Denn das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Jetzt sind maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Gebäudetypen möglich. Das heißt auch: Beim Heizungstausch sind künftig auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig. Der Austausch alter Anlagen durch neue, effiziente Technik senkt unmittelbar Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Gleichzeitig denken wir Klimaschutz mit: Die Wärmepumpe bleibt ein zentrales Angebot und wird weiterhin zuverlässig gefördert. Ab 2029 wird bei Öl und Gas ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Biomethan und andere grüne Brennstoffe machen unsere Wärmeversorgung Schritt für Schritt klimafreundlicher und verringern die Abhängigkeit von Importen. Jede Kilowattstunde heimischer grüner Gase ersetzt fossiles Erdgas.
Insgesamt sorgt ein breiter Technologiemix aus Wärmepumpe, Hybridlösungen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen für mehr Flexibilität und Resilienz. Der Mix aus verschiedenen Heiztechnologien ermöglicht mehr Flexibilität und Resilienz in der Wärmeversorgung. Zudem ermöglichen wir in innerstädtischen Gebieten, die zukünftig von der Fernwärme erschlossen werden sollen, vernünftige Übergangslösungen, beispielsweise in Form von hocheffizienten Gasthermen.
Mit dem neuen Gesetz wird der Investitionsstau aufgelöst. Jetzt können Sanierungsprojekte endlich starten. Das gibt Aufträge für Handwerk und Heizungsbau – und Sicherheit für Eigentümer.
Auf Grundlage der Eckpunkte werden das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Referentenentwurf erstellen, der anschließend in die Ressortabstimmung und Länder- und Verbändeanhörung geht.