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Unsere Leitlinien für eine zeitgemäße Ordnungspolitik
Herausforderungen
Angesichts seiner überragenden volkswirtschaftlichen Bedeutung ist der Mittelstand von nahezu allen wirtschaftspolitischen Herausforderungen betroffen. Das gilt auch für geopolitische und -ökonomische Unwägbarkeiten. Diese haben verschiedenste Folgen: auf Energiepreise, auf wettbewerbsfähige Produktionskosten, auf Lieferketten und Absatzmöglichkeiten. Unsicherheiten auf Weltmärkten bekommt in unserer weltoffenen Volkswirtschaft auch der Mittelstand in seiner Breite zu spüren.
Hinzu kommen strukturelle Herausforderungen – wie etwa Fachkräfteknappheit, Bürokratieberge und der Investitionsstau bei Infrastrukturen. Entsprechend vielfältig sind die mittelstandspolitischen Baustellen, die die von Bundeskanzler Friedrich Merz geführte Bundesregierung konsequent angeht.
Steuerliche Verbesserungen
Ein wichtiger Anfang in der neuen Legislaturperiode war zum Beispiel der Investitionsbooster mit der Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent. Hinzu kommen die beschlossenen Verbesserungen im Einkommensteuerrecht, bei der Körperschaftsteuer und der Forschungszulage, die Investitionen und Innovationen weiter stärken.
Energiekostenentlastung
Als Bundeswirtschaftsministerium konzentrieren wir uns auf eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Wir entlasten durch Abschaffung der Gasspeicherumlage, durch eine Reduzierung der Netzentgelte und durch Absenkung der Stromsteuer. Der Bund übernimmt auch weiter vollständig die EEG-Kosten. Zudem werden wir einen Industriestrompreis einführen und setzen uns auf EU-Ebene für eine Ausweitung und Verlängerung der Strompreiskompensation ein.
Fachkräftesicherung / Eindämmung von Lohnnebenkosten
Um den Anstieg der Beiträge und damit der Lohnnebenkosten zu begrenzen, bedarf es weitreichender Reformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Hierbei stützt sich die Bundesregierung auch auf vorgelegte Reformoptionen der von ihr einberufenen Kommissionen.
Die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge ist wesentlich abhängig von der Arbeitsmarktentwicklung. Daher bedarf es auch geeigneter Anreize zur Ausweitung des Arbeitsangebots – wie etwa der bereits beschlossenen Aktivrente zur freiwilligen Weiterarbeit im Rentenalter oder zum Beispiel einer Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts sowie höherer Erwerbsanreize für Transferempfänger durch eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende und einer besseren Abstimmung der Sozialleistungen, nicht zuletzt der Einrichtung einer digitalen „Work-and-stay-Agentur“ zur Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung.
Ein besonderes Augenmerk legen wir darauf, „mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ zu gewinnen. Den gleichnamigen Aktionsplan entwickeln wir mit vielen anderen Ministerien und Stakeholdern weiter.
Bürokratieentlastung / Staatsmodernisierung
Mittelständische Unternehmen leiden besonders unter Bürokratie. Sie verfügen im Vergleich zu großen Konzernen über weniger Kapazitäten, um bürokratischen Vorschriften zu genügen. Daher legt die Bundesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf Bürokratierückbau – etwa durch weniger Berichtspflichten, Ausweitung von Praxischecks und mittelstandsfreundliche Vergabeverfahren.
Hinzu kommen zwei umfassende Modernisierungsagenden, um unseren Staat digitaler, schneller und effizienter zu machen. Das gilt nicht zuletzt für die nötige Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Insgesamt setzt die Bundesregierung stärker auf Eigenverantwortung der Unternehmen – mit weniger Kontrolle, aber Sanktionen bei tatsächlichen Verstößen.
In diesem Sinne unterstützt die Bundesregierung auch mit Nachdruck die EU-Vorschläge zur Vereinfachung in verschiedenen Bereichen wie etwa Digitalisierung, Chemie und nicht zuletzt Nachhaltigkeit. Zudem entlastet das Bundeswirtschaftsministerium gerade auch mittelständische Unternehmen bei Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einem kostenlosen digitalen Tool.
