Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einführung von Smart Metern. Diese Einführung kann einer Kosten-Nutzen-Analyse unterliegen. Die meisten Mitgliedstaaten (insbesondere Frankreich, Spanien, Italien, Schweden, Österreich) haben sich für einen „Full Rollout“ - also für den umfassenden, landesweiten Einbau von Intelligenten Messsystemen - entschieden. Wenige Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Ungarn und Tschechien kommen in ihren Analysen zu einer negativen Bewertung bei der Einführung von Smart Metern. In Deutschland, Belgien und der Slowakei werden Smart Meter auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse für bestimmte Anwendergruppen ausgerollt. Das sind in Deutschland insbesondere die Anwendergruppen mit dem höchsten Energiewendenutzen. Auch mit dem technischen Ansatz trägt Deutschland den Anforderungen der Energiewende Rechnung.