Rüstungsexporte sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Beschäftigungspolitische Gründe dürfen keine ausschlaggebende Rolle spielen.

Unabhängig von den Einzelfallentscheidungen zu Rüstungsexporten sucht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Dialog mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, ebenso wie mit der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Denn die Unternehmen, die dort beschäftigten Menschen und die Zivilgesellschaft haben einen Anspruch darauf, dass die Politik ihre Entscheidungen nachvollziehbar trifft. Deshalb führen Bundesminister Robert Habeck und der für Rüstungsexportpolitik zuständige Staatssekretär Sven Giegold etwa Gespräche mit Unternehmen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen.