Im März 2020 hat die Bundesregierung den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise aufgelegt. Der WSF war eines von mehreren staatlichen Unterstützungsinstrumenten und wurde speziell für Unternehmen der Realwirtschaft mit besonderer (volks-)wirtschaftlicher Bedeutung konzipiert. Der Fonds verfügte über ein breites Spektrum an eigenkapitalähnlichen Hybridinstrumenten, wie stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen, wobei im Ausnahmefall auch offene Beteiligungen eingesetzt wurden. Stabilisierungsmaßnahmen des WSF konnten bis zum 30. Juni 2022 gewährt werden.

Insgesamt gewährte der Fonds 25 Unternehmen 33 Stabilisierungsmaßnahmen mit einem Volumen von 9,6 Milliarden Euro. Von den zugesagten Mitteln wurden insgesamt 6,4 Milliarden Euro ausgezahlt. Trotz der relativ geringen Zahl an stabilisierten Unternehmen zeigte sich, dass der WSF ein wichtiger Baustein der Krisenarchitektur war. Dank passgenauer Stabilisierungslösungen konnten wichtige Unternehmen erfolgreich stabilisiert werden. Zu diesen gehörten große Unternehmen wie die Deutsche Lufthansa AG, aber auch 17 mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen.

Eine detaillierte Übersicht über die gewährten WSF-Maßnahmen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Finanzagentur: https://www.deutsche-finanzagentur.de/stabilisierungsmassnahmen/wirtschaftsstabilisierungsfonds/massnahmen

Für die Gewährung einer WSF-Stabilisierungsmaßnahme durften sich Unternehmen vor Beginn der Pandemie nicht in Schwierigkeiten befunden haben (gemäß EU-Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“) und mussten eine klare eigenständige Fortführungsperspektive nach Überwindung der Pandemie vorweisen. Zugleich durften ihnen keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (Subsidiarität). Unternehmen, die eine WSF-Stabilisierung in Anspruch genommen haben, mussten Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten – das heißt insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Unternehmen unterlagen zudem für die Dauer einer WSF-Stabilisierung besonderen Auflagen hinsichtlich der Vergütung des Managements und durften grundsätzlich keine Dividenden oder sonstige Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter als den WSF leisten.

Die rechtlichen Regelungen für WSF-Stabilisierungen umfassen insbesondere das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) (PDF, 147 KB) sowie die Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung (WSF-DV) (PDF, 74 KB). Zudem galten jeweils Auflagen der beihilferechtlichen Genehmigungen der Europäischen Kommission, die auf Grundlage des Befristeten Rahmen für Pandemie-bedingte staatliche Beihilfen (Temporary Framework) erteilt wurden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Anträge der Unternehmen federführend geprüft und Entscheidungen über Stabilisierungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium getroffen. Entscheidungen über wesentliche Maßnahmen wurden von einem interministeriellen Ausschuss (WSF-Ausschuss) getroffen, dem neben den genannten Ministerien zusätzlich das Bundeskanzleramt sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angehörten. Die bewilligten Stabilisierungsmaßnahmen werden durch die Finanzagentur verwaltet, die hinsichtlich der Wahrnehmung dieser Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums untersteht.

Zu Jahresbeginn 2026 waren noch für vier der 25 unterstützten Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen aktiv. Eine abschließende Betrachtung des Instruments ist somit noch nicht möglich. Es ist aber bereits deutlich geworden, dass der WSF einen zentralen Baustein der Krisenarchitektur während der Corona-Pandemie bildete. Denn Unternehmen wie die Deutsche Lufthansa AG hätten anderweitig nicht gerettet werden können. Zudem handelte es sich bei den stabilisierten Unternehmen stets um solche mit besonderer Bedeutung für die deutsche Wirtschaft aufgrund ihrer großen Zahl an Arbeitsplätzen, ihrer regionalpolitischen oder technologischen Bedeutung. Ihre Stützung hatte damit positive Zweitrundeneffekte für die gesamte Wertschöpfungskette. Bei Beendigung der beiden größten Stabilisierungsmaßnahmen (Deutsche Lufthansa AG und TUI AG) konnten zudem ein beträchtlicher Gewinn zugunsten des Steuerzahlers erzielt werden – wenngleich dies nicht das primäre Ziel der krisenbedingten Stabilisierung war.