1. Zielsetzung und Bedeutung

Das Förderprogramm zielt auf den Wandel zu einer nachhaltigen, biobasierten Industrie ab. Gefördert werden innovative und klimafreundliche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die biologische Ressourcen nutzen und zu einer Kreislaufwirtschaft beitragen.

Bioökonomie bezeichnet die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme zur Bereitstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren in allen Wirtschaftssektoren. Die CO₂-Verwertung durch biotechnologische Prozesse zählt des Weiteren zum Gegenstand der Förderung.

Die nachhaltige industrielle Bioökonomie trägt wesentlich zu folgenden Zielen bei:

  • Sicherung einer nachhaltigen Rohstoff- und Energieversorgung
  • Beitrag zur globalen Ernährungssicherung
  • Schutz von Klima und Umwelt
  • Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen
  • Beitrag zur Kreislauwirtschaft durch Nutzung von Rest- und Abfallstoffen

Das Förderprogramm ist eingebettet in:

a) Industrie- und wirtschaftspolitische Ziele:

  • Technische Demonstration biobasierter Verfahren und Produkte
  • Nachweis von Serientauglichkeit und Kostenreduktion
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Marktposition
  • Förderung branchenübergreifender Anwendungen
  • Integration in industrielle Wertschöpfungsketten und -netzwerk

    b) Klima- und Nachhaltigkeitsziele:
  • Reduktion von Treibhausgasemissionen
  • Erhöhung der Ressourceneffizienz
  • Beitrag zu den SDGs: insbesondere SDG 13 (Klimaschutz) und SDG 9 (Industrie, Innovation, Infrastruktur) .

2. Fördergegenstände und Förderumfang

Es werden folgende vier Bausteine gefördert:

  • A: Entwicklung von Produkten und Verfahren (TRL 4-8)
  • B: Planung von Demonstrationsanlagen (TRL 6-8)
  • C: Bau von Demonstrationsanlagen (TRL 6-8)
  • D: Innovationscluster der industriellen Bioökonomie (TRL 4-8)

Für die Bausteine A und D sind mindestens Technologiereifegrad (TRL) 4, für Baustein B und C mindestens TRL 6 notwendig. Der TRL muss um mindestens ein Level während der Laufzeit steigen und kann bei maximal TRL 8 enden.

  • Vorindustrielle Fertigungsverfahren (vom Labormaßstab bis Demonstrationsanlage)
  • Skalierbare Anwendungen mit hoher industrieller Relevanz
  • Projekte mit Marktnähe, die zusätzliche Wertschöpfung und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen
  • Planungsarbeiten / Durchführbarkeitsstudien zum Bau von Demonstrationsarbeiten
  • Investitionskosten zum Bau von Demonstrationsanlagen
  • Innovationscluster zur regionalen Vernetzung oder Transformation der Industrie
  • Einreichung der Projektskizze
  • Begutachtung und Auswahl durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter
  • Empfehlung einer Förderung inklusive Aufforderung zur Vollantragstellung bei positiver Vorprüfung
  • Vollständige Antragseinreichung inklusive fachlicher und wirtschaftlicher Unterlagen
  • Prüfung der Unterlagen durch den Projektträger
  • Nach erfolgreicher Prüfung Zuwendungsbescheid und Projektstart
  • Die Gesamtdauer zwischen Einreichung der Projektskizze und Projektstart beträgt durchschnittlich neun bis zwölf Monate.

3. Antragsberechtigte und Teilnahmevoraussetzungen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU inklusive Start-ups, Großunternehmen) als Einzelvorhaben oder als Partner in Verbundprojekten
  • Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen (in den Bausteinen A, B und C –Mehrzweckdemonstrationsanlagen – nur als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung)
  • Für Mehrzweck-Demonstrationsanlagen (offen für mehrere Nutzer) sind alle oben genannten Akteure auch einzeln antragsberechtigt
  • Im Baustein C Anlagenbau für unternehmenseigenen Anlagenbau nur kleine oder mittlere Unternehmen
  • Mehrzweckdemonstrationsanlagen auch für Großunternehmen und Verbünde mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen förderfähig.
  • In Baustein D (Innovationscluster) Forschungseinrichtungen auch allein antragsberechtigt

Ja, allerdings nur im Baustein D (Innovationscluster). Für die Bausteine A, B und C ist eine Industriebeteiligung im Konsortium zwingend erforderlich.

Ja. Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung muss der Antragsteller:

  • eine Betriebsstätte oder Niederlassung (bei Unternehmen) oder
  • eine Einrichtung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel bei Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, in Deutschland nachweisen.

