Ehrenamt und die Übernahme von Verantwortung haben im Handwerk eine lange Tradition. Denn die Selbstverwaltung im Handwerk basiert auf einem umfangreichen ehrenamtlichen Engagement und erfolgt unter Einbindung sowohl der Betriebsinhaberinnen und -inhaber als auch der Beschäftigten.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, sowohl Frauen im Handwerk als auch ehrenamtliche Beteiligungen und die Transparenz im Kammerwesen im Dialog mit den Sozialpartnern zu stärken.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Ludwig-Fröhler Institut (LFI) die rechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten von in Leitungsposition tätigen Frauen, die nicht Betriebsinhaberin sind, in Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften untersucht. Betrachtet wurde, wie sogenannte „Unternehmerfrauen“ nach bestehendem Recht (de lege lata) in die Handwerksorganisationen einbezogen werden können und welche Optionen für eine erweiterte Mitwirkung (de lege ferenda) bestehen. Dabei zeigte sich, dass die Mitwirkung von Frauen in der Handwerksorganisation in weiten Teilen bereits möglich ist. Zudem bestehen verschiedene Regelungsoptionen, die – den politischen Willen vorausgesetzt – eine erweiterte Mitwirkung von Frauen in der Handwerksorganisation ermöglichen könnten.