Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, dass heißt konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Der Plan kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

  1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden beispielsweise verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
  2. Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
  3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, dass heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbraucherinnen und Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt keinen Versorgungsengpass. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe tritt ein Krisenstab im Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet.

Um auf noch mögliche Risiken und andere geopolitische Spannungen vorbereitet zu sein, hält das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe nach Artikel 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung derzeit noch weiter aufrecht. Der Krisenstab beobachtet die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig.

Organisation des Krisenteams Gas Bild vergrößern: Organisation des Krisenteams Gas

© BMWE

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretenden des Bundeswirtschaftsministeriums auch Vertretende der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und wird durch Vertretende der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und das Bundeswirtschaftsministeriums zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber werden im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergreifen. Das Bundeswirtschaftsministeriums steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Frühwarnstufe nichts. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.

Und auch wenn es zu dem unwahrscheinlichen Fall von Versorgungsengpässen kommen sollte, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.