Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die EU-Fusionskontrollleitlinien (Merger Guidelines), um diese an wesentliche wirtschaftliche und technologische Veränderungen anzupassen.

Die Horizontal Merger Guidelines und die Non-Horizontal Merger Guidelines (zusammen die Merger Guidelines), wurden bereits 2004 und 2008 veröffentlicht. Sie geben Orientierung zur Praxis der EU-Kommission bei der Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen anhand der EU-Fusionskontrollverordnung. Der Überarbeitungsprozess wurde im Mai 2025 gestartet und umfasst eine bereits abgeschlossene öffentliche Konsultation anhand von thematischen Papieren zu Bereichen wie Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung. Ziel ist es, einen zeitgemäßen und verlässlichen Rahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen in der sich wandelnden Wirtschaft zu schaffen.

Die Bundesregierung hat sich mit einer Stellungnahme in den Prozess eingebracht.

In dieser wird unter anderem gefordert:

  • Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit in der Fusionskontrolle durch die EU-Kommission stärker zu berücksichtigen
  • Anwendungsbereichs der EU-Fusionskontrolle mit Anheben der Schwellenwerte und rechtssicherer Lösung für Überprüfung von Killer Akquisitionen zu fokussieren
  • (künftige) Effizienzen stärker zu berücksichtigen, die sich durch einen Unternehmenszusammenschluss ergeben