Strompreise für Endkunden bestehen grob aus drei Teilen: der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, Entgelte für die Nutzung der Stromnetze sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile.

Zu den staatlich veranlassten Bestandteilen des Strompreises gehören neben der Umsatzsteuer, die Stromsteuer, eine Konzessionsabgabe, die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-(KWKG)-Umlage, die §19 Stromnetzentgeltverordnung-(StromNEV)-Umlage und die Offshore-Netzumlage.

Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Strompreises finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Thema.