Cover der Publikation "Evaluierung des Wettbewerbsregistergesetzes"

Seit Juni 2022 führt das Bundeskartellamt ein Wettbewerbsregister, welches öffentliche Auftraggeber über vergaberechtliche Ausschlussgründe von Unternehmen informiert. Grundlage für das Register ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das seit dem 29. Juli 2017 in Kraft ist.

Das Wettbewerbsregister ist ein vollelektronisches Register mit einem weitestgehend automatisierten Melde- und Abfrageverfahren, wodurch Bürokratieaufwand reduziert wird. Folgende Vorgänge laufen über das Wettbewerbsregister:

  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgungsbehörden von Bund und Ländern melden auf elektronischen Wege Erkenntnisse über bestimmte Verurteilungen, Strafbefehle und Ordnungswidrigkeiten an die Registerbehörde.
  • Öffentliche Auftraggeber können mittels eines Web-Portals die Informationen abrufen. Zudem bestehen Schnittstellen beispielsweise zur E-Akte-Bund.
  • Eingetragene Unternehmen können bei der Registerbehörde einen Antrag auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung stellen.

Aktuelle Zahlen, Stand 1. Juli 2025:

  • Rund 7.500 öffentliche Auftraggeber sowie rund 160 mitteilende Behörden sind bislang registriert.
  • Rund 800 neue Mitteilungen pro Monat zu Eintragungsdelikten gehen bei der Registerbehörde ein.
  • Rund 22.700 Unternehmen sind derzeit im Wettbewerbsregister eingetragen.
  • Rund 1.100-mal pro Tag fragen Auftraggeber das Register ab.
  • Rund 120 Auskunftsanträge gehen pro Tag von amtlichen Verzeichnisstellen ein.
  • Circa 10 Mitteilungen pro Woche werden an die Vergabestellen gemeldet, dass zu dem abgefragten Unternehmen Eintragungen von Delikten im Register vorliegen.
  • Rund 450 Anträge auf Selbstauskunft von Unternehmen oder natürlichen Personen wurden seit Aufnahme des Wirkbetriebs gestellt.
  • Rund 90 Anträge auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung wurden bislang bearbeitet.

 

Weitere Details zur Evaluation des Wettbewerbsregisters können Sie dem Bericht entnehmen.