Die Beihilfegenehmigung für die Energierechtsnovelle zur Vermeidung von Stromspitzen und zum Biomassepaket durch die EU-Kommission hat für das BMWK höchste Priorität. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit der Europäischen Kommission – auch auf hochrangiger Ebene. Kern der Gespräche war zuletzt, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, einen Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen, die den Förderbedarf übersteigen (sogenanntes „Claw-back“), einzuführen.

Die Kommission bestand in diesen Gesprächen darauf, dass die Bundesregierung einen solchen Mechanismus in das EEG einführt.

Das BMWK hat eine explizit andere Auslegung dieser Verpflichtung und hat gegenüber der Kommission stets argumentiert, dass für den Eintritt der Verpflichtung die Fristen aus der Europäischen Strommarkt-Richtlinie (EMD) maßgebend sind, wonach erst bis Mitte des Jahres 2027 ein „Claw-back“ in Form von Differenzverträgen einzuführen ist.

Die Kommission ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Trotz intensiver Gespräche konnte hierzu keine Einigkeit erzielt werden. Das BMWK wird daher der neuen Regierung konkrete Handlungsmöglichkeiten vorschlagen, um eine rasche gesetzliche Umsetzung der geforderten Abschöpfungsregelung zu ermöglichen.