• Die erhöhte Förderung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn sie beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Die Gespräche dazu dauern noch an.
  • Ob Anlagen, die zwischen dem Inkrafttreten des Solarpaketes I und der Bekanntgabe der beihilferechtlichen Genehmigung in Betrieb genommen werden, ebenfalls von den erhöhten Fördersätzen profitieren, hängt von der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission ab. Für Betreiber kann es sich daher empfehlen, eine Inbetriebnahme erst nach der Bekanntgabe der beihilferechtlichen Genehmigung vorzunehmen.
  • Zum Stand des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Solarpaket I beachten Sie bitte die Ausführungen vor Punkt 1 der FAQ.
  • Das System der Förderung hat sich nicht verändert: Die Förderung für die Volleinspeisung wird mit einem Aufschlag auf den Teileinspeisetarif berechnet. Die Erhöhung wirkt damit auch für die Volleinspeisung.