Grundsätzlich gilt: Unternehmen, die Rüstungsgüter exportieren wollen, benötigen stets eine Genehmigung für deren Ausfuhr. Dies ist im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) festgelegt. Alle Rüstungsgüter und Kriegswaffen, die davon betroffen sind, werden in der Ausfuhrliste aufgeführt und sind somit genau definiert.

Die Ausfuhrliste lehnt sich - ähnlich wie die Militärgüterliste der EU - eng an die Liste des sogenannten "Wassenaar-Abkommens" von 1995 an. Bei dem von Deutschland mit beschlossenen Wassenaar-Abkommen einigten sich 42 Staaten auf eine einheitliche Liste der zu kontrollierenden Rüstungsgüter.