Ein Unternehmen zählt zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wenn es die KMU-Definition der EU gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverortung (AGVO) erfüllt:

  • Mittlere Unternehmen – KMU-Bonus 10 Prozent:
  • < 250 Beschäftigte und
  • Jahresumsatz ≤ 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Millionen Euro..
  • Kleine Unternehmen – KMU-Bonus 20 Prozent:
  • < 50 Beschäftigte und
  • Jahresumsatz ≤ 10 Miollionen Euro oder Jahresbilanzsumme ≤ 10 Millionen Euro.
    Der Antragstellendermuss im Antrag seine Einstufung als KMU schriftlich erklä

Nicht antragsberechtigt sind

  • Antragstellende, die einer Rückforderungsanordnung wegen unzulässiger Beihilfen nicht nachgekommen sind.
  • Antragstellende, die unter Artikel 1 Absätze 2–5 der AGVO fallen – insbesondere Beihilfen:
    • für die Fischerei, Aquakultur oder Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
    • die mit dem EU-Recht unvereinbar sind.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO, zum Beispiel negative Eigenkapitalquote, Sanierungsbedarf.
  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Antragstellende, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft  802c Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabeordnung (AO) verpflichtet oder diese abgegeben haben.

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/

4. Projektlaufzeit, Technologiereifegrade (TRL) und Fördervoraussetzungen

Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf bis zu drei Jahre angelegt. Kürzere Projektlaufzeiten sind möglich.

In einem Verbundprojekt müssen die beantragten Fördermittel überwiegend (>50 Prozent) den beteiligten Unternehmen gewährt werden.

Die Förderfähigkeit ist an den erreichten Technologiereifegrad (TRL, vergleiche Schaubild des BMLEH) gebunden. Je nach Baustein gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bausteine A und D: mindestens TRL 4, maximal TRL 8 als Ziel
    • Technologie bzw. Prototyp ist im Labormaßstab erfolgreich validiert.
    • Die Phase der industriellen Forschung ist abgeschlossen.
    • In Baustein D erfolgt der Nachweis durch regionale Referenzprojekte.
  • Bausteine B und C: mindestens TRL 6, maximal TRL 8 als Ziel
    • Das Gesamtsystem bzw. -verfahren wurde unter Einsatzbedingungen erfolgreich demonstriert.
    • Die technische Machbarkeit im Anwendungsbereich ist nachgewiesen.
    • Falls nur einzelne Prozessschritte TRL 6 erreicht haben, wird empfohlen, zunächst ein Projekt in Baustein A zur Demonstration des Gesamtverfahrens durchzuführen.

Für die Darstellung des Technologiereifegrades ist die Skizzenvorlage mit den dort genannten Hinweisen zu verwenden.Plausibel begründete Laufzeitverlängerungen sind möglich, sofern sie kosten- bzw. ausgabenneutral erfolgen.

5. Förderhöhe, Förderquoten und Kostenarten

Je nach Vorhaben und Unternehmenstyp kann die Förderung auf Grundlage folgender EU-Verordnungen erfolgen:

  • De-minimis-Verordnung: Förderhöchstgrenze von 300.000 Euro über drei Jahre)
  • AGVO, unter anaderen Artikel 17, 25, 26a, 27, 28 (für Forschung, Demonstration, Prozessinnovation etc.)

Die Fördersätze für Unternehmen sind tabellarisch zusammengefasst und richten sich nach Art der Beihilfe und Unternehmensgröße.

Kosten müssen dem Projekt direkt zugeordnet und erforderlich sein.

Förderfähig Kostenarten umfassen:

  • Personalkosten: Eigen- und Fremdpersonal
  • Investitionskosten für Anlagen und Geräte
  • Materialkosten
  • Kosten für externe Dienstleistungen: Auftragsforschung, Beratung, Patentkosten
  • Reise- und Sachkosten

Es gelten Förderquoten bis zu 85 Prozent für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ;bis zu 60 Prozent bei Großunternehmen. Der Förderbetrag darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 300.000 Euro pro Unternehmen nicht überschreiten.

De-Minimis Anträge müssen eine entsprechende De-minimis-Erklärung enthalten.

6. Weiterführende Informationen und Kontakt

Informationen zur Fördermaßnahme sind in der Förderrichtlinie und auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums verfügbar.

Die Einreichung der Skizzen erfolgt über das Projektportal. Dort werden auch im Reiter „Bekanntmachungen“ regelmäßig Förderaufrufe veröffentlicht.

Anträge müssen alle erforderlichen Unterlagen enthalten und die Fördervoraussetzungen erfüllen.

7. Antragssystem des Förderprogramms „Industrielle Bioökonomie“

Der Projektträger ist die VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger „Industrielle Bioökonomie“, mit Sitz in Düsseldorf und Berlin. Bei Rückfragen ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Projektträger möglich.

Kontakt:

Telefon: +49 211 62 14 – 406

E-Mail: biooekonomie@vdi.de