Jedes Stromversorgungsunternehmen legt seine Stromtarife selbst fest. Die Unternehmen berücksichtigen dabei ihre Kosten für die Strombeschaffung (zum Beispiel Börsenpreise für Strom) und für ihre Verwaltungskosten (Vertrieb). Hinzu kommen staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Stromsteuer, Abgaben und Umlagen. Für den Transport des Stroms verlangen die jeweiligen Netzbetreiber Netzentgelte. Sie sind ebenfalls Teil des Strompreises, den die Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende an das Stromversorgungsunternehmen zahlen.

Die Kosten für Transport (Netzentgelte), Steuern, Abgaben und Umlagen können die Stromversorgungsunternehmen nicht ändern. Preisunterschiede entstehen durch den Preisbestandteil „Beschaffung und Vertrieb“. Hier stehen die Stromanbieter im Wettbewerb. Deswegen können Stromkundinnen und Stromkunden Geld sparen, indem sie regelmäßig Stromtarife vergleichen. Oft lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif. Neuverträge für private Haushalte sind häufig günstiger. Wer sich nicht um einen eigenen Stromvertrag kümmert, landet im Grundversorgungstarif. Diese Tarife sind häufig teurer als Tarife, die man selbst abschließt.

Informationen zu Kündigungsmöglichkeiten und Lieferantenwechsel finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.