Im Koalitionsvertrag 2025 ist ein Monitoring zum Stand der Energiewende vereinbart, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragt und von zwei wissenschaftlichen Einrichtungen extern durchgeführt wurde: dem Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) an der Universität zu Köln und der Beratung für die Transformation der Energiewirtschaft (BET). Gegenstand des Monitoringberichts Energiewende. Effizient. Machen. sind der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs. Der klare Fokus liegt auf dem energiepolitischen Zieldreieck aus Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit.

Die Themen des Monitorings werden jeweils hinsichtlich der bestehenden Ziele der Bundesregierung, d.h. Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit sowie nationale und europäische Klimaschutzziele, einschließlich deren Erreichbarkeit, Konsistenz und der damit verbundenen Kosteneffizienz analysiert.

Die Koalitionspartner bekennen sich klar zu den Klimazielen. Die Koalition hat vereinbart, das Pariser Klimaabkommen umzusetzen und das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland zu verfolgen. Dabei sollen Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammengebracht und auf Innovationen gesetzt werden. Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden.

Am Ausbauziel für erneuerbaren Energien wird festgehalten. Der Anteil des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Dieses 2030-Ziel wird im Monitoringbericht auch als erreichbar bezeichnet. Derzeit liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei knapp 60 Prozent.

Am Ausbau der Erneuerbaren Energien wird festgehalten. Die Bundesregierung hält am Ziel fest: Bis 2030 soll der Anteil des erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Auch an der Förderung Erneuerbarer Energien wird festgehalten. Die Förderung der Erneuerbaren wird gleichzeitig kontinuierlich überprüft und reformiert – als Teil einer verantwortlichen Förderpolitik. Bestehende Anlagen haben bei der Förderung Bestandsschutz.

Erneuerbare-Energien-Anlagen sind keine Nischen-Technologie, sondern im Strombereich die zentrale Energiequelle. Sie müssen daher auch entsprechende Systemverantwortung übernehmen. Das künftige Förderregime für Erneuerbare Energien soll system- und marktorientiert erfolgen und zugleich Planungssicherheit für den Ausbau von Erneuerbaren Energien ermöglichen. Der Weg zu nachhaltig bezahlbarer Energie benötigt mehr Markt, mehr Technologieoffenheit und Instrumente, die Innovationen fördern und gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen. Diese Weichenstellungen sind Teile von zehn konkreten wirtschafts- und wettbewerbsfreundlichen Schlüsselmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hierzu vorgeschlagen hat. Beispielsweise arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkret an der Einführung eines Fördermechanismus, der die Chancen und Risiken fairer verteilt.

Bei kleinen PV-Anlagen vollzieht die Preisentwicklung aktuell eine rasante Entwicklung. Der große wirtschaftliche Vorteil von Dach-Solaranlagen liegt heute nicht mehr in der Förderung, sondern im Eigenverbrauch, bei dem der Strom deutlich günstiger ist, als wenn er vom Versorger bezogen wird, gerade in Kombination mit modernen und immer günstiger werdenden Batteriespeichern. Das gilt insbesondere dann, wenn die Anlagen auch für Wärmepumpen und E-Autos genutzt werden.

Der Bericht hat aufgezeigt, dass die Frage der Kostenbelastung und Bezahlbarkeit – im Sinne der finanziellen Belastung für Endverbraucherinnen und Endverbraucher –dringend mehr Aufmerksamkeit bedarf. Hierfür sind einerseits weitere Studien notwendig, andererseits muss die Energiewende durch konkrete Maßnahmen schnell auf mehr Kosteneffizienz ausgerichtet werden. Hierfür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Grundlage des Berichts zehn Schlüsselmaßnahmen vorgelegt.

Strompreise dürfen weder unsere Wettbewerbsfähigkeit gefährden, noch Haushalte überlasten.

Sichere, saubere und bezahlbare Energie ist entscheidend für unsere Wirtschaft, Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt. Aufbauend auf dem Monitoringbericht hat Bundesministerin Katherina Reiche Vorschläge für zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen vorgelegt:

  1. Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus
  2. Erneuerbare Energien markt- und systemdienlich fördern
  3. Netze, Erneuerbare Energien und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen
  4. Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren
  5. Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen
  6. Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen
  7. Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken
  8. Forschung zukunftsgerichtet vorantreiben, Innovationen fördern
  9. Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen
  10. CCS/CCU als Klimaschutztechnologie etablieren

Der vorliegende Monitoringbericht hat auch deutlich gemacht: Für die gebotene volkswirtschaftliche Gesamtkostenanalyse des Energiesystems fehlen noch die notwendigen kalkulatorischen Grundlagen. Eine solche Analyse ist erforderlich, um vollständige Transparenz für die Entscheidungsfindung herbeizuführen. Sie muss als Folgearbeit unmittelbar in Angriff genommen werden.

Auf Basis der politischen Schlussfolgerungen aus dem Mitte September 2025 vorgestellten Monitoringbericht werden nun konkrete Vorschläge erarbeitet, die in den üblichen Verfahren abgestimmt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft, welche konkreten gesetzliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Umsetzungsschritte können u.a. im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und verschiedenen Verordnungen erfolgen. Auf dieser Basis erfolgt eine Abstimmung zu den konkreten Maßnahmen zunächst innerhalb der Bundesregierung.

Im Zuge der fortschreitenden Energiewende werden in großem Maße Sonnen- und Windenergieanlagen errichtet. Diese liefern allerdings nur dann Strom, wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Es gibt aber auch Situationen, in denen beides nicht oder nicht ausreichend gegeben ist. Um zu jedem Zeitpunkt eine sichere Versorgung mit Elektrizität zu gewährleisten, sind daher auch Kraftwerke nötig, die unabhängig vom Wetter Strom erzeugen können – sogenannte gesicherte Leistung.

Eine belastbare Einschätzung zum Bedarf neuer Kraftwerke liefern das nationale Versorgungssicherheitsmonitoring der Bundesnetzagentur und das European Resource Adequacy Assessment (ERAA) des Verbands Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E). Die Berichte haben eine gesetzliche Grundlage (§ 63 Energiewirtschaftsgesetz bzw. Artikel 23 EU-Strommarkt-VO 2019/943) und basieren auf einer transparenten Methodik. Die Berichte sowie weiterführende Details zu den Annahmen und Ergebnissen sind abrufbar hier (BNetzA) und hier (ENTSO-E).

Der im September 2025 veröffentlichte Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität (kurz Versorgungssicherheitsmonitoring) beziffert den Zubau an Gaskraftwerken bis zum Jahr 2035 auf 22 bis 36 GW. Das ERAA 2024, in seiner finalen Version vom August 2025, beziffert den Zubau von Gaskraftwerken auf 33 GW bis zum Jahr 2035.

Kurzfristig sollen über Ausschreibungen Kraftwerke mit steuerbarer Leistung, insbesondere Gaskraftwerke mit Umstellungsperspektive auf Wasserstoff, errichtet werden. Weitere Technologien für gesicherte Leistung sind u.a. Bioenergie, Wasserkraft und (Batterie-)Speicher.