Auf EU-Ebene drängen wir nicht nur auf Entlastung bei bestehenden Vorgaben, sondern mahnen auch mit Blick in die Zukunft regulatorische Zurückhaltung an. Der Mittelstand braucht mehr Freiraum, weniger Detailsteuerung. Das gilt auch für die Umsetzung von EU-Vorgaben ins nationale Recht. Auf Übererfüllung – auf Gold-Plating – können wir gut und gerne verzichten. Daher vereinfachen wir z.B. das nationale Energieeffizienzgesetz und führen es auf eine 1:1-Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie zurück. Auch das ist aktive Mittelstandspolitik.
Außenwirtschaftsstärkung
Viele Mittelständlerinnen und Mittelständer sind international aktiv. Sogenannte Hidden Champions verstehen es immer wieder, weltweit neue Marktnischen zu erschließen. Aber auch für sie ist es wichtig, dass wir den Zugang zu internationalen Märkten verbessern. Daher unterstützen wir nach Kräften den Abschluss neuer Freihandelsabkommen der EU mit internationalen Partnern zur Diversifizierung und Marktöffnung.
Standortstärkung
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Attraktivität des Standortes Deutschland zu erhöhen. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität haben wir eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen zur Modernisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine leistungsfähige und verlässliche Infrastruktur zählt zu den wichtigsten Standortfaktoren für den Mittelstand.
Bund und Länder haben zum 1. Januar 2026 eine Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) beschlossen. Damit wird die regionale Förderung einfacher und wirksamer. So kommen Investitionen dort an, wo sie besonders gebraucht werden. 2026 stehen insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro für die GRW bereit.
Innovationsförderung
Wir unterstützen Investitionen in Innovationen. Beispielsweise fördern wir mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand – kurz: ZIM – pro Jahr branchen- und themenoffen mehrere tausend neue Technologieentwicklungsprojekte. Denn Innovationen sind die Wertschöpfung von morgen. Daher ermöglichen wir etwa auch mit der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) mittelständischen Betrieben einen einfachen Zugang zu praxisnahen Forschungsergebnissen.
Um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken, ziehen Bund und Länder gemeinsam am Strang – gerade auch um digitalen Herausforderungen gerecht zu werden. So bleiben mittelständische Betriebe etwa mithilfe der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand oder des bundesweiten Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren am Puls der digitalen Zeit.
Mittelstandsfinanzierung
Zur Umsetzung innovativer Ideen braucht es nicht nur technologisches Know-how, sondern auch hinreichend Kapital. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 profitiert der Mittelstand von zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital im laufenden Jahr mit einem Volumen von rund 12 Milliarden Euro. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung den Mittelstand über alle Finanzierungsphasen hinweg – von der Gründung über Wachstum und Expansion bis zur Unternehmensübergabe – mit einem vielfältigen Finanzierungsförderangebot. Die Bandbreite reicht von kreditbasierten Förderangeboten über Beteiligungsfinanzierungen und Bürgschaften bis hin zu Garantien. Dieses Angebot entwickeln wir regelmäßig bedarfs- und adressatengerecht weiter.
Ein Beispiel ist der Deutschlandfonds, für den die Bundesregierung zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Mitte Dezember 2025 den Startschuss gegeben haben. Damit mobilisieren wir mit öffentlichen Mitteln privates Kapital, um gezielt zentrale Zukunftsinvestitionen zu finanzieren und damit Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Denn öffentliche Mittel allein reichen nicht aus, um den Investitionsbedarf zu decken. Mit dem Deutschlandfonds stellt der Bund öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von rund 30 Milliarden Euro zur Verfügung, um damit insgesamt rund 130 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen anzureizen.
Die mittelstandspolitische Agenda der Bundesregierung ist prall gefüllt. Deutschland ist Mittelstandsland. Das soll es nicht nur bleiben; als Mittelstandsland wollen wir möglichst noch stärker werden. Dafür arbeitet die Bundesregierung. Dafür arbeitet Bundesministerin Katherina Reiche. Und dafür arbeitet die Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann mit aller Kraft und Leidenschaft.
Die mittelstandspolitische Agenda der Bundesregierung ist prall gefüllt. Deutschland ist Mittelstandsland. Das soll es nicht nur bleiben; als Mittelstandsland wollen wir möglichst noch stärker werden. Dafür arbeitet die Bundesregierung. Dafür arbeitet Bundesministerin Katherina Reiche. Und dafür arbeitet die Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann mit aller Kraft und Leidenschaft.
Pressemitteilung:Deutschlandfonds wächst weiter: Mit neuen Kreditprogrammen für Energieversorgungsunternehmen stellt der Bund Garantien von 16 Mrd. Euro bereit