode, die im Herbst 2024 in den zuständigen EU-Gremien beschlossen wurde. Die Bundesregierung hat diese dritte Anpassung entsprechend im Zuge der Herbstprojektion 2024 umgesetzt; nähere Informationen sind im BMWK Schlaglichter-Artikel 11/2024 erläutert. Weitere Informationen zur Evaluierung der Konjunkturbereinigung sind hier verfügbar.

Weitere Details/Verweise einschließlich der Informationen über das von der Europäischen Kommission auch für andere EU-Mitgliedstaaten angewandte Verfahren finden sich im ebenfalls hier veröffentlichten Hinweisblatt „Ergänzende Unterlagen zur Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials“.