Das dem Kernnetz zugrunde liegende Szenario mit festgelegten Kriterien hat sich nicht verändert, daher sind sowohl Einspeise- (100 GW) als auch Ausspeiseleistung (87 GW) des Kernnetzes unverändert geblieben. Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern im Juli 2024 beantragte Kernnetz konsultiert und geprüft. Die Prüfung umfasste die Frage, ob die einzelnen Maßnahmen des beantragten Kernnetz die gesetzlichen Voraussetzungen des § 28q EnWG u.a. hinsichtlich Effizienz und überregionaler Transportfunktion erfüllen. Im Ergebnis umfasst das genehmigte Kernnetz 9.040 Kilometer Leitungen. Der Anteil der Umstellungsleitungen am gesamten Kernnetz beträgt rund 60 %.