Cover der Evalutation Evaluierung der Heizkostenverordnung zur Ausstattung zur Verbrauchserfassung gem. § 5 Abs. 8 HeizkostenV

Der § 5 Abschnitt 8 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sieht vor, dass die Auswirkung der Regelungen in § 5 Abschnitt 2, 5 und 6 HeizkostenV auf Mieterinnen und Mieter, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen und den Nutzen dieser Ausstattungen für Mieterinnen und Mieter durch die Bundesregierung evaluiert werden müssen. Die Evaluation wurde von einem Forschungskonsortium unter der Leitung des Öko-Instituts gemeinsam mit der PricewaterhouseCoopers GmbH und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) durchgeführt.

Die Evaluationsergebnisse haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bewertet.