Windenergieanlagen blinken in der Nacht rot, um für Flugzeuge als Luftfahrthindernis erkennbar zu sein. Damit blinken die Anlagen den größten Teil (95 – 100 Prozent) des Jahres völlig unnötig, da sich die meiste Zeit keine Luftfahrzeuge im Windpark-Umfeld bewegen. Um insbesondere Bürgerinnen und Bürger vor Ort vor vermeidbaren Lichtimmission zu schützen, sieht das EEG vor, dass Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein müssen. Mit dieser bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wird der Himmel vom Windpark aus durchgehend nach Bewegungen von Luftfahrzeugen abgetastet und sobald ein Flugzeug / Helikopter erfasst wird, fängt der Windpark an rot zu blinken. Die restliche Zeit bleibt der Windpark dunkel.